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Autor Thema: Die Linke: Sozialleistungsbezieher konsequent vom Rundfunkbeitrag befreien  (Gelesen 5686 mal)

C
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sozialticker.de, 20.09.2019

Sozialleistungsbezieher konsequent vom Rundfunkbeitrag befreien


Zitat
Über 800.000 Menschen zahlen in Deutschland den Rundfunkbeitrag, obwohl sie von einer Befreiung Gebrauch machen könnten. Die Gründe hierfür sind mangelnde Information oder die Antragsbürokratie, die gescheut und durch Zahlung des Beitrags vermieden wird.
[…]

Eine automatische Lösung bei Leistungsgewährung durch die Träger der Sozialleistungen, also Jobcenter und Sozialämter, gibt es nicht […]

Eine Verfahrensumkehr bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag durch automatische Kompensation statt Antragstellung wäre ein großer Gewinn: Berechtigte würden ohne bürokratischen Eigenaufwand zu ihrem Recht kommen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.sozialticker.com/sozialleistungsbezieher-konsequent-rundfunkbeitrag-befreien/


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o
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Diese Partei muss noch dazulernen. Sie muss kapieren, dass 17,50 Euro monatlich auch für mittlere Einkommen kein Pappenstiel sind.

Dann wieder diese Klebefalle, die mutmaßlich vom Framing Manuel gelegt wurde:
Zitat
Nicht zuletzt dürfte es die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhöhen, wenn seine Finanzierung sozial gerechter gestaltet wird.
https://www.sozialticker.com/sozialleistungsbezieher-konsequent-rundfunkbeitrag-befreien/

Die Kritik an der allgemeinen Erhebung des Rundfunkbeitrags hat nichts mit der Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun. Nichts!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 01:14 von Bürger«

K
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Zitat
Nicht zuletzt dürfte es die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhöhen, wenn seine Finanzierung sozial gerechter gestaltet wird.

Je mehr Befreite > je höher wird der Beitrag für die verbleibenden "Beiträger" 8) >:D

Gruß
Kurt


Edit "Bürger": Siehe hierzu u.a. auch unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
sowie
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28740.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 01:17 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c
  • Beiträge: 873
Eigentlich müsste die Befreiung für Hartz4ler aufgehoben werden. Ich meine, dass sie gegen Art. 3 GG (Gleichheitssatz) verstößt und der Rundfunkbeitrag deshalb insgesamt verfassungswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat ja genau das festgestellt: es ist eben keine Gemeinlast, keine Allgemeinnützigkeit. Sondern ein konkret individueller Vorteil eines jeden einzelnen. Genauso wie bei Wasser und Strom gibt es keinen Grund, dass Sozialhilfebezieher nicht genausoviel bezahlen sollten wie ein Millionär.

Konsequent zu Ende gedacht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 01:18 von Bürger«

a
  • Beiträge: 338
@cook - Dem Stimme ich zu. Angenommen das Bundesverfassungsgericht bestätigt das. Dann wird mit Sicherheit der Beitrag für Sozialhilfebedürftige irgendwie aufgerechnet, so dass man das Grundgesetz ad absurdum führt (wie immer).


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D
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  • Beiträge: 1.452
Ohne dies hier im Thread weiter zu vertiefen, die folgenden Querbezüge zum Thema:

Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0

und die dortigen Diskussionsbeiträge:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979

insbesondere das dort behandelte Gutachten "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" im Auftrag der ARD, des ZDF und Deutschlandradio von Prof. Dr. LL.M. Hanno Kube (Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- u. Steuerrecht, Johannes Gutenberg-Uni Mainz)

In diesem Gutachten gibt es ab Seite 53 einen Abschnitt, der sich ausführlich mit dieser Thematik des (augenscheinlich unzulässigen!) sozialen Ausgleichs durch die Rundfunkfinanzierer beschäftigt!

Zitat
III. Sozialstaatliche Abstimmung
1. Teilhabe sozial Schwacher

[…]

Diese Teilhabe lässt sich für sozial Schwache im Grundsatz auf zwei Wegen verwirklichen. Sozial Schwache können zum einen von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu entrichten, befreit werden. Zum anderen kommt in Betracht, die auch von sozial Schwachen zu zahlende Rundfunkabgabe in den Leistungskatalog des Sozialhilferechts aufzunehmen.

Die Problematik des erstgenannten Lösungswegs ergibt sich daraus, dass die Befreiung aus sozialen Gründen – vorbehaltlich der Auffüllung der entstehenden Deckungslücke mit allgemeinen Haushaltsmitteln – im Ergebnis von den anderen Beitragspflichtigen kompensiert werden muss. Sie haben dann einen entsprechend höheren Beitrag zu entrichten, der bei unterstellter Volldeckung des Finanzierungsbedarfs durch die Beiträge über die Leistungsäquivalenz hinausgeht. Dies konfligiert jedoch mit der Feststellung, dass die Sicherung des sächlichen Existenzminimums eine allgemeine Staatsaufgabe ist, die aus den allgemeinen, primär steuerlichen Haushaltsmitteln, nicht(!!!) dagegen von einer bestimmten Gruppe der Gesellschaft zu finanzieren ist. Eine derartige Gruppenfinanzierung setzt nach den Maßstäben des Sonderabgabenrechts eine vorgefundene Sachverantwortung voraus, die vorliegend aber nicht zu erkennen ist. Die Gruppe der Beitragszahler trägt keine besondere Verantwortung für die Gewährleistung des sächlichen Existenzminimums oder auch nur den Zugang zum öffentlichrechtlichen Rundfunk sozial Schwacher.

[…]
Quelle: Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung
http://www.ard.de/download/401140/index.pdf



Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0



Aus dem Jahresbericht 2016 des Beitragsservice, Seite 31
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf
Zitat
[…]
Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen. Dieser entsprach im Jahr 2016 einem Gegenwert von 672,0 Mio. € (Bezug: private Beitragssachverhalte mit Stand 31.12.2016 ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen im Laufe des Jahres).

Anders ausgedrückt:
Der Rundfunkbeitrag könnte um 1,47 € niedriger ausfallen, wenn der Gegenwert der Befreiungen über staatliche Sozialleistungen generiert würde.



Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2019, 14:27 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

b
  • Beiträge: 465
Z.B. fiktive Kläger und besonders Verfassungsbeschwerdeführer mit direktem Themenbezug könnten über ihre Verfahren informieren und sich an die Partei wenden.

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.165.html

Pressemitteilung: Sozialleistungsbezieher*innen konsequent vom Rundfunkbeitrag befreien
https://www.doris-achelwilm.de/startseite/aktuelles/detail/news/pressemitteilung-sozialleistungsbezieher-innen-konsequent-vom-rundfunkbeitrag-befreien/

Zitat
doris.achelwilm@bundestag.de
Quelle: https://www.doris-achelwilm.de/kontakt/kontakt/, Stand 22.9.2019.

Auf der Seite gibt es ein Kontaktformular. Im echten Leben oder im Internet finden sich bestimmt weitere Kontaktmöglichkeiten.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

Z
  • Beiträge: 1.525
Und immer noch nichts gelernt, denn wenn einer eine Rente auf Sozialleistungsniveau oder gar ein Gehalt oder sonstige Zuwendungen (Unterhalt) seinen Salär nennt, dann muß er trotzdem Zwangswohnsteuer bezahlen.
Das kapiert die Linke nicht mehr!


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Das kapiert die Linke nicht mehr!

Das kapieren viele nicht (mehr). Die kapieren z. B. nicht, dass durch den Unterhalt eines unproduktiven Sektors mit 8 Milliarden im Jahr, gerade diese der Wirtschaft entzogen werden. Diese 8 Milliarden zahlen schließlich alle Konsumenten, egal ob Rentner, Harzer, Student, Arbeiter usw. Wenn viele befreit werden, müssen die Nicht-Befreiten für den "fehlenden" Betrag aufkommen und wenn es irgendwann nicht mehr reicht, dann wird eben der Beitrag erhöht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 13:10 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Was die Linke nicht kapiert, ist, dass der Rundfunkbeitrag ein despotischer Ausfluss der Mächtigen des Kapitalismus ist. (Teuerster und dekadentester ÖRR weltweit) Auf deutliche Kosten der freiheitlichen Grundordnung. Aber wer mitregieren will, muss sich dem System der Macht anpassen. Wer das Ganze auf "Geld haben oder nicht" reduziert, lenkt davon ab, dass man Menschen nicht einfach so "fürs Wohnen" schröpfen darf. Und das beschränkt sich nicht auf Rundfunkabgaben.

Das grundsätzliche Unding ist doch, dass sich der Bürger, auch gerade wenn er nichts hat, sich trotzdem gegen die Obrigkeit (nach deren Regeln) wehren soll. Befreien lassen kann man sich nur, wenn man unfrei ist. Und diese Unfreiheit, die auch noch in Gesetzesform gegossen wurde, muss zerstört werden.

Beim Rundfunkbeitrag reichen sich Kapitalismus und Sozialismus anscheinend die Hände: Geiselnahme der Bürger nur zum Besten der "Demokratie". Oder vielleicht sinds auch nur einfache Politiker mit parteipolitisch beschränkter Sichtweise...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

o
  • Beiträge: 1.564
Was die Linke nicht kapiert, ist, dass der Rundfunkbeitrag ein despotischer Ausfluss der Mächtigen des Kapitalismus ist. (Teuerster und dekadentester ÖRR weltweit) Auf deutliche Kosten der freiheitlichen Grundordnung. Aber wer mitregieren will, muss sich dem System der Macht anpassen. Wer das Ganze auf "Geld haben oder nicht" reduziert, lenkt davon ab, dass man Menschen nicht einfach so "fürs Wohnen" schröpfen darf. Und das beschränkt sich nicht auf Rundfunkabgaben.

seppl, das ist ja wahrhaft ein Gedicht! Das müsste man als Postkarte an alle Landtags- und Bundestagsfraktionen der Linken senden! Bravo!  :D

Ich kenne mittlerweile linke Leute (ohne jeden extremistischen Anspruch), die sich mittlerweile angewidert von "Der Linken" abgewendet haben, weil diese Partei auch schnell umfällt, sobald es darum geht, am Blut der Macht mitlecken zu dürfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 13:12 von Bürger«

b
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Diese Umstände müssen an die Politiker*innen herangetragen werden. Eine konsequente "Befreiung" fand nie statt. Bestimmte Personengruppen sind von der "Befreiung" durch "positive Bescheide" seit 1.1.2013 ausgeschlossen (es sei denn Sie klagen und werden vielleicht aus "Kulanz" "befreit"). Obwohl, selbst bei Akzeptanz des Systems, nach logischem Ermessen, in einer Vielzahl von Sachverhalten von realen Lebensumstände "Befreiungen" vorgenommen werden müssten, aber nicht werden. Die Informierten können irgendwann nicht mehr behaupten, sie hätten von nichts gewusst. Daher ist für alle Betroffenen Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Thema. Das sollte parallel zu Klagen, ... immer mit bedacht werden.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Wer ALG2 bezieht, kann sich durch Nachweise / Formulare befreien lassen. Wer kein ALG2 bezieht, aber ein vergleichbares Einkommen hat, müsste nach dem Gleichheitsprinzip und Anti-Diskriminierungsgesetz ebenfalls befreit werden müssen. Der einzige Unterschied ist der Geldgeber für den Unterhalt. Bei dem einen ist es der Staat, bei dem anderen eine andere Quelle.


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