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Autor Thema: Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?  (Gelesen 30926 mal)

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Zu den Querverweisen aus aktuellem Anlass...
GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung (02/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35938.0
Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35913.0
...hier noch eine Ergänzung im hiesigen Einstiegsbeitrag

[...]
Edit 09.02.2022 - Ergänzung:
ACHTUNG:
Das Bestreben von ARD-ZDF-GEZ, durch SEPA-Mandate den monatlichen vollautomatischen Geldzufluss möglichst zu sichern und auszuweiten, ist offensichtlich.
Wer ARD-ZDF-GEZ jedoch seine Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis gibt (egal ob über SEPA-Mandat, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) erleichtert für ARD-ZDF-GEZ den späteren Zugriff auf das Konto im Falle von Zahlungsstreitigkeiten bzw. einer Vollstreckung/ Kontopfändung! Insofern gilt als eine der elementarsten Grundregeln, ARD-ZDF-GEZ keine persönlichen Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis zu geben und etwaige bereits zur Kenntnis gegebene Kontodaten/Bankdaten löschen zu lassen bzw. besser gänzlich zu wechseln und die neuen Kontodaten/Bankdaten dann nicht zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontodaten/Bankdaten können ARD-ZDF-GEZ dann nur noch im Wege der Vermögensauskunft oder über Drittauskünfte im Zuge einer Vollstreckung an die für eine Kontopfändung erforderlichen Kontodaten/Bankdaten gelangen. Dies sollte man nicht unnötig erleichtern und damit seine eigene Rechtsposition unnötig erschweren.

Da bislang die Barzahlung - nach diesseitiger Sicht rechtswidrig - ausgeschlossen wird, bleiben nur aktive Schritte, siehe u.a. hier im Thread
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
und weitere dortige Link-Verweise u.a. auch zum Verfahren von Norbert Häring wie u.a.
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0

Im Weiteren siehe u.a. auch unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

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Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0

(Ob dazu wirklich schon das letzte Wort gesprochen ist, bleibe zunächst offen...)

Jedenfalls ist mit dieser Entscheidung die Möglichkeit eines "Antrags auf Barzahlung" nicht nur nicht entfallen, sondern bei genauerer Betrachtung mglw. geradezu manifestiert ;)
Es bleibt weiter zu beobachten. Der Thread wird zu gegebenem Zeitpunkt evtl. wieder geöffnet oder aufgrund der neuen Sachlage ein neuer Thread eröffnet. Bitte etwas Geduld.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2022, 00:25 von Bürger«
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Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Urteils-Volltexte des BVerwG siehe nunmehr u.a. diese Anmerkungen unter
Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36039.msg218069.html#msg218069
Eine Person B könnte es so verstehen ;)

Das "Schöne" an diesen Entscheidungen ist, dass nun höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt wurde, dass es eine Ausnahme vom kategorischen Ausschluss der Barzahlung geben muss - wenn auch nur für eingeschränkte Personenkreise unter bestimmten eingeschränkten Lebensumständen, wobei aber letzteres zunächst dahinstehen kann.

Somit ist bis zu einer anderweitigen/ konkreteren Regelung nun auch höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt, dass nunmehr jeder prinzipiell erst einmal Antrag auf Barzahlung stellen kann und darf ;)

Dazu könnte/ sollte ein formloser Einzeiler ausreichen ;)
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf Barzahlung sowie Antrag auf Mitteilung der
Barzahlungsstelle/n an meinem Wohnort für die zusatzkostenfreie Barzahlung.
(Anmerkung, die zu gegebenem Zeitpunkt ggf. noch näher erläutert wird:
Dieser Antrag sollte vorsorglich mglw. nicht auf den "Rundfunkbeitrag" konkret bezogen oder auf den "Rundfunkbeitrag" an sich beschränkt werden.
Der Antrag könnte/ sollte mglw. genau so kurz und offen gestellt werden, wie möglich.)


Wer nicht gerade Gefahr läuft, bzgl. eines still ruhenden Verfahrens "schlafende Hunde" zu wecken, könnte/ sollte sich also mglw. getrost mit einem solchen Kurz-Antrag auf Barzahlung an ARD-ZDF-GEZ wenden ;)

Wer (Asche aufs Haupt!!!) noch mittels Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat abbuchen lässt, könnte/ sollte dies mglw. besser vorab noch kündigen - siehe u.a. unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Anlässe gibt es ja regelmäßig... ::)

Wie die weitere Bearbeitung dieser Anträge auf Barzahlung dann ablaufen wird, wird sich zeigen (müssen) - sollte dann aber in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussgekräftigem Thread-Betreff fortgesetzt werden.
Schließlich müssten ARD-ZDF-GEZ ja dann die AntragstellerInnen mglw. unter Bezug auf die aktuellen BVerwG-Entscheidungen dazu auffordern nachzuweisen, dass diese "nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können".

Das dürfte spannend werden ;)
Und für weitere VerwaltungsverVIELfachung sorgen >:D >:D


...wie zu erwarten/ zu erhoffen war ;)
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0



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