Für den Gerichtsvollzieher B ist es kein Neuland, sondern täglich Brot. Nicht der Betrag wurde willkürlich zusammen gestellt, denn das dürfte der GV in allen seinen Fällen nach dem gleichen Muster machen, sondern es ist eine Frechheit keine Kostenaufschlüsselung zu liefern. Denn ohne diese kann der A diese schlecht nachvollziehen und wegen dem Urlaub auch nicht bei der Quelle nachfragen. Ob das Verhalten willkürlich ist, wahrscheinlich nicht, denn es ist sicherlich nicht nur bei A so gelaufen. Es gibt eine Stelle, Beschwerdestelle, wo es möglich eine solche Beschwerde in leicht verständlichen Worten einzureichen und auf Zustände hinzuweisen, welche als nicht tragbar angesehen werden. Gegen den Kostenansatz vom GV gibt es die "Erinnerung", da schaut dann ein Richter drüber und streich Zeug raus, wenn der Kostenansatz falsch ist. Im Sachsenland gab es einen Fall da wurden 16,- € raus gestrichen, weil es keine Beauftragung für eine isolierte gütliche Einigung gab. Seither liegen die Kosten somit ungefähr bei 40,- €. Das Verfahren der Erinnerung hatte dann auch noch zwei Instanzen beschäftigt, weil irgendwie eine Stelle Einspruch gegen die erste Kosten Entscheidung des Gerichts eingelegt hatte und das war nicht der Betroffene. Naja wenn jemand einem GV etwas auf den Deckel geben will, er ist ein eigenständiger der Aufgaben abarbeitet, dann geht es halt nur über die Stellen, welche dafür vorgesehen sind, alles andere bliebe belanglos. Damit rechtlich alles okey ist, ist der GV gehalten einen Versuch der gütlichen Einigung zu versuchen ;-), mehr auch nicht. Das es etwas unglücklich ist, wenn die Zeitspanne dafür in den Urlaub fällt, dass kann Ihm direkt mitgeteilt werden, aber ob das etwas für andere Fälle ändert? Wahrscheinlich nicht, warum sollte das auch. Meiner Einschätzung nach hat sich für die Arbeitsweise von Gerichtsvollziehern vor der Änderung der Rundfunkgebühr hin zu einem Beitrag keine Person, die normal über die Runden gekommen ist, interessiert. Völliger Graubereich, jetzt nicht mehr Ganz, da kann jeder Betroffene etwas für sein weiteres Leben lernen. Wichtig ist Ruhe sowie Zeit nehmen und besonnen reagieren. Persönlich würde ich das Wort Willkür in einer Beschwerde nicht anbringen, sondern ehr beschreiben wie so ein Verhalten auf einen wirkt ;-), insbesondere, weil doch ein GV üblicherweise für ein Gericht tätig wird und dieses damit bildlich gesprochen mit "in ein Bild" rückt, das Fragen aufwirft. Z.B. ist das immer so, haben die keine Vorgaben, usw.. Die Armen haben noch keine Lobby könnte man denken. Dank dem Rundfunk gewinnt eine bürgerliche Schicht Einblick in ein System, welches so richtig auf den Prüfstand gehört, unser Rechtssystem mit dem angeschlossenen Vollzugssystem.