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Autor Thema: Geringverdiener: Wohngeld-Daten als alternativer Sozialbescheid f. Befreiung  (Gelesen 2787 mal)

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Geringverdiener: Wohngeld-Daten als alternativer Sozialbescheid für Befreiung/
Antrag auf Weitergabe der Wohngeld-Daten an die "Landesrundfunkanstalt" als Befreiungskriterium/ Nachweis des Existenzminimums


Das Thema ist im Forum ja wohl mehrfach gestreift worden. Hier einmal die Überlegung, Nägel mit Köpfen zu machen:
- Aus aktuellem Anlass - da kommt vielleicht bald etwas beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - und anderes mehr.
- Natürlich sind Namen und Adressen zu ersetzen.

Zitat
Kunigunde Rechtsstaatling
Siegfraustr. 24
98765 Sieghausen

An die Stadtverwaltung
- Wohngeldstelle -
Aktenhort-Plaz 9
12349 Freiheitshofen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben im Rahmen des Meldedatenabgleichs
---------------------------------------------------------
im Jahr 2014 wie auch im Jahr 2018 die bei Ihnen über mich gespeicherten Daten einer nicht-rechtsfähigen internen ARD-Verwaltungsstelle in Köln übermittelt (Etablissement-Bezeichnung: "Beitrags"-"Service"). Letztlich geschieht dies rechtlich gesehen ausschließlich gegenüber der rechtsfähigen ARD-Landesanstalt, in meinem Fall also:
XR Xbeliebiger Rundfunk, der übrigens hausintern dafür einen eigenen "Beitrags"-"Service" hat und nur dieser ist rechtsfähig, also adressierbar.


Sie verfügen über weitere Daten über mich im Hinblick auf die Wohngeldgewähr.
---------------------------------------------------------------
Diese Daten weisen aus, dass mein Einkommen den Bereich des Existenzminimums nicht übersteigt.

(1) Hiermit ermächtige ich Sie, dies Faktum "Existenzminimum" der vorgenannten ARD-Landesanstalt mitzuteilen, zumal bei Ihnen ja intern als zwingende Querkontrolle mit den Meldedaten verknüpft.

(2) Hiermit stelle ich bei Ihnen den Antrag, diese Mitteilung  der dergestalt erweiterten Meldedaten-Übermittlung auszuführen. Denn daraus resultiert laut Gesetz meine Befreiung von der Rundfunkabgabe - siehe auch BVerfG 1 BvR 665/10.

Dies ist nicht eine Ermächtigung, meine eigentlichen Daten des Wohngeld-Antrags zu übermitteln. Denn die ARD-Landesanstalten dürften keine Befugnis besitzen, derartige Daten zu erhalten und abzuspeichern (Datenschutz / Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).


Ihre Mitteilung mit den erweiterten Meldedaten wollen Sie bitte adressieren wie folgt:
-------------------------------------------------------------------------
XR  Xbeliebiger Rundfunk
Schöne-Neue-Welt-Straße 77
19840 Orwellstadt

z.Hd. hausinterner "Beitrags"-"Service"
zur sogenannten "Beitrags-Nummer" 123454321

Ich danke im voraus für diese Erfüllung
- von Artikel 1 Grundgesetz (Sozialpflicht)
- in Verbindung mit Artikel 17 GG (Antragsrecht) und
- § 31 BVerfGG (unmittelbare Mitwirkungspflicht aller Behörden für Umsetzung, hier von BVerfG 1 BvR 665/10).

Mit freundlichem Gruß
Kunigunde Rechtsstaatling


Sodann zweites Schreiben an die ARD-Landesanstalt - hier nur Kurzinhalt:

Zitat
Anbei erhalten Sie eine Kopie meiner Mitteilung an die Wohngeldstelle.

Hiermit beantrage ich bereits jetzt die daraus resultierende Befreiung (Härtefallnachweis) auf Grund der bei Ihnen bald eingehenden erweiterten Meldedaten. Sollten diese nicht innerhalb von 1 Monat eingehen, so bitte ich, bei der Wohngeldstelle die Bestätigung "nur Existenzmiminum" abzurufen. Sie sind dazu aus den gleichen Rechtsgründen verpflichtet wie in der beigefügten Briefkopie ausgewiesen.

Hiermit bitte ich, sofort alles Inkasso abzubrechen in Erwartung des rasch kommenden Nachweises.

Sobald Sie den Nachweis der Wohngeldstelle erhielten.
Alle durch mich eventuell bereits gezahlten Beträge der Rundfunkabgabe bitte ich an das für die Einzahlung benutzte Bankkonto zurück zu überweisen, beginnend für den Zeitraum ab 2013.
(Keine Verjährung, da die fehlerhafte Zahlung von Ihnen zu vertreten ist und mit Recht der Eigentitulierung ausgestattet ist. Die Verjährung ist bis heute gehemmt. Die Frist hat noch gar nicht zu laufen begonnen.)

Kopie dieser Mitteilung sende ich in gesondertem Umschlag an das persönliche Büro des Intendanten mit der Bitte, Ausführung zu gewährleisten (Compliance-Regeln).



Disclaimer / von Journalisten abgekupfert / nachempfunden:
Dies ist keine Empfehlung, sondern nur ein Briefbeispiel - etwas in etwa Sinngemäßes ist irgendwo abgelaufen.
Was jemand macht oder nicht, ist voll eigenverantwortlich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. Gibt es Rechtsanwälte, die Vertrauen verdienen? Aber ja, der Ihre zum Beispiel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 00:16 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Hm... Da fragt sich aber doch, welchen Zweck das haben soll, dass die Ämter für Wohnungswesen Datenübermittlungen an die "Anstalten" durchführen sollen? Im Rahmen verfassungskonformer Anwendung des "Rundfunkbeitrags"-Staatsvertrags gem. Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3,1 GG (entspr. Verfahren 1 BvR 665/10 Kleinrentner/Wohngeld ./. ?NDR?) würde man doch seinen Wohngeldbescheid einreichen, aus dem alle relevanten Daten hervorgehen? Die Höhe des sozialhilferechtlichen Regelsatzes ist allgemein bekannt, und u. a. das konkret verfügbare Einkommen (das dann auf Regelsatzhöhe liegt bzw. von vergleichbarer Höhe ist) geht zusammen mit den anderen Daten (zur Not sogar nachrechenbar! :->) aus dem Wohngeldbescheid hervor.

Dem "Beitragsservice" / den "Anstalten" ist sicher bislang (bis hoffentlich irgendwann mal ein europ. Gericht die hierzulande Diskriminierung von Amts wegen als falsch und bspw. den österreichischen Weg als richtig erkennt: Steuerbescheid: Einkommen über Freibetrag oder kleiner gleich Freibetrag? -> Befreiung) in weiten Teilen von Gesetzes wegen das Lesen und Verstehen von amtlichen Dokumenten erspart. Dafür kann es ja Gründe geben - vielleicht nicht ganz so fähige Mitarbeiter könnten speziell in dem Bereich - unter weitgehender Übernahme der Lohnkosten seitens des Arbeitsamtes - auf diesem Wege ja die Ertragslage unseres "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks immer schon u. a. zu Gunsten der Gehälter der Intendanten etc. pp. deutlich verbessert haben und weiterhin verbessern. Vielleicht ist das ja sogar der Hintergrund der "Kommunikation"  nur über Textbausteine :->>.

Aber dass die Herrschaften nicht einmal zu einfachsten Denkvorgängen verpflichtet sein sollen und sich deren Tätigkeit wirklich einzig auf E.... oder sonstwas Schaukeln und das Aufhalten von Hand bzw. Portemonnaie beschränken soll, das steht jedenfalls bis jetzt nirgends.

Vgl. VG Berlin 27 K 201.12 v. 24.09.2013:
 
Zitat
»Der Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass ihm eine derartige Bedarfsberechnung erlassen sei. Denn die Regelungen des § 6 Abs. 2 RStV / § 4 Abs. 7 RBStV bezwecken lediglich, die Ermittlung der für die Bedarfsberechnung maßgeblichen Umstände den hierfür kompetenten Sozialbehörden zuzuweisen. Hier sind die maßgeblichen Umstände – die Höhe des sozialhilferechtlich anzusetzenden Einkommens sowie auf der Bedarfsseite der Regelsatz – dem Beklagten durch die sozialbehördliche Bescheinigung belegt, die Höhe der tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Unterkunft nicht nur durch den vorgelegten Mietvertrag....«


unter https://openjur.de/u/657372.html%20(http://oj.is/657372 (Druckfehler unter 1): »ein Anspruch,,,«, nicht »kein«). Diese Aussagen lassen sich bestens mit den entspr. Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Verwaltungsvereinfachung® als Rechtfertigung bzw. Nicht-Rechtfertigung für Diskriminierung (& damit ansonsten der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkgebühren- / "Rundfunkbeitrags"-Staatsvertrags selber) von Amts bzw. "Anstalts" bzw. Verwaltungsgerichts wegen verknüpfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 14:02 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Der sozialrechtliche Regelsatz ist nur ausreichende Beurteilungshilfe bei "Sozialbescheid-Besitzenden"
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inklusive Inanspruchnahme, weil Miete und Sozialversicherung obendrauf kommen.

Bei den anderen Geringverdienern sind Miethöhe und Sozialversicherung zu berücksichtigen, ganz stark variierend, und diverse andere Faktoren. Das bewirkt, dass bis etwa 1 500 Euro Bruttoeinkommen eine Befreiung von der Rundfunkabgabe durch Härtefallantrag in Betracht kommen kann.
Die Berechnungsmethode ist anderswo im Internet detailliert dargelegt.
Kein Link dorthin an dieser Stelle, ein Forum ist keine "Linkfarm". Bei Interesse bitte PM.


Die Briefbeispiele sind darauf ausgerichtet, den Gegner ein rechtliches Problem zu erzeugen.
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Es sind ja 2 Briefe. Genau anschauen!
Sodann, es ist nicht an uns, hier Blaupausen dem mitlesenden Gegner zu liefern, was die Gegner darauf alles antworten könnten. Nicht wir, sondern die Mitarbeiter vom Gegner werden dafür bezahlt. Also bitte mögen sie liefern.

Wer solche Briefe macht, wartet dann mit Spannung auf die Antwort. Die Antwort schauen wir uns dann genau an. Wie auch immer die Antwort ist, sie dürfte angreifbar sein. 


Ausschlaggebend ist schon mal, "der Bürger macht die Musik".
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Nicht der Bürger muss sich plagen, wie man mit einem Brief vom Gegner fertig wird,
sondern der Gegner muss sich plagen, wie er mit einem Brief des Bürgers fertig wird.
Jederzeit kann man beliebig viele Anträge stellen auf Beitragsfreiheit seit 2013, vorausgesetzt, es sind jeweils andere und sie sind nicht absurd.

Und auch, so lange ein Bürgerantrag in Bearbeitung ist, ist eine Akte üblicherweise meist in Wartestellung und die Wahrscheinlichkeit von hässlichen feindlichen Handlungen ist meist nahe Null bis rund 1 Monat nach Versand der Antwort an den Bürger. "meist", das kann auch ganz anders sein.


Wer unter den Forumsnutzern ein Wohngeldbezieher ist,
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entscheide bitte voll eigenverantwortlich, es vielleicht zu machen, und dann sind wir in der Realität und der Gegner "muss liefern".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 21:27 von pjotre«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

c
  • Beiträge: 1.025
Wohngeldbescheid hinschicken oder Daten-Weiterleitung (wenn es Spaß macht und jemanden überzeugt). Wie auch immer.

Wenn Wohngeldempfangende - so oder so - nicht von der Beitragspflicht befreit, sondern darauf verwiesen werden, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld2 zu  beantragen - heißt das letztlich, dass Vermögen berücksichtigt wird bei der Befreiung von der Beitragspflicht. Komisch, Vermögenssteuer gibt es nicht, aber wenn es um die Rundfunksteuer äh -beiträge geht, werden finanzielle Rücklagen relevant?

Die Wohngeldstelle einer Kommune dürfte nicht besonders erfreut sein über so einen (von @pjotre vorgeschlagenen) Brief. Ob man es sich mit den netten Mitarbeitenden dort verscherzen möchte, kann jede(r) selbst entscheiden...

Den Befreiungsantrag irgendwie zu stellen, ist aber sicherlich sinnvoll - die Thematik darf dort gerne immer wieder auf den Tisch !   

Außerdem möchten wir - gerade wegen solcher und ähnlicher Sachen - gerne in engem Kontakt stehen mit dem BeitraXservice (GEZ)  8) 

(auch wenn man dort leider derzeit viel zu tun hat, vgl.

vgl. Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.0.html )
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.msg196477.html#msg196477


PS:
Der sozialrechtliche Regelsatz ist nur ausreichende Beurteilungshilfe ... Bei den anderen Geringverdienern sind Miethöhe und Sozialversicherung zu berücksichtigen, ... und diverse andere Faktoren. Das bewirkt, dass bis etwa 1 500 Euro Bruttoeinkommen eine Befreiung von der Rundfunkabgabe durch Härtefallantrag in Betracht kommen kann. Die Berechnungsmethode ist anderswo im Internet detailliert dargelegt.
Interessanter Ansatz. Kannst du den detaillierter darstellen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2019, 17:06 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 7.286
Es geht User pjotre sicher um das nicht vom Staat beanspruchbare Existenzminimum?
Grundsätzlich ist es hierbei nämlich egal, ob es sich um Sozialleistungen oder um Einkünfte aus Erwerbsarbeit handelt. Wenn das eine frei ist, muß es das andere in vergleichbarer Höhe auch sein. Und hier kommen dann freilich die Freibeträge ins Spiel, die jemand hat, der Sozialleistungen bezieht.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Zu den zwischenzeitlichen Kommentaren:

1.  @cecil : Ja, die Wohngeldstelle möchte man nicht verärgern,
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das hatte ich vernachlässigt.
Man müsste das eigentlich mit dem Zuständigen besprechen - vorher - und ihm eine mögliche ganz einfache Antwort soufflieren:
- "Zwar ist das Existenzminimum unantastbar und unsere Daten könnten vielleicht eine Lösung bringen. Diese Möglichkeit ist aber in unseren Anweisungen bisher nicht vorgesehen."

Damit verlagert man den "Schwarzen Peter" zur ARD-Landesanstalt - aber mit dem Unterschied, dass diese nun die Ausreden deutlich beschnitten bekommen hat, weil eine Sozialbehörde mitlesen wird und die ARD-Juristen unter Rechtfertigungsdruck sind.

Übrigens gibt es Wohngeld auch für Personen oberhalb der Grenze "Existenzminimum". Darum hilft der Wohngeldbescheid nicht ohne Weiteres.


2. @pinguin : Ja, die Zusatzleistungen erbringen als Äquivalenz eine Befreibarkeit bis etwa 1 500 € Einkommen.
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Das ist irgendwo im Web detailliert gelistet - Fundstelle also wie gesagt per PM.

Die dicken Brocken: Wohnung und Sozialversicherung bekommen die "Sozialbescheid-Besitzenden" vom Steuerzahler finanziert.
Das läuft nicht über die Wohngeldstelle.

Die Wohngeldstelle erfasst also gerade diejenigen Geringverdiener, die einstweilen rechtswidrig mit der Rundfunkabgabe belastet werden - schätzungsweise 10 Prozent der Haushalte in Deutschland. (Übrigens, aber wohl nur rund ? 3 ? Prozent der Haushalte wählten, um Wohngeld zu bitten, obwohl rund 5 oder mehr Prozent es wohl aussichtsreich könnten.)

Der dritte dicke Brocken: Bei "Sozialbescheid-Besitzenden" ist bis zu 50 % der Zuverdienstes "aus eigener Arbeit" begünstigt - auch dann entfällt die Rundfunkabgabe. Nun ist bei Gering-"Verdienern" gewöhnlich alles Einkommen "aus eigener Arbeit". Damit steht diesen der "Regelsatz plus 50 %" als "virtueller Regelsatz" zu für Befreiung von der Rundfunkabgabe als "Härtefall".

Hinzu kommen die vielen vielen Kleinvorteile der "Sozialbescheid-Besitzenden": Öffentlicher Nahverkehr, Eintrittskarten, Schule-Beihilfen im Fall von Kindern, usw.usw..


3. Die Härtefallprüfung für Befreiung von der Rundfunkabgabe geht also nur als Einzelfallprüfung.
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Und nun das ARD-Dilemma:
Die Datenerhebung für diese Einzelfallprüfung wäre als illegal anzusehen, weil ein unzulässiges Eindringen in die Intimsphäre für nur 210 Euro pro Jahr: Verletzung des Verhältnismäßigkeits-Grundsatzes.
Das ist der tiefere wahre weitere Grund für die Flucht der ARD-Juristen in die Pflicht der Beibringung eines "Sozialbescheids" ohne Inanspruchnahme. Den aber dürfen Sozialbehörden gar nicht ausstellen - Arbeitszeit-"Veruntreuung", weil im Gesetz seit etwa 2005 nicht mehr vorgesehen. Man wird doch bitte Bürger nicht anstiften wollen, die Mitarbeiter der Sozialbehörden zur dann mutmaßlich vorliegenden Straftat der Veruntreuung "der teuren Arbeitskraft-Resourcen" anzustiften?


4. Also steht der Gegner "ARD-Jurist" mit dem Rücken zur Wand
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und plustert sich mit Textbausteinen auf, um diesen Kern der Sache zu verdecken:
 === Das Gesetz der Härtefallprüfung (Sozial-Fälle) ist rechtlich undurchführbar.
Es ist insoweit Murks-Arbeit. Wie aber das Gesetz anders formulieren? Und wie den Landesparlamenten einen weiteren Staats-"Vertrag" (Gesetz) andienen?
Also kassiert man rechtsfehlerhaft drauflos und hofft auf ein gutes Ende?

Der tiefere Sinn der listigen Anfrage bei der Wohngeldstelle ist, mit dieser neuen Streitfront den Gegner weitergehend einzukreisen, bis er wegen der Summe der Streitfronten - eingekreist - das Handtuch werfen muss.


5. Deshalb für alle Antrags-Mutigen, leider immer nur so ganz wenige, macht möglichst viele Anträge
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- also die, die ihr als aussichtsreich eigenverantwortlich wählt und entscheidet -
und wartet, bis dieser Teil des Systems revidiert werden wird. Nur Antragssteller haben oberste Aussicht, dann rückwirkend ab 2013 befreit zu werden bis hin zur eventuellen Rückzahlung.

Es ist immer wieder ein Gegensatz zu beobachten zwischen verbaler Kampfwillen-Bekundung und tatsächlicher Aktion, mal einen Brief zu verschicken. Die meisten warten immer, bis viele andere es machen, bevor sie mutig werden, es auch zu machen. Wenn fast alle "auf das Vorpreschen der anderen warten", so kommt es nie zur Breiten-Wirkung und dann dauert dieser Politik- und Justizskandal des teilweisen Falschinkassos der Rundfunkabgabe "ewig".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2019, 10:07 von pjotre«
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  • Beiträge: 3.997
Man wird doch bitte Bürger nicht anstiften wollen, die Mitarbeiter der Sozialbehörden zur dann mutmaßlich vorliegenden Straftat der Veruntreuung "der teuren Arbeitskraft-Resourcen" anzustiften?
Richter erklären genau das, es sei Ihre Obliegenheit einen Bescheid bei einer Sozialbehörde zu erwirken, also auch dann wenn man bereits mündlich erklärt bekommen hat nichts zu bekommen, weil gesetzlich nicht vorgesehen oder in Konflikt mit anderen Förderungen z.B. Ausbildungsbeihilfe. -> Die Richter sind dann der Ansicht, dass die Behörde zumindest dennoch einen Bescheid ausstellen muss, also z.B. eine fiktive Bedarfsprüfung anzustellen wäre. Kann dann ein solcher Bescheid nicht vorgelegt werden, kann eine Entscheidung zu Ungunsten des Klägers ausfallen. -> Im erlebten Fall wurde, wahrscheinlich weil der Kläger das alles in der Verhandlung nicht bis zum Ende verstanden hat, ein ungünstiger Vergleich geschlossen, um Ruhe zu bekommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2019, 12:46 von Markus KA«

  • Beiträge: 7.286
Richter erklären genau das, es sei Ihre Obliegenheit einen Bescheid bei einer Sozialbehörde zu erwirken,
Da kommt dann Art. 1 GG zur Geltung; es hat genug Leute, auch im eigenen Wohnort, die könnten, weil sie die Kriterien erfüllen, aber schlicht nicht wollen und, im Übrigen, auch überhaupt nicht "müssen".

Hierzu dann auch, siehe:

Zitat
Rn. 18
[...]Sein Grundrecht auf unbedingte Achtung eines privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG), sein Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]), sind in dieser besonderen Situation von vornherein besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert.[...]

BVerfGE 44, 197 - Solidaritätsadresse -> Recht, in Ruhe gelassen zu werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31031.msg193100.html#msg193100


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.174
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Richter sind dann der Ansicht, dass die Behörde zumindest dennoch einen Bescheid ausstellen muss, also z.B. eine fiktive Bedarfsprüfung anzustellen wäre.
Auch in einem erlebten Fall könnte in einer mündlichen Verhandlung von dem Vertreter einer LRA vorgetragen worden sein, dass aus Kulanz die LRA eine fiktive Bedarfsprüfung akzeptiere, um eine Person befreien zu können, auch wenn diese Person z.B. kein BAföG oder Arbeitslosengeld II (ALGII, Hartz IV) in Anspruch nimmt.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit wird Folgendes bekundet
- wenn die Gegenseite es für widerlegbar hält, so wird der immer neu erbetenen allerersten nachvollziehbaren Widerlegung mit dem vollen Willen der Selbstkritik viel Aufmerksamkeit zugesichert:
Meinung also nach jetzigem bisher nie widerlegten Stand: 
-------------------------------------------------------------------

Die Rechtslage ist eindeutig: Pflicht der Härtefallprüfung bei Geringverdienern.
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Die Ausreden der ARD-Juristen, dürfen sie als empörend bezeichnet werden?  Da "öffentlich-rechtlich" und bei einer fraglichen Summe von akkumuliert 6 Milliarden Euro, darf es als ein Politik- und Justizskandal bezeichnet werden? Nach der Fallmenge von 4 Millionen Betroffenen insoweit der wohl größte seit Bestehen der Bundesrepublik?

Die Bereitschaft der Richter, Akten weg erledigen zu wollen und vom die Akten verkomplizierenden Unrecht "nichts zu wissen", ist es so? Wäre es bei rund 50 betroffenen Gerichten und rund 200 beteiligten Richtern die Komplettierung des Unvorstellbaren?
Erinnert es an übelste Zeiten der deutschen Rechtsgeschichte? Man übertreibe nicht: Glücklicherweise geht es hier nur um je rund 1000 Euro, nicht um Tod oder Leben. Aber harmlos wäre dieser flächendeckende Sündenfall auf keinen Fall, sofern die Argumente weiterhin unwiderlegt bleiben. 

Vorstehend wurde nur wiederholt, was sich aus Gutachten von Verfassungsrechtlern und anderen empörten Rechtsfachleuten als Folgewirkung ergibt.


Der Otto Normalbürger ist gegen eine derartige Maschinerie machtlos.
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Dort, wo die nötige Macht seit Frühjahr 2017 aufbauend mit sehr viel Arbeit geschaffen wurde, fehlt bisher die immer neu erbetene Unterstützung der Bürger. Bei diesem Befund beschwere man sich bitte nicht über die Fortdauer. 


Von hier nun die Brücke zum Thema dieses Threads:
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Die neue Streitfront "Wohngeld-Daten als Nachweis 'Existenz-Mininum'" ist neuer Baustein und Teil dieser Aufbauarbeit, die Rechtsfehler einer Heilung zuzuführen - rückwirkend 2013 bis 2019.
Wir sind vom Kernthema des Threads etwas abgeglitten, aber letztlich ist es der tiefere Problemkern, also habe ich mit gesündigt.


Der ARD-Gegner - intensivst bedrängt - beginnt immerhin bereits zu flüchten in:
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- Härtefall-Prüfungsvarianten anerkennen wir ausnahmsweise aus "Kulanz"
- Sozialbescheid-Pflicht steht nicht im Gesetz, sorry für jahrelange Märchenstunde "steht im Gesetz", ist aber "zumutbar"
- und ähnlicher Papperlapapp, was sicherlich hilft, Gesicht und Rechtsschein und das eigene Gehaltskonto zu wahren.


Dies Forum könnte die Fortdauer dieses wohl vorliegenden Politik- und Justizskandals vielleicht hemmen.
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Alles weitere gehört nicht in den öffentlichen Teil des Forums. Diese Eventual-Aufgabe können wir nur intern per PM oderr E-Mail behandeln - Feind liest mit.


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