Zu den zwischenzeitlichen Kommentaren:
1. @cecil : Ja, die Wohngeldstelle möchte man nicht verärgern,
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das hatte ich vernachlässigt.
Man müsste das eigentlich mit dem Zuständigen besprechen - vorher - und ihm eine mögliche ganz einfache Antwort soufflieren:
- "Zwar ist das Existenzminimum unantastbar und unsere Daten könnten vielleicht eine Lösung bringen. Diese Möglichkeit ist aber in unseren Anweisungen bisher nicht vorgesehen."
Damit verlagert man den "Schwarzen Peter" zur ARD-Landesanstalt - aber mit dem Unterschied, dass diese nun die Ausreden deutlich beschnitten bekommen hat, weil eine Sozialbehörde mitlesen wird und die ARD-Juristen unter Rechtfertigungsdruck sind.
Übrigens gibt es Wohngeld auch für Personen oberhalb der Grenze "Existenzminimum". Darum hilft der Wohngeldbescheid nicht ohne Weiteres.
2. @pinguin : Ja, die Zusatzleistungen erbringen als Äquivalenz eine Befreibarkeit bis etwa 1 500 € Einkommen.
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Das ist irgendwo im Web detailliert gelistet - Fundstelle also wie gesagt per PM.
Die dicken Brocken: Wohnung und Sozialversicherung bekommen die "Sozialbescheid-Besitzenden" vom Steuerzahler finanziert.
Das läuft nicht über die Wohngeldstelle.
Die Wohngeldstelle erfasst also gerade diejenigen Geringverdiener, die einstweilen rechtswidrig mit der Rundfunkabgabe belastet werden - schätzungsweise 10 Prozent der Haushalte in Deutschland. (Übrigens, aber wohl nur rund ? 3 ? Prozent der Haushalte wählten, um Wohngeld zu bitten, obwohl rund 5 oder mehr Prozent es wohl aussichtsreich könnten.)
Der dritte dicke Brocken: Bei "Sozialbescheid-Besitzenden" ist bis zu 50 % der Zuverdienstes "aus eigener Arbeit" begünstigt - auch dann entfällt die Rundfunkabgabe. Nun ist bei Gering-"Verdienern" gewöhnlich alles Einkommen "aus eigener Arbeit". Damit steht diesen der "Regelsatz plus 50 %" als "virtueller Regelsatz" zu für Befreiung von der Rundfunkabgabe als "Härtefall".
Hinzu kommen die vielen vielen Kleinvorteile der "Sozialbescheid-Besitzenden": Öffentlicher Nahverkehr, Eintrittskarten, Schule-Beihilfen im Fall von Kindern, usw.usw..
3. Die Härtefallprüfung für Befreiung von der Rundfunkabgabe geht also nur als Einzelfallprüfung.
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Und nun das ARD-Dilemma:
Die Datenerhebung für diese Einzelfallprüfung wäre als illegal anzusehen, weil ein unzulässiges Eindringen in die Intimsphäre für nur 210 Euro pro Jahr: Verletzung des Verhältnismäßigkeits-Grundsatzes.
Das ist der tiefere wahre weitere Grund für die Flucht der ARD-Juristen in die Pflicht der Beibringung eines "Sozialbescheids" ohne Inanspruchnahme. Den aber dürfen Sozialbehörden gar nicht ausstellen - Arbeitszeit-"Veruntreuung", weil im Gesetz seit etwa 2005 nicht mehr vorgesehen. Man wird doch bitte Bürger nicht anstiften wollen, die Mitarbeiter der Sozialbehörden zur dann mutmaßlich vorliegenden Straftat der Veruntreuung "der teuren Arbeitskraft-Resourcen" anzustiften?
4. Also steht der Gegner "ARD-Jurist" mit dem Rücken zur Wand
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und plustert sich mit Textbausteinen auf, um diesen Kern der Sache zu verdecken:
=== Das Gesetz der Härtefallprüfung (Sozial-Fälle) ist rechtlich undurchführbar.
Es ist insoweit Murks-Arbeit. Wie aber das Gesetz anders formulieren? Und wie den Landesparlamenten einen weiteren Staats-"Vertrag" (Gesetz) andienen?
Also kassiert man rechtsfehlerhaft drauflos und hofft auf ein gutes Ende?
Der tiefere Sinn der listigen Anfrage bei der Wohngeldstelle ist, mit dieser neuen Streitfront den Gegner weitergehend einzukreisen, bis er wegen der Summe der Streitfronten - eingekreist - das Handtuch werfen muss.
5. Deshalb für alle Antrags-Mutigen, leider immer nur so ganz wenige, macht möglichst viele Anträge
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- also die, die ihr als aussichtsreich eigenverantwortlich wählt und entscheidet -
und wartet, bis dieser Teil des Systems revidiert werden wird. Nur Antragssteller haben oberste Aussicht, dann rückwirkend ab 2013 befreit zu werden bis hin zur eventuellen Rückzahlung.
Es ist immer wieder ein Gegensatz zu beobachten zwischen verbaler Kampfwillen-Bekundung und tatsächlicher Aktion, mal einen Brief zu verschicken. Die meisten warten immer, bis viele andere es machen, bevor sie mutig werden, es auch zu machen. Wenn fast alle "auf das Vorpreschen der anderen warten", so kommt es nie zur Breiten-Wirkung und dann dauert dieser Politik- und Justizskandal des teilweisen Falschinkassos der Rundfunkabgabe "ewig".