Junge! (Mädel?)
Ich erklär' Dir jetzt mal wie das abläuft:Du kannst Dich in dieser Sache dumm und dusselig quatschen; Du wirst stets belächelt werden. Bitte nicht falsch verstehen: Ncht von mir, nicht von einem Großteil der Forumsleute hier. Aber von der ehrenwerten Rundfunker-Gesellschaft und mit Ihnen von dem Großteil der deutschen Richter. Wieso von den Richtern - das ist ein anderes Thema, welches hier nicht vertieft werden soll.
Solange Du nur mit der ehrenwerten Rundfunker-Gesellschaft korrespondierst wirst Du keine brauchbaren Informationen erhalten, falls Du überhaupt von dort welche erhältst / erwartest.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wird urplötzlich eine sogenannte "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" aus dem Ärmel geschüttelt und Dir übersandt. Falls Dich das schon vorab interessiert, siehe:
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.htmlDarin haben sich die LRAen, das ZDF und das DR geeinigt, dass ein sogenanntes "Beitragsservice" Aufgaben für sie übernimmt, siehe §2.
Siehe für den Erlass von Mahnungen vielleicht Punkt "d)"? Für Bescheide / Widerspruchsbescheide Punkt "p"!
Du kannst Dir jetzt allerhand Gedanken zu diesem Dokument machen und Dir auch Fragen stellen, wie z. B.:
- Was hat ZDF und DR damit am Hut?
- Ist dieses Dokument für Dich eigentlich beachtlich, da es offenbar gar nicht zum Landesrecht zugehörig ist (jedenfalls ist es auf keinem landesrechtlichen Gesetzes-Nachschlage-Portal auffindbar)?
- Kann man hier überhaupt von Rechtssicherheit und dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgebot reden, wenn einem erst in einem gerichtlichen Verfahren solch ein Dokument zugespielt wird und man zuvor die rechtliche Lage gar nicht durchblicken konnte?
- Bedeutet der Punkt "p" nicht genau, dass - sofern Widerspruchs-/Bescheide von BS erteilt werden - die LRAen diese eben nicht selbst erteilt haben (Wie es aber § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV vorschreiben würde - "Jede LRA nimmt [...] Aufgaben [...] selbst wahr.)?)
- u. s. w.
- u. s. f.
Du kannst dann auch gerne all diese Fragen weiter an die ehrenwerte Rundfunk-Gesellschaft und an die Gerichte stellen!
Du wirst die abgefahrensten Antworten erhalten, welche sich bei genauerer Betrachtung als schwachsinnig erweisen.
Also wirst Du Dir weitere Gedanken machen; Dir weitere Fragen stellen - und diese an die ehrenwerte Rundfunk-Gesellschaft und Gerichte weitergeben.
Das geht dann vielleicht noch ein wenig so weiter. Irgendwann kommt dann eine gerichtliche Entscheidung, in der auf viele Deiner Fragen entweder weiterer Schwachsinn folgt, oder aber diese einfach unter den Teppich gekehrt werden.
Es bleibt Dir dann unbenommen, den Rechtsweg weiterhin zu beschreiten, falls das bei Dir mit dem Geldbeutel passt. Aber denke jetzt bitte nicht, dass der Schwachsinn dadurch aufhört - es wird immer noch eine Schippe draufgelegt.
Am Ende heißt es dann:
"Dieser Beschluss ist unanfechtbar." Bitte diesen Post nicht falsch verstehen.
Ich möchte Dir nicht die Motivation nehmen hier nachzubohren.
Ist lediglich die Realität, wie selbst erfahren.
Natürlich dürfte dieser Ablauf so nicht sein.
Nicht in einem sog. Rechtsstaat.