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Autor Thema: Verwaltungsvereinbarungen „Gebühreneinzugszentrale“ <-> "Beitragseinzug"  (Gelesen 3067 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

hier mal wichtige Auszüge aus den Verwaltungsvereinbarungen „Gebühreneinzugszentrale“ und "Beitragseinzug"

Verwaltungsvereinbarung „Gebühreneinzugszentrale“ vom 26. November 2002
Zitat
§5 Schlussbestimmungen
1. Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01. Dezember 2002 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
2. Die Verwaltungsvereinbarung kann durch eingeschriebenen Brief an alle Partner dieser Verwaltungsvereinbarung mit Jahresfrist zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2012.
Im Falle einer Kündigung ist jeder Partner dieser Verwaltungsvereinbarung zur Anschlusskündigung binnen vier Wochen nach Eingang der Kündigung berechtigt.
Über die Frage des Fortbestandes der Gebühreneinzugszentrale werden die verbleibenden Rundfunkanstalten unverzüglich befinden.
Köln, den 26.11.2002


Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" Endfassung, 14.11.2013
Zitat
Präambel
Die Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag gibt Anlass, die bisherige Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale aus dem Jahre 2002 zu novellieren und den veränderten Bedingungen und der neuen Struktur des Zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Zentrale Servicestelle Köln (im Folgenden kurz „Zentraler Beitragsservice“) anzupassen.
...
Schlussbestimmungen
§10 Inkrafttreten/Kündigung
1. Die Verwaltungsvereinbarung  Beitragseinzug ersetzt die  bisherige Verwaltungsvereinbarung GEZ.
Sie tritt mit Wirkung vom 01.10.2013 in Kraft
und gilt für unbestimmte Zeit.
2. Die Verwaltungsvereinbarung kann von jeder  Rundfunkanstalt durch eingeschriebenen Brief an alle anderen Rundfunkanstalten unter Einhaltung einer Frist von einem Kalenderjahr zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2015.
Im Falle einer Kündigung ist jede Rundfunkanstalt zur Anschlusskündigung binnen vier Wochen nach Eingang der Kündigung berechtigt.
3. Über die Frage des Fortbestands des Zentralen Beitragsservice und der beiden Gemeinschaftseinrichtungen werden die verbleibenden Rundfunkanstalten im Falle einer Kündigung unverzüglich befinden.

Die "neue" Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" wurde von allen Intendanten unterzeichnet; der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" selbst
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
ist auf Seite 12 zu entnehmen dass sie zum 01.10.2013 in Kraft tritt:

Die Intendanten des

BR (Ulrich Wilhelm)
SR (Prof. Thomas kleist)
SWR (Peter Boudgoust)
WDR (Tom Buhrow)
unterzeichneten unter Angabe von Ort und Datum: Leipzig, 25.11.2013

Die Intendanten des

Deutschlandradio (Dr. Willi Steul)
HR (Dr. Helmut Reitze)
MDR (Prof. Dr. Karola Wille)
NDR (Lutz Ma***or sowie Dr. Arno Beyer)
RB (Jan Metzger)
RBB (Dagmar Reim)
unterzeichneten ohne Angabe von Ort und Datum*
*sie können aber frühestens ab "Endfassung, 14.11.2013" unterzeichnet haben

Der Intendant des

ZDF (Dr. Thomas Bellut)
unterzeichnete unter Angabe von Ort und Datum: Mainz, 13.01.2014



Fragen:

- Solange die alte Verwaltungsvereinbarung „Gebühreneinzugszentrale“ nicht durch eingeschriebenen Brief gekündigt wurde kann sie doch nicht einfach "im Flug" durch eine andere, neue Verwaltungsvereinbarung "angepasst" werden!?

- so die LRA, ZDF und DRadio keinen eingeschriebenen Brief/Kündigung vorweisen/vorlegen können: ja was dann?

- Die Anpassung hätte bereits (lange) vor dem 01.01.2013 mit Inkrafttreten zum 01.01.2013 vorgenommen werden müssen?

- wie kann eine Verwaltungsvereinbarung rechtlich Bestand haben die
a) zum 01.10.2013 Inkrafttreten soll aber von 6 Intendanten frühestens ca. 6 Wochen später (ab "Endfassungslegung" am 14.11.2013) unterzeichnet wird
b) zum 01.10.2013 Inkrafttreten soll aber erst von 4 Intendanten ca. 8 Wochen später (25.11.2013) unterzeichnet wird
a) zum 01.10.2013 Inkrafttreten soll aber erst von 1 Intendanten im Folgejahr, ca. 15 Wochen später (13.01.2014) unterzeichnet wird

- wie sind Vorgänge/Tätigkeiten zwischen 01.01.2013 und 30.09.2013 rechtlich zu werten: die - wie in der "alten" Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" beschrieben - "Gegenstand und Aufgaben" der GEZ können ja keinen Bestand mehr haben/entfalten da die "Umgebungsstruktur" nicht (mehr) darauf passt

- an WEN gingen dass die Daten des "einmaligen Meldedatenabgleichs" zwischen 03.03.2013 und 01.10.2013- Verstoß gegen Datenschutz:
  siehe: http://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/
Zitat
Von:    Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz (SWR)
Im Auftrag der Datenschutzbeauftragten des zentralen Beitragsservice in Köln hat Ihnen Herr Kruse alle Ihre Fragen zur Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter ausführlich in seinem Schreiben vom 29.02.2016 beantwortet. Gerne bestätigen wir Ihnen hier nochmals, dass sämtliche Übermittlungsdaten der Einwohnermeldeämter ausschließlich an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen.
Mit freundlichen Grüßen

- WER hat diese widerrechtlich erhaltenen Daten dann genutzt/verarbeitet?

Hatte dieses Thema bereits hier angerissen:
Tätigkeiten des BS - ja seit wann denn eigentlich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17630.0.html

Augenscheinlich ist sich niemand so richtig der Brisanz dieser Thematik bewusst?


Auf rege Diskussion freut sich
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. April 2016, 01:20 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.238
Dieses Thema ist durchaus wichtig. Für uns als Laienjuristen jedoch nicht einzuordnen. Es kann in einer Klage Verwendung finden, besser noch in jeder Klage, damit auch dieser seltsame Rechtsmissbrauch aufdeckt und von den Gerichten verklärt werden kann.


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  • IP logged

b
  • Beiträge: 776
Diese Verwaltungsvereinbarung ist losgelöst vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und anderen Staatsverträgen.

Das kann man leicht an Terminen erkennen:
Verwaltungsvereinbarung
- tritt mit Wirkung vom 01.10.2013 in Kraft
- kann erstmals zum 31.12.2015 gekündigt werden

RBStV
- tritt am 1.01.2013 in Kraft
- Kündigung erstmals zum 31.12.2014
- nächste Kündigung 2 Jahre später
- Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt.

Wenn der RBStV zum 31.12.2014 gekündigt würde, dann hätte das keine Auswirkungen auf die Verwaltungsvereinbarung. LRA darf ja die Verwaltungsvereinbarung nur zum 31.12.2015 kündigen.

Beispiel:
NRW kündigt zum 31.12.2014 den RBStV. Die Verwaltungsvereinbarung läuft aber bis zum 31.12.2015 einfach weiter.
Aber was ist mit Beitragsservice, in Falle der Kündigung des RBStV? Beitragsservice befindet sich ja in NRW. Und WDR muss ein Jahr warten, um die Verwaltungsvereinbarung kündigen zu können.

Merkwürdigerweise steht in der Verwaltungsvereinbarung auch nicht, dass die Staatsverträge überhaupt irgendwelche Auswirkungen auf diese Vereinbarung haben. Wenn Beitragsservice nur auf Grundlage der Staatsverträge errichtet wurde (wie uns immer wieder erzählt wird), dann wäre die Verwaltungsvereinbarung direkt an die Staatsverträge fest gekoppelt sein müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. April 2016, 00:47 von boykott2015«

S
  • Beiträge: 221
Einem Kläger am VG Berlin wurde vom RBB übers Gericht eine "Änderung zur Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" übermittelt (siehe Anhang).

"Interessant" hierbei ist, dass anstelle der Intendanzen der neun LRAen nur der Intendant des NDR "für die Landesrundfunkanstalten der ARD" unterschrieben hat.

Da drängt sich mir doch unweigerlich die Frage auf, in welchem Rahmen dieser Herr überhaupt bevollmächtigt werden kann für die übrigen acht LRAen zu unterschreiben!?

Bzw. andersherum gefragt:

Wieso hat nicht auch die rechtliche Vertretung der Deutschen Welle die originäre "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" mit getroffen; ist doch die Deutsche Welle vom Gesetzgeber ebenso wenig mit dem "Beitrags"-Einzug betraut worden wie Zweites Deutsches Fernsehen und Deutschlandradio!?

@Moderation:
Das Thema
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
in welchem ich die o. g. "Änderung" lieber gepostet hätte, ist geschlossen.
Bitte um Prüfung, ob diese Antwort dort nicht besser aufgehoben wäre.
Bitte auch um Prüfung, ob dieses Thema dann nicht auch geöffnet - also zur Diskussion freigegeben - werden sollte.
Danke


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  • IP logged

g
  • Beiträge: 860
Der Anhang ist bitte wo? (Anm. Mod.:Anhang inzwischen freigeschaltet, s.o.)

Da das ZDF und DR mit beteiligt war, was aber nicht statthaft ist und da dort geschrieben steht, dass der BS Inkasso und Vollstreckung durchführen darf, erkläre ich hiermit die Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" für Makulatur.

Für Inkasso und Vollstreckung ist doch die Rechtsfähigkeit erforderlich.
Ach so, gilt wohl für Staatsbetriebe nicht? (Ironie)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2017, 14:12 von ChrisLPZ«

 
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