Hallo zusammen,
hier mal wichtige Auszüge aus den Verwaltungsvereinbarungen „Gebühreneinzugszentrale“ und "Beitragseinzug"
Verwaltungsvereinbarung „Gebühreneinzugszentrale“ vom 26. November 2002§5 Schlussbestimmungen
1. Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01. Dezember 2002 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
2. Die Verwaltungsvereinbarung kann durch eingeschriebenen Brief an alle Partner dieser Verwaltungsvereinbarung mit Jahresfrist zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2012.
Im Falle einer Kündigung ist jeder Partner dieser Verwaltungsvereinbarung zur Anschlusskündigung binnen vier Wochen nach Eingang der Kündigung berechtigt.
Über die Frage des Fortbestandes der Gebühreneinzugszentrale werden die verbleibenden Rundfunkanstalten unverzüglich befinden.
Köln, den 26.11.2002
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" Endfassung, 14.11.2013Präambel
Die Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag gibt Anlass, die bisherige Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale aus dem Jahre 2002 zu novellieren und den veränderten Bedingungen und der neuen Struktur des Zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Zentrale Servicestelle Köln (im Folgenden kurz „Zentraler Beitragsservice“) anzupassen.
...
Schlussbestimmungen
§10 Inkrafttreten/Kündigung
1. Die Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ersetzt die bisherige Verwaltungsvereinbarung GEZ.
Sie tritt mit Wirkung vom 01.10.2013 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.
2. Die Verwaltungsvereinbarung kann von jeder Rundfunkanstalt durch eingeschriebenen Brief an alle anderen Rundfunkanstalten unter Einhaltung einer Frist von einem Kalenderjahr zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2015.
Im Falle einer Kündigung ist jede Rundfunkanstalt zur Anschlusskündigung binnen vier Wochen nach Eingang der Kündigung berechtigt.
3. Über die Frage des Fortbestands des Zentralen Beitragsservice und der beiden Gemeinschaftseinrichtungen werden die verbleibenden Rundfunkanstalten im Falle einer Kündigung unverzüglich befinden.
Die "neue" Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" wurde von allen Intendanten unterzeichnet; der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" selbst
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.htmlist auf Seite 12 zu entnehmen dass sie zum
01.10.2013 in Kraft tritt:
Die Intendanten des
BR (Ulrich Wilhelm)
SR (Prof. Thomas kleist)
SWR (Peter Boudgoust)
WDR (Tom Buhrow)
unterzeichneten unter
Angabe von Ort und Datum: Leipzig, 25.11.2013Die Intendanten des
Deutschlandradio (Dr. Willi Steul)
HR (Dr. Helmut Reitze)
MDR (Prof. Dr. Karola Wille)
NDR (Lutz Ma***or sowie Dr. Arno Beyer)
RB (Jan Metzger)
RBB (Dagmar Reim)
unterzeichneten
ohne Angabe von Ort und Datum**sie können aber frühestens ab "Endfassung, 14.11.2013" unterzeichnet haben
Der Intendant des
ZDF (Dr. Thomas Bellut)
unterzeichnete unter
Angabe von Ort und Datum: Mainz, 13.01.2014
Fragen:- Solange die alte Verwaltungsvereinbarung „Gebühreneinzugszentrale“ nicht durch eingeschriebenen Brief gekündigt wurde kann sie doch nicht einfach "im Flug" durch eine andere, neue Verwaltungsvereinbarung "angepasst" werden!?
- so die LRA, ZDF und DRadio keinen eingeschriebenen Brief/Kündigung vorweisen/vorlegen können: ja was dann?
- Die Anpassung hätte bereits (lange) vor dem 01.01.2013 mit Inkrafttreten zum 01.01.2013 vorgenommen werden müssen?
- wie kann eine Verwaltungsvereinbarung rechtlich Bestand haben die
a) zum 01.10.2013 Inkrafttreten soll aber von 6 Intendanten frühestens ca. 6 Wochen später (ab "Endfassungslegung" am 14.11.2013) unterzeichnet wird
b) zum 01.10.2013 Inkrafttreten soll aber erst von 4 Intendanten ca. 8 Wochen später (25.11.2013) unterzeichnet wird
a) zum 01.10.2013 Inkrafttreten soll aber erst von 1 Intendanten im Folgejahr, ca. 15 Wochen später (13.01.2014) unterzeichnet wird
- wie sind Vorgänge/Tätigkeiten zwischen 01.01.2013 und 30.09.2013 rechtlich zu werten: die - wie in der "alten" Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" beschrieben - "Gegenstand und Aufgaben" der GEZ können ja keinen Bestand mehr haben/entfalten da die "Umgebungsstruktur" nicht (mehr) darauf passt
- an WEN gingen dass die Daten des "einmaligen Meldedatenabgleichs" zwischen 03.03.2013 und 01.10.2013- Verstoß gegen Datenschutz:
siehe:
http://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/Von: Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz (SWR)
Im Auftrag der Datenschutzbeauftragten des zentralen Beitragsservice in Köln hat Ihnen Herr Kruse alle Ihre Fragen zur Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter ausführlich in seinem Schreiben vom 29.02.2016 beantwortet. Gerne bestätigen wir Ihnen hier nochmals, dass sämtliche Übermittlungsdaten der Einwohnermeldeämter ausschließlich an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen.
Mit freundlichen Grüßen
- WER hat diese widerrechtlich erhaltenen Daten dann genutzt/verarbeitet?
Hatte dieses Thema bereits hier angerissen:
Tätigkeiten des BS - ja seit wann denn eigentlich?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17630.0.htmlAugenscheinlich ist sich niemand so richtig der Brisanz dieser Thematik bewusst?
Auf rege Diskussion freut sich
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."