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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: d-angel2001 am 12. August 2019, 10:12

Titel: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 10:12
Moin,

Person A hat einer "Vollstreckungsankündigung" widersprochen. Der BS hat nur mit Text-Bausteinen geantwortet die gar nicht konkret auf die Begründung einging und Person A sogar vorwarf eine "Vorlage aus dem Internet" verwendet zu haben - was absolut haltlos ist.

Person A hat erneut an die Zurückweisung erinnert und um substantielle Begründung zu den vorgebrachten Begründungen gebeten. Diese wird Person A jedoch lapidar verweigert mit der Begründung man wollte sich hierzu nicht weiter äußern da man (angeblich) schon alles hierzu gesagt habe.

Die Zurückweisung/Begründung betrifft u.a.:

Person A fragt sich wie er nunmehr sein Recht auf Bearbeitung und Beantwortung durchsetzen kann. Die Antwort des LRA Justiziariat hat keine Rechtsbehelfe. Ebenso ist es kein "Bescheid", sondern ein lapidares Schreiben eines offenkundig kurz vorm Burnout stehenden Justiziar der LRA, der schlicht weg "keinen Bock" hat diese Sachgerecht zu beantworten.

Auf welche Rechte kann Person A sich berufen um eine Bearbeitung/substantielle Begründung der vorgebrachten Begründung einzufordern? Es sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt, dass u.a. auch die Bearbeitung im Hinblick auf Forderungen die bereits befreit sind verweigert wird sowie offenkundig rechtswidrig bei getriebene Mahngebühren aus älteren Bescheiden (vgl. dem aktuellen Urteil s.o.).
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: seppl am 12. August 2019, 11:14
Auch eine Zurückweisung ist ein Verwaltungsakt und muss durch die betroffene Behörde per Bescheid oder durch ein Gericht per Beschluss bearbeitet werden. Das das "Abschreiben" aus dem Internet verwaltungsrechtlich verboten ist, wage ich zu bezweifeln. Wir sind doch nicht in der Schule  ::)
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Kurt am 12. August 2019, 11:15
Hallo zusammen,

eine "Vollstreckungsankündigung" ist KEIN Verwaltungsakt - daher ist auf diese "eigentlich" kein "Widerspruch" möglich.

Gruß
Kurt
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 11:18
eine "Vollstreckungsankündigung" ist KEIN Verwaltungsakt.

Wenn damit Verbunden Mahnkosten festgesetzt werden allerdings schon - wie bei Person A geschehen. Siehe hierzu (sicherlich bekannt, 4 A 194/18 vom 05.02.2019 https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30118.0).

Zitat
§ 25 (2) S. 1 Halbsatz 2 der Landesverordnung über die Kosten im Vollzugs- und Vollstreckungsverfahren (Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung - VVKVO) lautet: „Die Mahngebühr ist im Mahnschreiben festzusetzen.“ Weil die Mahngebühr festgesetzt werden muss, muss das Mahnschreiben ein Verwaltungsakt sein. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Mahnschreiben kein Verwaltungsakt ist.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Kurt am 12. August 2019, 11:20
Oh - sorry: ich bezog mich auf eine "Vollstreckungsankündigung"einer Stadt-/Gemeindekasse.

Gruß
Kurt
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 11:20
Das das "Abschreiben" aus dem Internet verwaltungsrechtlich verboten ist, wage ich zu bezweifeln. Wir sind doch nicht in der Schule  ::)

Absolut korrekt. Und umso ulkiger wenn der BS seinerseits mit einem offenkundig plumpen universal Musterschreiben antwortet  ;D
Allerdings besonders amüsant, wenn man sich nicht einmal die Mühe macht das Schreiben zu lesen. Eine derartige Antwort könnte genau so gut mittels Stichwort-Analyse ein Computer verfassen.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 11:23
Oh - sorry: ich bezog mich auf eine "Vollstreckungsankündigung"einer Stadt-/Gemeindekasse.

Alles gut - war evtl. etwas missverständlich. Das ganze wurde Ansatzweise ohne die Frage wie man eine Auskunftspflicht erwirken kann schon mal hier mit Eingang des Schreibens abgehandelt:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31773.msg196007.html#msg196007

Es geht um diesen Schreiben das Zurückgewiesen wurde - hier geht es nun um den Umgang mit der unzulänglichen Antwort.
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=31729.0;attach=23813;image)
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: seppl am 12. August 2019, 11:37
Das ist keine Reaktion auf den Widerspruch, sondern ganz normale Massenpost des Beitragsservice im automatisierten Ablauf. Ich sehe immer wieder, wie dies Verwirrung stiftet. Bitte die Post IMMER an die zuständige LRA richten, NICHT an den BS! Und schauen, wo sie herkommt!
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 11:44
Ich sehe immer wieder, wie dies Verwirrung stiftet. Bitte die Post IMMER an die zuständige LRA richten, NICHT an den BS! Und schauen, wo sie herkommt!

Person A sendet selbstverständlich sämtliches Schriftgut per FAX (über Festnetz-Nummern & mit Sendenachweis) an die LRA und den BS.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 11:58
Das ist keine Reaktion auf den Widerspruch, sondern ganz normale Massenpost des Beitragsservice im automatisierten Ablauf.

Zur Entwirrung der Antwort-Schriftsatz (siehe unten!).

Zur Erläuterung:
Weder in bisherigen Gerichtsverfahren noch Widerspruchsbescheiden hat die LRA die Frage beantwortet, wie der BS eine Beleihung hoheitlicher Rechte in Anspruch nehmen kann. Es wird stets auf den üblichen Passus im Rundfunkstaatsvertrag verwiesen - der jedoch keinerlei rechtliche Substanz für eine Beleihung hoheitlicher Rechte darlegt, ausführt oder gar vermuten lässt (es ist von nicht näher benannten "Aufgaben" nicht "hoheitlichen Verwaltungsakten" die Rede).

Ebenfalls unterliegen die Verfasser einem groben Irrtum bezüglich der "zurück gezogenen Klage", da das Gericht ein separates Verfahren in Bezug auf vermeintliche Verfehlungen der Stadtkasse separat eingeleitet hat. Da dies nunmehr ein Jahr nach der bereits "abgesegneten" Vollstreckung mündlich einberaumt wurde sah Person A keine gründe weitere Energie zu investieren und hat die Klage zurück gezogen. Dies betraf die LRA aber nicht direkt sondern "bestenfalls" als beigeladene. In sofern dichten sich die Verfasser bei der LRA groben Unfug zurecht.


Person A fordert nicht mehr und nicht weniger als Auskunft darüber:

Worauf die Rechtsauffassung der LRA fußt, dass der BS Verwaltungsakte (u.a. auch Vollstreckungsersuchen und Widerspruchsbescheide!) erlassen/erstellen darf. Hierzu liegt Person A u.a. ein Schreiben der LRA vor in dem behauptet wird der BS dürfe neben der LRA auch selbst Widerspruchsbescheide erstellen. Ebenfalls liegt Person A ein (inzwischen abgehandeltes) Vollstreckungsersuchen vor, das den NDR Hamburg mit Anschrift/Postfach in Köln betitelt.

Die LRA verweigert Auskunft, ob diese eine Zweigstelle in Köln betreibt welche das Postfach betreibt oder ob hier ebenfalls der zu befugte BS derartige Verwaltungsakte/Schriftverkehr mit Vollstreckungsorganen führt. Dies sind definitiv Verwaltungsakte zu denen allenfals die LRA selbst befugt ist.
Jegliche Anfragen hierzu wurden im direkten Schriftverkehr als auch vor gericht "geblockt" bzw. so beantwortet das im Grunde keine konkrete Aussage zu der eigentlichen Frage gegeben war.

Person A ist der Meinung - wenn dies alles "rechtens" ist sollte die LRA wohl in der Lage sein dies in einem simplen Schreiben mit Darlegung der Rechtsgrundlage für die Beleihung hoheitlicher Rechte oder Aussage über eine Zweigstelle in Köln beantworten können? Die Tatsache, dass selbige statt dessen nur herum druckst und alles unternimmt um keine Antwort hierzu zu geben lässt den Umkehrschluss zu dass dies gar nicht erwünscht ist.

Womöglich da keine schlafenden Hunde geweckt werden sollen?


Zu den übrigen Punkten u.a. widerechtlichen Mahngebühren (ältere Mahnschreiben durch "ARD ZDF Deutschlandradio") sowie die in der Vollstreckungsankündigung benannten Zeiträume für die bereits eine Befreiung vorliegt (u.a. sogar schon vor Gericht Anhängig war!) wird grob ignoriert.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Lev am 12. August 2019, 12:39
@ d-angel2001


Zur Erläuterung:
Weder in bisherigen Gerichtsverfahren noch Widerspruchsbescheiden hat die LRA die Frage beantwortet, wie der BS eine Beleihung hoheitlicher Rechte in Anspruch nehmen kann. Es wird stets auf den üblichen Passus im Rundfunkstaatsvertrag verwiesen - der jedoch keinerlei rechtliche Substanz für eine Beleihung hoheitlicher Rechte darlegt, ausführt oder gar vermuten lässt (es ist von nicht näher benannten "Aufgaben" nicht "hoheitlichen Verwaltungsakten" die Rede).

- Scheinbar hast du ja doch eine Antwort bekommen. 

- Schon mal auf die Idee gekommen, dass deine Rechtsauffassung keine ist? 

@ Moderation

Hat das Forum schon mal darüber nachgedacht: dass es durchaus User gibt, denen nicht zu helfen ist, weil sie nichts annehmen, sondern schon alles wissen.
(Oder müssen sich alle von diesen Personen das ganze Gebilde neu erklären lassen.)

Lev

P.S. Viel Erfolg bei deiner Zurückweisung!
https://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2012/07/das-rechtsmittel-der-zurueckweisung/


Edit "Markus KA":
Die Moderation ist auf die Unterstützung der Forumsmitglieder sowie auf den sachlichen und respektvollen Umgang untereinander angewiesen. Wir bitten um Verständnis, dass die Moderatoren aufgrund der Vielzahl zu betreuender Beiträge und der begrenzten Kapazitäten nicht auch noch die Diskussionsführung übernehmen können. Möglicherweise könnte eine sachliche Erklärung sinnvoller sein als lediglich eine Frage in die Diskussionsrunde zu "werfen".
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: NichtzahlerKa am 12. August 2019, 12:53
Das Problem ist hier, dass der Rechtsstaat schlicht versagt, wenn eine Behörde mit politischem Blankoscheck treibt was sie will. Man kann gegen diese Mahnung Widerspruch einlegen, wenn es darum geht die Grundlage für diese Mahnung anzugreifen. Ich würde das aber nicht damit begründen, dass der BS nicht mahnen darf, denn damit wird man vor Gericht abblitzen.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Kurt am 12. August 2019, 12:57
[..]
Person A fordert nicht mehr und nicht weniger als Auskunft darüber:

Worauf die Rechtsauffassung der LRA fußt, dass der BS Verwaltungsakte (u.a. auch Vollstreckungsersuchen und Widerspruchsbescheide!) erlassen/erstellen darf. Hierzu liegt Person A u.a. ein Schreiben der LRA vor in dem behauptet wird der BS dürfe neben der LRA auch selbst Widerspruchsbescheide erstellen. Ebenfalls liegt Person A ein (inzwischen abgehandeltes) Vollstreckungsersuchen vor, das den NDR Hamburg mit Anschrift/Postfach in Köln betitelt.

Die LRA verweigert Auskunft, ob diese eine Zweigstelle in Köln betreibt welche das Postfach betreibt oder ob hier ebenfalls der zu befugte BS derartige Verwaltungsakte/Schriftverkehr mit Vollstreckungsorganen führt. Dies sind definitiv Verwaltungsakte zu denen allenfals die LRA selbst befugt ist.
Jegliche Anfragen hierzu wurden im direkten Schriftverkehr als auch vor gericht "geblockt" bzw. so beantwortet das im Grunde keine konkrete Aussage zu der eigentlichen Frage gegeben war.
[..]

Sehe das (mittlerweile) so:

Das "Rechtliche" erledigt die LRA; das "Technische" der BS:

ERLASSEN werden die VA's FB und WB sowie Vollstreckunsgersuchen von der LRA
Erstellt (gedruckt), kuvertiert und VERSENDET von BS (bzw. PAV Card GmbH)

Gruß
Kurt
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 13:04
- Scheinbar hast du ja doch eine Antwort bekommen. 

- Schon mal auf die Idee gekommen, dass deine Rechtsauffassung keine ist? 

Lev,
ich bin durchaus kritik fähig - aber deine Antwort ist doch schon ziemlich anmaßend. Wie bereits dargelegt haben die "Antworten" stehts auf den Rundfunkstaatsvertrag § 5, Abs 7 verwiesen, die da lautet:

Zitat
(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewie
senen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder
teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Ver
waltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunk
anstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätig
keiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von
Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung
nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von
Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder
auf Provisionsbasis vergütet werden.

Von einer Beleihung hoheitlicher Rechte kann ich hier beim Besten willen nichts vorfinden. Eventuell ist dir entgangen, dass es auch hierfür konkrete gesetzliche Vorgaben gibt - u.a.:

Zitat
Eine Beleihung darf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Der Gesetzesvorbehalt
betrifft nicht nur das „Ob“ einer Beleihung, sondern umfasst auch deren wesentliche Modalitäten.
So muss der Gesetzgeber die Befugnisse und Pflichten des Beliehenen ebenso benennen wie eventuelle
Mitwirkungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten der Dritten gegenüber dem Beliehenen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

Zu diesen Fakten hat die LRA bislang jegliche Antwort verweigert. Wenn dem so wäre wie du behauptest hätte selbige zumindest dies darlegen und erläutern können mit entsprechenden Nachweisen. Statt dessen wurde aber nur auf RBStV § 5, Abs 7 verwiesen - ein Zirkelschluss also der zu keinerlei Antwort kommen kann, da eben dieser Absatz ja die Beleihung hoheitlicher Rechte nicht erwähnt bzw. in Frage stellt.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 13:12
Sehe das (mittlerweile) so:

Das "Rechtliche" erledigt die LRA; das "Technische" der BS:

ERLASSEN werden die VA's FB und WB sowie Vollstreckunsgersuchen von der LRA
Erstellt (gedruckt), kuvertiert und VERSENDET von BS (bzw. PAV Card GmbH)

Sehen und interpretieren kann man das durchaus so. Aber zählen tut eigentlich nur ob dies auch Gesetzeskonform ist!

Fakst ist Person A aus dem unmissverständlich hevorgeht, dass ein LRA Justiziar behauptet:
Die LRA oder der BS wären befugt Widerspruchsbescheide (Verwaltungsakte!!!) zu erstellen. Dies stellt die LRA und den BS in Sachen (Widerspruchs-)Bescheide faktisch gleich - womit beide die hoheitlichen Rechte inne haben müssten (BS eben ggf. mittels gesetzlicher Beleihung).

Dies ist jedoch offenkundig genau so wenig der Fall, wie das die LRA eine Zweigstelle in Köln betreibt, welche die Vollstreckungsersuchen "koordiniert". Vollstreckungsersuchen/Aufträge sind Verwaltungsakte und hierzu ist der BS keinesfalls befugt.

Und hier liegt auch der Knackpunkt:
Nehmen wir einfach mal an es wäre alles rechtens - wieso ist das Justiziar der LRA dann offenkundig unfähig dies simpel zu beantworten, sodass dies nachvollziehbar ist? Denn abgesehen vom einschlägigen Verweis im RBStV wegen "gewisser Aufgaben" die der BS erledigen soll) gibt es keine mir bekannte Stelle im Gesetz welche von etwaigen hoheitlichen Rechten des BS handelt.

Wenn die LRA widerrum die "Bescheide" selbst erlässt/erstellt würde dies der Aussage des vorliegenden Schreiben widersprechen, dass die LRA der Meinung sei der BS könne durchaus auch Widerspruchsbescheide (alternativ zur LRA) erstellen.

Fakt ist also hier ist etwas faul und die LRA will ums verrecken irgendeine Stellungnahme hierzu verweigern.


Edit "Markus KA":
Es wird vorsorglich auf das Kernthema hingewiesen, das da lautet:
LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Es wird aber auch vorsorglich auf die Rechtsbehelfsbelehrung und den möglichen Rechtsweg hingewiesen, die die Möglichkeit bietet offene Fragen an die LRA in einem gerichtlichen Verfahren zu stellen. Vermutungen und Spekulationen, warum die LRA keine Antworten gibt, könnten im momentanen Stadium von geringer Bedeutung für das Forum sein.
Auf einen respektvollen Umgang und einen sachlichen Diskussionsstil wird hingewiesen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 12. August 2019, 15:57
Junge! (Mädel?)

Ich erklär' Dir jetzt mal wie das abläuft:

Du kannst Dich in dieser Sache dumm und dusselig quatschen; Du wirst stets belächelt werden. Bitte nicht falsch verstehen: Ncht von mir, nicht von einem Großteil der Forumsleute hier. Aber von der ehrenwerten Rundfunker-Gesellschaft und mit Ihnen von dem Großteil der deutschen Richter. Wieso von den Richtern - das ist ein anderes Thema, welches hier nicht vertieft werden soll.

Solange Du nur mit der ehrenwerten Rundfunker-Gesellschaft korrespondierst wirst Du keine brauchbaren Informationen erhalten, falls Du überhaupt von dort welche erhältst / erwartest.

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wird urplötzlich eine sogenannte "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" aus dem Ärmel geschüttelt und Dir übersandt. Falls Dich das schon vorab interessiert, siehe:

Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html

Darin haben sich die LRAen, das ZDF und das DR geeinigt, dass ein sogenanntes "Beitragsservice" Aufgaben für sie übernimmt, siehe §2.

Siehe für den Erlass von Mahnungen vielleicht Punkt "d)"? Für Bescheide / Widerspruchsbescheide Punkt "p"!

Du kannst Dir jetzt allerhand Gedanken zu diesem Dokument machen und Dir auch Fragen stellen, wie z. B.:


Du kannst dann auch gerne all diese Fragen weiter an die ehrenwerte Rundfunk-Gesellschaft und an die Gerichte stellen!

Du wirst die abgefahrensten Antworten erhalten, welche sich bei genauerer Betrachtung als schwachsinnig erweisen.

Also wirst Du Dir weitere Gedanken machen; Dir weitere Fragen stellen - und diese an die ehrenwerte Rundfunk-Gesellschaft und Gerichte weitergeben.

Das geht dann vielleicht noch ein wenig so weiter. Irgendwann kommt dann eine gerichtliche Entscheidung, in der auf viele Deiner Fragen entweder weiterer Schwachsinn folgt, oder aber diese einfach unter den Teppich gekehrt werden.

Es bleibt Dir dann unbenommen, den Rechtsweg weiterhin zu beschreiten, falls das bei Dir mit dem Geldbeutel passt. Aber denke jetzt bitte nicht, dass der Schwachsinn dadurch aufhört - es wird immer noch eine Schippe draufgelegt.

Am Ende heißt es dann: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar."  :-X

Bitte diesen Post nicht falsch verstehen.
Ich möchte Dir nicht die Motivation nehmen hier nachzubohren.
Ist lediglich die Realität, wie selbst erfahren.
Natürlich dürfte dieser Ablauf so nicht sein.
Nicht in einem sog. Rechtsstaat.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: NichtzahlerKa am 12. August 2019, 16:31
Das geht dann vielleicht noch ein wenig so weiter. Irgendwann kommt dann eine gerichtliche Entscheidung, in der auf viele Deiner Fragen entweder weiterer Schwachsinn folgt, oder aber diese einfach unter den Teppich gekehrt werden.
Es bleibt Dir dann unbenommen, den Rechtsweg weiterhin zu beschreiten, falls das bei Dir mit dem Geldbeutel passt. Aber denke jetzt bitte nicht, dass der Schwachsinn dadurch aufhört - es wird immer noch eine Schippe draufgelegt.
Am Ende heißt es dann: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar."  :-X
Kann ich so bestätigen. Sogar mit erheblicheren Dingen wird so verfahren. Es gibt zwei Rechtsgegenstände: Formale und Materielle. Meine Erfahrung damit:

Formalien werden immer nur gegen den Bürger benutzt, nie gegen die Anstalten. Materiell wird uminterpretiert und gedeutet, bis der Einzelne eigentlich keine Rechte mehr hat.
Das klingt nach einem grausamen Unrechtsstaat, hat aber vornehmlich damit zu tun, dass die Richter über Formalien schnell gegen den Bürger entscheiden können und die Sache damit von ihrem Tisch haben. In anstaltsrichtung funktioniert das nicht, weil dann tausend neue Bürger kommen die formal auch falsch behandelt wurden und Einspruch einlegen. So banal ist unsere Justiz. Dadurch stellt sich die (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit faktisch gegen den Bürger statt schützend vor ihn, wie es ihr Auftrag wäre.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 12. August 2019, 17:12
@NichtzahlerKa bzw. Schluss-mit-lustig

Ich habe nunmehr selbst einige fragwürdige Erfahrungen mit der Justiz in Sachen GEZ & Co sammeln dürfen. Bevor ich von einem der Admins wieder drauf aufmerksam gemacht werde dies würde am Thema vorbei gehen siehe bitte die Links in meiner Signatur - die meine Meinung zu dem Thema recht gut wieder spiegeln!

Wenn jemand bessere Ideen für einen Boykott hat immer gerne her mit den Ideen (am Besten per PM). Für mich steht jedenfalls fest, dass ich mich nicht erpressen lasse und dazu stehe, dass ich das Mist-Programm der ÖRF weder nutzen will noch diesen nutze!
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: d-angel2001 am 13. August 2019, 11:06
So heute das ganze mal ganz nüchtern betrachtet. Dem Widerspruch von mir liegt ja eine angebliche Mahnung/Vollstreckungsandrohung zu Grunde mit Mahngebühren. Wohlgemerkt ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Inzwischen wurde ja gerichtlich festgestellt, dass auch Mahnkosten einem Verwaltungsakt unterliegen.

Wenn das NDR Justiziariat also meint man müsse Person A einen rechtlich zustehenden Widerspruch verweigern, soll das nur Recht sein. Das stellt dann nämlich - zumindest in Sachen Mahngebühren, eben diesen Verwaltungsakt zum "erlasse" der Mahngebühren in Frage. Denn wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt und sogar auf den dennoch von Person A erfolgten Widerspruch nur eine rotzige Antwort (kein Widerspruchsbescheid) entsendet wird, sagt das ja mehr als deutlich aus dass die es selbst nicht für voll nehmen dass es ein Verwaltungsakt ist.

Das ein Gericht das genau so sehen wird sei mal dahin gestellt. Inzwischen weiß man ja, das so mancher Richter mehr Dichter als gesetzlicher Richter ist.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Gee am 13. August 2019, 12:40
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren wird urplötzlich eine sogenannte "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" aus dem Ärmel geschüttelt und Dir übersandt. Falls Dich das schon vorab interessiert, siehe:

Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html

Es gibt wohl eine neue Verwaltungsvereinbarung? Siehe:
Anfrage über Frag den Staat an den NDR

Zitat
Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug".

Obgleich der Beitragsservice gem seines Jahresberichte 2018 unter "Geschäftsführung" darauf hinweist, dass "Gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug” hat die Geschäftsführung die Aufgabe ..."
wird im Bericht des Landesrechnungshofes NRW zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2014 bis 2016 des Beitragsservices unter Fußnote 2 darauf hingewiesen, dass eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist.

Bedauerlicherweise ist die Vereinbarung online nicht verfügbar.

Status dieser Anfrage:     Warte auf Antwort

https://fragdenstaat.de/a/162857 (https://fragdenstaat.de/a/162857)
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 13. August 2019, 13:48
[OT]

Es gibt im Übrigen auch Änderungsvereinbarungen dazu.

Jedenfalls liegt einer Person S eine vor. Siehe:
Verwaltungsvereinbarungen „Gebühreneinzugszentrale“ <-> "Beitragseinzug"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18192.msg154935.html#msg154935

In dieser haben sich nicht einmal alle Intendanten und Intendösen der "LRAen" bemüht zu unterzeichnen, sondern für alle diese lediglich der anno dazumailige ARD-Vorsitzende. Man bedenke hier, dass die ARD auch die steurfinanzierte "Deutsche Welle" beinhaltet. Man kann sich hier also fragen, ob ein ARD-Vorsitzender kraft seines Amtes eigentlich dazu befugt sein dürfte diese Vereinbarung für sämtliche "LRAen" abzuändern, schließlich ist das kein "ARD-Ding" gewesen.

Das aber nur beiläufig.

[/OT]
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Kurt am 13. August 2019, 18:20
[OT]
@Schluss-mit-lustig

bzgl. der o. a. Änderungsvereinbarungen:

Zitat
Geschäftsführende ARD-Anstalt
Für jeweils ein Jahr von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewähltes ARD-Mitglied, das in dieser Zeit rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zeichnet. Wiederwahl auf ein weiteres Jahr ist möglich und seit längerem üblich. Der Intendant der geschäftsführenden Anstalt ist Vorsitzender der ARD. Der Vorsitzende führt, unterstützt durch das ARD-Generalsekretariat, die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft, lädt zu den Mitgliederversammlungen ein und leitet sie. Am Ende seiner Geschäftsführungszeit erstattet er der Hauptversammlung einen Schlussbericht. An den Vorsitz der ARD gebunden sind einzelne Federführungen sowie die Leitung der Ständigen Fachkommissionen, die jeweils beim zuständigen Direktor der geschäftsführenden Anstalt liegt.
Quelle: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/ARD_Vorsitzende_r____Geschaeftsfuehrende_ARD_Anstalt/487920/index.html

In den Jahren 2013-2015 war der NDR, vertreten durch den Intendanten Lutz Marmor, die "Geschäftsführende ARD-Anstalt"

Die "Deutsche Welle" hat IMHO mit der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" respektive Änderungen an ebendieser keinerlei Berührungspunkte.

Gruß
Kurt
[/OT]
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 13. August 2019, 19:17
[OT]

@Kurt

Eben!

Drum ist ja die Marmorzeichnung fragwürdig.

[/OT]

Jetzt ist aber gut mit OT hier. Sorry @Mods.
Titel: Re: LRA verweigert Beantwortung eines Widerspruch & Auskunft
Beitrag von: cecil am 13. August 2019, 22:36
...Wenn das NDR Justiziariat also meint man müsse Person A einen rechtlich zustehenden Widerspruch verweigern, ...

... könnte man theoretisch und ggfs. immer noch so etwas wie "Untätigkeitsklage" erheben, wenn nach drei Monaten - trotz mehrfacher Nachfrage* - keine Bearbeitung erfolgte?

Natürlich haben wir solche Fragen (hoheitliche Rechte) hier vielfach diskutiert. Diese Argumente sind sicherlich zig-fach in Klagebegründungen aufgenommen worden. Hat jemand je eine vernünftige Antwort bekommen? Auf die sog "Verwaltungsvereinbarung" dürfte in den wenigsten Fällen jemand von der Gegenseite oder von den Richter/innen je eingangen sein. Ist es deshalb verboten, solche Fragen überhaupt  erst zu stellen?

*Alles, was an Einwänden vorgetragen wird, verstärkt unseren Boykott. Jedes Schreiben, jede Anfrage, jeder Widerspruch, jede Klage, jedes Argument, jede Nachfrage...!

Vgl. hierzu auch zum Beispiel - heute im Forum entdeckte Anregung  8)

Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30694.msg196477.html#msg196477

Man könnte davon ausgehen, dass der Widerstand nichts bringt. Man könnte aber genauso gut irgendwann überrascht feststellen, dass genau dieses unser Treiben dem Rundfunkbeitrag, also der örR-Finanzierung in seiner jetzigen Form, eines Tages den Garaus macht.

In diesem Sinne

Dranbleiben. Weitermachen.
Jeder soweit wie er sich selbst und seinem persönlichen Umfeld zumuten kann.