Irgendwie ist PersonX über diese Information gestolpert und denkt, dass diese irgendwann noch wichtig wird, wenn
Aussetzungszinsen oder andere Zinsen im Zusammenhang mit dem Rundfunk, z.B. Gerichtskosten etc. geltend gemacht werden und diese anzugreifen sind.
Anscheinend könnte die
Zinshöhe auch mittels eines
Übermaßverbots angegriffen werden:
OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH - Wirtschaftsprüfungs-/ Steuerberatungsgesellschaft, 01.02.2019
BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2012https://www.ofm-koeln.de/de/news/newsletterarchiv/3544[...] Nach seiner Auffassung begegnet die Zinshöhe durch ihre realitätsferne Bemessung im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln.
[...]
Somit könnten Kostenentscheidungen vielleicht über die Regelungen zur Verzinsung angegriffen werden, wenn der Zinssatz zur aktuellen Niveau-Entwicklung abweichend ist.
Offenbar sind für anderes Anträge notwendig

Das Thema hier soll dazu ermuntern,
kreativ zu werden bei
Zinsforderungen in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag, Gerichts- und Anwaltskosten.