Also erstmal lieben Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt hier zu helfen. Bin mir sicher, falls der oben beschriebene Sachverhalt auf jemanden zutrifft, hilft ihm das schon weiter.
Im Groben sind die Fragen ja auch beantwortet. In vielen Fällen gibt es wahrscheinlich nicht DIE eine Antwort, weil der Staat sich gerne mehrere Optionen offen hält, da eine gewisse Unsicherheit im Ablauf immer größere Ängste schürt als wenn man genau weiß, was auf einen zu kommt.
Eine Anschlussfrage hätte ich aber noch:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es selbst wenn der Vollstreckungsauftrag erteilt wird, immer noch die Möglichkeit den Betrag zu bezahlen, ohne das eine Vermögensauskunft fällig wird. Soll heißen, wird man bspw. aufgefordert, die Auskunft zu geben, muss man dies nicht zwangsläufig tun, sondern kann auch einfach bezahlen. Klingt eigentlich logisch, aber es könnte ja auch sein, dass der Staat sich die Möglichkeit einer Offenlegung der Vermögensverhältnisse nicht entgehen lässt, völlig gleich ob man jetzt zahlen will oder nicht. In einem Land, in dem ein Gericht es legitimiert, das Sturm der Liebe, Traumschiff und Musikantenstadel "steuerlich" finanziert werden müssen, halte ich nichts für ausgeschlossen.
Lieben Gruß
Karamba