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Autor Thema: Mimikama.at Faktencheck: Das „GEZ-Urteil“ und die Brüder Kirchhof  (Gelesen 3718 mal)

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Mimikama.at, 23.07.2019

Das „GEZ-Urteil“ und die Brüder Kirchhof

Der Anteil der Menschen, die den Rundfunkbeitrag als zu hoch und ungerecht empfinden, liegt bei gefühlten 100 Prozent, wenn man nach Facebook-Beiträgen geht.

Von Ralf Nowotny

Zitat
Und wie es so ist, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt: Man sucht sich einen Schuldigen, denn irgend etwas scheint ja nicht mit rechten Dingen zuzugehen!
Scheinbar sind diese Schuldigen nun gefunden, wenn man einem Sharepic auf Facebook glauben möchte. Es soll sich um die Brüder Kirchhof handeln, die angeblich bei dem Urteil von Mitte 2018 „gemeinsame Sache machten“.

Der Text auf dem Sharepic:
Zitat
„Skandal-Urteil in Karlsruhe:
    Richter ist der Bruder vom Rundfunkbeitrag-Erfinder!
    Die Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles Geschmäckle. Das von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht.“

Bevor dieses Sharepic herumging, vermuteten bereits andere Seiten eine Zusammenarbeit der Brüder und sprachen von „Vetternwirtschaft & Korruption“.

Der Rundfunkbeitrag
[…]
Die Schlussfolgerung des Sharepics:
[…]
So einfach ist es jedoch nicht!
[…]
Vielleicht stecken aber alle unter einer Decke?
[…]
Vorteil: Keiner!
[…]
Fazit
Ja, Paul und Ferdinand Kirchhof sind Brüder. Paul erstellte ein Gutachten, welches die Grundlage für den Rundfunkbeitrag darstellt, Ferdinand ist Richter am Bundesverfassungsgericht und Mitentscheider bei Urteilen über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.
Das war es aber auch schon. Der Richter-Bruder entscheidet nicht alleine, der Gutachter-Bruder hat keinerlei Vor- oder Nachteile davon, wie über den Rundfunkbeitrag entschieden wird.

Weiterlesen auf:
https://www.mimikama.at/allgemein/gez-und-die-brueder-kirchhof/


Mehr zu "mimikama" siehe u.a. unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Mimikama

Zu "Kirchhof-Urteil"/ "Bruder-Urteil"/ "Befangenheit" etc. siehe bitte auch bereits bestehende Forum-Threads u.a. unter
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.0.html
Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27297.0.html
"Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28505.0.html


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Hm.

Fazit ist letztlich, dass die Brüder nicht allein schuld am Rundfunkbeitrag sind.

Ich hatte schon geguckt, ob dieses Mimi wieder so ein "Angebot" eines gewissen Jugendsenders ist, oder so ähnlich...


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ralf Nowotny, der Verfasser des Artikels, hat nicht ganz unrecht. Er übersieht jedoch, dass die Rechtsprechung, wie die Politik, offenbar "Erbhöfe" kennt, das Problem also genereller Natur ist, weil die Macht im Staat auf allen Ebenen von sich selbst erhaltenden "Eliten" beansprucht und verwaltet wird.

Der Vater von Paul und Ferdinand Kirchhof, Ferdinand Kirchhof sen., war bereits Richter am Bundesgerichtshof. Seine Söhne werden beide Richter am Bundesverfassungsgericht. Ferdinand K. ist verheiratet mit Else Kirchhof, die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist. Deutschland muss relativ arm an qualifiziertem Personal für hohe und höchste Gerichtspositionen sein, wenn allein eine Familie zweimal in kurzer Zeit den Vorsitz eines BVerfG Senats stellen muss und deren Vater zuvor am BGH tätig war.  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Ich hatte schon geguckt, ob dieses Mimi wieder so ein "Angebot" eines gewissen Jugendsenders ist, oder so ähnlich...
So ganz falsch liegst du da nicht.
Mimikama inkl. Verweis auf Wikipedia sind für meinen Geschmack keine akzeptablen Informationsquellen, zu tendenziös bzw. einseitig.



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Der Vater von Paul und Ferdinand Kirchhof, Ferdinand Kirchhof sen., war bereits Richter am Bundesgerichtshof. Seine Söhne werden beide Richter am Bundesverfassungsgericht. Ferdinand K. ist verheiratet mit Else Kirchhof, die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist. Deutschland muss relativ arm an qualifiziertem Personal für hohe und höchste Gerichtspositionen sein, wenn allein eine Familie zweimal in kurzer Zeit den Vorsitz eines BVerfG Senats stellen muss und deren Vater zuvor am BGH tätig war.  8)

Paul Kirchhof hat zwei Söhne und zwei Töchter
Einer der Söhne ist Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg
(Quelle u.a.: http://www.der-fels.de/2018/04_2018.pdf S.114)
Auf S. 20 des Kirchhof-Gutachtens für ARD, ZDF und Co. (2010) wird auf Gregor Kirchhof referenziert.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Paul Kirchhof hat zwei Söhne und zwei Töchter
Einer der Söhne ist Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg

Na, dann besteht ja Hoffnung, dass auch die nächste Generation der Kirchhofs höchste Juristenpositionen in diesem Land einnehmen kann. Gregor K. sollte nicht zögern, die Voraussetzungen für juristische Ämter der Kirchhofs für die Zeit nach seiner Karriere zu schaffen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Vorschlag: Noch zu recherchieren, was für Ämter die Ehefrauen der Professoren und überhaupt die unmittelbaren Angehörigen der bereits benannten Amtsträger bekleiden.
Hier bestehen Anhaltspunkte aus - unbestimmter - Erinnerung, dass da noch mehr ist. 

Dann bitte hier nachtragen. Dann hätten wir alles beisammen.
Die mathematische Wahrscheinlichkeit wäre um "Faktoren in Millionen-Größenordnung übertroffen", um das persönliche Erstaunen einmal etwas primitiv verständlich zu machen.

Dies legitimiert infolgedessen ein interessantes Forschungsprojekt:
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- Gibt es genetische Prädisposition für höchste juristische Ämter?
- Oder spielen epigenetische Faktoren hierfür wesentlich mit?
- Oder korreliert es mit edukativer Sozialisierung?
- Oder wie sonst ist der empirische Befund erklärbar?

Nepotismus kann nicht die Ursache sein, insbesondere nicht ausgerechnet für Verfassungsrichter, weil nach deutschem Verfassungsrecht unzulässig.

Vielleicht finden wir über den Umweg dieser Analyse die Antwort auf manche Fragen und diese Antwort ist möglicherweise rechtlich verwertbar.

Also zurück zum Vorschlag, wer die Zeit hat,
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mal bitte recherchieren und hier nachtragen.


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Kurz habe ich den Hintergrund recherchiert. Meinungen - ohne Zuvverlässigkeit - :
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Mimikama.at   und Autor Novotny.
Der Eindruck ist nicht negativ. Kooperative Interessen mit ARD, ZDF drängen sich vom Thema her auf, wären also sogar normal, sind aber nicht erkennbar.
Die sonstigen Analysen von Novotny sind teils gute Handwerksarbeit von Aufklärungs-Journalismus. Nicht frei von Meinung und Richtung, aber ganz ebenso sind wir ja alle auch nicht frei und auch nicht total rational neutral.


"Fakrenews" ist "Bruderurteil" sowieso nicht,
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sondern biologisches Faktum. Aber und also schön, wir wissen, "Bruderurteil" will etwas anderes ausdrücken.

Aber warum nicht den unerschöpflichen Vorrat von "Fakenews" aus der Quelle ARD, ZDF,... aufgreifen? Speziell in Sachen Rundfunkabgabe hätte ich über 30 vollwertige Themen-Kandidaten, alle aus den 100 000++ Beiträgen der Facebooker und dieses Forums ablesbar.

Vorstehendes als richtig gewertet vorausgesetzt, kommt die Kernfrage:


Wie erklärt sich der Inhalt, der meines Erachtens nicht recht zum sonstigen Themenkreis von MIMIKAMA und Novotny passt?
-----------------------------------------------------------------
Die Kritik "Bruderurteil", "Schandurteil" usw. habe ich nie geteilt. Das aller wird hier etwas anders gesehen.

Aber die gesamte meist voll berechtigte Kritik der 15 000 Mitglieder in den rund 16 Anti-GEZ-Facebook-Gruppen zu zertreten, indem man völlig überflüssig gerade diesen Nebenaspekt herausgreift und dann lächerlich macht, das erzeugt Fragen.
Zugegeben, diese Sammelwertung "Bruderurteil" teile ich nicht, aber genau diese in der Tat vielleicht kritikgeeignete unwichtige Stelle der Kritiker und ihrer über 100 000 sonstigen Beiträge dieser Jahre herauszugreifen, das finde ich nicht fair.

Da dieser Text mit dem sonstigen Diskurs und Themnenkreis von Novotny nach meinem Gefühl nicht so recht zusammen passt,  stellt sich die Frage, ob die Kommunikationsleute von ARD, ZDF,... ihm dies Thema und eine Textvorlage geliefert haben,
- um die Kritiker der Rundfunkabgabe als "konspirative Spinner" zu klassifizieren.
- Also um die Zielgruppe - Personen bis etwa 30 - zu entfremden von uns "Schmuddelkindern",
- uns egoistischen "Verweigererern der Bürger-Ehrenpflicht der Rundfunkabgabe".

Lest den Text, vergleicht ihn mit den Empfehlungen des Wehling-Diskurses.


Mimikama.at agiert mit den Schulen und Kindern
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und hat durchaus Wirkungsbreite. Wir haben Anlass, fragen zu dürften.
Die Altersgruppe bis 30 ist das Kernproblem bei ARD, ZDF. Bei Universitätsstudenten vermute ich auf Grundlage verschiedener Aspekte eine Tagesnachrichten-Zuschauerquote von nur noch unter 5 %, eher unter 1 %.

Die ARD-/ZDF-Kommunikationsmaschinerie darf wohl irrtumsfrei Vollkampf-Modus unterstellt werden für diese Zielgruppe. Denn wenn irgendwann alles unter Alter 65  endgültig verloren ist, so enden früher oder später 8 Milliarden Euro pro Jahr "Geld, das vom Himmel fällt".


Man höre immer die andere Seite.
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Autor Novotny mag ja hier darlegen, wie es dazu kam.

Hierzu mag er ebenfalls Stellung nehmen, sofern er dazu bereit ist:
Dass er selbst kein Kenner der Sachverhalte ist, ist leicht ablesbar am Text.
Novotny könnte immerhin in Eigeninitiative diese Informationen erfragt haben und bei wem dann wohl, da liegen für den Anti-Fake-Journalisten die am ehesten vertrauenswürdigen Quellen natürlich nahe - nicht unbedingt Stellen, die uns Verteidiger des Rechtsstaats zu lieben pflegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2019, 23:33 von DumbTV«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

h
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Zitat
Der Richter-Bruder entscheidet nicht alleine
Mag sein, aber erstens obliegt dem Vizepräsidenten in der mündlichen Verhandlung die Verhandlungsführung und er kann maßgeblichen Einfluss nehmen, welche Aspekte in der Verhandlung genauer herausgearbeitet werden und welche nicht.
Zweitens darf man auch vermuten, dass in der internen Diskussion der Richter das Wort des Vizepräsidenten einiges an Gewicht hat und andere -in der Beurteilung ggf. noch schwankende- Richter sich der Meinung des Vizepräsidenten anschließen.
Außerdem: eine Stimme ist eine Stimme, die entscheidend für das Für oder Wider sein kann. Das sind 12,5% Stimmanteil. So ein Mitspracherecht würde sich so manche Partei im Bundestag wünschen...

Zitat
der Gutachter-Bruder hat keinerlei Vor- oder Nachteile davon, wie über den Rundfunkbeitrag entschieden wird.
Der Gutachter-Bruder hätte im Fall des Scheiterns des Rundfunkbeitrags vor dem BVerfG erhebliche Nachteile zu befürchten gehabt:
Zum einen hätte er einen enormen Reputationsschaden erlitten, der gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Paul Kirchhof hätte -gerade als ehemaliger BVerfG-Richter- wie ein inkompetenter Stümper ausgesehen, der keine Ahnung vom Verfassungsrecht hat.
Das hätte Auswirkungen auf die rückwirkende Beurteilung seiner Eignung für die diversen beruflichen Stationen inklusive BVerfG und Universität Heidelberg gehabt. Ebenso hätte sich aller Voraussicht nach die Anzahl der Einladungen für lukrative Gastvortäge bei verschiedensten zukünftigen Gelegenheiten verringert. Denn wer will einen -am besten noch zum Thema Verfassungsrecht- als Gastredner haben, der sich die Flügel vom BVerfG hat zurechtstutzen lassen müssen?

Von den gesellschaftlichen Folgen ganz zu schweigen: Denn ich stelle es mir nicht besonders lustig vor, bei öffentlichen oder privaten Einladungen süffisant auf dieses Thema immer wieder angesprochen zu werden. Der Makel hätte ewig und öffentlichkeitswirksam an ihm geklebt.

Zum anderen hätten auch die LRAs Schadenersatzforderungen wegen Falschberatung  gegen ihn anstrengen können.

Es zeugt von einer beeindruckenden Realitätsferne, wenn Herr Nowotny diese massiven, auch materiellen Nachteile für P.Kirchhof mit einem Halbzeiler wegwischt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 02:12 von hankhug«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke für die vorstehenden Korrekturen - und es ist in der Tat befremdlich, wenn eine Seite, die sich mit dem (auch seitens ARD-DF-GEZ allzu gern und inflationär abgedroschenen) Begriff "Faktencheck" schmückt, nicht einmal eine Kommentar-Funktion zur Verfügung stellt...
...was jedoch nicht daran hindern soll, obige und weitere Kenntnisse/ Kritiken/ Richtigstellungen an das Portal bzw. den Verfasser Ralf Nowotny zu senden:
https://www.mimikama.at/impressum/
Zitat
mimikama – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch
Dietrichgasse 16a
1030 Wien
Österreich
E-Mail: buero@mimikama.at
ZVR-Zahl: 897971856

Man darf sich schließlich auch fragen, inwieweit ein österreichischer Verein wirklich ausreichenden Einblick und Verständnis in die hierzulande seit nunmehr über 6 Jahren höchst komplex geführte Debatte hat - einschl. der diesem Modellwechel weit vorangegangenen (auch juristischen) Debatte schon über die unsägliche und die Wohnungsabgabe perfide einläutenden sog. "PC-Gebühr", welche ja in Österreich bekanntermaßen durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als rechtswidrig eingestuft wurde:
Österreich: Justiz - Keine Rundfunkgebühr für Computer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15112.0.html

Soviel sollte zur Gemengelage vielleicht noch gesagt sein.


Ich kam jetzt erst dazu, den mimikama-Artikel zu überfliegen - ohje... ::)

Ein detaillierter "Faktencheck" dieses "Faktenchecks" dürfte vmtl. so einiges an Richtigstellungen erforderlich machen.

Ich sehe da z.B. die als quasi-Beleg für eine tatsächlich gar nicht vorstellbare echte Befangenheit bemühte These "... weil F. Kirchhof (mit dem Senat) die Zweitwohnungs-Abgabe als verfassungswidrig eingestuft hat" - angeblich entgegen dem Entwurf seines Bruders:
Zitat
Hierbei ging es um das Urteil, welches besagt, dass ein Teil des Rundfunkbeitrags nicht rechtmäßig ist, nämlich jener Teil, der besagt, dass auch für Zweitwohnungen der Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.

Und wer hat nun jenen Teil des Rundfunkbeitrags als nicht rechtmäßig anerkannt? War das der Richter Ferdinand, der da jenen Teil des Gutachtens seines Bruder Paul widersprach?
Nein, es war der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Und jener Senat besteht nicht nur aus Ferdinand Kirchhof, sondern aus insgesamt acht Richtern und Richterinnen.

Mit Verlaub, aber P. Kirchhof hatte in seinem Gutachten explizit die Zweitwohnungsabgabe ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber ist jedoch von dieser Vorgabe abgewichen - siehe u.a. unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Auf die Anfrage an Paul Kirchhof
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72257.html#msg72257 )
kam heute Antwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,
[...]
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
[...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Im Detail siehe u.a. unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
[...]
Kirchhof, Paul (Prof. Dr. Dres. h.c.), Bundesverfassungsrichter a. D.
Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
04/2010, Heidelberg/ Baden-Württemberg

"Die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks"
http://www.ard.de/download/398406/index.pdf
[...]

Dort auf Seite 65:
Zitat
Auch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die Zweitwohnung also nicht entsteht.

F. Kirchhof und sein Senat haben in diesem Punkt der Zweitwohnungen also nicht dem Bruder P. Kirchhof widersprochen, sondern der von P. Kirchhofs Gutachten abweichenden Gesetzgebung.

Jedenfalls kann dieser "positive" Punkt der Entscheidung nicht ansatzweise als Beleg oder Indiz herhalten für eine fehlende Befangenheit von F. Kirchhof aufgrund dessen familiärer Bande mit Bruder P. Kirchhof.

Wenn schon Fakten, dann bitte richtige Fakten - und keine halbgaren oder gar fake-Fakten! ::) >:D >:(


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Für einen ernstzunehmenden Faktencheck wäre es darüber hinaus auch sinnvoll gewesen, die Primärliteratur zu bemühen.

1. Protokoll zur mündlichen Verhandlung am BVerfG vom 16. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175437.html#msg175437

2. Urteil des BVerfG vom 18.07.2019, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

3. die zahlreichen Gutachten, die auf die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags verweisen
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

Ein Faktencheck kann per se nur gelingen, wenn man sich die Fakten auch mal ansieht. Wenn es nur die Widergabe einer Meinung ist, dann handelt es sich höchstens um einen Meinungscheck.

Zu guter Letzt: Auch die Bemühung des gesunden Menschenverstandes kann nur zu dem Ergebnis führen, daß es nicht gerecht ist, Personen für "Vorteile" zur Kasse zu bitten, die diese bewußt nicht "nutzen". Daß die Verstöße gegen das Grundgesetz inzwischen nicht mehr nur kommentarlos hingenommen werden, sondern darüber hinaus auch unisono "verteidigt" werden, läßt tief blicken in unseren "Demokratien".


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Teilweise sind die Ausführungen von diesem selbsternannten Fake-Jäger Ralf „Mimikama“ Nowotny sehr primitiv.
Von echtem Nachdenken findet sich da leider kaum eine Spur. Bspw. hier:
....der Gutachter-Bruder hat keinerlei Vor- oder Nachteile davon, wie über den Rundfunkbeitrag entschieden wird.

Falsch.
Selbstverständlich hätte BVerfG-Vorsitzender a. D., Paul Kirchhof, bei einem gerechten Urteil finanzielle Schäden erlitten! ( Geringere Verkaufszahlen seiner erbärmlichen Bücher, weniger Auftragsgutachten, keine Showeinlagen mehr, schlechte Presse usw. … )

Und selbst dieses sogenannte höchste Gericht selbst, hätte doch bei einem gerechten Urteil sogar selbst gelitten.

Der Mob hätte doch so reagiert:
„Das BVerfG wählt also inkompetente Möchtergern-Verfassungsrechtler wie Paul Kirchhof zu Vorsitzenden?
Wenn bereits sein Bruder schon solch ein Verfassungsrechts-Versager ist, wie unfähig ist dann sein Bruder Ferdinand?“
Wenn die BVerfG-Vorsitzenden schon so nutzlos sind, wie schlecht sind dann erst ihre untergebenen Hilfsverfassungsrichter?


Diese *** Richter haben demnach so „geurteilt“, um Schaden von diesen Kirchhof-Brüdern und sogar noch von sich selbst abzuwenden.

(Hiermit rege ich an, in Zukunft hier im Forum keine „Mimikama“-Meinungen mehr zu veröffentlichen. Wir haben doch hier kein Satire-Forum!
Wir haben hier ein recht ernstes, trauriges Thema, das wir bearbeiten. Für solche Fake-Spinner wie Ralf Nowotny haben wir, denke ich, doch gar keine Zeit.)


Markus


***Edit "Bürger":
Wortwahl entfernt. Siehe PM. Soetwas geht nicht. Im Wiederholungsfalle erfolgen weitere Moderations-Maßnahmen.
Die hier betreffenden "Kirchhofs" schreiben sich zudem nur mit einem "f". Ausnahmsweise angepasst. Bitte zukünftig selbst berücksichtigen.


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