Ich versteh Euch nicht.
Das BVerfG ist lediglich nicht schuld daran, wenn der Rundfunkbeitrag gekippt werden sollte, nämlich vom EGMR oder dem EuGH; dann ist's Europa mit seinen 47 Mitgliedern des Europarates, bzw. die EU mit ihren noch 28 Mitgliedsländern.
Das BVerfG hat in der Fülle seiner Entscheidungen mehr als einmal darauf hingewiesen, daß bereits einfaches Bundesrecht Landesrecht bricht, (BVerfG 2 BvN 1/95), die EMRK bei der Durchführung von Bundes- wie Landesrecht als einfaches Bundesrecht und zudem internationaler Vertrag einzuhalten ist, (siehe Thematik zu Art. 10 EMRK im Forum), bzw. daß EU-Recht vorrangig anzuwendendes Recht ist und es den nationalen Gerichten versagt ist, hinsichtlich Recht der EU Entscheidungen zu treffen.
Es hat in den Rundfunkverträgen keinen Passus, der Rundfunknichtnutzer zur Zahlung verpflichtet, wie es in der aktuellen Entscheidung keinen Passus hat, der die Entscheidungen des BVerfG zu Art. 31 GG, bzw. EMRK im Bereich Rundfunk als nicht anwendbar benennt.
Wie oft soll sich denn das BVerfG noch den Mund fusslig entscheiden, noch dazu in Bereichen, die durchentschieden sind?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;