Reiten im Walde bezeichnet einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1989. In diesem konkretisierte das Gericht die Reichweite des Rechts auf allgemeine Handlungsfreiheit sowie die eigene Prüfungskompetenz bei Verfassungsbeschwerden.
schön am Thema vorbeigeschrieben!Das Thema wurde nachträglich geändert.
"K und K Bruderurteil" ...Muss man alles erklären. Sind Zungenbrecher und nicht mehr "griffig".
[...]
ich finde "K und K" erregt Aufmerksamkeit und regt zur Frage an "Wer ist K & K?"
[...]
Oder "PKK-Urteil" - politisches KK-Urteil ...
"K und K Bruderurteil" ...
ich finde "K und K" erregt Aufmerksamkeit und regt zur Frage an "Wer ist K & K?"
@pinguin, nicht hier wurde das "Thema" abgeändert sondern beim BVerfG durch die K. und K. Monarchie:K & K königlich und kaiserlicher Veranstaltungsvertrieb
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Die Möglichkeit der Rundfunknutzung ist für alle Beitragspflichtigen realistisch, weil das flächendeckende Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei Vorhandensein geeigneter Empfangsgeräte jederzeit abgerufen werden kann (Rz. 82 Satz 1).
In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>).
Die Zuleitung der Nutzungsmöglichkeit in die Wohnung zählt hingegen nicht mehr zu dem Vorteil, den der Rundfunkbeitrag abdecken soll (Rz. 85 Satz 1).
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Ich halte es für sinnvoller, bei einem einfachen und griffigen Begriff zu bleiben.Auch aus Sicht eines fiktiven Besuchers sei der Erfindungsreichtum mancher Mitstreiter in allen Ehren gehalten, manche geistige Pirouette kann ja durchaus - im Kontext gelesen, also dann als »Literatur« verstanden - auch zum Lachen sein.
Hier schwirren auf einmal lauter "Wortkonstrukte" durch die Gegen, bei denen selbst ich, obwohl ich ein bißchen im Thema drinnen bin, gar keine Lust mehr habe: "Tag ohne Grundgesetzt" und "Die Gebrüder Krimm", was soll denn das alles heißen?
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AbGEZockt war griffig, da musste nicht viel erklärt werden, daher hat es funktioniert und verbreitet.Und dass die Wahl gut war, und das schlicht gesessen hatte, sieht man ja an dem juristischen Zirkus, den die GEZ - wie berichtet - dann dagegen sich anzuleiern veranlasst gesehen hatte.
Mit Bruderurteil ist die Kritik auch ganz schnell griffig, es ist ein Mahnmal dafür, das Interesse der Bevölkerung, die Bedenken und die Misstrauensanträge auf die Leichte Schulter zu nehmen. Und es ist so einfach und griffig, daß es sich ganz schnell verbreiten kann.Dem letzteren kann man nur zustimmen, entginge man dann überdies auch der Versuchung oder auch dem Risiko, sich bei allzuviel darauf verwendeter Kreativität nur einen schönen kleinen Neben- oder gar Ersatz-»Kriegsschauplatz« zu schaffen (wo am Ende die bisherige vollständige gerichtliche Niederlage dann womgl. gar nicht mehr so schlimm ist [, und irgendwann die Notwendigkeit des Vorgehens auf konkret-politischer und damit entscheidender Ebene blasser und blasser erscheint & "man" sich irgendwann wieder einmal einfach mit Unrecht im Namen des Staates abfindet]).
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Ich bleibe bei "Bruderurteil" und ich fände es schön, wenn wir uns so stark darauf einpendeln können, damit es zum Schlagwort für diese unselige Verfassungsfarce wird.
Alles Liebe, Julian!
Selbst »Bruderurteil« ist für »den kleinen Mann und die kleine Frau auf der Strasse« noch viel zu weit weg ...
BruderUrteil ist kürzer als "Im Namen meines Bruders...".Das ist nicht der einzige Haken.
Jedoch reiche allein die „Besorgnis der Befangenheit“, um den Prozess vorerst platzen zu lassen.Genau das macht das Bruderurteil zu einem Politikum. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass keine Befangenheit vorliegt, doch offenbar haben sehr viele Menschen eine sehr große "Sorge der Befangenheit". Und der Begriff "Bruderurteil" bringt das auf den Punkt: Der Begriff setzt sich nur durch, wenn eine ausreichende Menge an Bürgern der Meinung ist, dass der Richter eben doch befangen war.
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Es geht also im Kern auch immer wieder darum, die richtigen Worte zu wählen und die klar zu kommunizieren. Während "Bruderurteil" die GEZ nicht im Namen hat, dieser Schritt muß also extern gemacht werden, ist der große Vorteil, daß dieser Begriff nicht (nur) den Rundfunkbeitrag, sondern vor allem die Gesetzgebung darüber kritisiert. Und die Interpretation, daß am Bundesverfassungsgericht Familienbande herrscht, das ist ein Bild, das wohl kaum jemand in Deutschland haben will.
Der Begriff bringt also eine ganz klare (und böse) Kritik auf den Punkt und zieht gleichzeitig den "kleinen Mann" mit, weil er ganz schnell begreift, daß eine "Brüderlichkeit" in einem "Urteil" nicht die Grundlage ist, auf der ein Rechtsstaat aufgebaut sein sollte. Und so genauer jemand reinschaut, was dann hinter dem Begriff "Bruderurteil" steckt, so mehr wird er finden. An keiner Stelle wird er jedoch etwas finden, das den Begriff (und die damit verbundene Kritik) entkräftet.
Das macht diesen Begriff so mächtig. Er ist einfach, er ist nachvollziehbar, und er ist nicht übertrieben oder falsch.
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn jemand das bei Wikipedia anlegen könnte. Aber auch hier bitte keinen übertriebenen Schwachsinn, sondern wirklich sauber und greifbar und differenziert... Ich wollte es selbst schon machen ...
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Kugel scheint dieses Forum partout nicht indexieren zu wollen. (Köln?)Auch wenn die Suchergebnisse des "Kugel"-Angebots eher flach sind, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass eine andere Suchmaschine eventuell ein Mehr an Ergebnissen für "Bruderurteil" liefert, wie z.B. DuckDuckGo [1] ...
Warum sollte ein unbeteiligter Bürger nach Bruderurteil oder auch "Bruderurteil" suchen?Meine Güte, sind wir hier in einer Ego-Nummer oder was? Es geht doch nicht darum, dass jemand danach "sucht". Guck Dir mal an, wie träge die Masse ist ... ob jemand nach "Bruderurteil", "Rundfunkbeitrag" oder "GEZ" sucht, ist wurscht. Jemand, der danach sucht, ist schon aktiv.
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Guck Dir mal an, wie träge die Masse ist ... ob jemand nach "Bruderurteil", "Rundfunkbeitrag" oder "GEZ" sucht, ist wurscht. Jemand, der danach sucht, ist schon aktiv.
Es geht um die Frage, wie das ganze am besten zu "verpacken" ist. Welchen Teaser man draufsetzt, damit es irgendwo ankommt. Ein Beispiel: Die Presse verweist immer wieder mal auf dieses Forum. Nicht die "große" Presse, aber doch zumindest einige der Online-Portale. Wenn diese den Begriff "Bruderurteil" übernehmen, fängt er an, in den Mainstream überzugehen, so wie früher abGEZockt. Und dann fängt er an zu wirken.
Ob jemand danach sucht, ist doch völlig unwichtig, die eigentliche Baustelle ist eine ganz andere.
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Bruderurteil Rundfunkbeitrag
Rundfunkurteil Bruderbeitrag
RPonline, 07.02.2013
ARD und ZDF werben für Rundfunkgebühr
GEZ: Image-Kampagne löst neuen Ärger aus
ARD und ZDF werben in einer gemeinschaftlichen Kampagne mit großem Aufwand für die neue Rundfunkgebühr.
„Wir sind Talk“, „Wir sind Sport“, „Wir sind Familie“ heißt es unter anderem auf den Motiven.
Der Bund der Steuerzahler reagiert verärgert.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gez-image-kampagne-loest-neuen-aerger-aus-1.3175799
Alle Bürger sind jetzt Rundfunksklaven.
... um Missbrauch zu vermeiden.
Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.
Alle Bürger sind jetzt Rundfunksklaven.Für den Begriff »Rundfunksklaven« ist es wohl noch ein bisschen früh. Auf der ggw. Stufe etwas zu gigantomanisch und deshalb wenig resonanzstiftend, aber später...?
Rundfunkreform jetztsignalisiert das aber der etabllierten Politik nicht: »Wir warten auf Euch, dass Ihr jetzt etwas tut in unserem Sinne«? Was sollte denn die Oligarchie der klassischen Parteien (leider wohl inklusive der auf Liebkind-Status beim ÖRR erpichten Linkspartei, die deshalb offensichtlich lieber auf das aktive, selbstverkündete Angehen etwa der tw. schreiendenden sozialen Problempunkte des "Rundfunkbeitrags" verzichtet) - nach den reihenweise auf Staatsraison gebürsteten Prozessen und entspr. juristischen Schlappen dazu veranlassen?
Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.Dass zusammengesetzte Begriffe willkürlich in deren Einzelbestandteile zerlegt werden dürften (in der drboe'schen Denkfigur von Bananen® als Begriff für Südfrüchte verwandte Richtung gedacht), um dann eine rechtswidrige Begriffsverwendung zu konstruieren, wäre wohl anzuzweifeln.
Anmerkung: Weder das Wort "Beitrag" noch das Wort "Service" ist für sich allein schutzfähig. Eigentlich dürfte auch der Begriff "Beitragsservice" für die Tätigkeit sogn. Beiträge im Rahmen eines Inkassos einzusammeln nicht schutzfähig sein. Das kommt fast dem Versuch gleich "Bananen" für den Verkauf gelber Südfrüchte als Marke eintragen zu lassen.Bei - wie auch drboe meint - allgemein gebräuchlichen Begriffen wie »Beitrag« oder »Rundfunk«?
Zudem würde der Versuch des BS oder der ÖR-Anstalten, die Gegner des sogn. Beitrags mit Hilfe des Markenrechts zu bekämpfen, schnell zum Rohrkrepierer werden. Ganz einfach deswegen, weil sie damit die Ablehnung erheblich steigern würden.***Was natürlich interessant sein könnte, da mal etwas zu experimentieren, wenn man sich neben der analytischen Ebene den denkbaren handlungsbezogenen Aspekt vergegenwärtigt - nämlich Veranlassung des Staates, im Zuge der Auseinandersetzung um den "Rundfunkbeitrag" eine zweite »Baustelle« zu eröffnen. War der Machtelite der DDR bekanntlich auch nicht bekommen, sich plötzlich auf vielen Fronten und Ebenen des Bürgers und der seinerseits angemeldeten Forderungen (bzw. Legitimitätsentzuges) erwehren zu müssen.
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***Edit "Bürger":
Danke für die Hinweise - siehe u.a. auch unter
Streisand-Effekt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
"Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird. [...]"
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