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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: JulianW am 21. August 2018, 23:00

Titel: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: JulianW am 21. August 2018, 23:00
Hi allerseits,

ein kurzer Gedanke zum Urteil:
Je "komplizierter" etwas wird, umso wichtiger ist die einfach erfassbare Verpackung, damit Unbeteiligte schnell verstehen, worum es hier geht.

In einem anderen Beitrag bin ich über den Begriff "Bruderurteil" gestolpert. Der gefällt mir sehr gut.
Im Sinne des "Marketings" schlage ich vor, dass wir uns auf einen Begriff einigen, den wir diesem Urteil quasi "überstülpen".

Warum ist das wichtig?
Schon die GEZ hat seinerzeit gewusst, daß von populistischen Schlagworten eine Gefahr ausgeht, daher sind sie juristisch gegen "abGEZockt" vorgegangen.

Und "Bruderurteil" stellt meiner Meinung nach in einem einzigen Wort die ganze Schrägheit von "Kirchhof über Kirchhof" dar.

Was meint Ihr?

Alles Liebe, Julian!


Edit "Bürger":
Der ursprüngliche, nicht ausreichend aussagekräftige Betreff "Bruderurteil / Blut ist dicker als Recht" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: noGez99 am 22. August 2018, 07:50
Sehr gut!
Bruderurteil
verwende ich ab sofort!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: seppl am 22. August 2018, 08:51
Der Begriff hat irgendwie was biblisches... so Kain-und-Abel-mäßig... Sehr guter Ausdruck!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: JulianW am 22. August 2018, 08:53
Bitte nicht zu viel Lob an mich.
Den Begriff habe ich nicht "erfunden" sondern nur "entdeckt", in einem anderen Thread hier.
Und er hat mir einfach sehr gut gefallen. Griffig, kritisch, plakativ.
;)

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Frühlingserwachen am 22. August 2018, 10:26
Mit dem Unterschied dass es damals zu biblischen Zeiten für einen der Brüder tragisch ausging.

In der neueren Zeit sollte wohl genau das Gegenteil erreicht werden, nämlich zum Überleben eines unmenschlichen Systems. Aber vielleicht muss man das neuere Urteil nur als Momentaufnahme sehen, denn über kurz oder lang hat der eine Bruder dem anderen mit seinem Fehlurteil keinen Gefallen getan, und wird beide zu gegebener Zeit jäh einholen.

Deswegen plädiere ich, es als Bruderfehlurteil zu nennen.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Profät Di Abolo am 22. August 2018, 10:39
Guten TagX,

also bei uns heißt ditt: "Gebrüder Krimms BVerfG Märchen-TV-Flimmerstunde"

Und auch die Verwendung von:
K. und K. Familienclan
(in Anlehnung an: kaiserlich und königlich
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaiserlich_und_k%C3%B6niglich
"Ihre kaiserlichen und könglichen Hoheiten der BVerfG-Monarchie")

sorgt für schallendes Gelächter!

Sagt mal ihr Gebrüder Krimms, seit wann gibt es im Unionsrecht die "Befreiung" von unzulässigen staatlichen Beihilfen auf Antrag (u.a. Zweitwohnung)?

Auch nicht schlecht:
Der Rundfunkbeitrag deckt nicht die Zuleitung zur Wohnung ab!

Call a TV-Show!
Wir liefern keine Pizza nach Hause sondern das Heute Journal!
Mit Klaus Kleber Rabatt-Karte!
10 Lieferungen = 11. frei Haus!

Setzt euch mal Papierkronen auf (gibt es bei einer Doppel-Hamburger-Königs-Kette) und wandert in die afrikanische Savanne aus.
Da könnt ihr dann ein "gemeinsames ARD-ZDF-Gutachten" zu "Reiten in der Savanne" schreiben!
Als Vorlage nehmt ihr "Reiten im Walde"
https://de.wikipedia.org/wiki/Reiten_im_Walde

Zitat
Reiten im Walde bezeichnet einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1989. In diesem konkretisierte das Gericht die Reichweite des Rechts auf allgemeine Handlungsfreiheit sowie die eigene Prüfungskompetenz bei Verfassungsbeschwerden.


Im Namen des VolX: Spott und Hohn sind euer "Lohn"!

:)
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: pinguin am 22. August 2018, 11:50
Ich versteh Euch nicht.

Das BVerfG ist lediglich nicht schuld daran, wenn der Rundfunkbeitrag gekippt werden sollte, nämlich vom EGMR oder dem EuGH; dann ist's Europa mit seinen 47 Mitgliedern des Europarates, bzw. die EU mit ihren noch 28 Mitgliedsländern.

Das BVerfG hat in der Fülle seiner Entscheidungen mehr als einmal darauf hingewiesen, daß bereits einfaches Bundesrecht Landesrecht bricht, (BVerfG 2 BvN 1/95), die EMRK bei der Durchführung von Bundes- wie Landesrecht als einfaches Bundesrecht und zudem internationaler Vertrag einzuhalten ist, (siehe Thematik zu Art. 10 EMRK im Forum), bzw. daß EU-Recht vorrangig anzuwendendes Recht ist und es den nationalen Gerichten versagt ist, hinsichtlich Recht der EU Entscheidungen zu treffen.

Es hat in den Rundfunkverträgen keinen Passus, der Rundfunknichtnutzer zur Zahlung verpflichtet, wie es in der aktuellen Entscheidung keinen Passus hat, der die Entscheidungen des BVerfG zu Art. 31 GG, bzw. EMRK im Bereich Rundfunk als nicht anwendbar benennt.

Wie oft soll sich denn das BVerfG noch den Mund fusslig entscheiden, noch dazu in Bereichen, die durchentschieden sind?
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Profät Di Abolo am 22. August 2018, 12:52
@pinguin schön am Thema vorbeigeschrieben!

Wie soll das Urteil denn deiner Meinung nach nun heißen?

"Verfassungswidrige Ermittlungsmöglichkeiten im Land Brandenburg (Rz. 133)?"

Oder "Art. 31 GG Bundes-Krimms-BVerfG-Urteil-Gesetzeskraft"

 :)
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: drboe am 22. August 2018, 13:55
Ich finde die Parole "Bruderurteil - Blut ist dicker als Recht!" ziemlich treffend. Fehlt nur noch ein aussagekräftiges Bild, das man mit diesem Spruch umrahmen könnte. Kirchhof & Kirchhof vor einem Volksempfänger im Talar, untergehakt und auf das GG scheißend, wäre wohl passend. Oder ähnlich wie

(https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/serveimage?url=http%3A%2F%2Ft0.gstatic.com%2Fimages%3Fq%3Dtbn%3AANd9GcQYytMTexAdZ0v1VkkMbYtyUzABo4m-xmdEGku5QFNb3x3xnfp8&sp=c875823876abc694a5c391827fb1c5fb&anticache=580932),

an der Kurbel die Kirchhofs, vorn das Volk, aus dem Lautsprecher tönt der BS:
"Beitragszahler aller Bundesländer, gebt uns euer Geld ..."

M. Boettcher


@pinguin: Quatsch mit Soße! das BVerfG hat eindeutig ein politisches Urteil gesprochen. Dabei haben die Richter zudem einen Freibrief für die Nicht-Vorlage beim EuGH geschaffen: Wer als Richter nicht genau hinsieht, daher keine Zweifel hat, braucht keine Vorlage zu machen. Als ob der Weg zum EuGH nicht schon schwer genug wäre. Und selbst wenn es so wäre, dass andere Gerichte den sogn. Rundfunkbeitrag beenden sollten, so ist der Versuch des BVerfG, sich aus der Verantwortung zu stehlen, zudem unter Inkaufnahme der Verletzung etablierter Regeln z. B. in Fragen von Abgaben, nicht hinnehmbar.

Auf EGMR oder EuGH mag man hoffen, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, darauf wetten solltest du aber besser nicht.



Edit "Bürger" @alle:
Der Thread musste von zwischenzeitlichen weiter vom Kern-Thema abschweifenden Kommentaren bereinigt werden.
Bitte hier nicht die Inhalte des Urteils diskutieren, da dies bereits erfolgt unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html
und auch keine europarechtlichen, oder Nutzer/Nichtnutzer-Debatten führen.
Hier bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
"Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
und gem. Einstiegsbeitrag die Suche nach einem "griffigen Begriff" für das benannte Urteil zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: zwanglos am 22. August 2018, 23:41
Tolle Vorschläge! Wie wärs mit einer Kombination:

"K und K Bruderurteil" ...

ich finde "K und K" erregt Aufmerksamkeit und regt zur Frage an "Wer ist K & K?"

KKKlanurteil hätte auch einen gewissen Reiz ;-)

Oder "PKK-Urteil" - politisches KK-Urteil ...
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: pinguin am 22. August 2018, 23:55
schön am Thema vorbeigeschrieben!
Das Thema wurde nachträglich geändert.


Edit "Bürger" - Hinweis:
Nicht das "Thema" wurde nachträglich geändert, sondern der Betreff präzisiert ;)
Das "Thema" ist im Einstiegsbeitrag beschrieben - und bestimmt damit das Kern-Thema des Threads.
Der präzisierte Thread-Betreff soll lediglich das eigentliche Kern-Thema so aussagekräftig wie möglich in Kurz-Form wiedergeben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: JulianW am 23. August 2018, 01:42
"K und K Bruderurteil" ...
[...]
ich finde "K und K" erregt Aufmerksamkeit und regt zur Frage an "Wer ist K & K?"
[...]
Oder "PKK-Urteil" - politisches KK-Urteil ...
Muss man alles erklären. Sind Zungenbrecher und nicht mehr "griffig".

Der Vorteil vom "Bruderurteil" ist, dass die Kritik schon im Wort steckt, dass man es sich leicht merken kann und dass es leicht erfassbar ist.

"K und "K hat einfach null Aussage.
"PKK-Urteil" wird zu ganz anderen Interpretationen führen.

Und so weiter, und so fort.

Einfach "Bruderurteil".
Klar, direkt, einfach merkbar, kein Zungenbrecher, in sich kritisch und nicht "bedeutungsschwanger überladen".

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: badboy-72 am 23. August 2018, 09:26
"K und K Bruderurteil" ...
ich finde "K und K" erregt Aufmerksamkeit und regt zur Frage an "Wer ist K & K?"

"K+K" oder "K und K" könnte Schwierigkeiten geben:
Klaas & Kock B.V. & Co. KG ist ein eingetragener Lebensmittelmarkt und da muss man etwas vorsichtig sein.
Nur zur Info.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Profät Di Abolo am 23. August 2018, 09:58
Guten TagX,

@badboy-72 hervorragend! Zu K+K oder K&K hab ick eine Menge an Unternehmen gefunden.
Ob die Gebrüder Krimm auch ein Unternehmen planen?
Zitat
K & K königlich und kaiserlicher Veranstaltungsvertrieb

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@pinguin, nicht hier wurde das "Thema" abgeändert sondern beim BVerfG durch die K. und K. Monarchie:

Zitat
Die Möglichkeit der Rundfunknutzung ist für alle Beitragspflichtigen realistisch, weil das flächendeckende Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei Vorhandensein geeigneter Empfangsgeräte jederzeit abgerufen werden kann (Rz. 82 Satz 1).
Zitat
In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>).
Zitat
Die Zuleitung der Nutzungsmöglichkeit in die Wohnung zählt hingegen nicht mehr zu dem Vorteil, den der Rundfunkbeitrag abdecken soll (Rz. 85 Satz 1).

Die Gebrüder Krimm haben mal so nebenbei die Fernsehtürme, Antennenkabel und WLAN "geklaut"!

Sagt mal ihr Gebrüder Krimms, wenn ihr mit nem batteriebetriebenem Fernseher in den Wald fahrt und keine "Zuleitung" habt und das Empfangsgerät einschaltet, watt seht und hört ihr dann?

Richtig! RAUSCHEN!

Das Bruderurteil Rauschen im (Wohnungs-) Walde.

Nicht zu verwechseln mit Reiten im Walde! Link:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reiten_im_Walde

Wahrscheinlich wolltet ihr eure Rente absichern und hat dabei von SiXt die Idee zum einem erfolgreichem Unternehmen geklaut und wolltet das Unternehmen gründen:
Zitat
Rent a car Klaus Kleber!

Du wohnst im Wald und hast keine finanzierte Zuleitung zu deinen Empfangsgeräten?
 
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von ARD, ZDF und Co. nicht verzichten?

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Im Namen des VolX: Spott und Hohn sind euer "Lohn"

:)


Edit "Bürger" @alle:
Bitte eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
"Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
und gem. Einstiegsbeitrag die Suche nach einem "griffigen Begriff" für das benannte Urteil zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: MMichael am 24. August 2018, 14:38
Der hier ist auch gut treffend! ;)
Kirchhofabgabe

Womit am 18.7.18, dem "Tag ohne Grundgesetz", das
Bruderurteil zur Kirchhofabgabe
veröffentlicht wurde - nicht wahr?!

;) :P >:( ;D :-[
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: JulianW am 28. August 2018, 08:12
Ich halte es für sinnvoller, bei einem einfachen und griffigen Begriff zu bleiben.
Hier schwirren auf einmal lauter "Wortkonstrukte" durch die Gegend, bei denen selbst ich, obwohl ich ein bißchen im Thema drinnen bin, gar keine Lust mehr habe: "Tag ohne Grundgesetz" und "Die Gebrüder Krimm", was soll denn das alles heißen?

AbGEZockt war griffig, da musste nicht viel erklärt werden, daher hat es funktioniert und verbreitet.
Mit Bruderurteil ist die Kritik auch ganz schnell griffig, es ist ein Mahnmal dafür, das Interesse der Bevölkerung, die Bedenken und die Misstrauensanträge auf die Leichte Schulter zu nehmen. Und es ist so einfach und griffig, daß es sich ganz schnell verbreiten kann.

Es ist keine direkte Kritik an GEZ und Co, sondern auf einer höheren ebene ein klar geäußertes Missfallen, und unserem Rechtsstaat wird der verbreitete Begriff "Bruderurteil" mindestens so unangenehm sein wie der damaligen GEZ der Begriff "AbGEZockt", weil es einfach etwas ausdrückt, was nicht sein soll. Mit K&K und der Diskussion, ob es auch Firmen mit dem Namen gibt, wo soll das hinführen? Zudem noch: "Bruderurteil" lässt sich super Googlen. Wie wäre es, wenn noch jemand einen Wikipedia-Artikel zu dem Begriff "Bruderurteil" anlegt? Dann wäre die Familienbande der Kirchhofs auch noch auf Lexika-Ebene dokumentiert.

Ich bleibe bei "Bruderurteil" und ich fände es schön, wenn wir uns so stark darauf einpendeln können, damit es zum Schlagwort für diese unselige Verfassungsfarce wird.

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Besucher am 28. August 2018, 11:13
Ich halte es für sinnvoller, bei einem einfachen und griffigen Begriff zu bleiben.
Hier schwirren auf einmal lauter "Wortkonstrukte" durch die Gegen, bei denen selbst ich, obwohl ich ein bißchen im Thema drinnen bin, gar keine Lust mehr habe: "Tag ohne Grundgesetzt" und "Die Gebrüder Krimm", was soll denn das alles heißen?
...
Auch aus Sicht eines fiktiven Besuchers sei der Erfindungsreichtum mancher Mitstreiter in allen Ehren gehalten, manche geistige Pirouette kann ja durchaus - im Kontext gelesen, also dann als »Literatur« verstanden - auch zum Lachen sein.

Aber wenn es im Sinne bislang juristisch daherkommenden, realiter aber handfesten politischen Konflikts mit der »Obrigkeit« - nichts anderes ist es, was seit 2013 stattfindet - darum geht, wie denn das Kind heißen soll, sollte tatsächlich schlichte Klarheit im Vordergrund stehen. Also auch ein dieser dienlicher Begriff, der zumindest in einem der Aspekte den Sachverhalt des Gefälligkeitsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7. d. J. zugunsten des Machtkartells aus etablierter Politik, deren "öffentlich-rechtlicher" Rundfunkanstalten und inzwischen Teilen der Justiz selber auf den Punkt bringt. An der Tatsache eines aus politischen - also sachfremden - Gründen gefällten Urteils sollte dem letzten deutlich geworden sein, dass es hier um Politik und nicht um Recht geht.

»Bruderurteil« - obwohl diese ja stark fokussierende Begrifflichkeit nicht fortan den Ersatz dafür darstellen sollte, sich dieses politische Urteil wieder und wieder gerade auch inhaltlich vorzunehmen und zu durchforsten - dürfte für den gedachten Zweck am geeignetsten sein, wenn man das so machen will. An dem Begriff ließe sich jedenfalls die ganze auch vorgelagerte Geschichte (also inkl. des nassforsch abgebügelten Befangenheitsantrages der ja immerhin professoralen Kläger gegen den Verfahrensleiter »Bruder Ferdinand«) wie an einer Perlschnur aufhängen. Dies, nachdem ja niemand anders als »Bruder Paul« sogar mehrfach schon als dienstbarer Geist der Anstalten in Erscheinung getreten bzw. aufgefallen ist (nicht nur mit dem eigtl. Auftragsgutachten für ARD etc. pp. z. Th. "Rundfunkbeitrag", sondern in Fachkreisen ja ebenso auch mit dem überaus zutraulichen "Transparenzgutachten" für die ARD (vgl. etwa https://meedia.de/2017/09/21/transparenz-gutachten-das-bestellte-selbstzufriedenheits-zeugnis-der-ard/). Und »Bruderurteil« als grundlegender Begriff könnte überdies auch Anknüpfungspunkt im weiteren Sinne sein, welche Art Bruderschaft denn da (dann evtl. die der Bruderschaft der Richter im Dienst der Parteienoligarchie) noch gepflegt wird - und wobei es dann über die bereits genannten Vertreter hinaus ja noch einige weitere wie »Bruder Andrees« etc. pp. gäbe.

AbGEZockt war griffig, da musste nicht viel erklärt werden, daher hat es funktioniert und verbreitet.
Und dass die Wahl gut war, und das schlicht gesessen hatte, sieht man ja an dem juristischen Zirkus, den die GEZ - wie berichtet - dann dagegen sich anzuleiern veranlasst gesehen hatte.


Mit Bruderurteil ist die Kritik auch ganz schnell griffig, es ist ein Mahnmal dafür, das Interesse der Bevölkerung, die Bedenken und die Misstrauensanträge auf die Leichte Schulter zu nehmen. Und es ist so einfach und griffig, daß es sich ganz schnell verbreiten kann.
...
Ich bleibe bei "Bruderurteil" und ich fände es schön, wenn wir uns so stark darauf einpendeln können, damit es zum Schlagwort für diese unselige Verfassungsfarce wird.
Alles Liebe, Julian!
Dem letzteren kann man nur zustimmen, entginge man dann überdies auch der Versuchung oder auch dem Risiko, sich bei allzuviel darauf verwendeter Kreativität nur einen schönen kleinen Neben- oder gar Ersatz-»Kriegsschauplatz« zu schaffen (wo am Ende die bisherige vollständige gerichtliche Niederlage dann womgl. gar nicht mehr so schlimm ist [, und irgendwann die Notwendigkeit des Vorgehens auf konkret-politischer und damit entscheidender Ebene blasser und blasser erscheint & "man" sich irgendwann wieder einmal einfach mit Unrecht im Namen des Staates abfindet]).

Aber auch wenn es die Einigung wie oben gäbe - man sollte sich klar sein, dass das aktuell nur einen kleinen Bestandteil der Sache ausmachen würde. Selbst »Bruderurteil« ist für »den kleinen Mann und die kleine Frau auf der Straße« noch viel zu weit weg und spricht nur diejenigen an, die ohnehin sowohl thematisch als auch von der aktiven Wahrnehmung ihrer Rolle als Bürger dieses Landes gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen[sup®[/sup] Privatfunks der Parteienoligarchie bereits in der Materie drinstecken. Zwischen den ersteren (also der Mehrheit der Bevölkerung) und denjenigen (inkl. der aktuellen Beschwerdeführer in Karlsruhe), die sich bislang vor Gericht dagegen wehren, zur Pamperung einer kleinen, der etablierten Politik dienstbaren medialen "Elite" (bzw. zur Finanzierung eines weiteren »Drehtür«-Systems der "Eliten") derart ausgenommen zu werden, besteht immer noch eine Riesenlücke.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: NurDurchRaub am 28. August 2018, 11:51
moin moin,

BruderUrteil ist kürzer als "Im Namen meines Bruders...".

Dabei zeigt das LG Berlin wie es richtig geht:

Befangenheitsantrag der Verteidigung ...Dieser soll sich gegen insgesamt drei Berufsrichter gerichtet haben. Die Vertretungsrichter der 40. Strafkammer haben in ihrem Beschluss jedoch festgehalten, dass „eine tatsächliche Befangenheit der abgelehnten Richter nicht gegeben“ sei. Jedoch reiche allein die „Besorgnis der Befangenheit“, um den Prozess vorerst platzen zu lassen.

aus
https://www.focus.de/panorama/welt/69-jaehriger-vor-zwei-jahren-getoetet-mordprozess-gegen-kudammraser-platzt-nach-befangenheitsantrag_id_9486568.html
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: JulianW am 28. August 2018, 11:54
Zitat
Selbst »Bruderurteil« ist für »den kleinen Mann und die kleine Frau auf der Strasse« noch viel zu weit weg ...

Ich glaube, es gibt keinen Begriff, der das ganze Ausmaß dieser Farce darstellen und gleichzeitig für den "kleinen Mann und die kleine Frau" auf Anhieb verständlich ist.
AbGEZockt war genial, weil viele Menschen sich von der GEZ eben abgezockt gefühlt haben. Somit war für besagten kleinen Menschen gar keine Notwendigkeit mehr, das ganze zu verstehen, er hat übereingestimmt auch ohne das ganze zu verstehen.

"Bruderurteil" hat ähnliche Qualitäten, wenn auch nicht dieselben. Das Bruderurteil kommuniziert nicht gleich mit, daß es sich um Rundfunkgebühren handelt. Da hat die Lobby schon gute Arbeit geleistet, erschreckenderweise. Denn "Beitragsservice" lässt sich einfach nicht mehr so gut greifen. Daher nutzt es ja auch fast niemand. Und der Druck geht weg von dem Namen. Er ist schon von Haus aus nicht griffig, eine Kritik im Namen einzubauen ist noch schwerer. Einen Fehler haben sie dann z.B. wieder gemacht mit der "Demokratieabgabe". Da haben sich dann viele der "kleinen Menschen" verarscht gefühlt, dieser Begriff ging nach hinten los.

Es geht also im Kern auch immer wieder darum, die richtigen Worte zu wählen und die klar zu kommunizieren. Während "Bruderurteil" die GEZ nicht im Namen hat, dieser Schritt muß also extern gemacht werden, ist der große Vorteil, daß dieser Begriff nicht (nur) den Rundfunkbeitrag, sondern vor allem die Gesetzgebung darüber kritisiert. Und die Interpretation, daß am Bundesverfassungsgericht Familienbande herrscht, das ist ein Bild, das wohl kaum jemand in Deutschland haben will.

Der Begriff bringt also eine ganz klare (und böse) Kritik auf den Punkt und zieht gleichzeitig den "kleinen Mann" mit, weil er ganz schnell begreift, daß eine "Brüderlichkeit" in einem "Urteil" nicht die Grundlage ist, auf der ein Rechtsstaat aufgebaut sein sollte. Und je genauer jemand reinschaut, was dann hinter dem Begriff "Bruderurteil" steckt, umso mehr wird er finden. An keiner Stelle wird er jedoch etwas finden, das den Begriff (und die damit verbundene Kritik) entkräftet.

Das macht diesen Begriff so mächtig. Er ist einfach, er ist nachvollziehbar, und er ist nicht übertrieben oder falsch.
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn jemand das bei Wikipedia anlegen könnte. Aber auch hier bitte keinen übertriebenen Schwachsinn, sondern wirklich sauber und greifbar und differenziert. Ich wollte es selbst schon machen ... aber von der Wiki-Verwaltung habe ich keine Ahnung. ;)

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: JulianW am 28. August 2018, 12:01
Zitat
BruderUrteil ist kürzer als "Im Namen meines Bruders...".
Das ist nicht der einzige Haken.
"Im Namen meines Bruders" ist gleichzeitig aus der Ich-Perspektive, daher ist es schwerer, das ganze zu kommunizieren. Wenn jemand vom "Im-Namen-meines-Bruders"-Urteil spricht oder wenn jemand in einem Satz einfach nur "Im Namen meines Bruders" sagt, dann ist nicht klar, ob jemand von sich selbst spricht (also von seinem wirklichen Bruder), oder von dem (externen) Verfassungsgerichts-Vorfall.

Zitat
Jedoch reiche allein die „Besorgnis der Befangenheit“, um den Prozess vorerst platzen zu lassen.
Genau das macht das Bruderurteil zu einem Politikum. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass keine Befangenheit vorliegt, doch offenbar haben sehr viele Menschen eine sehr große "Sorge der Befangenheit". Und der Begriff "Bruderurteil" bringt das auf den Punkt: Der Begriff setzt sich nur durch, wenn eine ausreichende Menge an Bürgern der Meinung ist, dass der Richter eben doch befangen war.

Wenn das hochkocht, hat das den ganzen Prozess in eine ganz neue Dimension gehoben. Mal ganz im Ernst: Wir diskutieren hier darüber, ob unser Rechtssystem auf höchster Ebene noch intakt ist. Und ein Rechtssystem hängt nunmal davon ab, dass genügend Menschen ihm vertrauen. Wenn das "Bruderurteil" auf der Verfassungsebene in die Kritik gerät, dann ist der Rundfunkbeitrag letztlich nur der Auslöser für eine viel viel größere und grundlegendere Erneuerung auf juristischer und judikativer Ebene in unserem Land.

War so von mir nicht beabsichtigt, ich störe mich an sich "nur" an dem Rundfunkbeitrag. Aber andererseits ... wenn das auf der Ebene abläuft, hat das auch seinen Charme.
Letztlich wäre es dann die Erinnerung an die höchsten Gerichte, daß sie eben nicht vogelfrei sind, sondern im Grunde Ihrer Existenz für die Bürger da sind und Ihre ganze Macht nur durch die Bürger erhalten. Wenn das Vertrauen verspielt ist, dann wird´s gesetzlos ...

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Besucher am 28. August 2018, 12:14
Stellvertretend für alles andere Gesagte zitiert...

Zitat
...
Es geht also im Kern auch immer wieder darum, die richtigen Worte zu wählen und die klar zu kommunizieren. Während "Bruderurteil" die GEZ nicht im Namen hat, dieser Schritt muß also extern gemacht werden, ist der große Vorteil, daß dieser Begriff nicht (nur) den Rundfunkbeitrag, sondern vor allem die Gesetzgebung darüber kritisiert. Und die Interpretation, daß am Bundesverfassungsgericht Familienbande herrscht, das ist ein Bild, das wohl kaum jemand in Deutschland haben will.

Der Begriff bringt also eine ganz klare (und böse) Kritik auf den Punkt und zieht gleichzeitig den "kleinen Mann" mit, weil er ganz schnell begreift, daß eine "Brüderlichkeit" in einem "Urteil" nicht die Grundlage ist, auf der ein Rechtsstaat aufgebaut sein sollte. Und so genauer jemand reinschaut, was dann hinter dem Begriff "Bruderurteil" steckt, so mehr wird er finden. An keiner Stelle wird er jedoch etwas finden, das den Begriff (und die damit verbundene Kritik) entkräftet.

Das macht diesen Begriff so mächtig. Er ist einfach, er ist nachvollziehbar, und er ist nicht übertrieben oder falsch.
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn jemand das bei Wikipedia anlegen könnte. Aber auch hier bitte keinen übertriebenen Schwachsinn, sondern wirklich sauber und greifbar und differenziert... Ich wollte es selbst schon machen ...
...

...würde ein fiktiver Besucher das Ganze als Ausdruck ausgesprochen scharfsinniger Beobachtung und Überlegung ansehen.

Dass der Begriff »Bruderurteil« bzgl. der benannten Kriterien nicht an den anderen anknüpfen kann, liegt halt in der Natur der Sache. Immerhin ist er aber nicht Arbeitsergebnis allzu vergeistigter Begriffschöpfungsversuche und damit halbwegs diesseitig.

Bloß von Wikipedia würde ich nicht zuviel erwarten. Du solltest Dir evtl. nur vergegenwärtigen, dass - als lediglich ein Beispiel - seinerzeitigen Berichten folgend (allerdings nicht im ÖRR :->>) [Anm. Liebe Mod.: Quellensuche würde aktuell leider doch sehr lange dauern] im Gefolge des MH17-Abschusses über der Ukraine bei Wikipedia die technischen Angaben über die möglichen Gipfelhöhen für den Abschuß in Frage kommender ukrainischer Kampfjets so »korrigiert« worden waren bzw. werden konnten, dass diese dafür nicht mehr in Frage zu kommen schienen. Auch der lange Arm der deutschen etablierten Politik - könnte der sich nicht im aktuellen Zusammenhang versucht fühlen, mal seine Länge auszutesten - also nur in dem Sinne, da schlicht mal einen geeigneten Handlanger in Marsch zu setzen?

 Aber zurück zum eigtl. Thema...
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: drboe am 28. August 2018, 12:17
"AbGEZockt" dürfte seinerzeit jedem, der für Rundfunk nicht zahlen wollte oder die Gebühr als zu hoch empfand, sofort eingängig gewesen sein. Allerdings wirkt "AbGEZockt" eigentlich nur über das Schriftbild, dies aber auch völlig losgelöst von erklärenden Worten. "Bruderurteil" aber wird, anders als "AbGEZockt", ohne zusätzliche Erklärungen nicht wirken, bzw. nur in eingeweihten Kreisen. Man muss eben immer erklären, dass es um ein Urteil zu Gunsten des ÖRR geht, dass dieses Urteil zwei bekannte, ehemalige und miteinander verwandte Verfassungsrichter und ihr Wirken verknüpft. Dass dieses Urteil uns Bürger teuer zu stehen kommt, direkt und, über die Verbiegungen an der Verfassung, auch indirekt in künftigen anderen Fällen. Das entwertet nicht den Begriff "Bruderurteil" an sich, zeigt aber dessen "werbliche Grenzen". Denn außerhalb diese Forums oder von Gesprächsrunden, die sich mit der Finanzierung des ÖRR beschäftigen, wird es vermutlich kaum Wirkung zeigen und Unverständnis hervorrufen. Die übrigen hier genannten Begriffskombinationen sind noch weniger eingängig, da schließe ich mich Julian an.

M. Boettcher
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: ope23 am 28. August 2018, 12:27
"Bruderurteil" ist leider noch ein Insiderwort hier im Forum.

Kugel scheint dieses Forum partout nicht indexieren zu wollen.  (Köln?)

"Im Namen meines Bruders" führt schon jetzt zu zwei Treffern ganz vorne, die... genau... nicht hier im Forum liegen.

Ich glaube, wir müssen doch noch etwas abwarten, bis irgendwem ein wirklich griffiges Wort einfällt, was dann umstandslos von selbst viral geht.

Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: denyit am 28. August 2018, 12:46
Ich finde "Bruderurteil" sehr passend. Gebt der Bezeichnung einfach ein bisschen Zeit.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: drone am 28. August 2018, 13:25
Kugel scheint dieses Forum partout nicht indexieren zu wollen.  (Köln?)
Auch wenn die Suchergebnisse des "Kugel"-Angebots eher flach sind, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass eine andere Suchmaschine eventuell ein Mehr an Ergebnissen für "Bruderurteil" liefert, wie z.B. DuckDuckGo [1] ...

(Manchmal hilft's auch, den Begriff - unabhängig von Leerzeichen - in doppelte Anführungszeichen zu setzen. Die "Kugel" differenziert sehr wohl zwischen Bruderurteil und "Bruderurteil"...)

[1] "Bruderurteil" bei DuckDuckGo
https://duckduckgo.com/html/?q=%22Bruderurteil%22 (https://duckduckgo.com/html/?q=%22Bruderurteil%22)

EDIT: Und auf twitter existiert ja sogar schon seit Juli 2018 ein Hashtag:
https://twitter.com/hashtag/Bruderurteil (https://twitter.com/hashtag/Bruderurteil)
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: PersonX am 28. August 2018, 15:17
Warum sollte ein unbeteiligter Bürger nach Bruderurteil oder auch "Bruderurteil" suchen?
Das würde doch nur erfolgen, wenn ein Bürger davon ("Bruderurteil") aus welchen Gründen auch immer erfährt und ihn die Neugierde weckt, was sich dahinter verbirgt.
Dass es dabei um Rundfunk geht, wird mit dem Wort ja noch nicht assoziiert, aber das sollte wohl das Ziel sein.
So gesehen bliebe das Wort "Bruderurteil" bis zum Zeitpunkt der Assoziation den Wissenden über diese Vorgänge vorbehalten.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: JulianW am 28. August 2018, 15:22
Zitat
Warum sollte ein unbeteiligter Bürger nach Bruderurteil oder auch "Bruderurteil"  suchen?
Meine Güte, sind wir hier in einer Ego-Nummer oder was? Es geht doch nicht darum, dass jemand danach "sucht". Guck Dir mal an, wie träge die Masse ist ... ob jemand nach "Bruderurteil", "Rundfunkbeitrag" oder "GEZ" sucht, ist wurscht. Jemand, der danach sucht, ist schon aktiv.

Es geht um die Frage, wie das ganze am besten zu "verpacken" ist. Welchen Teaser man draufsetzt, damit es irgendwo ankommt. Ein Beispiel: Die Presse verweist immer wieder mal auf dieses Forum. Nicht die "große" Presse, aber doch zumindest einige der Online-Portale. Wenn diese den Begriff "Bruderurteil" übernehmen, fängt er an, in den Mainstream überzugehen, so wie früher abGEZockt. Und dann fängt er an zu wirken.

Ob jemand danach sucht, ist doch völlig unwichtig, die eigentliche Baustelle ist eine ganz andere.

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Shuzi am 28. August 2018, 23:52
Evtl. könnte die Trefferzahl von "Bruderurteil" in Kombination mit "Schöner wohnen" oder "living at home" usw. auch diejenigen "Haushalte" begeistern, die sich noch nicht mit der Frage beschäftigt haben, wozu eine "Wohnungszwangsabgabe" dienlich sein soll?
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: PersonX am 29. August 2018, 09:04
Müsste das dann nicht lauten "Schöner wohnen" ohne "Bruderurteil" bzw. "Schöner wohnen" mit "Bruderurteil", also je nach Blickpunkt oder Betrachtungsweise? Also mit Anleitung wie die Wohnung respektive das schöner Wohnen gestaltet sein sollte, damit das "Bruderurteil" auch benutzt werden kann oder halt entsprechend nicht. Wahrscheinlich braucht es dazu einen Fachartikel mit hypothetischen Blick auf die Auswirkungen des Bruderurteils und potenziellen Empfehlungen welche bei der Gestaltung des schöner Wohnen helfen könnten. Die Rechtsprechung aus dem Bruderurteil richtig angewandt verschönt auch Ihre Wohnung, damit das Wohnen wieder schöner wird. Es gelte für die Auffindung über Suche das Inhalt relevant sei. Es muss also erklärt werden warum das Bruderurteil bei der Gestaltung der Wohnung beachtet werden sollte. Für einen Algorithmus muss der Text sinnvolle Informationen bereit halten damit dieser diese mit anderen vergleichen kann und damit bei der Suche mit berücksichtigt. Der Aussage des Bruderurteil folgend benötigen Sie für das schöner Wohnen mehr als eine Wohnung. Angeregt werden minimal vier Wohnungen als Residenz vorrätig zu halten. Drei davon teilen Sie sich mit Ihren Mitbürgern und übernehmen dabei jeweils kleinere Beträge der gemeinschaftlichen Ausgaben. Bei einer Position kommt es drauf an dass diese rechnerisch 17,50 € ergibt. Der Hintergrund ist, dass eine Belastung über diesen Betrag hinaus für jede weitere Wohnung entfällt. Warum das so ist erfahren Sie beim Lesen des Bruderurteil.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Besucher am 31. August 2018, 13:51
...
Guck Dir mal an, wie träge die Masse ist ... ob jemand nach "Bruderurteil", "Rundfunkbeitrag" oder "GEZ" sucht, ist wurscht. Jemand, der danach sucht, ist schon aktiv.

Es geht um die Frage, wie das ganze am besten zu "verpacken" ist. Welchen Teaser man draufsetzt, damit es irgendwo ankommt. Ein Beispiel: Die Presse verweist immer wieder mal auf dieses Forum. Nicht die "große" Presse, aber doch zumindest einige der Online-Portale. Wenn diese den Begriff "Bruderurteil" übernehmen, fängt er an, in den Mainstream überzugehen, so wie früher abGEZockt. Und dann fängt er an zu wirken.

Ob jemand danach sucht, ist doch völlig unwichtig, die eigentliche Baustelle ist eine ganz andere.
...

Dem kann man aus Sicht eines fiktiven Besuchers nur zustimmen. An die obigen Aussagen würde dieser im aktuellen Zusammenhang mit der spätestenz seit dem Bruderurteil vom 18.07.18 unübersehbar zentralen politischen Dimension des ganzen Themas Zwangsfinanzierung des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks [als Ausschnitt bzw. wenngleich sehr wichtigem Teil von von oberster politischer Ebene ausgehendem öffentlichen "Meinungs-Management" durch den staatsfernen® Staatsrundfunk, vgl. dazu etwa den Winkler-Aufsatz] gern mit ein paar Gedanken anknüpfen.

Auch wenn der obige Thread b. a. w. versiegt scheint, scheint mir die Einfassung in öffentlichkeits- und breitenwirksame Termini und Schlagworte essentiell, je mehr mit jedem Tag deutlich wird, dass hier politisch "Recht" gesprochen wurde.

1) Es war doch ziemlich übereinstimmend und unter verschiedenen Aspekten die »Genialität« - und insbesondere auch Mächtigkeit bzgl. persönlicher Identifikation - der Wortkonstruktion des bösen, bösen a-Wortes (ab***zockt) festgestellt worden. Diese Sichtweise war Berichten folgend überdies unfreiwilligerweise vor Jahren auch durch die GEZ selbst dadurch bestätigt worden, dass diese gerichtlich dagegen vorgegangen sei. Ein fiktiver Besucher hatte inzwischen anhand einer entspr. Schlagwortsuche weitergehende Informationen dazu zu finden versucht - leider ohne jedes Ergebnis.

2) Bezüglich des Begriffs »Bruderurteil« war von verschiedener Seite geäußert worden, dass der zwar bezogen auf die akt. Zusammenhänge als eine der besten Wortschöpfungen gelten könne, aber letztlich in verschiedener Hinsicht für sich genommen unzulänglich sei.

Diese Erwägungen waren alle auf dem Hintergrund erfolgt, die neue/n begriffliche/n Abbildungen der Abläufe sollten das böse a-Wort (**GEZ***) ersetzen bzw. zu ersetzen imstande sein. Da fragt sich ein fiktiver Besucher ganz einfach: wieso denn eigentlich? Natürlich existiert die GEZ nicht mehr, dank dem fetten Beck, der hatte ja als seinen Beitrag zum berühmten Neusprech die geniale Schöpfung des "Beitragsservice" verkündet. Aber deshalb davon nicht mehr zu sprechen, hieße doch nur, den "Denk"-Anweisungen eines Politikers Folge zu leisten? Warum?

3) Bezogen eben darauf war doch die etwas paradoxe Konstellation festgestellt worden, zwar existiere die GEZ nicht mehr - dafür der vom wohlgenährten Spezialdedemokraten Beck (in den Berichten vorher auch mit dem 300 Millionen-Euro-Debakel der "Sanierung" des Nürburg-Rings bekannt geworden) ersonnene "Beitrags-Service" - aber trotzdem wisse jede/r Erwachsene, wovon die Rede sei, falle der Begriff GEZ oder begegne ihm/r irgendwo dieses Akronym. Auf dem Hintergrund kann doch nicht davon die Rede sein, dass diese Begrifflichkeit als antiquiert zu gelten und deshalb ausgewechselt zu werden hätte. Insbesondere wenn man sich überlegt - Informationen hat aber wie gesagt auch ein Besucher nicht - es wäre irgendjemandem tatsächlich irgendwann gerichtlich untersagt worden, weiter öffentlich den Begriff (*****zockt) zu benutzen, hätte das dann nicht doch ggf. zwecks Allgemeingültigkeit eines extra dafür verabschiedeten Gesetzes bedurft? Gibt es das überhaupt, und würde das in dem Fall ähnlich gelten den gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Verwendung von Nazi-Symbolen (auch 80 Jahre nach deren Verschwinden) oder gelten können? Wohl kaum, denn beides direkt zu vergleichen geht wohl nicht. Doch wäre es wohl eine nette Herausforderung für den Staat (da das als Entstehen eines bekanntlich mit links zu gewinnenden »Mehrfronten«-Konflikts verstanden werden könnte) sähe dieser sich - als Gedankenexperiment natürlich - womgl. veranlasst, vielleicht jetzt den ersten Begriff per Gesetz zu verbieten, und dann »Bruderurteil« obendrein. Wäre doch als Gedankenexperiment (und Signal selbst an Europa) überaus spannend. Abwegig -  wer weiß? Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (bekanntlich vom »Atlantic Council« mit Riesenlob an diesen *** Maas goutiert , was den politischen Sinn klarmachen dürfte) und der neue "Mediendienste-Staatsvertrag" sind auch Realität bzw. auf dem besten Wege, Realität zu werden.

Wäre es insofern nicht eine Überlegung wert, das berühmte »Bruderurteil« lediglich als Ergänzung zum ersteren anzusehen, wie z.B. etwa in Slogans gem.: »ab***zockt? Nein Danke! Bruderurteil? Nein Danke!« oder »Weiter ab***zockt dank Bruderurteil? Nein Danke!«

Was meint das Forum? Zumindest das angesprochene Verständnisproblem von »Bruderurteil« dürfte sich in solchen Kombinationen erledigt haben bzw. von den meisten dann relativ leicht selbst zu lösen sein.

Liebe Mod.: Danke für die optische Hervorhebung!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Bürger am 31. August 2018, 15:00
Unter Anwendung der einschlägigen und hier diskutierten Begriffe
Rundfunk, Beitrag, Urteil, Bruder, Kirchhof

und diesbezüglichen Kombinationen
Rundfunk-Beitrag
Rundfunk-Urteil
Bruder-Urteil
Kirchhof-Beitrag

könnte man wohl auch zusammenfassen ;)

Zitat
Bruderurteil Rundfunkbeitrag
Rundfunkurteil Bruderbeitrag

Womit der seit nunmehr reichlich 6 Jahren geprägte und mittlerweile wohl einschlägige Begriff "Rundfunkbeitrag" - um den es hier schließlich geht - ebenfalls beinhaltet und damit der konkrete Ursprung des "Bruderurteils" deutlich und dennoch prägnant genug hergestellt sein dürfte.


Sofern gewünscht oder als erforderlich erachtet, könnte das noch durch einen
sub-Text/ Suffix/ Präfix à la "ARD-ZDF-GEZ" ergänzt werden
ähnlich der Petitions-Slogans siehe u.a. unter

ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html

(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Petition2014/ARD_ZDF_so_GEZ_nicht_weiter_Banner_cut_transp.gif)

womit dann auch der Auslauf-Begriff "GEZ" mehr oder weniger subtil eingebunden wäre.


Jedenfalls sollte es in diesem Zusammenhang mit betrachtet werden.


PS: "Bruderurteil" wird umso pikanter, wenn man auch noch um die unsägliche
ARD, ZDF und Sie - "Wir sind Familie"-Kampagne
weiß... siehe u.a. unter
ARD und ZDF werben für Rundfunkgebühr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4715.0.html
RPonline, 07.02.2013
ARD und ZDF werben für Rundfunkgebühr
GEZ: Image-Kampagne löst neuen Ärger aus
ARD und ZDF werben in einer gemeinschaftlichen Kampagne mit großem Aufwand für die neue Rundfunkgebühr.
„Wir sind Talk“, „Wir sind Sport“, „Wir sind Familie“ heißt es unter anderem auf den Motiven.
Der Bund der Steuerzahler reagiert verärgert.

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gez-image-kampagne-loest-neuen-aerger-aus-1.3175799
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: noGez99 am 31. August 2018, 20:38
Alle Bürger sind jetzt  Rundfunksklaven.
Freiheit brauchen wir nicht mehr, weil wir die Demokratie erhalten müssen!
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: GEZ_Total_Verweigerer am 31. August 2018, 21:12
Alle Bürger sind jetzt  Rundfunksklaven.

Mit Sicherheit nicht  ;)

Ich sag nur ignorieren/totstellen  ;D
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: boykott2015 am 31. August 2018, 23:28
Zum Thema Begrifflichkeiten.

Das Wort "Beitragsservice" ist eine EU-Marke und darf nicht benutzt werden. Rechte an Nutzung dieses Wortes innerhalb der EU haben nur Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio.

SWR hat am 27.08.2018 erklärt, zu welchem Zweck Marken angemeldet wurden:
https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzungsbedingungen-der-3-eu-marken/#nachricht-102719
Zitat
... um Missbrauch zu vermeiden.

Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.
Person P schlägt vor, dass Personen, die Wörter "Beitragsservice", "Beitrag", "Service" benutzen möchten, mit allen Rechteinhabern Kontakt aufnehmen und den rechtlichen Rahmen der Nutzung regeln.

Wort "Bruderurteil" ist nicht als Marke angemeldet und darf frei benutzt werden.
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: drboe am 01. September 2018, 00:18
Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.

Anmerkung: Weder das Wort "Beitrag" noch das Wort "Service" ist für sich allein schutzfähig. Eigentlich dürfte auch der Begriff "Beitragsservice" für die Tätigkeit sogn. Beiträge im Rahmen eines Inkassos einzusammeln nicht schutzfähig sein. Das kommt fast dem Versuch gleich "Bananen" für den Verkauf gelber Südfrüchte als Marke eintragen zu lassen. Allerdings gibt es wohl eine entsprechende Wortmarke "Beitragsservice". Solange die keiner angreift, mag sie Bestand haben. Allerdings bezweifle ich, dass sie ernste juristische Auseinandersetzungen überleben würde. Eine Serviceorganisation, die Beiträge kassiert, darf m. E. den Begriff Beitragsservice verwenden. Z. B. als  "XYZ-Beitragsservice" oder "Beitragsservice  für ....". Einzig die Kombination von "Beitragsservice" mit ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfte als Wortmarke, und das entsprechende Logo als Wort-Bildmarke Bestand haben.
Wenn man die oben von @Bürger vorgeschlagenen Begriffskombinationen verwendet, kommt es zudem noch darauf an, ob die Verwendung "markenmäßig" erfolgt. Das dürfte bei einem politisch-juristischem Kampf gegen die nämliche Organisation nicht unbedingt der Fall sein. Zudem würde der Versuch des BS oder der ÖR-Anstalten, die Gegner des sogn. Beitrags mit Hilfe des Markenrechts zu bekämpfen, schnell zum Rohrkrepierer werden. Ganz einfach deswegen, weil sie damit die Ablehnung erheblich steigern würden.***

M. Boettcher


***Edit "Bürger":
Danke für die Hinweise - siehe u.a. auch unter
Streisand-Effekt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
"Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird. [...]"
Titel: Re: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
Beitrag von: Besucher am 03. September 2018, 13:52
Es ist ja höchst erfreulich, dass nach der Flaute der lt. drei Wochen doch wieder ein wenig Bewegung ins Forum (bzw. die Angelegenheit "Rundfunkbeitrag") gekommen ist, wie sich etwa aktuell an diesem inzwischen doch recht interessanten Thread zeigt, ebenso aber auch »draussen im Lande» - etwa im Zusammenhang damit:
Um 1,62 Mrd zu hoch Rundfunkbeitrag steigt schneller als allgemeine Teuerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28578.msg179955.html#msg179955

Spätestens vor diesem Hintergrund kommt einem doch wohl der Gedanke: Wäre die altehrwürdige Lebensweisheit: »Lerne Klagen ohne zu leiden!« nicht weiland schon hienieden von der Zunft des gemeinen Kaufmanns ersonnen und deren »Besitztum« zugeführt - die Buhrows, Metzgers, Schlesingers, Wilhelms und wie sie auf dem Olymp des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks sonst alle heissen mögen, die würden sie dann erfinden (und sich vmtl. obendrein noch patentieren lassen).

Letzterer obiger Aspekt ist dabei doch gleich zweifach hochinteressant. Zuerst vom sachlichen Ansatzpunkt her, als eines ein weiteres Mal und zudem in besonderer Deutlichkeit das Gesülze der notleidenden "öffentlich-rechtlichen" Rundfunkfürsten bzgl. ihrer derzeitigen wie künftigen erbärmlichen Finanzlage schlicht ad absurdum führenden Kontrapunkts, dann aber auch in weiterer wesentlicher Hinsicht: Bilden die dort zitierten, sich von dieser konkreten Seite her der Kritik am "Rundfunkbeitrag" erdreistenden Akteure wie Südwest-Zeitung, Mitteldeutsche Zeitung, Focus Money, ntv und die vielen anderen doch ein wahres Gruselkabinett absonderlicher Gestalten.

Metaphorisch gesprochen nämlich solchen, die sich entweder damit den »Asozialen« dienstbar machen, die sich der (gemäss Neusprech) Solidarität® dem armen "öffentlich-rechtlichen" (selbst als knapp unter 2 stelligem Milliardenkonzern jüngst vom Bundesverfassungsgericht zu 100% dem Wunsch von etablierter Politik und den ÖRR-Fürsten gemäss heiliggesprochenen) Rundfunk gegenüber verweigern, leibhaftigen - aber lt. Gesetzeslage doch gar nicht mehr existenten - angeblichen "Schwarzsehern", angeblichen "Reichsbürgern" und wie die von der politisch-öffentlich-rechtlichen Propagandafront ausgegebenen bzw. gepflegten Schmähungen der Gegner des "Rundfunkbeitrags" auch sonst lauten mögen - oder womgl. selber solche sind :->>>.

Beide, also dies Forum - bzw. aktuell dieser Thread - mit inzwischen seiner Erörterung konkreter Möglichkeiten, Begriffe und Ansatzpunkte für die sich langsam aber sicher auf aktiver öffentlich-politischer Ebene abspielende Fortsetzung der Auseinandersetzung zum sogenannten "Rundfunkbeitrag" bzw. den ihm zugrundeliegenden eisernen Zahlungszwang zeigt, sollten solche Dinge wie oben dezidiert in sein Repertoire aufnehmen, und nicht dem Vergessen in html-Files anheimfallen lassen.


Ein paar weitere Gedankenschnipsel zum einen oder anderen Diskussionsbeitrag:

Alle Bürger sind jetzt  Rundfunksklaven.
Für den Begriff »Rundfunksklaven« ist es wohl noch ein bisschen früh. Auf der ggw. Stufe etwas zu gigantomanisch und deshalb wenig resonanzstiftend, aber später...?

Rundfunkreform jetzt
signalisiert das aber der etabllierten Politik nicht: »Wir warten auf Euch, dass Ihr jetzt etwas tut in unserem Sinne«? Was sollte denn die Oligarchie der klassischen Parteien (leider wohl inklusive der auf Liebkind-Status beim ÖRR erpichten Linkspartei, die deshalb offensichtlich lieber auf das aktive, selbstverkündete Angehen etwa der tw. schreiendenden sozialen Problempunkte des "Rundfunkbeitrags" verzichtet) - nach den reihenweise auf Staatsraison gebürsteten Prozessen und entspr. juristischen Schlappen dazu veranlassen?

Auch Teilwörter "Beitrag" und "service" dürfen nicht benutzt werden, da sie Teil des Wortes "Beitragsservice" darstellen.
Dass zusammengesetzte Begriffe willkürlich in deren Einzelbestandteile zerlegt werden dürften (in der drboe'schen Denkfigur von Bananen® als Begriff für Südfrüchte verwandte Richtung gedacht), um dann eine rechtswidrige Begriffsverwendung zu konstruieren, wäre wohl anzuzweifeln.

Anmerkung: Weder das Wort "Beitrag" noch das Wort "Service" ist für sich allein schutzfähig. Eigentlich dürfte auch der Begriff "Beitragsservice" für die Tätigkeit sogn. Beiträge im Rahmen eines Inkassos einzusammeln nicht schutzfähig sein. Das kommt fast dem Versuch gleich "Bananen" für den Verkauf gelber Südfrüchte als Marke eintragen zu lassen.
Bei - wie auch drboe meint - allgemein gebräuchlichen Begriffen wie »Beitrag« oder »Rundfunk«?

Zudem würde der Versuch des BS oder der ÖR-Anstalten, die Gegner des sogn. Beitrags mit Hilfe des Markenrechts zu bekämpfen, schnell zum Rohrkrepierer werden. Ganz einfach deswegen, weil sie damit die Ablehnung erheblich steigern würden.***
...
***Edit "Bürger":
Danke für die Hinweise - siehe u.a. auch unter
Streisand-Effekt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
"Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird. [...]"

...
Was natürlich interessant sein könnte, da mal etwas zu experimentieren, wenn man sich neben der analytischen Ebene den denkbaren handlungsbezogenen Aspekt vergegenwärtigt - nämlich Veranlassung des Staates, im Zuge der Auseinandersetzung um den "Rundfunkbeitrag" eine zweite »Baustelle« zu eröffnen. War der Machtelite der DDR bekanntlich auch nicht bekommen, sich plötzlich auf vielen Fronten und Ebenen des Bürgers und der seinerseits angemeldeten Forderungen (bzw. Legitimitätsentzuges) erwehren zu müssen.


PS: Bei unseren amerikanischen Freunden im Bereich Programmierung  (-> Softwarepatente, einzeln patentierte »Sprachtokens«) ginge obiges mit Sicherheit, hierzulande bei Farben (RAL-Werte) wohl auch - etwa wenn die Telekomiker jemanden bei der (jedenfalls gewerblichen) Verwendung von deren (RAL) Magenta erwischen würden. Die Anti-AKW - Akteure hätten aber bspw. gegen die Verwendung von deren Gelb / Rot als Kampagnenfarben gegen den "Rundfunkbeitrag", eisernen Zahlungszwang und die milliardenfache Mästung des heiligen "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks selbst auf Kosten der Ärmsten (ohne HartzIV-Stern jedenfalls) bestimmt nichts einzuwenden.