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Autor Thema: Pressemeldung "Beitragsservice" z. EuGH-Vorlage d. BVerwG im Bargeld-Prozess  (Gelesen 9782 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Scheint irgendwie untergegangen - oder auch einfach nicht so für voll genommen worden zu sein...
...ist ja auch peinlich-salbungsvoll-irreführendes Framing-PR-Sprech ::)

rundfunkbeitrag.de, 28. März 2019
EuGH soll Fragen zur Annahmepflicht für Euro-Banknoten klären - Rundfunkbeitrag weiterhin nur bargeldlos zu zahlen
Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat sich mit der Zahlungs­weise des Rund­funkbeitrags befasst. Nach ein­gehen­der münd­licher Verhand­lung setzte das höchste deutsche Verwal­tungs­gericht zwei Revisionsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk aus und legte Fragen zur Verein­barkeit von Bundes­recht mit höher­rangigem Europa­recht dem Euro­päischen Gerichts­hof zur Klärung vor.

Zitat
PRESSEINFORMATION
EuGH soll Fragen zur Annahmepflicht für Euro-Banknoten klären –
Rundfunkbeitrag weiterhin nur bargeldlos zu zahlen


- Das Bundesverwaltungsgericht setzte zwei Revisionsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk bis zur abschließenden Klärung aus
- Der Europäische Gerichtshof soll prüfen, ob eine gesetzliche Beschränkung der Barzahlung mit europäischem Recht vereinbar ist
- Der Rundfunkbeitrag ist bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung weiterhin ausschließlich per Überweisung oder Bankeinzug zu zahlen

Köln, 28.03.2019 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat sich gestern mit der Zahlungsweise des Rundfunkbeitrags befasst. Nach eingehender mündlicher Verhandlung setzte das höchste deutsche Verwaltungsgericht zwei Revisionsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk (Az. 6 C 5.18; 6 C 6.18) aus und legte Fragen zur Vereinbarkeit von Bundesrecht (§14 BBankG) mit höherrangigem Europarecht (Art. 128 AEUV) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vor.

Mit der Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrags annehmen müssen, wird sich das BVerwG erst nach der Klärung der europarechtlichen Fragen durch den EuGH abschließend befassen. Bis dann(sic!) bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten bestehen. Der Rundfunkbeitrag ist danach(sic!) ausschließlich per Überweisung oder Bankeinzug zu zahlen.

Dr. Steffen Janich, stellvertretender Justiziar des Hessischen Rundfunks, betont die Sinnhaftigkeit der bargeldlosen Zahlung: „Der elektronische Zahlungsverkehr ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken und insbesondere unter Zeit- und Kostengesichtspunkten zweckvoll.“ Aufwand und Mehrkosten, die dem Beitragsservice sowie der gesamten öffentlichen Verwaltung durch eine händische Barzahlung von Abgaben und Beiträgen entstünden, gingen letztlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger. Das wäre der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar, so Janich.

Beitragsservice empfiehlt Teilnahme an SEPA-Lastschriftverfahren

Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag nur in bar entrichten können, weil sie bspw. über kein Bankkonto verfügen, können dies bei den Kreditinstituten erledigen, die auf den Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice angegeben sind. Eine Übersicht über die Bankverbindungen des Beitragsservice findet sich auf rundfunkbeitrag.de.

Der Beitragsservice empfiehlt allen Beitragszahlenden, den Rundfunkbeitrag bargeldlos per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Anpassungen des Rundfunkbeitrags, wie zuletzt die Senkung auf 17,50 Euro, werden bei Lastschriftzahlenden automatisch berücksichtigt. Außerdem ist gewährleistet, dass keine Zahlung vergessen werden kann.


ÜBER DEN BEITRAGSSERVICE

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 45 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.

Pressekontakt
Christian Greuel
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de


Weiterlesen unter (Übersichtsseite Pressemeldungen)
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/presse/index_ger.html
(PDF, 2 Seiten, ~170kB)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5971/20190328_Presseinformation_Bundesverwaltungsgericht_Barzahlung_Vorlage_Europaeischer_Gerichtshof.pdfSicherungsabbild
https://web.archive.org/web/20190618230319/https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5971/20190328_Presseinformation_Bundesverwaltungsgericht_Barzahlung_Vorlage_Europaeischer_Gerichtshof.pdf



Siehe dazu im "Konstrastprogramm" den Volltext und die erste Kommentierung durch den prominenten Kläger Norbert Häring ;)
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31369.0.html

Volltext der Entscheidung u.a. unter
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0


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H
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rundfunkbeitrag.de, 28. März 2019
EuGH soll Fragen zur Annahmepflicht für Euro-Banknoten klären - Rundfunkbeitrag weiterhin nur bargeldlos zu zahlen
Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat sich mit der Zahlungs­weise des Rund­funkbeitrags befasst. Nach ein­gehen­der münd­licher Verhand­lung setzte das höchste deutsche Verwal­tungs­gericht zwei Revisionsverfahren gegen den Hessischen Rundfunk aus und legte Fragen zur Verein­barkeit von Bundes­recht mit höher­rangigem Europa­recht dem Euro­päischen Gerichts­hof zur Klärung vor.

Es könnte so einfach sein:
kostenlose Einzahlung bei jeder Bank auf ein Konto der Rundfunkanstallten / des Beitragsservice.

Und Ruhe im Karton.

Niemand hat jemals davon geredet, dass die Rundfunkanstallten oder der Beitragsservice das Geld in bar annehmen sollen.

Warum kann man nicht bei Banken und Sparkassen kostenlos auf eins der Konten der Rundfunkanstalten kostenlos einzahlen ?
Dann hätten die nämlich ihre "Barzahlung".

Der genötigte Schuldner kann sein Geld bar zur Bank bringen, dort kostenlos auf eins der Konten einzahlen, und damit wäre das Thema durch.

Aber nein..
stattdessen müssen Klagen geführt werden (deren Kosten übrigens aus dem Rundfunkbeitrag entnommen werden), anstatt sich mal mit den Banken an einen Tisch zu setzen und ein Modell der kostenlosen Einzahlung zu erörtern.

Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit, das der Empfänger die Kosten übernimmt (die Banken ließen da mit Sicherheit mit sich verhandeln, dass die Einzahlgebühr gesenkt wird).

Man könnte so vieles machen, wenn man nur wollte.

Aber irgendwie scheint es mir so, als ob man zu jedem Beitragszahler auch gerne eine (verifizierte) Bankverbindung in Erfahrung bringen möchte...

Grüße
Adonis


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o
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Off-topic, aber meiner Meinung nach sehr wichtig:

Aber irgendwie scheint es mir so, als ob man zu jedem Beitragszahler auch gerne eine (verifizierte) Bankverbindung in Erfahrung bringen möchte...

Nach wie vor hält jemand in meiner Straße an der Verschwörungstheorie fest, dass es im ganz tiefen Hintergrund darum geht, Daten, auch die Bankdaten, von allen Bundesbürgern zu sammeln. Diese Vehemenz, mit der von staatlicher Seite (einschließlich der Justiz) am Rundfunkbeitrag, etwas doch ziemlich Nebensächliches, festgehalten wird, kann mein Weinkumpan sich nicht anders erklären.


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g

googler

Nach wie vor hält jemand in meiner Straße an der Verschwörungstheorie fest, dass es im ganz tiefen Hintergrund darum geht, Daten, auch die Bankdaten, von allen Bundesbürgern zu sammeln. Diese Vehemenz, mit der von staatlicher Seite (einschließlich der Justiz) am Rundfunkbeitrag, etwas doch ziemlich Nebensächliches, festgehalten wird, kann mein Weinkumpan sich nicht anders erklären.

Datensätze mit Bankverbindung lassen sich besser verkaufen  :police:


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es geht wohl weniger um den Verkauf von Kunden- und Bankdaten als um die Tatsache, dass man Vollstreckungen sehr viel leichter umsetzen kann, wenn man die Kontoverbindung "frei Haus" erhält. Das erspart nämlich die Ermittlung derselben.
Zudem trifft es natürlich zu, dass Überweisung und Einzug in der Abwicklung preiswerter ist als die Annahme von Bargeld. Würden die Banken diese Einzahlung nicht extra teuer machen, würden das u. U. mehr Betroffene nutzen. Die Idee einer kostenlosen Einzahlung scheitert vermutlich daran, dass die Banken auf der Zahlung ihrer Gebühren bestehen werden und man ihnen das wohl kaum untersagen kann.

M. E. geht es Herrn Häring nicht um die tatsächliche Nutzung der Barzahlungsoption. Vielmehr will er erreichen, dass die Verpflichtung gegenüber einer Quasibehörde mit Giralgeld zu zahlen, entfällt. Das ist mehr als eine Formalie und ein gutes Signal für den Erhalt von Bargeld. Wenn man diesen Fall nämlich hinnimmt, wird bald jede staatliche Institution auf unbarer Zahlung bestehen. Damit fiele aber eine Säule des Schutzes von Bargeld. Allzuviel wird heute schon unbar gezahlt, selbst bei Kleinstbeträgen zücken heute viele Leute ihre EC- oder Kreditkarte, teils schon das Smartphone. Ohne Bargeld würden nicht nur unsere Einkaufs- und Lebensgewohnheiten noch transparenter, - gegenüber den Banken und Behörden- wir würden auch noch stärker von den Banken abhängig und damit letzlich finanziell erpressbar.

In der Zwischenzeit hat der BGH übrigens eine Entscheidung aus den 1990er Jahren gekippt und erlaubt jetzt, dass alle Abhebungen vom eigenen Konto kostenpflichtig sein dürfen. Diese Verschlechterung für alle Verbraucher folgt übrigens einer EU-Richtlinie von 2009, nach der für jeden Zahlungsdienst ein Entgelt verlangt werden darf. Richtig großartig, wie sich die EU für die Bürger einsetzt. Und kürzlich wurde mir von meiner Bank erklärt, dass Bareinzahlungen auf das Konto eines ihrer anderen Kunden auf 1.000€ begrenzt sind. Ich benötigte für eine größere Zahlung einen Nachweis, der mit einer Überweisung nicht zu leisten ist.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
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rundfunkbeitrag.de, 28. März 2019

Zitat
Dr. Steffen Janich, stellvertretender Justiziar des Hessischen Rundfunks, betont die Sinnhaftigkeit der bargeldlosen Zahlung: „Der elektronische Zahlungsverkehr ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken und insbesondere unter Zeit- und Kostengesichtspunkten zweckvoll.“ Aufwand und Mehrkosten, die dem Beitragsservice sowie der gesamten öffentlichen Verwaltung durch eine händische Barzahlung von Abgaben und Beiträgen entstünden, gingen letztlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger. Das wäre der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar, so Janich.

Ja, wenn´s um die eigenen Vorteile geht, ist der elektronische Zahlungsverkehr aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Dass aber in der heutigen Zeit durch die elektronischen Medien der klassische Rundfunk sehr wohl wegzudenken beziehungsweise völlig überflüssig geworden ist, erwähnt er nicht.

Aufwand und Kosten, die durch den obsoleten örRundfunk entstehen, gehen letztlich zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger. Das ist der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar.



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H
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Ja, wenn´s um die eigenen Vorteile geht, ist der elektronische Zahlungsverkehr aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken.

Das sehe ich ganz anders:

Der elektronische Zahlungsverkehr ist EINE Option von mehreren (sicherlich die am häufigsten und einfachsten zu benutzende).

Aber eben nur EINE Möglichkeit von vielen.

Warum man sich also ausgerechnet auf nur diese EINE Möglichkeit festlegen möchte, erscheint mir nur in Verbindung mit dem Bekanntwerden von Bankdaten, plausibel.

Andere Möglichkeiten zur Annahme von Bargeld hatte ich ja erwähnt.

Und man könnte vielleicht eine Bank, die erst vor wenigen Jahren mit viel Steuergeld vor dem Pleitegehen subventioniert werden mußte, einfach mal dazu ermutigen, jetzt für die bisher nicht zurückgezahlten Subventionen wenigstens eine kleine Gegenleistung zu erbringen...

Möglichkeiten zur Annahme von Bargeld sind viele vorhanden.... Man muß nur wollen....

Grüße
Adonis


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Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung
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Barzahlung d. Rf-Beitrags: EuGH setzt Termin f. mdl. Verhandlung (N. Häring)
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(Kalendereintrag für den Verhandlungstermin 15.06.2020 bleibt vorbehalten)


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SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0


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Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Querverweis:
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
bzw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34263.msg208138.html#msg208138

Die Schlussanträge bitte dort diskutieren!


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N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
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