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Autor Thema: Baden-Württemberg : Landes-AfD will Volksbegehren gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 6765 mal)

C
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SWR Aktuell, 06.06.2019

Baden-Württemberg
Landes-AfD will Volksbegehren gegen Rundfunkbeitrag


Zitat
Die AfD Baden-Württemberg will im Land ein Volksbegehren gegen den Rundfunkbeitrag erreichen. […]

Die Partei muss dazu zunächst 10.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Baden-Württemberg sammeln. Wird das Anliegen dann vom Innenministerium als zulässig bewertet, sind in einem zweiten Schritt die Unterschriften von rund 780.000 Wahlberechtigten erforderlich. […]

Weiterlesen auf:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Baden-Wuerttemberg-Landes-AfD-will-Volksbegehren-gegen-Rundfunkbeitrag,afd-volksbegehren-rundfunkbeitrag-100.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)


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lex

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Das Leben könnte so einfach sein.. denn eigentlich will man Unterschriften von Menschen haben, die keinen Beitrag zahlen wollen.
Was machen aber diese Menschen? Richtig, sie verweigern die Zahlung.
Also Unterschrift hin oder her, diese Menschen bewegt das gleiche Ziel. Wieso kann das Innenministerium sich dann nicht die Zahl der Verweigererkonten schicken lassen. Sind dies über 10.000 Konten .. sind keine weiteren Unterschriften mehr nötig und es kann gleich in die zweite Phase gehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2019, 22:44 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Gerade das...

Das Leben könnte so einfach sein... denn eigentlich will man Unterschriften von Menschen haben, die keinen Beitrag zahlen wollen.
...

...ist aber eben offiziellerseits und im von Dir genannten Zusammenhang ausdrücklich nicht gewünscht.

...
Wieso kann das Innenministerium sich dann nicht die Zahl der Verweigererkonten schicken lassen. Sind dies über 10.000 Konten .. sind keine weiteren Unterschriften mehr nötig und es kann gleich in die zweite Phase gehen.

Dazu müsste dieses überhaupt erst den Willen haben. Als Voraussetzung dafür wiederum müsste die jeweilige (Landes-) Regierung aber auch tatsächlich dem Bürger und dem Bürgerwillen verpflichtet sein, wie man es ab dem 7. Jahr Hauptschule & danach immer wieder eingetrichtert / eingehämmert bekommt, dass dies der Fall sei.

Dem aber noch deutlich vorgelagert wäre der Verfassungsgrundsatz, dass sozusagen der Bürger ja gar nicht weiß was er will (oder was er nach Elitenmeinung wollen sollte oder zu wollen hat :->> [vgl. die Volksabstimmung in Hessen 1947, wo 73% der Bürger (+ CDU-Politiker wie Jakob Kaiser) die Sozialisierung u. a. der Großindustrien gefordert hatten, wie ein fiktiver Besucher in jungen Jahren mal v. seinem linken Opa erfuhr...]). Deswegen wird man als Bürger ja auch nur von "seinen" Abgeordneten vertreten, statt dass man wirklich selbst etwas zu entscheiden bekäme - was natürlich schiefgehen könnte (wobei für die Mächtigen "rechts" dann u. G. aber deutlich weniger schlimm wäre als "links" :->>)

Stellen tut sich die obige Frage - jedenfalls für einen fiktiven Besucher - eigentlich überhaupt nur dann, wenn dieser für einen Augenblick so tut, als wäre die Mär vom staatsfernen®, "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk tatsächlich wahr, der dieser sein soll - statt wie tatsächlich ein lediglich getarnter Staatsfunk zu sein, nur formal unabhängig & praktisch durchgängig auf allen Entscheidungsebenen (inkl. Räten) mit staatlichen Gewährsleuten bzw. "treu Ergebenen" besetzt (vgl. dazu nur den Umgang mit den berühmten Programmbeschwerden).


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C
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Hallo allerseits!

Ich finde es ein wenig seltsam, hier auf die SWR-Seite zu verlinken. Die ist erstens offensichtlich parteiisch und zweitens eine Sekundärquelle. Das Original gibt's beim Initiator des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens, dem AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple.

Sein Gesetzentwurf ist unter https://www.stefan-raepple.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/06/2_BFGVolksbegehren_Gesetzesentwurf_19.04.2019.pdf einsehbar. Insgesamt m.E. sehr ausgewogen und durchdacht, das können wir hier alle ohne Bedenken unterschreiben.

https://www.stefan-raepple.de/2019/06/03/432/ * nennt noch mehr Details zum Verfahren. Zunächst müssen 10.000 Unterschriften gesammelt werden, damit überhaupt der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens gestellt werden kann. Wer will, kann sich ab sofort das Einzelformular von https://www.stefan-raepple.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/06/Volksbegehren_Formblatt_Einzelunterschrift.pdf herunterladen, unterschreiben, in seinem Rathaus bestätigen lassen und es per Post im Original an Herrn Räpple schicken.

Räpple hat das Volksbegehren übrigens gerade am letzten Wochenende auf dem AfD-Landesparteitag in Pforzheim vorgestellt und war mit seinem Antrag erfolgreich, daß der Landesverband das Volksbegehren unterstützen soll, bspw. durch Infostände zur Unterschriftensammlung. Ich werde da dann sicherlich auch unterstützen.

Die Pressekonferenz vom 06.06.2019 ist zwar etwas lang, enthält aber durchaus kluge Gedanken.

Veröffentlicht 07.06.2019 [Video ~38:21 min]
Volksbegehren gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger
https://www.youtube.com/watch?v=wvnMwNJs4r0


Viele Grüße
Christoph


* Update 29.12.2019: Der obige Link funktioniert nicht mehr und führt zu einer Fehlerseite. Hier der / ein Link zur Aktion:
Volksbegehren gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien
https://www.stefan-raepple.de/volksbegehren-gegen-die-zwangsfinanzierung-offentlich-rechtlicher-medien/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2019, 23:28 von DumbTV«

N
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So makaber das klingen mag, aber sollte in Sachsen oder Thüringen bei den anstehenden Landtagswahlen die AFD zur stärksten Kraft werden und in irgend einer Form in die Regierungsverantwortung treten, dann wird sie wahrscheinlich den Rundfunkstaatsvertrag aufkündigen können. Wenn das passiert, bricht das Konstrukt ÖRR wahrscheinlich zusammen.
Mit Blick auf die Zustimmung für die AfD in diesen Bundesländern halte ich es für wahrscheinlicher, dass es dort eher zu einem solchen Schritt oder Begehren kommt, bevor Baden Würtemberg da Vorreiter wird.

Ich persönlich finde die AfD in fast allen Belangen unwählbar, aber es hat schon eine gewisse Ironie, dass gerade eine Partei wie die AfD für einen gerechten Rundfunkbeitrag in diesem Land sorgen könnte.


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Ich finde es ein wenig seltsam, hier auf die SWR-Seite zu verlinken. […]
Seltsam mag sein, dass der SWR (als einziger) darüber berichtet. Dass die Pressemitteilung des SWR hier auftaucht, ist mitnichten seltsam. Dies hier ist das Board der Pressemeldungen und -mitteilungen zum örR/Rundfunkbeitrag. Die einzige auffindbare Pressemeldungen zu dieser AfD-Initiative kommt nun einmal vom SWR. Eine Pressemitteilung der AfD zu ihrem Vorhaben scheint im Netz nicht zu existieren. Für gewöhnlich findet man derartige Pressemitteilung z.b. bei presseportal.de.

Das Original gibt's beim Initiator des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens, dem AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple.
[…]
Vielen Dank für die Info und Links!


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wobei die Frage sein könnte...

...
 aber es hat schon eine gewisse Ironie, dass gerade eine Partei wie die AfD für einen gerechten Rundfunkbeitrag in diesem Land sorgen könnte.

...wie lange das Zeitfenster dafür überhaupt noch offen bleiben mag. Denn es dürfte kaum anzunehmen sein, dass die leitenden Gewährsleute von Staat und Parteienoligarchie bei "unserem" staatsfernen® Rundfunk (z. B. Intendanten, Intendösen & Programmdirektoren) sich die mgl. Entwicklung einfach tatenlos ansehen werden.

Die Tonnen Kreide - natürlich aus dem Zwangsbeitrag finanziert - die die Herrschaften vom "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk in dem Fall ggü. der AfD fressen werden, dürften sozusagen jetzt schon eingelagert sein - wenn es nicht sogar ohnehin schon reichen sollte, nur ein kleines bisschen am einen oder anderen "Framing-" Schräubchen zu drehen....

Das Thema "Rundfunkbeitrag", den Du da in Sachen Ironie ansprichst, ist - bei allen Vorbehalten die Du ja bzgl. der Wählbarkeit in vielen anderen Punkten ansprichst - im übrigen nicht einmal das einzige Denkwürdige. Auch die - natürlich mit Pauken & Trompeten bei allen anderen Fraktionen im Bundestag durchgefallene Entscheidungsvorlage 19/5492 v. 5.11.18 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes stammte von der AfD - interessanterweise auch von der Linkspartei abgelehnt, die wohl immer noch gerne vom künftigen Dasein als "Juniorpartner" v. Spezialdemokraten & "Neuer FDP" oder als Lakai von Schulzen und anderen Größen träumt :->>. Gegenstand dieser Vorlage war die Wiedereinführung der Begründungspflicht für die Annahmeverweigerung von Verfassungsbeschwerden & damit die Unterbindung der kaum als rechtsstaatlich zu bezeichnenden, fadenscheinig legitimierten & ggf. bestens als politisches Vehikel benutzbaren Politik des "Leeren Blatts" - auch bzgl. der einen oder anderen Verfassungsbeschwerde i. S. "Rundfunkbeitrag" wohl nicht völlig uninteressant.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzende Information zum gleichzeitig verlaufenden Gesetzentwurf im Landtag:
GEZ-Boykott YouTube: Plenardebatte BaWü - Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31699.msg195497.html#msg195497

Hierzu der Hinweis:
Unterschriftenlisten oder Einzelunterschriftsformular muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgelegt und die Wahlberechtigung geprüft werden (siehe Details zum Verfahren).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2019, 16:14 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

g
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Sein Gesetzentwurf ist unter https://www.stefan-raepple.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/06/2_BFGVolksbegehren_Gesetzesentwurf_19.04.2019.pdf einsehbar. Insgesamt m.E. sehr ausgewogen und durchdacht, das können wir hier alle ohne Bedenken unterschreiben.
Dazu lediglich meine persönliche Meinung.
Ich begrüße alle Aktivitäten gegen die Wohnungs-Zwangssteuer.

Meine Gedanken sind die:
Es gibt definitiv kein GESETZ in allen 16 Bundesländern, es müssten 16 sein, welches den Bewohner zwingen könnte. (Das gibt es bei Steuern.)
Es gibt keines. Es gibt einen Vertrag der 16 Länder untereinander. Dazu gibt es Zustimmungsgesetze. D.h., es wurde dem 16-Ländervertrag zugestimmt. Man hat lediglich einem Vertrag zugestimmt, aber kein eigenes Landesgesetz beschlossen. Ich kenne kein einziges. -  User pinguin hat dazu bereits ausführlich geschrieben.

Ergo sage ich, wozu braucht es ein 'Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger - Beitragsfreiheitsgesetz (BFG)' , wenn es keinerlei Gesetze gibt, die den Bürger zur Zwangsfinanzierung verpflichten könnten.
Natürlich könnte man so ein Gesetz erlassen, um die Bürger gegen die Habgier einiger weniger Rundfunkprofiteure zu schützen. Notwendig wäre es schon. Die Profiteure, wie die, die in den Rundfunkräten sitzen, wollen das nicht.
90 % der Bevölkerung interessiert es auch nicht.

Die Auslegung, dass der RBStV ein Landesgesetz sein soll, teile ich absolut nicht. Der RBStV ist lediglich textlich auf einem Gesetzblatt hinterlegt und überall auf dem RBStV steht:
Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio.


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K
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[..]
Die Auslegung, dass der RBStV ein Landesgesetz sein soll, teile ich absolut nicht. Der RBStV ist lediglich textlich auf einem Gesetzblatt hinterlegt und überall auf dem RBStV steht:
Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Da musst du aber bitteschön die Quellen dazu beiräumen: diesem Irrtum mit der "Information" sind schon viele erlegen.

In den Landesgesetzblättern findet sich nichts von "Information": DAS steht auf der homepage des Beitragsservices da drüber - und DA ist es auch korrekt: weil es eine Information des Beitragsservices ist. Nicht mehr - nicht weniger.

hier als Beispiel Thüringen - Fundstelle:   GVBl. 2011, 479: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/8u/page/bsthueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrTHrahmen&documentnumber=6&numberofresults=34&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint

Kein Wort von "Information".

Aber es schweift ab - zurück zum Thema: Baden-Württemberg : Landes-AfD will Volksbegehren gegen Rundfunkbeitrag



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
[..]
Die Auslegung, dass der RBStV ein Landesgesetz sein soll, teile ich absolut nicht. Der RBStV ist lediglich textlich auf einem Gesetzblatt hinterlegt und überall auf dem RBStV steht:
Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Da musst du aber bitteschön die Quellen dazu beiräumen: diesem Irrtum mit der "Information" sind schon viele erlegen.

@Kurt
für Bayern hat es ein user cleverle2009 versucht zu klären. in der Suche fand ich unter Vorabinformation den folgenden Link:
Anfrage z. Vorabinform. d. Bay. Landtages z. 15. RÄndStV durch Staatsregier.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25383.0

Diese Nachforschung müsste nun für jedes einzelne Bundesland durchgeführt werden, denn ein Gesetz, das den Rechtsnormen der einzelnen Bundesländern widerspricht, entfaltet keine Rechtsbindung - meine ich - unabhängig davon, was nicht unabhängige Richter anrichten.

In Bayern wurde wie user gez-negativ schreibt, tatsächlich nur auf Beschlussempfehlung des Ausschusses der Vertragsschließung zugestimmt. Der Ausschuss bestand aus der Mehrheit von CSU-Mitgliedern.

Alle Schreiben, die mich von Rundfunkseite oder staattlichen Stellen erreichen ersuche ich um den Nachweis mir das ordentliche Gesetz vorzulegen. Bisher wurde dem nicht entsprochen.

Wir leben leider in einer Zeit, in der der Staat versucht seine Bürger wie Leibeigene zu behandeln.


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solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich kenne kein einziges.

Diese Informationslücken liessen sich ja leicht schliessen, unter anderem mit Hilfe dieser Plattform. Das müsste man allerdings auch wollen.

Die Auslegung, dass der RBStV ein Landesgesetz sein soll, teile ich absolut nicht. Der RBStV ist lediglich textlich auf einem Gesetzblatt hinterlegt und überall auf dem RBStV steht:
Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die persönliche Auslegung hat für die Anwendung des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wohl kaum Relevanz. Für die Veröffentlichung von Gesetzen gelten Regeln, die auch enthalten wo die Publikation erfolgt. Weitere Stellen zitieren meist das Original. Man findet den Text zudem bequem auch anderswo ohne den erwähnten Hinweis auf den BS. Z. B. unter http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHAV1P5&doc.part=X&doc.origin=bs (Hamburg), https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Sachsen) oder https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV?AspxAutoDetectCookieSupport=1 (Bayern). Die anderen Bundesländer publizieren den Text sicher ebenso, man muss nur an den geeigneten Stellen suchen.

M. Boettcher

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Zustimmungsgesetze“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„Baden-Württemberg : Landes-AfD will Volksbegehren gegen Rundfunkbeitrag“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an die jeweiligen Forumsmitglieder stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2019, 17:49 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g
  • Beiträge: 368
Zum Thema:
Auf der SWR Seite ist zu lesen:
Zitat
Landes-AfD will Volksbegehren gegen Rundfunkbeitrag
Die AfD Baden-Württemberg will im Land ein Volksbegehren gegen den Rundfunkbeitrag erreichen.

Bei Stefan Räpple lese ich:
Zitat
'Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger - Beitragsfreiheitsgesetz (BFG)'
Für mich ist das aber schon ein gewaltiger Unterschied, ob ich die Zwangsfinanzierung durch Nichtnutzer abschaffen will oder eine Nutzungs-Abgabe abschaffen will.
Die Abgabe für die, die das Staatsfernsehen, den Staatsfunk auch nutzen.
Stefan Räpple hat es in seiner Rede ausdrücklich betont, das es um die Zwangsfinanzierung geht. Der Grünensprecher hat das angesprochen und meinte sinngemäß, ja vor geraumer Zeit den Beitrag gesamt abschaffen wollen und jetzt die Zwangsabgabe.


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