Mal abgesehen davon, dass damit sicherlich Antennen im Außenbereich gemeint sein könnten, ist der Antrag gut.
Schließlich sollte dieser ja bearbeitet werden.
Im Zweifel gibt es "k"eine Befreiung. Wenn nicht befreit, dann gibt es sicherlich einen Bescheid. Auf diesen Bescheid könnte ein Widerspruch folgen und so weiter.
Bitte bedenken, dass es dann im Mietvertrag noch den Absatz geben sollte, dass dieses Haus ein "Aktiv" Haus ist, welches Funkwellen jeder Art aktiv im Haus unterdrückt, so dass weder Handy, noch Radio mit fester Antenne funktioniert. -> Bewohner hat keinen Einfluss darauf, außer ausziehen.
Dann braucht es nur noch eine Blockierung des Internets, also muss das Haus noch frei von Leitungen sein, welche diesbezügliche Übertragungen möglich machen.
Frei nach dem Motto, das ist ein Rundfunk und Internet freies Haus, alle Installationen dieser Art sind verboten ohne dass der Mieter darauf Einfluss hat.
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Der Empfang mag damit "objektiv" unmöglich erscheinen, aber mit Sicherheit wird dazu wahrscheinlich eine Verhandlung erforderlich werden, wo ein Richter einen Beweisvortrag prüfen "gehen" wird.