24.05.2019Frau Achelwilm hat doch tatsächlich geantwortet. Immerhin.Hat noch jemand Frau Achelwilm angeschrieben und eine Antwort bekommen?
Sehr geehrter ...,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf meinen Beitrag beim Tagesspiegel.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt die Fraktion DIE LINKE insofern, als die Finanzierungsstabilität für den Bestand und für eine zeitgemäße Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig ist.
Als Fraktion DIE LINKE setzen wir uns für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dafür bedarf es einiger Anstrengungen in Sachen Auftrag, Programm und Finanzierung. Schon die zum 1. Januar 2013 erfolgte Umstellung auf den pauschalen Haushaltsbeitrag haben wir kritisiert. Unsere Kritik von damals hat sich als berechtigt herausgestellt: Es kam zu einer Vielzahl sozialer Ungerechtigkeiten, die nunmehr dringend beseitigt werden müssen.
Deshalb spricht sich DIE LINKE für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus. Geringverdienende, Studierende und Bezieher*innen von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
Um einen dadurch bedingten Gebührenausfall zu kompensieren, sollen die Arbeitsagenturen und sonstige Träger von sozialen Leistungen für deren Empfänger*innen die Gebühr übernehmen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion DIE LINKE, den Nachteilsausgleich der Rundfunkbeitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen sowie für soziale Einrichtungen entsprechend der im Rundfunkgebührenstaatsvertrag enthaltenen Regelung wieder einzuführen.
Schließlich zählt zu einem bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch Transparenz beim Beitragsservice sowie bei den Kosten der Rundfunkanstalten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk liefert einen zentralen Beitrag zu unabhängiger Information, Meinungsbildung und Austausch der Bürgerinnen und Bürger. Damit stellt er eine Grundsäule der vielfältigen gesamtgesellschaftlichen Verständigung dar. Um diesen verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen zu können, muss er entsprechend auskömmlich und planungssicher finanziert sein. Selbstverständlich sind die Sendeanstalten dennoch aufgefordert, Einsparpotenziale zu identifizieren und zu nutzen – aber nicht zulasten der Programmqualität, der Nutzerinnen und Nutzer oder der vielen bei den Sendern prekär Beschäftigten. Die Fraktion DIE LINKE sieht Einsparpotenziale eher im Bereich der höheren Gehaltsstrukturen, wo Begrenzungen nach oben möglich wären. Ein weiterer Bereich sind die viel diskutierten Sportrechte.
Als medienpolitische Sprecherin werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass der Rundfunkbeitrag sozialer und inklusiver aufgestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.................
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Doris Achelwilm, MdB
Sprecherin für Queer-, Gleichstellungs- und Medienpolitik
DIE LINKE. im Bundestag
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Es fehlen in der Aufstellung noch die öffentlich.rechtl.nicht Nutzenden und nicht Teilnehmenden. Dann wären wir ein großes Stück weiter.