Autor Thema: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei  (Gelesen 28664 mal)

Offline Michael.K

  • Beiträge: 10
Hallo,
hier eine Kurzfassung meines widerstandest gegen die GEZ...

Ende 2009 zu ich aus meiner letzen Wohnung aus und kündigte bei der GEZ per GEZ Formular.
es gab einem Rückschreiben (Beweiß) über die Kündigung von der GEZ, sie schrieben das übliche.wo die Geräte wären.
dann kündigte ich noch mal im April 2010!! bis Sommer 2011 hörte ich nichts mehr von der GEZ.
dann kam gleich ein schreiben von Pfändung der Stadt Köln!! für die GEZ !! für den Zeitraum 11.2009-4.2010
ich suchte und bekam dann Hilfe von "wir alle gegen gez" von Herrn Ma.

in Oktober erfolgte  der erste versuch von den beamte der Stadt Köln ...ich hatte eine eigenstattlische Erklärung vorbereitet
das er erstmal unterschreiben sollte..das tat er nicht und floh!

dann folgte von mir eine Feststellungsklage beim Amtsgericht Köln...und eine Dienstaufsichtbescherde...
die Stadt wiegelte alles ab und wolle weiter pfänden!!

und gestern Morgen war’s so weit!! gut dass ich zu hause war.  Zwei Vollstreckungsbeamte ! drei Polizisten die sich nicht ausweisen wollten !!und zweit Bodycards vom Ordnungsamt... und ein Schlüsseldienst

sonst hätten sie meine Wohnung aufgebrochen, wegen 80€
da ich ja den betrag nicht zahlen wollte,
weil ich den betrag auf ein Treuhandkonto bis zur Klärung hinterlegt habe...

pfändeten Sie gestern das Laptop meiner Freundin!! Datenschutz ??
ich berat mich mit Herrn Ma,
und löste dann das Laptop ein...

ich muss mich noch von dem Schock erholen.

Grüße,

Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Speedy

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #1 am: 28. Januar 2012, 21:49 »
Das war bestimmt keine versuchte Stürmung der Wohnung durch die Polizei sondern ein Versuch des Gerichtsvollziehers die wahrscheinlich verweigerte eidesstattliche Erklärung mit dem Druckmittel der Beugehaft (-6 Monate) zu bekommen.

Zum Laptop der Freundin:
In der gemeinsamen Wohnung darf der Gerichtsvollzieher annehmen dass alle Gegenstände dem Schuldner gehören.
Die Eigentumsverhältnisse sollte man sofort klären (Rechnung vorweisen) oder später über eine Drittwiderspruchsklage den Laptop wieder holen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 00:19 »
Hallo Michael,

Du hast ein "Rückschreiben" der GEZ bekommen, in dem sie nachfragen, was mit dem Verbleib der Geräte wäre. Ich hoffe, Du hast noch dieses Schreiben. Wichtig wäre aber auch zu wissen, was als Grund der Abmeldung angegeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Abmeldung noch nicht abschließend (für die GEZ) geklärt worden. Man lässt Zwangskunden nicht gerne ziehen. Viele denken leider hier, dass man alles richtig gemacht hat und die GEZ einen in Ruhe gelassen hat. Leider ist das bewusste Taktik, um später Nachzahlungen zu fordern. Viele werfen die Briefe (Beweise) weg oder kennen sich mit den Verfahren und Fristen nicht aus. Das Ganze hat Methode. Es geht um viel Schotter.
Wahrscheinlich hast Du auch die Frist bei einem vollstreckbaren Gebührenbescheid sausen lassen und keinen Widerspruch oder
nach der Abweisung des Widerspruchs keine Klage erhebt.

Ich fürchte, nur durch ein mediales Theater, ursprünglich warst Du ja auch im Recht, könntest Du aus der Sache rauskommen.
Ziel des medialen Spektakels sollte sein: Verbreitung des Pfändungs-videos mit der "Andeutung" der bewussten Taktik der GEZ, die ich gerade beschrieben habe. Die GEZ sollte das auch mitbekommen. Besser ist, wenn das eine bekannte Zeitung oder ein Privatsender für Dich macht. Du bist zu sehr angreifbar und hast wahrscheinlich nicht die Mittel um schmutzige Wäsche zu waschen.

Je nachdem wie groß der Rummel für Deine Sache wird, könnte für Dich am Ende der Sieg winken.
 
Den Laptop kannst Du, wie Thomas schon geschrieben hat, mit der Drittwiderspruchsklage zurückholen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

« Letzte Änderung: 29. Januar 2012, 00:33 von Viktor7 »

Offline Halmahascher

  • Beiträge: 19
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #3 am: 20. Juni 2012, 12:49 »
und gestern Morgen war’s so weit!! gut dass ich zu hause war.  Zwei Vollstreckungsbeamte ! drei Polizisten die sich nicht ausweisen wollten !!und zweit Bodycards vom Ordnungsamt... und ein Schlüsseldienst

sonst hätten sie meine Wohnung aufgebrochen.
Michael

Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass er sich auch unberechtigten Zugang zu meiner Wohnung verschafft, da ich auch tageweise nicht da bin, da ich bei meinen Eltern verweile wegen meinen gesundheitlichen Problemen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Timo

  • Beiträge: 168
Feindbilder & Kommunikation
« Antwort #4 am: 26. Juni 2012, 21:06 »
Wie ein roter Faden zieht sich das von einigen immer wieder bemühte FEINDBILD GEZ. Ich frage mich warum?

Die Spielregeln der An- und Abmeldung stehen im Staatsvertrag in der jeweils gültigen Fassung und auf den Bescheiden der GEZ.

Im Fall von "Michael" wurde von der GEZ nach seiner formalen schriftlichen Abmeldung korrekt nachgefragt, wo die gebührenpflichtigen Geräte nun sind. Eine auskunftspflichtige Antwort steht im Raum! Ein Besitzwechsel oder eine Verschrottung kann ich doch beleghaft nachweisen und in jedem Fall datenschutzrechtlich gedeckte Informationen, die die GEZ zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt, auf der Kopie (!) schwärzen. Im Zweifel hätte man auch nachfragen können, welche Auskünfte fehlen, um das die Abmeldung ordnungsgemäß von statten gehen kann. Selbst dem Ordnungsamt und dem Gerichtsvollzieher wurden diese Belege laut "Michael" vorenthalten. Ich hoffe, ich habe nichts überlesen. Die Gegenreaktion seitens der Behörden und ihrer Erfüllungsgehilfen musste so ausfallen. "Michael" hat insgesamt die Zeit, die eigentlich seine ist, um den Abschluss zu erwirken, den anderen überlassen; die Gebührenuhr läuft weiter....

Rein psychologisch betrachtet, ist die jetzige GEZ unserer Partner, wenn auch nicht von jedem als freundschaftlich betrachtet. Sie machen einen Teil unserer Hausaufgaben, investieren Zeit, Geld und Material, um uns zu erinnern. Was wollen wir denn mehr? Das Feindbild ist nun aufgelöst.

Der zweite Part ist die Art und Weise der Kommunikation der Interagierenden. Ich habe schriftlich meine Verhältnisse gegenüber der GEZ direkt zu erklären. Eine mündliche Auskunftspflicht an der Haustür besteht nicht. Also weise ich, wenn ich schon ein Gespräch annehme, höflich aber bestimmt darauf hin und schließe meine Wohnungstür. Die Situation bleibt entspannt.

Viele der hier geschilderten Fälle laufen aber so ab, dass das, was man in den Wald rein ruft (das angenommene Feindbild zeigt seine Wirkung!) adäquat und meist verstärkter wieder heraus kommt. Die Situation spult sich hoch, man begeht selbst Fehler, wird unsachlich - Eskalation. Bis hin, dass man die Polizei dann auch noch als angeblich Schuldigen ausmacht und als "kriminell" in einem öffentlichen Forum betitelt. Die Polizisten waren im Fall "Michael" nur vom Gerichtsvollzieher beigezogene Beamte, nicht aber Hauptakteure.

An welcher Stelle nun die einst fast korrekte Abmeldung bei der GEZ jetzt steht, wird hier leider nicht mehr berichtet.

Nach meinem Verständnis, kann die Abmeldung letzendlich abgeschlossen werden, wenn die im Raum stehende Frage der GEZ beleghaft beantwortet wird. Andernfalls bleibt die Gebührenpflicht bestehen.

Die GEZ hat dann schriftlich mitzuteilen, ab wann die Abmeldung wirksam wird.

Nun aber wird "Michael" einige Kosten mehr zu zahlen haben, als ihm lieb ist. Und der Schuldenberg türmt sich.

Ergänzung, 28.06.2012:
Wer sich lieber Wissen aus Rechtsvorschriften aneignen möchte, um Konflikte zu vermeiden, dem seien bspw. diese beiden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch empfohlen. Ein indirekter Hinweis zum Fall "Michael" ist dort auch enthalten. Siehe hier:

§ 113 - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

§ 114 - Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
http://dejure.org/gesetze/StGB/114.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

« Letzte Änderung: 28. Juni 2012, 08:40 von Timo »

Offline conferio

  • Beiträge: 26
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #5 am: 27. Juni 2012, 22:21 »
Für eine Abmeldung reicht rechtlich die Erklärung, dass man keine Empfangsgeräte mehr bereit hält.
Schade, das  mir so was nicht passiert....passieren kann, da ich nicht zahlen muss. 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Michael.K

  • Beiträge: 10
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #6 am: 09. August 2012, 15:21 »
"Timo" reimt sich da vieles Eigens zusammen !!  was nicht der wirklichkeit  meiner  entspicht !!

wenn er den § 113 des STGB verwendet  dann bitte den Absatz 3 !!!!!!!!!!!!!

Grüße,

Michael.K


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Michael.K

  • Beiträge: 10
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #7 am: 09. August 2012, 15:26 »
PS.

Hallo "Timo"

man muss laut "Gesetz" nicht !!!  nachweisen !!! wo verschenkte Geräte geblieben sind !!!!!!!

GEZ ist nicht das Gesetz !!!!!!!!!!!!!!

dein Komentar hört sich für mich an wie von der GEZ geschrieben !!!!!!!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Viktor7

  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #8 am: 09. August 2012, 17:46 »
Wie ein roter Faden zieht sich das von einigen immer wieder bemühte FEINDBILD GEZ. Ich frage mich warum?

Die Spielregeln der An- und Abmeldung stehen im Staatsvertrag in der jeweils gültigen Fassung und auf den Bescheiden der GEZ.

Im Fall von "Michael" wurde von der GEZ nach seiner formalen schriftlichen Abmeldung korrekt nachgefragt, wo die gebührenpflichtigen Geräte nun sind. Eine auskunftspflichtige Antwort steht im Raum! Ein Besitzwechsel oder eine Verschrottung kann ich doch beleghaft nachweisen und in jedem Fall datenschutzrechtlich gedeckte Informationen, die die GEZ zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt, auf der Kopie (!) schwärzen. Im Zweifel hätte man auch nachfragen können, welche Auskünfte fehlen, um das die Abmeldung ordnungsgemäß von statten gehen kann. Selbst dem Ordnungsamt und dem Gerichtsvollzieher wurden diese Belege laut "Michael" vorenthalten. Ich hoffe, ich habe nichts überlesen. Die Gegenreaktion seitens der Behörden und ihrer Erfüllungsgehilfen musste so ausfallen. "Michael" hat insgesamt die Zeit, die eigentlich seine ist, um den Abschluss zu erwirken, den anderen überlassen; die Gebührenuhr läuft weiter....

Rein psychologisch betrachtet, ist die jetzige GEZ unserer Partner, wenn auch nicht von jedem als freundschaftlich betrachtet. Sie machen einen Teil unserer Hausaufgaben, investieren Zeit, Geld und Material, um uns zu erinnern. Was wollen wir denn mehr? Das Feindbild ist nun aufgelöst.

Der zweite Part ist die Art und Weise der Kommunikation der Interagierenden. Ich habe schriftlich meine Verhältnisse gegenüber der GEZ direkt zu erklären. Eine mündliche Auskunftspflicht an der Haustür besteht nicht. Also weise ich, wenn ich schon ein Gespräch annehme, höflich aber bestimmt darauf hin und schließe meine Wohnungstür. Die Situation bleibt entspannt.

Viele der hier geschilderten Fälle laufen aber so ab, dass das, was man in den Wald rein ruft (das angenommene Feindbild zeigt seine Wirkung!) adäquat und meist verstärkter wieder heraus kommt. Die Situation spult sich hoch, man begeht selbst Fehler, wird unsachlich - Eskalation. Bis hin, dass man die Polizei dann auch noch als angeblich Schuldigen ausmacht und als "kriminell" in einem öffentlichen Forum betitelt. Die Polizisten waren im Fall "Michael" nur vom Gerichtsvollzieher beigezogene Beamte, nicht aber Hauptakteure.

An welcher Stelle nun die einst fast korrekte Abmeldung bei der GEZ jetzt steht, wird hier leider nicht mehr berichtet.

Nach meinem Verständnis, kann die Abmeldung letzendlich abgeschlossen werden, wenn die im Raum stehende Frage der GEZ beleghaft beantwortet wird. Andernfalls bleibt die Gebührenpflicht bestehen.

Die GEZ hat dann schriftlich mitzuteilen, ab wann die Abmeldung wirksam wird.

Nun aber wird "Michael" einige Kosten mehr zu zahlen haben, als ihm lieb ist. Und der Schuldenberg türmt sich.

Ergänzung, 28.06.2012:
Wer sich lieber Wissen aus Rechtsvorschriften aneignen möchte, um Konflikte zu vermeiden, dem seien bspw. diese beiden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch empfohlen. Ein indirekter Hinweis zum Fall "Michael" ist dort auch enthalten. Siehe hier:

§ 113 - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

§ 114 - Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
http://dejure.org/gesetze/StGB/114.html

...
Im Fall von "Michael" wurde von der GEZ nach seiner formalen schriftlichen Abmeldung korrekt nachgefragt, wo die gebührenpflichtigen Geräte nun sind. Eine auskunftspflichtige Antwort steht im Raum!

@Timo,
Wieso sind Deiner Ansicht nach, die Nachfragen der GEZ nach dem Verbleib der Geräte korrekt? Kennst Du den Grund der Abmeldung, den Michael angegeben hat?

Eine Anmeldung wird von der GEZ anstandslos ohne Rückfragen nach dem Erwerb des Fernsehgerätes/Radios durchgeführt. Bei der Abmeldung werden befremdliche Fragen nach dem Verbleib der Geräte gestellt oder einfach per okkultistische Ferndiagnose die Instandsetzbarkeit für eine paar Euro diagnostiziert.

Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) §3 Anzeigepflicht (2) Pkt. 9. wird bei der Abmeldung nur der "Grund der Abmeldung" verlangt. Jeder Grund der besagt,  dass ein Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang nicht mehr gegeben ist, muss der GEZ bei der Abmeldung reichen, so z.B. 'Geräte werden nicht mehr zum Empfang bereitgehalten.' Eine Erklärung zum Verbleib der Geräte kann, muss aber nicht angegeben werden. Die GEZ sieht das natürlich anders, das ist aber ihr Problem.

Nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 angezeigt wurde, rechtfertigt Rückfragen der GEZ lt. dem RGebStV.

... Rein psychologisch betrachtet, ist die jetzige GEZ unserer Partner, wenn auch nicht von jedem als freundschaftlich betrachtet. Sie machen einen Teil unserer Hausaufgaben, investieren Zeit, Geld und Material, um uns zu erinnern. …

Ein Inkasso, wie die GEZ, welche für die skandalöse Ausbreitung der subventionierten Sender von den Bürgern Zwangsgebühren abpresst, kann ich nicht und will ich nicht als Partner sehen. Ich will meine Freizeitgestaltung, sei es das Treffen mit Freunden und Familie, das Reisen, das Lesen und die Quellen meiner Informationen ohne die Zwangssubventionierung der ö.-r. Sender selbst bestimmen.


Es wäre gegenüber Michael fair, wenn Du ihn direkt ansprechen und über ihn nicht in der dritten Person reden würdest.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

« Letzte Änderung: 09. August 2012, 18:44 von Viktor7 »

Offline conferio

  • Beiträge: 26
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #9 am: 10. August 2012, 00:25 »
GEZ als Partner......na ja, so ist der der Schlachter der Partner der Rindviecher......na dieser Logik.
Über den Rundfunkstaatsvertrag muss man nicht streiten, er ist nicht mehr mit dem GG vereinbar. Natürlich sehen die "Schlachter" das anders :o
Wenn ich so an Massnahmen aus dem dritten Reich denke, die Argumentation ist immer die Gleiche :-X
Weder über den Verbleib noch eine weitere Begründung ist zur Abmeldung notwendig, lediglich der Satz, dass keine Empfangsgeräte bereit gehalten werden, reicht.
Die Haushaltsabgabe ist nur deswegen gemacht worden, weil die rechtliche Lage der GEZ keine durchsetzungsfähige Grundlage bietet.
Jedem, der den Rundfunkstaatsvertrag als legal bezeichnet, sollte man in die Antalt verfrachten, es sei denn, er könnte seine Meinung begründen.
Auf das BVerG sollte man lieber nicht hinweisen, da das Personal von der Politik ausgewählt wird um sicherzustellen, Einfluss nehmen zu können.
Da setzen sich 3 von den Hanseln hin und entscheiden gemeinschaftlich, eine Beschwerde nicht anzunehmen und verweigern auch eine Begründung dazu.
Genauso werden sie es auch mit einer Beschwerde in diesem Fall handhaben.
Das GG erlaubt sogar den aktiven Widerstand, da solange wir aber angeblich ein "richtiges" BVerG haben als Rechtsinstanz, wird das nicht legitimiert.
Eine Auskunftspflicht beschränkt sich nur auf den Umstand, ob Geräte bereit gehalten werden oder nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Michael.K

  • Beiträge: 10
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #10 am: 26. Januar 2013, 17:12 »
Hallo,

diese Tortur steht wieder in Haus !!!

diesmal für meine Freundin , sie hatte nach meine Ereignisse GEZ rechtmäßig gekündigt,

er folgten Mahnungen und Drohungen von der GEZ und wieder eine Zwangsvollstreckungsklage der Stadt Köln.

meine Freundin hat Strafanzeige gegen die GEZ dem WDR und Dienstaufsicht beschwerden bei der Stadt Köln eingereicht !!

trozdem war letzte Woche drei Vollstreckungsangestellte zuhause, bei mir .

ich bad sie sich auszuweisen .. sie weigerten sich mit den Worten " Beamtenvorschriften und Gesetze intersieren uns nicht "

nachdem ich die pfändung ablehnte , erfernten sich die Personen mit der drohung , wir kommen wieder mit verstärkung (Polizei)  heute kam ich auch persönlich Post vom Amtsgericht "Durchsuchungsanordnung" müsse ich als Mitbewohner dulden !!
Das sind deutsche Gerichte , keine Unterschrift mehr von einem Richter bei Urteile, weil sie wissen das sie kriminell handen !

wo bleiben unsere menschenrechte ??? keiner kann gezwungen werden einen Verein "GEZ" anzugehören !!

wie schützt man sich vor solchen Plünderer ?

Grüße

Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline doe

  • Beiträge: 875
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #11 am: 26. Januar 2013, 17:30 »
ich bad sie sich auszuweisen .. sie weigerten sich mit den Worten " Beamtenvorschriften und Gesetze intersieren uns nicht "

Ein Dienstausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

Geert

  • Gast
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #12 am: 27. Januar 2013, 16:23 »
@Hi Michael.K

In der Regel ist in Deutschland - mein derzeitiger Wissensstand - die Exekutive und die Judikative weder auffällig kriminell noch auffällig Korrupt. Ausnahmen mag es geben, das sind dann aber wirklich Ausnahmen die es in jeder Gesellschaft gibt.

Geert


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


jetzt_reicht_es

  • Gast
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #13 am: 28. Januar 2013, 18:39 »
Hallo Michael,

Du hast ein "Rückschreiben" der GEZ bekommen, in dem sie nachfragen, was mit dem Verbleib der Geräte wäre. Ich hoffe, Du hast noch dieses Schreiben. Wichtig wäre aber auch zu wissen, was als Grund der Abmeldung angegeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Abmeldung noch nicht abschließend (für die GEZ) geklärt worden.
Das ist leider nicht korrekt!
nach dem alten Gesetz konnte man sich Abmelden, sobald man keine RFG zum Empfang bereit hält.
Nochmal zur Sache:
Du hast dich korrekt abgemeldet!
Du hättest den Bescheid abwarten müssen, dann Widerspruch und vor Gericht klagen.
Wahrscheinlich hast du den Zeitpunkt irgendwann verpasst, so dass es nun rechtskräftig geworden ist, und sie nun pfänden können.

Hier ein Musterschreiben, was man mit der Abmeldung immer mitschicken sollte:

(Wichtig ist nämlich dieser Satz:

Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.)



Muster-Anschreiben an die GEZ

An die

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Postfach 11 03 63

50656 Köln

Per Einschreiben / Rückschein

GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.

Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.

Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert

*

wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
*

wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
*

wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
*

wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
Quelle: http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?96905-GEZ-abmelden-so-klappt-s-Geb%FChren-Stopp-durch-erfolgreiche-GEZ-Abmeldung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Michael.K

  • Beiträge: 10
Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
« Antwort #14 am: 10. März 2013, 18:05 »
aktuell !!!!! am Freitag  wurden wir wieder beraubt !!!!!!!!!

mit schlüsseldienst als wir nicht da waren ....geld von der Tochter geklaut für die "GEZ" mit Polizei !!!!!!!!!!!!!!!!

Ja, mit dem Schlüsseldienst und zwei Polizisten, meine Nachtbarin hat es gesehn, sie wollte Fotos machen ,
ein Polizist hat es ihr verboten .....

die "Beamten der Stadt" rauben mit der Polizei für die "GEZ" !!!!!

obwohl wir dagen schon einige Strafanzeigen eingereicht hatte , weil wir ortnungsgemäß die "GEZ" gekündigt hatten.....das ist eine krimminelle "BRD" hier wird kein korrektes Gerichtsverfahren abgewartet ....

alle klagen gegen die "Vollstrecker" wurden im vorfeld abgewiesen.....

und klauen in einem Kinderzimmer !!!....

ohne einen Gerichtsbeschluss zuhinterlassen .....

ich rief nach den "Einbruch" eine andere Polizei-wache an ...sie kammen vorbei...ich wollte das diese eine Strafanzeige aufnehmen....sie verweigerten dies nach einem rückruf zu ihren chef....und gingen....



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Tags: