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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: Michael.K am 28. Januar 2012, 18:52

Titel: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Michael.K am 28. Januar 2012, 18:52
Hallo,
hier eine Kurzfassung meines widerstandest gegen die GEZ...

Ende 2009 zu ich aus meiner letzen Wohnung aus und kündigte bei der GEZ per GEZ Formular.
es gab einem Rückschreiben (Beweiß) über die Kündigung von der GEZ, sie schrieben das übliche.wo die Geräte wären.
dann kündigte ich noch mal im April 2010!! bis Sommer 2011 hörte ich nichts mehr von der GEZ.
dann kam gleich ein schreiben von Pfändung der Stadt Köln!! für die GEZ !! für den Zeitraum 11.2009-4.2010
ich suchte und bekam dann Hilfe von "wir alle gegen gez" von Herrn Ma.

in Oktober erfolgte  der erste versuch von den beamte der Stadt Köln ...ich hatte eine eigenstattlische Erklärung vorbereitet
das er erstmal unterschreiben sollte..das tat er nicht und floh!

dann folgte von mir eine Feststellungsklage beim Amtsgericht Köln...und eine Dienstaufsichtbescherde...
die Stadt wiegelte alles ab und wolle weiter pfänden!!

und gestern Morgen war’s so weit!! gut dass ich zu hause war.  Zwei Vollstreckungsbeamte ! drei Polizisten die sich nicht ausweisen wollten !!und zweit Bodycards vom Ordnungsamt... und ein Schlüsseldienst

sonst hätten sie meine Wohnung aufgebrochen, wegen 80€
da ich ja den betrag nicht zahlen wollte,
weil ich den betrag auf ein Treuhandkonto bis zur Klärung hinterlegt habe...

pfändeten Sie gestern das Laptop meiner Freundin!! Datenschutz ??
ich berat mich mit Herrn Ma,
und löste dann das Laptop ein...

ich muss mich noch von dem Schock erholen.

Grüße,

Michael
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Speedy am 28. Januar 2012, 21:49
Das war bestimmt keine versuchte Stürmung der Wohnung durch die Polizei sondern ein Versuch des Gerichtsvollziehers die wahrscheinlich verweigerte eidesstattliche Erklärung mit dem Druckmittel der Beugehaft (-6 Monate) zu bekommen.

Zum Laptop der Freundin:
In der gemeinsamen Wohnung darf der Gerichtsvollzieher annehmen dass alle Gegenstände dem Schuldner gehören.
Die Eigentumsverhältnisse sollte man sofort klären (Rechnung vorweisen) oder später über eine Drittwiderspruchsklage den Laptop wieder holen.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Viktor7 am 29. Januar 2012, 00:19
Hallo Michael,

Du hast ein "Rückschreiben" der GEZ bekommen, in dem sie nachfragen, was mit dem Verbleib der Geräte wäre. Ich hoffe, Du hast noch dieses Schreiben. Wichtig wäre aber auch zu wissen, was als Grund der Abmeldung angegeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Abmeldung noch nicht abschließend (für die GEZ) geklärt worden. Man lässt Zwangskunden nicht gerne ziehen. Viele denken leider hier, dass man alles richtig gemacht hat und die GEZ einen in Ruhe gelassen hat. Leider ist das bewusste Taktik, um später Nachzahlungen zu fordern. Viele werfen die Briefe (Beweise) weg oder kennen sich mit den Verfahren und Fristen nicht aus. Das Ganze hat Methode. Es geht um viel Schotter.
Wahrscheinlich hast Du auch die Frist bei einem vollstreckbaren Gebührenbescheid sausen lassen und keinen Widerspruch oder
nach der Abweisung des Widerspruchs keine Klage erhebt.

Ich fürchte, nur durch ein mediales Theater, ursprünglich warst Du ja auch im Recht, könntest Du aus der Sache rauskommen.
Ziel des medialen Spektakels sollte sein: Verbreitung des Pfändungs-videos mit der "Andeutung" der bewussten Taktik der GEZ, die ich gerade beschrieben habe. Die GEZ sollte das auch mitbekommen. Besser ist, wenn das eine bekannte Zeitung oder ein Privatsender für Dich macht. Du bist zu sehr angreifbar und hast wahrscheinlich nicht die Mittel um schmutzige Wäsche zu waschen.

Je nachdem wie groß der Rummel für Deine Sache wird, könnte für Dich am Ende der Sieg winken.
 
Den Laptop kannst Du, wie Thomas schon geschrieben hat, mit der Drittwiderspruchsklage zurückholen.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Halmahascher am 20. Juni 2012, 12:49
und gestern Morgen war’s so weit!! gut dass ich zu hause war.  Zwei Vollstreckungsbeamte ! drei Polizisten die sich nicht ausweisen wollten !!und zweit Bodycards vom Ordnungsamt... und ein Schlüsseldienst

sonst hätten sie meine Wohnung aufgebrochen.
Michael

Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass er sich auch unberechtigten Zugang zu meiner Wohnung verschafft, da ich auch tageweise nicht da bin, da ich bei meinen Eltern verweile wegen meinen gesundheitlichen Problemen?
Titel: Feindbilder & Kommunikation
Beitrag von: Timo am 26. Juni 2012, 21:06
Wie ein roter Faden zieht sich das von einigen immer wieder bemühte FEINDBILD GEZ. Ich frage mich warum?

Die Spielregeln der An- und Abmeldung stehen im Staatsvertrag in der jeweils gültigen Fassung und auf den Bescheiden der GEZ.

Im Fall von "Michael" wurde von der GEZ nach seiner formalen schriftlichen Abmeldung korrekt nachgefragt, wo die gebührenpflichtigen Geräte nun sind. Eine auskunftspflichtige Antwort steht im Raum! Ein Besitzwechsel oder eine Verschrottung kann ich doch beleghaft nachweisen und in jedem Fall datenschutzrechtlich gedeckte Informationen, die die GEZ zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt, auf der Kopie (!) schwärzen. Im Zweifel hätte man auch nachfragen können, welche Auskünfte fehlen, um das die Abmeldung ordnungsgemäß von statten gehen kann. Selbst dem Ordnungsamt und dem Gerichtsvollzieher wurden diese Belege laut "Michael" vorenthalten. Ich hoffe, ich habe nichts überlesen. Die Gegenreaktion seitens der Behörden und ihrer Erfüllungsgehilfen musste so ausfallen. "Michael" hat insgesamt die Zeit, die eigentlich seine ist, um den Abschluss zu erwirken, den anderen überlassen; die Gebührenuhr läuft weiter....

Rein psychologisch betrachtet, ist die jetzige GEZ unserer Partner, wenn auch nicht von jedem als freundschaftlich betrachtet. Sie machen einen Teil unserer Hausaufgaben, investieren Zeit, Geld und Material, um uns zu erinnern. Was wollen wir denn mehr? Das Feindbild ist nun aufgelöst.

Der zweite Part ist die Art und Weise der Kommunikation der Interagierenden. Ich habe schriftlich meine Verhältnisse gegenüber der GEZ direkt zu erklären. Eine mündliche Auskunftspflicht an der Haustür besteht nicht. Also weise ich, wenn ich schon ein Gespräch annehme, höflich aber bestimmt darauf hin und schließe meine Wohnungstür. Die Situation bleibt entspannt.

Viele der hier geschilderten Fälle laufen aber so ab, dass das, was man in den Wald rein ruft (das angenommene Feindbild zeigt seine Wirkung!) adäquat und meist verstärkter wieder heraus kommt. Die Situation spult sich hoch, man begeht selbst Fehler, wird unsachlich - Eskalation. Bis hin, dass man die Polizei dann auch noch als angeblich Schuldigen ausmacht und als "kriminell" in einem öffentlichen Forum betitelt. Die Polizisten waren im Fall "Michael" nur vom Gerichtsvollzieher beigezogene Beamte, nicht aber Hauptakteure.

An welcher Stelle nun die einst fast korrekte Abmeldung bei der GEZ jetzt steht, wird hier leider nicht mehr berichtet.

Nach meinem Verständnis, kann die Abmeldung letzendlich abgeschlossen werden, wenn die im Raum stehende Frage der GEZ beleghaft beantwortet wird. Andernfalls bleibt die Gebührenpflicht bestehen.

Die GEZ hat dann schriftlich mitzuteilen, ab wann die Abmeldung wirksam wird.

Nun aber wird "Michael" einige Kosten mehr zu zahlen haben, als ihm lieb ist. Und der Schuldenberg türmt sich.

Ergänzung, 28.06.2012:
Wer sich lieber Wissen aus Rechtsvorschriften aneignen möchte, um Konflikte zu vermeiden, dem seien bspw. diese beiden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch empfohlen. Ein indirekter Hinweis zum Fall "Michael" ist dort auch enthalten. Siehe hier:

§ 113 - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

§ 114 - Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
http://dejure.org/gesetze/StGB/114.html
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: conferio am 27. Juni 2012, 22:21
Für eine Abmeldung reicht rechtlich die Erklärung, dass man keine Empfangsgeräte mehr bereit hält.
Schade, das  mir so was nicht passiert....passieren kann, da ich nicht zahlen muss. 8)
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Michael.K am 09. August 2012, 15:21
"Timo" reimt sich da vieles Eigens zusammen !!  was nicht der wirklichkeit  meiner  entspicht !!

wenn er den § 113 des STGB verwendet  dann bitte den Absatz 3 !!!!!!!!!!!!!

Grüße,

Michael.K
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Michael.K am 09. August 2012, 15:26
PS.

Hallo "Timo"

man muss laut "Gesetz" nicht !!!  nachweisen !!! wo verschenkte Geräte geblieben sind !!!!!!!

GEZ ist nicht das Gesetz !!!!!!!!!!!!!!

dein Komentar hört sich für mich an wie von der GEZ geschrieben !!!!!!!!
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Viktor7 am 09. August 2012, 17:46
Wie ein roter Faden zieht sich das von einigen immer wieder bemühte FEINDBILD GEZ. Ich frage mich warum?

Die Spielregeln der An- und Abmeldung stehen im Staatsvertrag in der jeweils gültigen Fassung und auf den Bescheiden der GEZ.

Im Fall von "Michael" wurde von der GEZ nach seiner formalen schriftlichen Abmeldung korrekt nachgefragt, wo die gebührenpflichtigen Geräte nun sind. Eine auskunftspflichtige Antwort steht im Raum! Ein Besitzwechsel oder eine Verschrottung kann ich doch beleghaft nachweisen und in jedem Fall datenschutzrechtlich gedeckte Informationen, die die GEZ zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt, auf der Kopie (!) schwärzen. Im Zweifel hätte man auch nachfragen können, welche Auskünfte fehlen, um das die Abmeldung ordnungsgemäß von statten gehen kann. Selbst dem Ordnungsamt und dem Gerichtsvollzieher wurden diese Belege laut "Michael" vorenthalten. Ich hoffe, ich habe nichts überlesen. Die Gegenreaktion seitens der Behörden und ihrer Erfüllungsgehilfen musste so ausfallen. "Michael" hat insgesamt die Zeit, die eigentlich seine ist, um den Abschluss zu erwirken, den anderen überlassen; die Gebührenuhr läuft weiter....

Rein psychologisch betrachtet, ist die jetzige GEZ unserer Partner, wenn auch nicht von jedem als freundschaftlich betrachtet. Sie machen einen Teil unserer Hausaufgaben, investieren Zeit, Geld und Material, um uns zu erinnern. Was wollen wir denn mehr? Das Feindbild ist nun aufgelöst.

Der zweite Part ist die Art und Weise der Kommunikation der Interagierenden. Ich habe schriftlich meine Verhältnisse gegenüber der GEZ direkt zu erklären. Eine mündliche Auskunftspflicht an der Haustür besteht nicht. Also weise ich, wenn ich schon ein Gespräch annehme, höflich aber bestimmt darauf hin und schließe meine Wohnungstür. Die Situation bleibt entspannt.

Viele der hier geschilderten Fälle laufen aber so ab, dass das, was man in den Wald rein ruft (das angenommene Feindbild zeigt seine Wirkung!) adäquat und meist verstärkter wieder heraus kommt. Die Situation spult sich hoch, man begeht selbst Fehler, wird unsachlich - Eskalation. Bis hin, dass man die Polizei dann auch noch als angeblich Schuldigen ausmacht und als "kriminell" in einem öffentlichen Forum betitelt. Die Polizisten waren im Fall "Michael" nur vom Gerichtsvollzieher beigezogene Beamte, nicht aber Hauptakteure.

An welcher Stelle nun die einst fast korrekte Abmeldung bei der GEZ jetzt steht, wird hier leider nicht mehr berichtet.

Nach meinem Verständnis, kann die Abmeldung letzendlich abgeschlossen werden, wenn die im Raum stehende Frage der GEZ beleghaft beantwortet wird. Andernfalls bleibt die Gebührenpflicht bestehen.

Die GEZ hat dann schriftlich mitzuteilen, ab wann die Abmeldung wirksam wird.

Nun aber wird "Michael" einige Kosten mehr zu zahlen haben, als ihm lieb ist. Und der Schuldenberg türmt sich.

Ergänzung, 28.06.2012:
Wer sich lieber Wissen aus Rechtsvorschriften aneignen möchte, um Konflikte zu vermeiden, dem seien bspw. diese beiden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch empfohlen. Ein indirekter Hinweis zum Fall "Michael" ist dort auch enthalten. Siehe hier:

§ 113 - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

§ 114 - Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
http://dejure.org/gesetze/StGB/114.html

...
Im Fall von "Michael" wurde von der GEZ nach seiner formalen schriftlichen Abmeldung korrekt nachgefragt, wo die gebührenpflichtigen Geräte nun sind. Eine auskunftspflichtige Antwort steht im Raum!

@Timo,
Wieso sind Deiner Ansicht nach, die Nachfragen der GEZ nach dem Verbleib der Geräte korrekt? Kennst Du den Grund der Abmeldung, den Michael angegeben hat?

Eine Anmeldung wird von der GEZ anstandslos ohne Rückfragen nach dem Erwerb des Fernsehgerätes/Radios durchgeführt. Bei der Abmeldung werden befremdliche Fragen nach dem Verbleib der Geräte gestellt oder einfach per okkultistische Ferndiagnose die Instandsetzbarkeit für eine paar Euro diagnostiziert.

Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) §3 Anzeigepflicht (2) Pkt. 9. wird bei der Abmeldung nur der "Grund der Abmeldung" verlangt. Jeder Grund der besagt,  dass ein Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang nicht mehr gegeben ist, muss der GEZ bei der Abmeldung reichen, so z.B. 'Geräte werden nicht mehr zum Empfang bereitgehalten.' Eine Erklärung zum Verbleib der Geräte kann, muss aber nicht angegeben werden. Die GEZ sieht das natürlich anders, das ist aber ihr Problem.

Nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 angezeigt wurde, rechtfertigt Rückfragen der GEZ lt. dem RGebStV.

... Rein psychologisch betrachtet, ist die jetzige GEZ unserer Partner, wenn auch nicht von jedem als freundschaftlich betrachtet. Sie machen einen Teil unserer Hausaufgaben, investieren Zeit, Geld und Material, um uns zu erinnern. …

Ein Inkasso, wie die GEZ, welche für die skandalöse Ausbreitung der subventionierten Sender von den Bürgern Zwangsgebühren abpresst, kann ich nicht und will ich nicht als Partner sehen. Ich will meine Freizeitgestaltung, sei es das Treffen mit Freunden und Familie, das Reisen, das Lesen und die Quellen meiner Informationen ohne die Zwangssubventionierung der ö.-r. Sender selbst bestimmen.


Es wäre gegenüber Michael fair, wenn Du ihn direkt ansprechen und über ihn nicht in der dritten Person reden würdest.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: conferio am 10. August 2012, 00:25
GEZ als Partner......na ja, so ist der der Schlachter der Partner der Rindviecher......na dieser Logik.
Über den Rundfunkstaatsvertrag muss man nicht streiten, er ist nicht mehr mit dem GG vereinbar. Natürlich sehen die "Schlachter" das anders :o
Wenn ich so an Massnahmen aus dem dritten Reich denke, die Argumentation ist immer die Gleiche :-X
Weder über den Verbleib noch eine weitere Begründung ist zur Abmeldung notwendig, lediglich der Satz, dass keine Empfangsgeräte bereit gehalten werden, reicht.
Die Haushaltsabgabe ist nur deswegen gemacht worden, weil die rechtliche Lage der GEZ keine durchsetzungsfähige Grundlage bietet.
Jedem, der den Rundfunkstaatsvertrag als legal bezeichnet, sollte man in die Antalt verfrachten, es sei denn, er könnte seine Meinung begründen.
Auf das BVerG sollte man lieber nicht hinweisen, da das Personal von der Politik ausgewählt wird um sicherzustellen, Einfluss nehmen zu können.
Da setzen sich 3 von den Hanseln hin und entscheiden gemeinschaftlich, eine Beschwerde nicht anzunehmen und verweigern auch eine Begründung dazu.
Genauso werden sie es auch mit einer Beschwerde in diesem Fall handhaben.
Das GG erlaubt sogar den aktiven Widerstand, da solange wir aber angeblich ein "richtiges" BVerG haben als Rechtsinstanz, wird das nicht legitimiert.
Eine Auskunftspflicht beschränkt sich nur auf den Umstand, ob Geräte bereit gehalten werden oder nicht.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Michael.K am 26. Januar 2013, 17:12
Hallo,

diese Tortur steht wieder in Haus !!!

diesmal für meine Freundin , sie hatte nach meine Ereignisse GEZ rechtmäßig gekündigt,

er folgten Mahnungen und Drohungen von der GEZ und wieder eine Zwangsvollstreckungsklage der Stadt Köln.

meine Freundin hat Strafanzeige gegen die GEZ dem WDR und Dienstaufsicht beschwerden bei der Stadt Köln eingereicht !!

trozdem war letzte Woche drei Vollstreckungsangestellte zuhause, bei mir .

ich bad sie sich auszuweisen .. sie weigerten sich mit den Worten " Beamtenvorschriften und Gesetze intersieren uns nicht "

nachdem ich die pfändung ablehnte , erfernten sich die Personen mit der drohung , wir kommen wieder mit verstärkung (Polizei)  heute kam ich auch persönlich Post vom Amtsgericht "Durchsuchungsanordnung" müsse ich als Mitbewohner dulden !!
Das sind deutsche Gerichte , keine Unterschrift mehr von einem Richter bei Urteile, weil sie wissen das sie kriminell handen !

wo bleiben unsere menschenrechte ??? keiner kann gezwungen werden einen Verein "GEZ" anzugehören !!

wie schützt man sich vor solchen Plünderer ?

Grüße

Michael
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: doe am 26. Januar 2013, 17:30
ich bad sie sich auszuweisen .. sie weigerten sich mit den Worten " Beamtenvorschriften und Gesetze intersieren uns nicht "

Ein Dienstausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Geert am 27. Januar 2013, 16:23
@Hi Michael.K

In der Regel ist in Deutschland - mein derzeitiger Wissensstand - die Exekutive und die Judikative weder auffällig kriminell noch auffällig Korrupt. Ausnahmen mag es geben, das sind dann aber wirklich Ausnahmen die es in jeder Gesellschaft gibt.

Geert
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 28. Januar 2013, 18:39
Hallo Michael,

Du hast ein "Rückschreiben" der GEZ bekommen, in dem sie nachfragen, was mit dem Verbleib der Geräte wäre. Ich hoffe, Du hast noch dieses Schreiben. Wichtig wäre aber auch zu wissen, was als Grund der Abmeldung angegeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Abmeldung noch nicht abschließend (für die GEZ) geklärt worden.
Das ist leider nicht korrekt!
nach dem alten Gesetz konnte man sich Abmelden, sobald man keine RFG zum Empfang bereit hält.
Nochmal zur Sache:
Du hast dich korrekt abgemeldet!
Du hättest den Bescheid abwarten müssen, dann Widerspruch und vor Gericht klagen.
Wahrscheinlich hast du den Zeitpunkt irgendwann verpasst, so dass es nun rechtskräftig geworden ist, und sie nun pfänden können.

Hier ein Musterschreiben, was man mit der Abmeldung immer mitschicken sollte:

(Wichtig ist nämlich dieser Satz:

Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.)



Muster-Anschreiben an die GEZ

An die

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Postfach 11 03 63

50656 Köln

Per Einschreiben / Rückschein

GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.

Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.

Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert

*

wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
*

wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
*

wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
*

wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)
Quelle: http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?96905-GEZ-abmelden-so-klappt-s-Geb%FChren-Stopp-durch-erfolgreiche-GEZ-Abmeldung
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Michael.K am 10. März 2013, 18:05
aktuell !!!!! am Freitag  wurden wir wieder beraubt !!!!!!!!!

mit schlüsseldienst als wir nicht da waren ....geld von der Tochter geklaut für die "GEZ" mit Polizei !!!!!!!!!!!!!!!!

Ja, mit dem Schlüsseldienst und zwei Polizisten, meine Nachtbarin hat es gesehn, sie wollte Fotos machen ,
ein Polizist hat es ihr verboten .....

die "Beamten der Stadt" rauben mit der Polizei für die "GEZ" !!!!!

obwohl wir dagen schon einige Strafanzeigen eingereicht hatte , weil wir ortnungsgemäß die "GEZ" gekündigt hatten.....das ist eine krimminelle "BRD" hier wird kein korrektes Gerichtsverfahren abgewartet ....

alle klagen gegen die "Vollstrecker" wurden im vorfeld abgewiesen.....

und klauen in einem Kinderzimmer !!!....

ohne einen Gerichtsbeschluss zuhinterlassen .....

ich rief nach den "Einbruch" eine andere Polizei-wache an ...sie kammen vorbei...ich wollte das diese eine Strafanzeige aufnehmen....sie verweigerten dies nach einem rückruf zu ihren chef....und gingen....

Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Zasz am 10. März 2013, 18:28
Sofort anwalt einschalten!
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Taucherle am 10. März 2013, 21:16
@Michael,
wieso hat dich deine Tochter nicht telefonisch informiert damit du dich nach Hause begeben hättest können?
Dass deine Tochter da nix gegen machen hätte können,ist wohl verständlich,eine Info allerdings wäre möglich gewesen.

Zur Wohnungsdurchsuchung und dem Diebstahl von Bargeld ........wie von Zasz beschrieben: SOFORT Anwalt einschalten.

weitere wäre abzuklären:

-gab es einen Durchsuchungsbefehl seitens des zuständigen Gerichtes?
-wenn ja,wurde dieser deiner Tochter vorgelegt?
-wenn nein,wäre das rechtlicherseits wohl eine Prüfung wert
-gab es Schäden an deinem Inventar,an der Wohnungstür oder woanders?
-wenn ja, bildlich festhalten und beschädigte Dinge sichern als Beweismittel
-mit der Nachbarin sprechen,diese um detailiierte,schriftliche Aussage sowie Mithilfe bei der Aufklärung und bei deinem Anwalt bitten.
-soweit ich weiß,hätte dir ein Durchsuchungsbefehl -zumindest eine Kopie- ausgehändigt werden müssen,ist das auch passiert?
-wenn nicht, vom Anwalt die rechtmäßigkeit der Durchsuchung /Pfändung prüfen lassen,und zwar schnellstens
-Anzeige gegen die beteiligten Personen stellen wegen Diebstahl,Einbruchdiebstahl und ggf Beihilfe hierzu , auch das sollte anwaltlich sehr genau geprüft werden,wenn keinerlei Schriftliche Unterlagen für die Durchsuchung vorliegen.

für die angeforderte Streife angeht:

-prüfen lassen,wieso die nicht tätig wurden
-Unterlassene Hilfeleistung dürfte hier wohl der entsprechende Tatbestand sein,wäre von deinem Anwalt zu prüfen
-ist das positiv,Anzeige stellen gegen die Beteiligten,inkl Chef.

Du solltest dir einen guten Anwalt suchen und keinen Hinterhofsadvokaten
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Zasz am 10. März 2013, 21:36
Sollten dir kosten entstehen, wirf das nicht gleich weg. Falls ein anwalt dir zusichert dass die sache nicht korrekt abgelaufen ist, mach weiter. Ich bin sicher dass es zeitungen gibt die an solchen dingen sehr viel interesse haben.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: power-dodge am 10. März 2013, 21:44
Und wir auch
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 11. März 2013, 09:59
aktuell !!!!! am Freitag  wurden wir wieder beraubt !!!!!!!!!

mit schlüsseldienst als wir nicht da waren ....geld von der Tochter geklaut für die "GEZ" mit Polizei !!!!!!!!!!!!!!!!

Ja, mit dem Schlüsseldienst und zwei Polizisten, meine Nachtbarin hat es gesehn, sie wollte Fotos machen ,
ein Polizist hat es ihr verboten .....

Hallo Michael!
Du wusstest doch was sie vorhaben. Warum sich in deiner Wohnung noch Geld befand, kann ich nicht nachvollziehen. Normallerweise werden sowohl Durchsuchung als auch Pfändung vorher angekündigt (also nicht das Datum, aber dass es demnächst kommt!!).

Was hast du denn erwartet?
Also ganz wichtig:
Zukünftig kein Geld und Wertsachen zu Hause oder im Keller! Alles bei Freunden / Verwandten hinterlassen. Alle Konten auf P-Konten umstellen. Das ist kostenlos.

Zitat
die "Beamten der Stadt" rauben mit der Polizei für die "GEZ" !!!!!
Sorry, obwohl ich auf deiner Seite bin, muss ich dir mitteilen, dass das in juristischen Sinne kein Raub war.
Schau mal: wenn du Geld druckst, bist du ein Fälscher. Wenn die Zentralbank das tut, bekommt sie noch eine Belohnung dafür.

Was ich damit sagen will ist, dass was du als Raub bezeichnest, wahrscheinlich kein Raub ist. Es gibt gewisse Spielregeln. Wer sich an diese hält, wird keine Überraschungen erleben. Es gibt diverse Seiten im Internet, die dir beibringen was du bei so einer Situation machen darfst. Ich nenne dir ein Paar Stichpunkte. Lies dich schlau für die Zukunft:
1) Hausverbot an Gerichtsvollzieher erteilen! Lies dir das Buch "Schach dem Gerichtsvollzieher"
2) Durchsuchungsbefehl verlangen; Originalunterschrift vom Richter MUSS darauf sein, sonst dürfen sie wieder gehen
3) Schriftliche Angabe zur Sache machen! ob eine Durchsuchung dennoch durchgeführt werden muss, MUSS der Richter entscheiden! Insbesondere MUSS der Termin abgebrochen werden
4) Ganz wichtig!!! auf keinen Fall unsachlich werden oder Agressiv!! Das ist ganz wichtig Auf keinen Fall Widerstand leisten!!! Da bekommst du noch zusätzlichen Ärger
5) Lass einen "Untermieter" bei dir wohnen. Oder noch besser! überlass deine Wohnung offiziell an einem "Untermieter". Wenn GV kommt, dann bist du zwar da gemeldet!!!, aber WOHNST nicht da!! Das muss der Untermieter ihnen mitteilen! In diesem Fall dürfen sie nichtmal die Wohnung betretten. Denn was kann dein Untermieter (der die gesamte Wohnung von dir gemietet hat) dafür, dass die GEZ von DIR Geld will. Hast du einen Untermieter, der die gesamte Wohnung gemietet hat, so müssen sie ihm sogar das Geld für die Bohrung des Schlosses geben. NICHT DU, sondern der UNTERMIETER kann RAUB anmelden!!! Damit haben sie verloren!

Zitat

obwohl wir dagen schon einige Strafanzeigen eingereicht hatte , weil wir ortnungsgemäß die "GEZ" gekündigt hatten.....das ist eine krimminelle "BRD" hier wird kein korrektes Gerichtsverfahren abgewartet ....

Hier hättest du einen Standardbrief schicken MÜSSEN. Geräte verschrottet oder an XY verschenkt.
Nachfragen nicht erwünscht! Abmeldung ist sofort durchzuführen, weil KEINE GERÄTE zum Empfang bereitstehen!! Die Tandard-Abmeldung-Formular von der GEZ zu schicken genügt NICHT!
Das ist allgemein bekannt. Außerdem hast du irgendwann einen BESCHEID bekommen, den du NICHT widersprochen hast um den Rechstweg zu bestreiten.
Hast du KEINEN Bescheid bekommen, so muss du dich inhaltlich zum Thema äußern und das mitteilen. Dann BEANTRAGE WIEDEREINSETZUNG im vorherigen Stand. Dann muss du Widersruch GEGEN DEN BESCHEID einlegen: Kopie der Abmeldebestätigung schicken und schreiben, dass die Geräte seit XXXX verschrottet / verschenkt sind. Dafür benennst du noch ZEUGEN.
Dann muss du (wenn sie dein Widersruch zerschmettert haben) klagen.
Aber ein Schrit nachdem anderen! Und Kopf hoch!

Zitat
alle klagen gegen die "Vollstrecker" wurden im vorfeld abgewiesen.....

und klauen in einem Kinderzimmer !!!....

ohne einen Gerichtsbeschluss zuhinterlassen .....

ich rief nach den "Einbruch" eine andere Polizei-wache an ...sie kammen vorbei...ich wollte das diese eine Strafanzeige aufnehmen....sie verweigerten dies nach einem rückruf zu ihren chef....und gingen....
Wie gesagt!
Du hast die Durchsuchung zu erdulden!
Das gilt nicht für deinen UNTERMIETER, wenn die Wohnung zu 100% untervermietet sein sollte!!!
Wenn du deine Wohnung an einem UNTERMIETER vermietet hast (die ganze Wohnung). Dann lass ihn die Anzeige machen. Sein Untermietvertrag zeigen um die Polizei und das Gericht wegen Hausfriedensbruch heranzuziehen.
Denn es wäre die Aufgabe der Polizisten gewesen zu erkennen, dass die Wohnung komplett untervermietet ist und du jetzt aus Geldmangel bei irgendwelche Verwandten schläfst!
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: IchZahlNicht am 12. März 2013, 18:07
Man möge mir mein Misstrauen verzeihen, aber darf ich zweifeln, dass dies wirklich so passiert ist? Wenn ich die GEZ wäre, würde ich hier Horrostorys posten :-)

Ich zahle seit Jahren keine GEZ mehr. Manchmal kommt ein GEZ-Mensch an die Tür. Den wimmle ich immer freundlich ab, lasse mich nie auf ein Gespräch ein. Mehr passierte nie.

Die Briefe habe ich immer in die Mülltonne entsorgt, nachdem ich vor vielen Jahren ein Abmeldeschreiben hingeschickt habe.

Vielleicht ist das Abmeldeschreiben der Unterschied zum Poster Michael? Ich hatte geschrieben: "Habe weder TV noch Radio!" (was übrigens der Wahrheit entspricht).

Dass der Gerichtsvollzieher wegen GEZ-Schulden kommt, habe ich noch nie gehört...aber vielleicht bin ich einfach zu naiv.

Sorry für mein Misstrauen, wenn es falsch ist.






Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Taucherle am 12. März 2013, 19:56
@ichzahlnicht,
du könntest zwar Recht haben mit der Vermutung,jedoch muß man solchen Berichten zuersteinmal Glauben schenken.

Sich gegen eine Zwangsvollstreckung wehren wird wohl schwer möglich sein,immerhin kommen da ja ein paar Nasen und führen das -mehr oder weniger gesehen- eiskalt durch,ohne rücksicht auf Verluste in einigen Fällen evtl.

Kenne mich mit der Rechtslage nicht so aus,aber mir kommt das ein wenig spanisch vor,dass die Tochter nicht die Eltern informieren durfte.
Da diese Mieter der Wohnung sind,so wäre das sicherlich deren Recht gewesen,diese Info zu erhalten,damit sie sich nach hause begeben hätten können um dieser ZV beizuwohnen , oder einen Anwalt als Zeugen hinzuzuziehen,

Meine Frage an die,die sich mit dieser Materie auskennen ist folgende:
Darf man -zur Beweissicherung- Fotos oder gar einen Videomitschnitt von der ZV durchführen?
Immerhin befindet man sich in seiner und nicht in einer fremden Wohnung.
Es geht einzig allein um das Vorgehen zu dokumentieren und ggf Beweise zu sichern,falls Beschädigungen/Zerstörung von Eigentum zu befürchten ist.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: Freiheit am 12. März 2013, 21:12
Hallo,
hier eine Kurzfassung meines widerstandest gegen die GEZ...

Ende 2009 zu ich aus meiner letzen Wohnung aus und kündigte bei der GEZ per GEZ Formular.
es gab einem Rückschreiben (Beweiß) über die Kündigung von der GEZ, sie schrieben das übliche.wo die Geräte wären.
dann kündigte ich noch mal im April 2010!! bis Sommer 2011 hörte ich nichts mehr von der GEZ.
dann kam gleich ein schreiben von Pfändung der Stadt Köln!! für die GEZ !! für den Zeitraum 11.2009-4.2010
ich suchte und bekam dann Hilfe von "wir alle gegen gez" von Herrn Ma.

in Oktober erfolgte  der erste versuch von den beamte der Stadt Köln ...ich hatte eine eigenstattlische Erklärung vorbereitet
das er erstmal unterschreiben sollte..das tat er nicht und floh!

dann folgte von mir eine Feststellungsklage beim Amtsgericht Köln...und eine Dienstaufsichtbescherde...
die Stadt wiegelte alles ab und wolle weiter pfänden!!

und gestern Morgen war’s so weit!! gut dass ich zu hause war.  Zwei Vollstreckungsbeamte ! drei Polizisten die sich nicht ausweisen wollten !!und zweit Bodycards vom Ordnungsamt... und ein Schlüsseldienst

sonst hätten sie meine Wohnung aufgebrochen, wegen 80€
da ich ja den betrag nicht zahlen wollte,
weil ich den betrag auf ein Treuhandkonto bis zur Klärung hinterlegt habe...

pfändeten Sie gestern das Laptop meiner Freundin!! Datenschutz ??
ich berat mich mit Herrn Ma,
und löste dann das Laptop ein...

ich muss mich noch von dem Schock erholen.

Grüße,

Michael


Hallo Michael,
das kann ich ja so fast gar nicht glauben ansonsten ist das ein Armutszeugnis für die Stadt Köln.

Normalerweise kommt ein Gerichtsvollzieher immer erst einmal allein. Dann sendet er dir ersteinmal 2-3 schriftl. Aufforderungen an einem Termin anwesend zu sein. Da du einiges ausführlich beschreibst und wichtiges nicht zweifel ich etwas an deiner Version. Anscheinend hast du keine Schreiben erhalten.
Also hat er auch keine Befugnis die Wohnung zu betreten. Dann schreibst du 3 Polizisten waren vor Ort -die Polizei wird eigentlich nur hinzugezogen, wenn du gewalttätig gegenüber dem GV geworden bist.  Und dann soll auch noch das Ordnungsamt bei gewesen sein,wozu das bitte,diese haben überhaupt keine Befugnisse welche dem GV behilflich sein könnte.    Bist du so ein Sittenstrolch von der GEZ der versucht in deren Namen Bürger einzuschüchtern ?  Es klingt wahrlich sehr mysteriös,so ein Aufwand wegen GEZ-Gebühren ? Weiter schriebst du nicht, wie das Gericht denn nun urteilte.  ? ? ? über  ? ? ?  !   In weiteren Artikeln berichtest du von einer weiteren Durchsuchung, wenn ein Gerichtsverfahren diesbezüglich anhängig ist, wird kein GV wagen vorher Schritte einzuleiten. Weiter musst du auch hier Schreiben bekommen haben über den Besuch des GV. Erst nach 2- ??? erfolglosen Versuchen dich anzutreffen wird dieser einen Durchsuchungsbefehl beantragen. So schnell kann keine Wohnungsöffnung erfolgen schon gar nicht wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist.

Und dein Titel dieses Threads "stürmung der Wohnunung der GEZ durch kriminelle Polizei"  also ich weiß nicht was ich davon halten soll.   
1.  eine "Stürmung" ist etwas ganz anderes
2.  nicht die Polizei öffnet,durchsucht oder ordnet dies an,, sondern der Gerichtsvollzieher hat das Recht,die Polizei um Amtshilfe zu bitten sei es aus Angst vor Gewalt oder zu seiner Absicherung,er kann auch ein anderen Mieter oder den Herrn v.Schlüsseldienst bitten als Zeuge der Durchsuchung anwesend zu sein.

Aus all diesen Gründen und das gerade der Threadtitel soo reißerisch gestaltet ist(völlig abseits der Realität und des dt.Rechts), du auf alles dem Bürger angstmachende,einschüchternde ausführlich eingehst aber nichts zu Ankündigungsschreiben des GV,Urteil...eingehst lässt mich ein wenig denken dass dieses Forum "feindlich" infiltriert ist.
Dies stellt meine Meinung dar,denn zB:1. GEZ ist NIE berechtigt eine Wohnung zu "stürmen";-) und auch NICHT mit Hilfe der Polizei. (in solche Fällen ist die Polizei nur Zeuge der AMTSHANDLUNG des GV, und völlig außen vor ,es ist eine reine Maßnahme des GV,NUR dieser und wirklich nur der GV lässt in solchen Fällen eine Wohnung öffnen und durchsucht diese selbst ,wenn denn der richterliche Durchsuchungsbefehl auch vorliegt.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: hinfort_mit_dir am 13. März 2013, 06:45
einige sollten nochmal lesen lernen, ich kann in keinem beitrag von michael lesen das die tochter zum zeitpunkt der durchsuchung anwesend war und fals doch geh ich mal davon aus das sie nicht alt genug ist um dem ganzen zustimmen zu können.
polizei wird normalweise nur angefordert, wenn mit wiederstand gerechnet wird.
ordnungsamt ist öffentlicher dienst, in diesem fall wären sie als glaubhafte zeugen anwesend gewesen.
beamte die sich nicht ausweisen wollen sind für mich keine beamten und somit würde ich persönlich drauf hinweisen das sie verpflichtet sind sich auszuweisen, sollte sie dieser aufforderung nicht nach kommen würd ich die tür schließen, die polizei rufen und melden das man grad versucht mich zu überfallen.
eine wohnungsdurchsuchung darf nur mit einem richterlichen beschluss (mit unterschrift des richters und im original) durchgeführt werden, ausnahme ist wenn gefahr in verzug ist, dann kann es auch durch ein einen staatsanwalt angeordnet werden.
außerdem muss der schuldner nachgewiesenermaßen das hausrecht haben, damit im der GV aufsuchen darf.
sollten diese unterlagen nicht vorliegen muss man ein GV nicht in die wohnung lassen, auch wenn polizei dabei ist. wichtig ist immer sachlich und nicht emotionsgeladen zu reagieren. fals vorhanden schnellstmöglich einen anwalt hinzu ziehn und wenn man sich durch aussagen eventuell in schwierigkeiten bringen kann die aussage verweigern.
das wegen anfänglichen 80€ so ein aufstand gemacht wird ist aus meiner sicht echt wunderlich. sollten deine aussagen wirklich der wahrheit entsprechen und kein fehler deinerseits vorliegen würd ich mich einfach mal an die örtlichen zeitungen wenden, eventuell auch an private sender, damit das an die öffendlichkeit kommt. sowas kann sich werder die "GEZ" noch die polizei leisten.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: themob am 13. März 2013, 07:46
Ich hatte die Hoffnung das der Thread sich totläuft. Oder wenigstens mal jemand der Zweifel anmeldet als auf den willkommens Zug aufzuspringen was viele wohl gerne lesen möchten wie böse alles ist. Wenigstens meldet ja dann doch der einer oder andere Zweifel an  ;)

Das ganze kann getrost in die Kategorie "Staatliche Sebstverwaltung"  - [Seite/Begriff nicht erwünscht] ... evtl Verschörungstheoretiker etc eingeordnet werden. Würde man sich die Mühe machen und den allerersten Post (aus dem Jahr 2012) analysieren und Google zu bemühen, kann sich jeder eigenständig ein Urteil bilden. Es gibt Impressumsangaben in genannten Webseiten........

http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/impressum.php#impress
https://www.facebook.com/michael.klotzer.7
https://www.facebook.com/[Seite/Begriff nicht erwünscht]

(Soll keine Werbung sein, ich distanziere mich von solchen Einstellungen. Soll nur beitragen das manche einfach mal nachdenken bevor sie sich solidarisieren)

Wundert mich das keiner bisher den Nachweis in Form von anonymisierten Dokumenten verlangt hat, bei den vielen "Rückschreiben - Pfändungsschreiben - Feststellungsklagen - Dienstaufsichtsbeschwerden - Mahnungen - Zwangsvollstreckungsklage - Durchsuchungsanordnung - Strafanzeigen" die getätigt wurden von beiden Seiten.

Wenn jemand auf Post so rein gar nicht (richtig) reagiert, kann es passieren das während Deiner Abwesenheit der Vollstreckungsbeamte mit Schlüsseldienst etc kommen kann. Aber daran ist sicherlich nicht die kriminelle Polizei schuld. Bis es soweit überhaupt kommt, muss viel passieren. Wenn dann der ignorante Schuldner böse Menschen, Institutionen suchen möchte, findet er sie bestimmt.

Bei mir liegt es eher daran das es an der völligen Ignoranz eines Schuldners liegt, sollte der geschilderte Sachverhalt nur annähernd stimmen. Ohne reisserische Aufmachung der Darstellung.

Wäre ratsam selbst zu hinterfragen und nicht hinterher zu rennen.

Ich finde es nur widerlich dieses Forum dafür zu benutzen, ebenso so eine Webseite mit einer "IG" zu gründen weil es ja so gut passt um noch besser Rattenfänger spielen zu können.

Nichts für ungut.... wird mein erster und letzter Post in diesem Thread sein.
Titel: Re: Stürmung der Wohnung von der GEZ durch die kriminelle Polizei
Beitrag von: René am 13. März 2013, 08:59
OK, jetzt kommen wir zum vorläufigen Ende: Ich hatte zu Beginn der Geschichte Michael gebeten, mir die gesamte Geschichte ausführlich zu beschreiben, um daraus beurteilen zu können, ob ich daraus eine Geschichte mache. Das liegt sicherlich mindestens ein Jahr zurück.

Nun bekam ich von ihm nicht die angeforderten Daten und ich kümmerte mich auch nicht weiter darum, da ich täglich, neben den Beiträgen hier, dutzende von E-Mails erhalte. Dazu kommen die Beiträge in FB, G+ und Twitter. Damit will ich sagen, dass wir auf eure Mitarbeit angewiesen sind, da wir unmöglich alle Beiträge und deren Links überprüfen können.

Ich schlage folgendes vor:

Michael soll seine Geschichte detailliert darlegen und den ganzen Schriftverkehr (von mir aus anonymisiert) beilegen, damit sich jeder ein Bild von seinem Fall machen kann. Wenn er das nicht macht oder sich in den nächsten Tagen nicht dazu äußert, wird der Thread einfach geschlossen.

Nochmals vielen Dank für den Tipp!

René