Der EGMR hat sich zu den Gründen bereits erklärt:
Der Gerichtshof stellt unter Berücksichtigung aller in seinem Besitz befindlichen Unterlagen fest, dass die beanstandete Angelegenheit keinen Anschein einer Verletzung der in der Konvention oder den Protokollen dazu festgelegten Rechte und Freiheiten erweckt. Dementsprechend sind diese Beschwerden im Sinne von Artikel 35 § 3 Buchst. a) offensichtlich unbegründet.
Das Gericht erklärt die Klage für unzulässig.
Außerdem wurde dem Kläger mitgeteilt, dass ihm keine weiteren Schreiben zugehen werden. Was könnte man, ob nun der Kläger selbst oder ein Dritter, über diese Erklärungen hinaus vom EGMR erwarten? M. E. nichts.
Die Situation ist schlicht die, dass kein Gericht in Deutschland, mit Ausnahme Tübingen, sich am öffentlich-rechtlichen Rundfunk reiben will. Den BVerfG-Beschluss zum "Rundfunkbeitrag" kann man gut so verstehen, dass dieses Gericht seine schützenden Hand über alles hält, was seiner Meinung nach dem ÖR-Rundfunk nutzt. Um Problemen grundsätzlich aus dem Weg zu gehen, erklärt das BVerfG noch dazu, dass es kein Vorlagegericht für den EUGH sein will. Das wundert nicht, hat man doch von europäischen Gerichten schon den einen oder anderen Nasenstüber erhalten. Darüber hilft die Arroganz der Macht natürlich mit Leichtigkeit hinweg. Byebye EUGH! - Wobei sich nun jeder Richter in Deutschland die Frage stellen kann, ob er dieses Recht der Untätigkeit für sich nicht ebenfalls in Anspruch nehmen will. Das aber nur am Rande. - Der rein juristische Kampf für eine Abschaffung des sogn. Rundfunkbeitrags war mit dem Beschluss des BVerfG faktisch am Ende des Weges angekommen. Erzähle mir bitte keiner, das gleiche Gericht würde innerhalb der nächsten 5-10 Jahre jemals etwas anderes entscheiden. Das ist weniger wahrscheinlich als die Vorhersage der Lottozahlen für die nächsten 3 Ziehungen und alle Klagen, die die Grundlagen des sogn. Rundfunkbeitrags angreifen, sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden. Positive Entscheidungen, so es sie gibt, werden lediglich Nebenkriegsschauplätze betreffen, z. B. den Bereich der Härtefälle. Das wird hoffentlich den einen oder anderen persönlichen Druck nehmen, aber nichts am Prinzip der Wohnungssteuer ändern.
Der Gang zum EGMR war die absolut letzte juristische Karte, die man spielen konnte, mit dem Rücken bereits hart an der Wand. Wer sich die Quoten für eine Annahme bei BVerfG und EGMR ansieht, der ahnt mindestens, dass die Chancen ausgerechnet mit der eigenen Beschwerde durchzukommen, nicht sonderlich hoch sind, völlig unabhängig davon, wie gut man die eigene Position und Begründung einschätzt, unabhängig von der Notwendigkeit einer Entscheidung, ja unabhängig von der objektiven Qualität der Beschwerde an sich. Richter auch an BVerfG und EMGR unterliegen den selben Schwächen wie diejenigen, deren Beruf ein völlig anderer ist. Mal hat man Lust auf ein Thema, mal nicht; man hat gute und schlechte Tage oder einfach einmal schlechte Laune. Man kann gut sein in seinem Job oder eher durchschnittlich. Wenn der Arbeitsanfall hoch ist, fallen eben mehr Späne. Das Ergründen der Ursachen und Beweggründe jedes Beteiligten an den Verfahren ist lediglich eine selbst verordnete Beschäftigungstherapie, ohne dass es je Wirkung zeigen wird. Außer, dass sich die Gegner des sogn. Rundfunkbeitrags zermürben, ggf. zerfleisch und haufenweise Texte erzeugt werden, von denen vermutlich lediglich deren Verfasser annehmen, dass sie mehr als einen Pups wert sind.
Je eher man sich klar macht, dass man das Ziel der Rücknahme der Wohnungssteuer zu Gunsten des ÖR-Rundfunks juristisch nicht erreichen wird, desto eher hat man den Kopf frei für Überlegungen dazu, auf welchem Weg man diesem Ziel ggf. doch noch näher kommen kann.
Wenn man ein Spiel nicht gewinnen kann, dann muss man dessen Regeln ändern.M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.