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Autor Thema: Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Recht  (Gelesen 15623 mal)

s
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Was soll denn dann jetzt bitte zum beispiel das 4. Medienrechtsänderungsgesetz regeln?

Es hat den Inhalt (sinngemäß) - bitte selber das gesamte Gesetz lesen bei Bedarf
§1 dem Vertrag wird zugestimmt
§2 der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht...

Es ist nirgends formuliert, dass der RBStV dadurch den Rang eines Gesetzes bekommt, er wird lediglich in Landesrecht transformiert.
Und das mit dem Vertrag zu lasten Dritter, haben ja nicht wir uns ausgedacht, sondern der Gesetzgeber.

Es steht schwarz auf weiß
"...der Vertrag ist unwirksam, solange der 3. nicht schriftlich zustimmt"

Das kann uns jetzt gefallen oder auch nicht, es steht nun mal so im Gesetz!


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§ 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__54.html
Zitat
Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag), soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Insbesondere kann die Behörde, anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit demjenigen schließen, an den sie sonst den Verwaltungsakt richten würde.
Genau das ist nicht gegeben, weshalb es sich nach bisheriger Kenntnis eben nicht um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag i.S. §§ 54 ff. VwVfG handelt - und daher auch § 58 VwVfG "Zustimmung von Dritten und Behörden" nicht greift.

"Das kann uns jetzt gefallen oder auch nicht, es steht nun mal so im Gesetz."

Und vielleicht auch mal allgemeine Quellen sichten...?

Öffentlich-rechtlicher Vertrag (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag

sowie auch
Staatsvertrag - Deutschland (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag#Deutschland
Zitat
[...] Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in diesen Staatsverträgen geregelt. Beispiele für solche Verträge sind die Gründung des ZDF, der Rundfunkstaatsvertrag und der Glücksspielstaatsvertrag. Sinn eines innerdeutschen Staatsvertrags ist es, gesetzliche Regelungen, die aufgrund der Kompetenzen der Bundesländer eigentlich Sache der jeweiligen Landesregierungen wären, in einer bundesweiten Regelung zusammenzufassen und damit Rechtseinheit herzustellen. Die jeweiligen Landesparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein so genanntes Zustimmungsgesetz (Transformationsgesetz) in ein Landesgesetz zu übernehmen.[8] Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.

Aber wir drehen uns hier im Kreis... ::)


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K
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@sky-gucker
Verwaltungsverfahrensgesetz Teil IV     Öffentlich-rechtlicher Vertrag § 54 bis § 62 behandelt etwas ganz anderes;
sprich Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 58 hat damit überhaupt nichts zu tun

Beispiele Öffentlich-rechtlicher Verträge:

Zitat
–Vereinbarung über die Erteilung einer Baugenehmigung mit Ver-pflichtung des Bauwilligen, der Gemeinde bestimmte Folgekosten des Bauvorhabens zu ersetzen,
–Vereinbarung über die Gewährung und Verwendung von Subventionen,
–ErschließungsV gem. § 124 BauGB (Investor übernimmt die Erstellung von Straßen, Fußwegen, Grünanlagen),
–Planungsverträge (Investor übernimmt die Vorbereitung oder die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen),
–Folgekostenvertrag gem. § 11 BauGB (Investor übernimmt bestimmte Aufwendungen für den Vollzug einer Planung, die Gemeinde stellt die vom Investor gewünschte Planung in Aussicht).
[..]
Vertrag zulasten Dritter
Greift ein ör Vertrag in Rechte Dritter ein, ist er gem. § 58 Abs. 1 VwVfG schwebend unwirksam, Zustimmung gem. § 184 BGB nachträglich möglich. Beispiel: Vertrag über einen Baudispens, wenn die Baugenehmigung unter Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften gewährt wird. [..]
Quelle: https://www.uni-erfurt.de/fileadmin/user-docs/Oeffentliches_Recht/WS12_13/AllgVR/5.vorlesung..pdf

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

k
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Wo steht das, dass LRAs die Menschen (Wohnungen) zwangsanmelden dürfte ?

Ok,  in § 2 I RBStV
Zitat
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Ist das ein Staatsvertrag oder eher eine Satzung ? Ich meine, wer hat das überhaupt erlassen ?

Dann gibt es auch RStV. Das müsste schon ein wirklicher Staatsvertrag sein, zu dem es auch einen (oder viele) Zustimmungsgesetz gab.
Ich habe den nur quergelesen und keine Zwangsbebeitragung gefunden. Ich habe nur die Ermächtigung für den Satzungserlass gesehen.
§ 11e RStV
Zitat
(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erlassen jeweils Satzungen oder Richtlinien zur näheren Durchführung ihres jeweiligen Auftrags sowie für das Verfahren zur Erstellung von Angebotskonzepten und das Verfahren für neue oder veränderte Telemedien. Die Satzungen oder Richtlinien enthalten auch Regelungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Gremienentscheidungen. Die Satzungen oder Richtlinien sind in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder zu veröffentlichen.

Deswegen zuerst die 1. Frage: Was ist RBStV ?
Und gleich die 2. Frage: Eine Ermächtigung für die Zwangsanmeldung ?

So wie ich das weiss, jede wichtige Entscheidung kann nur durch einen legitimierten Gesetzgeber getroffen werden.

Eigentlich kann die Satzung nur auf dem Gebiet der Körperschaft wirken. Es ist irgendwie Quatsch, dass durch die innerwirkende Satzung die außenstehende Dritte in ihren Wirkbereich eingezogen werden ?

Dann bleibt noch die Verordnung, aber die notwendigkeit der Ermächtigung bleibt trotzdem, besonders weil viele Kollisionen mit dem GG vorliegen.


Edit "Bürger":
Nach unser aller Auffassung geben die Zustimmungsgesetze zum RBStV keine gesetzliche Grundlage für die Zwangsanmeldung her. Die Zwangsanmeldung ist auch kein Vertragsschluss. Für die Zwangsanmeldung fehlt der rechtsmittelfähige Verwaltungsakt. Das ist hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.
Siehe bitte u.a. unter Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.0.html


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s
  • Beiträge: 172
Öffentlich-rechtlicher Vertrag (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag
Zitat
...Der öffentlich-rechtliche Vertrag (örV) stellt eine Handlungsform des deutschen öffentlichen Rechts dar. Es handelt sich um einen Vertrag über einen öffentlich-rechtlichen Gegenstand, an dem sich mindestens eine juristische Person des öffentlichen Rechts beteiligt....
Häufig genutzt wird diese Handlungsform beispielsweise im Bereich des öffentlichen Baurechts, des Umweltrechts und des Subventionsrechts.
...Bei mindestens einem Beteiligten muss es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handeln. Hierzu zählen etwa Gemeinden. Analoge Anwendung finden die Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Vertrag falls ein Verwaltungsträger aus einem anderen Staat beteiligt ist

Der Vollständigkeit halber...

Was also ist der RBStV jetzt? Wenn er kein öffentliche rechtlicher Vertrag ist... dann ergibt die wikipedia-Quelle zu Staatsvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag#Deutschland
Zitat
[...] Über das Verfahren zum Zustandekommen solcher Verträge gibt es keine Regelungen durch das Grundgesetz. Es hat sich jedoch eine im Wesentlichen an die Regelungen völkerrechtlicher Verträge orientierte Praxis entwickelt.

Womit wir dann wieder beim User Pinguin wären.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Moderatoren mögen mir bitte verzeihen!

Was ich mich nicht nur beim Kampf gegen den unsäglichen sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag frage: Warum wird regelmäßig der größte Blödsinn geglaubt, auch wenn man sich damit als Volltrottel erweist? Woran liegt es, dass sich völlige Blindfische mit den eigenwilligsten Interpretationen unverstandener Tatsachen stets lauthals zu Wort melden und sich zu Sehenden erklären? Wie kann man im Jahr 7 des sogn. Rundfunkstaatsvertrags, nach schier endlosen Diskussionen und jeder Menge Informationen einen Thread nach dem anderen mit dem immer gleichen Stuss füllen? Ist es nicht schon schwer genug sich mit ungewohnter, weil juristischer Materie auseinanderzusetzen, wobei verständliche Irrtümer, falsche Annahmen und Fehleinschätzungen auch so schon unvermeidlich sind? Müssen wirklich weiter Threads mit dem totalen Unverständnis zu diesem Staat und seiner Organisation gefüllt werden, auf dass der Nebel dichter und die Schlagkraft der Rundfunkbeitragsgegner geringer wird?

Getretener Quark wird breit, nicht stark!

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

s
  • Beiträge: 172
Verehrter drboe - ich glaube du hast juristischen Sachverstand, weil du Jurist bist glaube ich...schön für dich.

Jetzt ist es aber so, dass ein Gesetz, welches das Tun oder Lassen der Bürger regeln soll, auch vom Inhaltsadressaten verstanden werden muss. Ich habe den Begriff Normenklarheit zumindest bisher so verstanden, dass eine Norm mir - dem Bürger unmisverständlich klar sein muss, damit sie eine Regelungsgewalt über mein Verhalten entfalten kann.

Das bezieht sich sowohl auf den RBStV, das VwVfG und auf andere Verträge, Gesetze, was auch immer....

Allein die Bezeichnung "Staatsvertrag" erweckt bei 75% der Leser - zugleich auch Inhaltsadressaten ein gewisses Verständnis von Vertrag, Schuld, Unschuld, whatever...

Gesetze sind für Bürger nicht für Juristen !


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K
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Werter Himmelsgucker,

dann musst du halt etwas (dazu-)lernen  ;)

Zugegeben, der Wortbestandteil "Vertrag" verwirrt - aber Hand auf's Herz: Was macht/ist ein Zitronenfalter?  8)

Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste
Staatsverträge zwischen den Bundesländern (PDF, 2 Seiten, ~75kB)
https://www.bundestag.de/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

g
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Da steht eben nicht, daß der Rundfunk sich die Kohle holen darf;
da steht nicht, daß der Rundfunk hoheitliche Befugnisse hat und um Amtshilfe ersuchen darf; vereinbart ist die Schickschuld.
@pinguin,
Ich erkläre es gerne noch einmal.
An Stelle von hoheitlich müsste oben stehen: 'staatlich, behördlich' , also staatliche, behördliche Befugnisse. Staat und Behörden haben Sondervollmachten.

Bitte nicht immer wieder dieses hoheitlich verwenden. Es führt zu Verwirrungen.

Hoheitlich heißt : innerhalb eines Hoheitsgebietes tätig zu sein und Gebietsschutz zu haben.

Schornsteinfegermeister: Kehrbezirk, In seinem Kehrbezirk darf der Bezirksschornsteinfegermeister hoheitlich arbeiten und die Feuerstättenbegehung durchführen, nur er allein und kein anderer. Gebietsschutz. (Das Kehren wurde seit einigen Jahren freigegeben, war vorher aber auch hoheitlich nur ihm zugeschrieben.)

Revierförster: Das Revier gehört ihm allein, hoheitlich, es ist SEIN Hoheitsgebiet. Dort hat kein anderer etwas drin verloren. Gebietsschutz.

Der Brandenburgische Rundfunk: Das Gebiet von Brandenburg gehört hoheitlich allein dem Brandenburgischen Rundfunk. Die Schickschuld ist an den Brandenburgischen Rundfunk. Gebietsschutz.

So einfach ist das!


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P
  • Beiträge: 3.997
"hoheitlich" (Duden)
https://www.duden.de/rechtschreibung/hoheitlich
Zitat
Bedeutungsübersicht

Ein einfaches Prüfschema findet sich hier:
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verwaltungsakt-gemaess-35-vwvfg/

damit klar wird, es sollte auch der Funktionsvorbehalt beachtet werden, insbesondere, wenn es um Daseinsvorsorge geht.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/f/funktionsvorbehalt.html

...erst mal dort lesen, dann verstehen, dass Art. 33 Abs. 4 wahrscheinlich missachtet wird.

Der Rundfunk also, der Inhalt der soll staatsfern sein, kein staatlicher Einfluss auf die Inhalte, aber seine Organisation muss es nicht, so zumindest wenn man den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht folgt. Dann jedoch fehlt die Trennung nach Inhalt und Organisation. Genau da sollte angesetzt werden.


Edit: Diese Fragen wurden im Forum bereits behandelt, und können bzw. sollten dort fortgesetzt werden - z.B.

Warum Rundfunkunternehmen öffentlichen Rechts keine hoheitlichen Rechte haben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14771.0.html

Strukturelle Trennung hoheitlicher und betrieblicher Funktionen -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23124.0.html

Stellungnahme Staatskanzlei zur Frage "WDR eine Behörde?"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22569.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22569.msg147203.html#msg147203


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@alle: Bitte diesen Thread nicht noch für über das eigentliche Thema hinausgehende weitere Definitionsfragen wie z.B. "hoheitlich" etc. verwenden, sondern bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Recht

Für über das Kern-Thema hinausgehende und/oder allgemeine eigenständige Fragestellungen sind gut aufbereitete Threads mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu erstellen - vorher jedoch ausgiebig per Forum-Suche zu prüfen, inwiefern bereits geeignete Threads bestehen.

Zum Thema "hoheitlich" lassen sich bereits einige finden - so u.a. auch
Beinhaltet ein Staatsvertrag automatisch hoheitliche Befugnis?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25921.0
EuG T-461/13 - Eine Behörde hat keine hoheitl. Befugnis, wenn... -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26548.0
Dürfen nur Beamte/Beamtinnen hoheitlich tätig werden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21882.0
Strukturelle Trennung hoheitlicher und betrieblicher Funktionen -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23124.0
Warum Rundfunkunternehmen öffentlichen Rechts keine hoheitlichen Rechte haben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14771.0
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21313.0

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2021, 22:09 von Bürger«
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D
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  • 1 BvR 2099/17
Was sagt uns das jetzt?
Die Ratifikation des RBStV mach ihn nicht zum Gesetz, sondern wirksam.[...}
Dummes Zeug bleibt auch dann dummes Zeug, wenn  man es endlos wiederholt. Der Vertrag zwischen den Bundesländern regelt, dass alle Bundesländer ein gleichlautendes Gesetz etablieren. Das ist eine Absichtserklärung der Regierungen. Die Landtage, die alleinigen Gesetzgeber, machen den Inhalt der Vereinbarung dann durch Abstimmung zum Landesgesetz.[...]
Im Übrigen bin ich der Meinung, das die ständige Wiederholung vom Unsinn, das die Bürger einem Vertrag zustimmen müssten, langsam peinlich wird.[...]
Die Exekutive erklärt, die Legislative möge ein Gesetz erlassen. Aha, finde den Fehler. Im föderalen Staat sollen landesrechtliche Regelungen bundesweit einheitlich sein. Aha, finde den Fehler!

Ich sehe das mit der Wiederholung von dummem Zeug genauso, aber mit drastisch anderem Ergebnis. Natürlich ist das Zustimmungsgesetz notwendig, damit der Vertrag wirksam wird. Ich halte es aber für "dummes Zeug" zu behaupten, dass durch Verwendung eines Kunstbegriffs wie "Transformation" ein Staatsvertrag - also anders gesagt eine bundeslandübergreifende Rechtsverordnung zur Ausübung von Landesrecht - plötzlich einen "Gesetzesrang" im Sinne eines formellen Gesetzes erreicht hätte.
Die "Transformation" ist in der Verfassung nicht normiert. Was soll das sein? Ob die Ausführung eines Gesetzes "rechtens" war, entscheidet der Richter. Was soll "in Landesrecht transformiert" da wohl bedeuten?

Der Staatsvertrag selbst ist nur Anhang, nicht Teil des Gesetzes - mit allen Implikationen. Wohin gehört das Zitiergebot, wenn aufgrund des Vertrages Grundrechte eingeschränkt werden soll? In den Vertrag, vor den Anhang, hinter den Anhang, in das Zustimmungsgesetz? Es wird so gerne mit der Straßenverkehrsordnung verglichen, sie sei Gesetz, obwohl sie "Verordnung" heißt. Aha! Ausgerechnet mit vorkonstitutionellem Recht wird hier immer verglichen. Warum nicht mal mit etwas, was nach dem Ende des 3. Reichs zu Papier gebracht wurde?
Aber selbst wenn man bei der StVO als Vergleich bleibt - sie gelte ja für alle bla bla - so wird schnell klar, dass ein Anhang zur StVO selbst keinen Regelungscharakter entfalten darf. Gemeint sind damit die Straßenschilder (die Symbole). Es kann zwar ein Parkverbotsschild im Anhang angefügt werden, welches die Beschriftung trägt: "wer hier parkt wird getötet". Dieses Schild entfaltet aber nicht den darauf abgebildeten Regelungscharakter. Es bleibt ein Parkverbotsschild. Wer dort Parkt, handelt Ordnungswidrig, darf aber nicht "getötet" werden, auch wenn's auf dem Schild steht. Die sonstigen Implikationen der Beschriftung sind für mein Beispiel nicht relevant.

Staatsverträge binden die allgemeine Staatsverwaltung. Sie sind relevant für die, die Gesetze ausüben. Zwar hat die "Selbstprogrammierung der Apparate" (Ingeborg Maus) die staatsfreien Räume des Bürgers so weit durchdrungen, dass der Bürger glaubt, strikt in die allgemeine Staatsverwaltung eingegliedert zu sein - durch Bezahlpflichten, Handlungspflichten, Duldungspflichten, Informationspflichten, und Gehorsamspflichten und Glaubenspflichten. Aber dennoch ist der Staatsbürger nicht Teil der Staatsverwaltung. Das sind nur die Regierung, die Beamten, die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Und das z.B. laut Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 GG, Staatsverträge von der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht ausgeschlossen sind, bedeutet nicht nur, dass es sie geben darf, sondern auch, dass sie den Regeln dieser Grundordnung folgen müssen. Das ist hier: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Entweder demokratische Legitimation (IHK), oder strikte Weisungsgebundenheit (Finanzamt, BaFög-Amt etc. pp), oder freiwillige Mitgliedschaft (so, wie es beim RBStV früher war).

Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist nur rechtens, weil die Zwangsmitglieder ein demokratisch einwandfreies Wahlrecht haben.

Das bedeutet: wenn der Bürger nicht sich selbst, sein Empfangsgerät, seine Wohnung bei einer Landesrundfunkanstalt anmeldet, dann hat der RBStV für ihn keine Bindungswirkung. Das war auch vor der "Haushaltsabgabe" schon so. Ohne Fernseher und dessen Anmeldung hatte die GEZ nichts zu melden. Es ist nur nie ein Richter ins Gefängnis gegangen oder hat seine Rentenansprüche dafür verloren, eine (schon damals wohl praktizierte?) "Zwangsanmeldung" bei der GEZ als rechtens geurteilt zu haben.

Unsere Gesetzesvertragsrechtsprechungsvollstreckung, unsere "verschränkten" Staatsgewalten sind so "verschränkt", dass sie gar nicht mehr wissen, wer eigentlich noch das Gesetz macht, wer es ausführt, und wer über dessen Ausführung über Recht und Unrecht urteilt.

Kurz gesagt: Ohne Mitwirkung des betroffenen Bürgers ist der RBStV für den Bürger nicht wirksam, obwohl er wirksam zwischen den Ländern zusandegekommen ist. Man kann das vereinfacht als "der Bürger habe nicht zugestimmt" formulieren. Das ist aber deswegen kein völliger Schwachsinn, wie es immer dargestellt wird. Die Anmeldung ist die Begründung des Innenverhältnisses. Das kann man durchaus als "Zustimmung" auslegen, denn man muss sie unterschreiben, und die Unterschrift ist eine Willenserklärung. Anders ist es - wie gesagt - bei z.B. der IHK. Beim Rundfunk gibt es keine Wahlen. Der Rundfunkrat wählt sich selbst, die Zusammensetzung wird durch Staatsvertrag bestimmt, nicht durch den Wähler. Keine freie Wahl, keine gleiche Wahl. Der "lange Arm des Bürgers" wird vom Bürger nicht kontrolliert, sondern schlägt ihn blind, taub und doof.

Damit sind wir wieder beim Thema: Natürlich ist der RBStV nur ein Vertrag, und natürlich tangiert er diejenigen außerhalb der allgemeinen Staatsverwaltung nur dann, wenn sie ... durch Unterschreiben der Anmeldung zustimmen. Formell stimmen sie nicht dem RBStV zu, aber materiell ist da kein Unterschied. Das EU-Recht regelt hier dasselbe - den Ausschluss von Willkürherrschaft, ein Verfassungsgrundsatz! - nur mit anderen Worten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 13:37 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

g
  • Beiträge: 368
Die "Transformation" ist in der Verfassung nicht normiert. Was soll das sein? Ob die Ausführung eines Gesetzes "rechtens" war, entscheidet der Richter. Was soll "in Landesrecht transformiert" da wohl bedeuten?...

...Staatsverträge binden die allgemeine Staatsverwaltung. Sie sind relevant für die, die Gesetze ausüben.
Die Landesgesetze eines Landes werden in diesem Land unter aktiver Mitwirkung des Parlamentes gemacht.

Hat das Parlament aktiv mitgewirkt? Nein, die durften lediglich zustimmen.
Bei Staatsverträgen müsste nämlich vorher das Parlament dazu informiert werden und hätte Meinungen und Vorschläge einbringen können.

Transformation heißt sinngemäß, dass ein von 16 Ländern gemachter Entwurf dann 16 mal so formuliert wird, als ob das jeweilige Land ein Gesetz für das eine Land verabschiedet hätte. Von Transformation ist nicht die geringste Spur zu sehen. Danach müsste es sich m.M.n. Gesetz nennen. Es heißt immer noch Vertrag.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Hat das Parlament aktiv mitgewirkt? Nein, die durften lediglich zustimmen.
Das Parlament hätte das Zustimmungsgesetz nicht ablehnen dürfen? In diesem Land gibt es sicher Vieles, was man kritisch hinterfragen kann, womöglich muss. Aber noch kann jeder Parlamentarier für oder gegen Gesetzesvorlagen sein und entsprechend seinen Vorstellungen abstimmen.

Zitat
Bei Staatsverträgen müsste nämlich vorher das Parlament dazu informiert werden und hätte Meinungen und Vorschläge einbringen können.
Woraus schließt du, dass das Parlament von der Regierung nicht über die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern informiert wurde? Information heißt übrigens nicht, dass darüber abgestimmt wird. In jedem Parlament gibt es zudem die Möglichkeit, Fragen an die Regierung zu stellen. Davon wird auch reichlich Gebrauch gemacht. Kleiner Tipp: man kann Parlamentssitzungen besuchen.

Zitat
Transformation heißt sinngemäß, dass ein von 16 Ländern gemachter Entwurf dann 16 mal so formuliert wird, als ob das jeweilige Land ein Gesetz für das eine Land verabschiedet hätte. Von Transformation ist nicht die geringste Spur zu sehen. Danach müsste es sich m.M.n. Gesetz nennen. Es heißt immer noch Vertrag.
Da die Länder verabredet haben, gleiche Gesetze zu einem Thema zu verabschieden, wäre ein geänderter Text nicht das, was man vereinbart hat. Man sollte zudem den Parlamentariern schon zubilligen, dass sie sich nicht den exakt gleichen Text selbst "ausdenken" wollen. Irgendwann wollen die auch einmal nach Haus und das Geschrei, wenn sie sich mit solchem Blödsinn die Zeit vertrieben, wäre wohl noch größer.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 13:39 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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  • 1 BvR 2099/17
Ich glaube, dass Willkürherrschaft durch Unterwanderung des Demokratieprinzips auch gegen Europarecht verstoßen sollte:

[...] Die Regierung kann zwar Vereinbarungen mit anderen treffen, jedoch keine Gesetze verabschieden. Die Staatsverträge zwischen den Bundesländern sind Ausdruck des föderalen Organisation Deutschlands. Sie dienen im Wesentlichen dazu einheitliches Recht in allen Ländern auf den Gebieten zu schaffen, für das die Bundesländer zuständig sind. Da die Außenvertretung eines Bundeslandes durch den Regierungschef/die Regierungschefin erfolgt, kann der/die einen solchen Vertrag aushandeln und unterzeichnen. Die Regierung eines Bundeslandes hat als allerdings lediglich diese Abschlusskompetenz. Dann werden die Länderparlamente beteiligt um den beschlossenen Inhalt des Abkommens in Landesrecht zu transformieren. Dazu wird ein Zustimmungsgesetz ins Parlament eingebracht. Wird es angenommen und veröffentlicht, darf die Regierung den Vertrag ratifizieren.
In den blauen Markieren (die von mir kommen), liegt der Hund begraben, weil Art. 20 GG verletzt wird. Siehe dazu rote Markierung unten:

Zitat von: Melanie Plauth: Die Rechtspflicht zur Transparenz im europäisierten Vergaberecht, 1. Auflage, Datenbank VergabePortal
Ansatzpunkte für die Ableitung demokratiebedingter Transparenzgebote bieten insbesondere der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG), das Bekenntnis für die Repräsentation (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) sowie das Wahlrecht des Bürgers (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG).
[...]
Akte der Staatsorgane müssen sich auf den Willen des Volkes zurückführen lassen und ihm gegenüber verantwortet werden.
[...]
Dies ist nur möglich, wenn die Wahl „vor den Augen der Öffentlichkeit“ durchgeführt wird.
[...]
Die Ankopplung der Staatsmacht an das Volk erfordert daher zwingend die Öffnung aller wesentlichen politischen Entscheidungsprozesse, mit der dadurch ermöglichten Nachvollziehbarkeit und Einsehbarkeit derselben durch den Souverän.
[...]
Öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und Diskussion sind daher wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus.
[...]
Nur wenn der Bürger in der Lage ist, beim Zustandekommen von Gesetzen sowohl das „Warum“ als auch das „Wie“ nachzuvollziehen, wird dem verfassungsrechtlich gebotenen Transparenzerfordernis hinsichtlich der Entscheidungsfindung und des Entscheidungsinhalts genügt.
Quelle: www.bundesanzeiger-verlag.de (das Kapitel auf unterster Ebene konnte ich ohne Zugang herunterladen)
Fachliteratur > Weitere Fachbücher > Schriftenreihe des forum vergabe e.V. > Die Rechtspflicht zur
Transparenz im europäisierten Vergaberecht > Kapitel 1: Die rechtliche Bedeutung des Begriffes
„Transparenz“ > B. Transparenz als rechtliche Anforderung > I. Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot >
1. Demokratieprinzip > b) Demokratische Legitimation und Kontrolle


Man muss einfach nur wissen, dass die Staatsverträge nicht den normalen Durchlauf eines Landesgesetzes machen - dazu gehört unter Anderem die Bearbeitung eines Entwurfs in Fachausschüssen. Ein Staatsvertrag durchläuft nur einen Punkt: Zustimmung per Zustimmungsgesetz. Wir erfahren nicht, "warum" oder "wie", sondern nur "ob".


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Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

 
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