Was sagt uns das jetzt?
Die Ratifikation des RBStV mach ihn nicht zum Gesetz, sondern wirksam.[...}
Dummes Zeug bleibt auch dann dummes Zeug, wenn man es endlos wiederholt. Der Vertrag zwischen den Bundesländern regelt, dass alle Bundesländer ein gleichlautendes Gesetz etablieren. Das ist eine Absichtserklärung der Regierungen. Die Landtage, die alleinigen Gesetzgeber, machen den Inhalt der Vereinbarung dann durch Abstimmung zum Landesgesetz.[...]
Im Übrigen bin ich der Meinung, das die ständige Wiederholung vom Unsinn, das die Bürger einem Vertrag zustimmen müssten, langsam peinlich wird.[...]
Die Exekutive erklärt, die Legislative möge ein Gesetz erlassen. Aha, finde den Fehler. Im föderalen Staat sollen landesrechtliche Regelungen bundesweit einheitlich sein. Aha, finde den Fehler!
Ich sehe das mit der Wiederholung von dummem Zeug genauso, aber mit drastisch anderem Ergebnis. Natürlich ist das Zustimmungsgesetz notwendig, damit der Vertrag wirksam wird. Ich halte es aber für "dummes Zeug" zu behaupten, dass durch Verwendung eines Kunstbegriffs wie "Transformation" ein Staatsvertrag - also anders gesagt eine bundeslandübergreifende Rechtsverordnung zur Ausübung von Landesrecht - plötzlich einen "Gesetzesrang" im Sinne eines formellen Gesetzes erreicht hätte.
Die "Transformation" ist in der Verfassung nicht normiert. Was soll das sein? Ob die Ausführung eines Gesetzes "rechtens" war, entscheidet der Richter. Was soll "in Landesrecht transformiert" da wohl bedeuten?
Der Staatsvertrag selbst ist
nur Anhang, nicht
Teil des Gesetzes - mit allen Implikationen. Wohin gehört das Zitiergebot, wenn aufgrund des Vertrages Grundrechte eingeschränkt werden soll? In den Vertrag, vor den Anhang, hinter den Anhang, in das Zustimmungsgesetz? Es wird so gerne mit der Straßenverkehrsordnung verglichen, sie sei Gesetz, obwohl sie "Verordnung" heißt. Aha! Ausgerechnet mit vorkonstitutionellem Recht wird hier immer verglichen. Warum nicht mal mit etwas, was nach dem Ende des 3. Reichs zu Papier gebracht wurde?
Aber selbst wenn man bei der StVO als Vergleich bleibt - sie gelte ja für alle bla bla - so wird schnell klar, dass ein Anhang zur StVO selbst keinen Regelungscharakter entfalten darf. Gemeint sind damit die Straßenschilder (die Symbole). Es kann zwar ein Parkverbotsschild im Anhang angefügt werden, welches die Beschriftung trägt: "wer hier parkt wird getötet". Dieses Schild entfaltet aber nicht den darauf abgebildeten Regelungscharakter. Es bleibt ein Parkverbotsschild. Wer dort Parkt, handelt Ordnungswidrig, darf aber nicht "getötet" werden, auch wenn's auf dem Schild steht. Die sonstigen Implikationen der Beschriftung sind für mein Beispiel nicht relevant.
Staatsverträge binden die allgemeine Staatsverwaltung. Sie sind relevant für die, die Gesetze ausüben. Zwar hat die "Selbstprogrammierung der Apparate" (Ingeborg Maus) die staatsfreien Räume des Bürgers so weit durchdrungen, dass der Bürger glaubt, strikt in die allgemeine Staatsverwaltung eingegliedert zu sein - durch Bezahlpflichten, Handlungspflichten, Duldungspflichten, Informationspflichten, und Gehorsamspflichten und Glaubenspflichten. Aber dennoch
ist der Staatsbürger
nicht Teil der Staatsverwaltung. Das sind nur die Regierung, die Beamten, die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Und das z.B. laut Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 GG, Staatsverträge von der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht ausgeschlossen sind, bedeutet nicht nur, dass es sie geben darf, sondern auch, dass sie den Regeln dieser Grundordnung folgen müssen. Das ist hier: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Entweder demokratische Legitimation (IHK), oder strikte Weisungsgebundenheit (Finanzamt, BaFög-Amt etc. pp), oder freiwillige Mitgliedschaft (so, wie es beim RBStV früher war).
Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist
nur rechtens, weil die Zwangsmitglieder ein demokratisch einwandfreies Wahlrecht haben.
Das bedeutet: wenn der Bürger nicht
sich selbst, sein Empfangsgerät, seine Wohnung bei einer Landesrundfunkanstalt anmeldet, dann
hat der RBStV für ihn keine Bindungswirkung. Das war auch vor der "Haushaltsabgabe" schon so. Ohne Fernseher und dessen Anmeldung hatte die GEZ
nichts zu melden. Es ist nur nie ein Richter ins Gefängnis gegangen oder hat seine Rentenansprüche dafür verloren, eine (schon damals wohl praktizierte?) "Zwangsanmeldung" bei der GEZ als rechtens geurteilt zu haben.
Unsere Gesetzesvertragsrechtsprechungsvollstreckung, unsere "verschränkten" Staatsgewalten sind so "verschränkt", dass sie gar nicht mehr wissen, wer eigentlich noch das Gesetz macht, wer es ausführt, und wer über dessen Ausführung über Recht und Unrecht urteilt.
Kurz gesagt: Ohne Mitwirkung des betroffenen Bürgers ist der RBStV für den Bürger nicht wirksam, obwohl er wirksam zwischen den Ländern zusandegekommen ist. Man kann das vereinfacht als "der Bürger habe nicht zugestimmt" formulieren. Das ist aber deswegen kein völliger Schwachsinn, wie es immer dargestellt wird. Die Anmeldung ist die Begründung des Innenverhältnisses. Das kann man durchaus als "Zustimmung" auslegen, denn man muss sie unterschreiben, und die Unterschrift ist eine
Willenserklärung. Anders ist es - wie gesagt - bei z.B. der IHK. Beim Rundfunk gibt es keine Wahlen. Der Rundfunkrat wählt sich selbst, die Zusammensetzung wird durch Staatsvertrag bestimmt, nicht durch den Wähler. Keine freie Wahl, keine gleiche Wahl. Der "lange Arm des Bürgers" wird vom Bürger nicht kontrolliert, sondern schlägt ihn blind, taub und doof.
Damit sind wir wieder beim Thema: Natürlich ist der RBStV nur ein Vertrag, und natürlich tangiert er diejenigen außerhalb der allgemeinen Staatsverwaltung nur dann, wenn sie ...
durch Unterschreiben der Anmeldung zustimmen. Formell stimmen sie nicht dem RBStV zu, aber materiell ist da kein Unterschied. Das EU-Recht regelt hier dasselbe - den Ausschluss von Willkürherrschaft, ein Verfassungsgrundsatz! - nur mit anderen Worten.