Zu denken, dass ein Wohnungeigentümer Beweise in Form von Überweisungsdokumenten von Mitbewohnern zu erbringen hätte ist irgendwie absurd und erinnert an Sippenhaft in einem Unrechtsstaat.
Alle Beitragsbescheide, auch wenn mehrere "versehentlich" für eine Wohneinheit erstellt wurden, sind separate Verwaltungsvorgänge, die sich auf
Name und Meldeadresse beziehen! Die Wohnung spielt erst dann eine Rolle, wenn man
freiwillig Daten derjenigen angibt, die mit einem zusammenwohnen und
ebenso freiwillig einen Zahler angibt!
Somit gibt es rechtlich keinen zwingenden Grund,
vorher Daten eines personen- und sachfremden Verwaltungsvorgangs anzugeben. Auch wenn LRA und Gericht das so fordern. Das ist Sache der erstellenden Behörde, das zu klären - in diesem Fall der LRA. Ich selber habe bei meiner Verhandlung aus diesen Gründen die Beitragsnummern des Zahlers
nicht angegeben, dafür habe ich das Gericht aufgefordert, diese Person beizuladen, um die "Fehlverwaltung" aufzuklären. Das wurde verweigert. Es wurde deutlich, dass das Gericht und die LRA kein Interesse daran haben, eine Gesamtschuldnerschaft offiziell festzustellen. Schwerer Fehler, der bei Vollstreckungsversuch erkannt werden wird, da ja eine Zahlung bereits erfolgt ist.
Werden die geforderten Daten nicht angegeben, so wird entweder widerrechtlich mehrfach für die Wohnung vollstreckt (unüberprüft) oder eben o.g. Sippenhaft durchgeführt, indem einfach einer der "Sippe" (hier Wohngemeinschaft) willkürlich und über ihren freien Willen hinweg für alle zur Zahlung herangezogen wird.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)