@Roggi === Meine Meinung zu UNSEREM Framing: Unsere Ausdrucksweise ist Neusprech. Den BS Beitragsservice zu nennen, obwohl sich ein anderer Name geradezu anbietet, ist falscher Respekt. Die Verantwortlichen, die uns zu ihren Sklaven machen wollen, verdienen keinen Respekt, sondern Verachtung. Im Hinblick auf Aussendarstellung des Forums sollten einige "Frames" neu überdacht werden, unsere Stellung bei dieser ehrenwerten Gesellschaft ist gefestigt und der wehrhafte Bürger weiss auch, was er vom Zwangsbeitrag und seinen Schergen zu halten hat und wird uns nicht schief angucken, wenn wir einiges durch unser "Framing" deutlich machen.
In Schriftsätzen und Mustertexten von hier wird "Framing" längst angewandt:
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Auch beim VG. Immer beispielsweise:
"Medien-Infosteuer" (ARD-Tarnbezeichnung: "Rundfunk-Beitrag")
"MIEZE Mediensteuer-Inkasso-Zentrale" (Tarnbezeichnung: "Beitrags"-"Service" - GEZ ist mir zu veraltet)
- oder auch: "Außenstelle der Landesfinanzämter"
"Staatskanzlei-Fernsehen" (Tarnbezeichnung: "öffentlich-rechtliche Sender")
Wusstet ihr das? Laut Entscheid auf EU-Ebene vom 5. Juli 2018 wurde durch den Entscheid BVerfG vom 18. Juli 2018 die Rundfunkabgabe rückwirkend seit 2013 zur Steuer.
Alle Briefe vom Kölner Beitragsservice gehen postwendend zurück mit "Annahme verweigert mangels Rechtsperson dort" inklusive Klarstellung wie vor - und immer mit Kopie an die Intendantin. Schon mehrere machen das so mit dem hier produzierten Vordruck von 1 Seite A4. Die Intendantin kennt damit ihre kämpferischen Pappenheimer-Familienmitglieder und das ist gut so.
Und noch was mit FRAMING:
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Alle Schriftsätze - an ARD/ LRA, VG usw. - haben auf
Seite 1 und der Schlussseite in rot:
Wie lange werden Intendanten mit diesen Themen belastet?
So lange Intendanten ihren Weg zum Multi-Millionär pflastern auch mit den letzten verfügbaren Euros des Monatsendes von rund 4 Millionen Geringverdienern, darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende finanzknappe Mütter. Das ist ein strikt unzulässiges Antasten des Existenzminimums zum Zweck auch der Multi-Millionen und sogar erheblich zu Lasten des Kindeswohls. Es ist ein nicht duldbarer Verstoß gegen zwingende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (§ 31 BVerfGG, siehe Anlage "2018-09-01" Abschnitte B6.1. bis B6.6.). Wen dies nicht zum Protest veranlasst, dem fehlt etwas im Denken und Gewissen.
"Glücklich das Land, das die Verteidigung des Rechtsstaats möglich macht. Traurig das Land, das es nötig hat."
Was soll denn das?
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Stellt auch endlich mal die Intendanten als Menschen vor, eitel wie wir fast alle und gern "Gutmenschen in göttlicher Vollkommenheit". Jetzt stellt euch vor, solche Schriftsätze zirkulieren für Bearbeitung in ihrem Imperium des Gutmenschentums des kollektiven Guten - vulgo "Die(!) Öffentlich-Rechtlichen". Das finden die Intendanten vielleicht weniger gut? Denn das Ding haut alles Gutmenschen-Prestige der obersten Chefs mit rund 10 Zeilen in Scherben?
Da von hier immer nur an die Intendanten "persönliches Büro" adressiert wird statt an den "Beitragsservice", der ja keine Rechtsperson hat, also nicht adressierbar ist, hat man dort im "persönlichen Büro" die Macht, über Bearbeitung - also Inkasso-Fortsetzung - oder Nichtbearbeitung zu entscheiden.
Capito?
Quelle für dieses und weiteres "Framing" statt nur Paragrafen-Streit: Irgendwelche E-Bücher. Benennen bedarf der Moderatoren-Zustimmung.