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Autor Thema: Es lebe die Gerechtigkeit!  (Gelesen 11035 mal)

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#15: 17. Dezember 2011, 10:26
Die allgemeinen Gesetze regeln aber auch Dinge wie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag bzw. den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Und die Finanzierung des Rundfunks muss sichergestellt sein.

Ja, und ich glaube den Allermeisten nicht wenn sie behaupten dass sie öffentlich-rechtliche Medien nicht konsumieren.

Dies beginnt beim Verkehrsrundfunk und hört bei der Tagesschau oder politischen Sendungen auf.

Zur Legalität des Beitrags:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d4/Oeffentlich-rechtliche_Lasten_Abgabe.svg

Diesen Beiträgen stehen keine konkrete Gegenleistungen des Staates (hier: ÖR) gegenüber.

Lediglich die aufgaben- und zweckgebundene Verwendung.


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#16: 17. Dezember 2011, 12:12
Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Das steht nicht im Grundgesetz.


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gebuehren-igel

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#17: 17. Dezember 2011, 12:51


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#18: 17. Dezember 2011, 13:00
Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Das steht nicht im Grundgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29
Da steht, dass das in GG Art 1(3) und GG Art 20(3) stände. Aber das steht da gar nicht. Lies es nach!


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gebuehren-igel

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#19: 17. Dezember 2011, 16:23
Jeder Eingriff in Grundrechte durch Gesetze muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen.
Das steht nicht im Grundgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29
Da steht, dass das in GG Art 1(3) und GG Art 20(3) stände. Aber das steht da gar nicht. Lies es nach!
Woraus zu schließen wäre, dass nicht alles wortwörtlich in Gesetzen stehen muss, was rechtlich von Bedeutung ist. Dieser Artikel hier http://www.saarheim.de/Anmerkungen/verhaeltnismaessigkeit.htm gibt einen kurzen Überblick, was Verhältnismäßigkeit bedeutet. Die angeführten GG-Artikel bilden nur die Grundlage (Gesetzesvorbehalt). Ich kann dir darüber auch keine Vorlseung halten, ich weiß nur, dass das Verhältnismäßgkeitsprinzip ein anerkannter Grundsatz ist, wenn es um die Einschränkung von Bürgerrechten geht.  Du kannst dich stets darauf berufen und es muss vom Gericht sorgfältig in drei Stufen geprüft werden. Deshalb fand ich deine radikale Aussage quatsch.


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gebuehren-igel

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#20: 17. Dezember 2011, 16:35
Ja, und ich glaube den Allermeisten nicht wenn sie behaupten dass sie öffentlich-rechtliche Medien nicht konsumieren.

Dies beginnt beim Verkehrsrundfunk und hört bei der Tagesschau oder politischen Sendungen auf.

Zur Legalität des Beitrags:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d4/Oeffentlich-rechtliche_Lasten_Abgabe.svg

Diesen Beiträgen stehen keine konkrete Gegenleistungen des Staates (hier: ÖR) gegenüber.

Lediglich die aufgaben- und zweckgebundene Verwendung.

Wirklich es geht, es gibt ein Leben ohne Rundfunk. Das Thema sind auch nicht die nützlichen Sendungen der öff-r Sender. Das Thema ist, dass Fernsehen und Radio in Ihrer Gesamtheit Unterhaltungsmedien sind. Das Thema ist, dass ich vollwertige Alternativen und vor allem bessere Medien zur Verfügung habe, um mich zu informieren. Das Thema ist, dass die freie Wahl der Informationsquelle schlicht ausgehebelt wird, indem ich auch für nicht genutzte Medien zahlen soll.

Und die Grafik erklärt für die Rundfunkgebühr / den Rundfunkbeitrag nicht viel. An die verschiedenen Abgabenarten sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Die erste Frage wäre, was für eine Abgabenart ist eigentlich dieser Rundfunkbeitrag? Reicht es, ihn Beitrag zu nenen, um das klarzustellen?  Und ist es wirklich einer? Die Rundfunkgebühr war z.B. alles Andere (was genau, ist ziemlich umstritten gewesen), nur keine Gebühr.


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#21: 17. Dezember 2011, 17:19
Ich sehe einen widerspruch bei einem gesetz dass die finanzierung der ÖR sender auf kosten der nicht-nutzer sichert. Politiker in rundfunkräten ist auch sooo staatsfern...  ::)


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

T
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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#22: 17. Dezember 2011, 18:19
Was ist eigentlich mit unseren Bundesweit vertretenen Autovermietern? Sixt,Europcar usw....die dürften sich anhand der neuen Regelung ja dumm und dämlich bezahlen an der neuen Rundfunkgebühr,oder machen die bald alle die Türen dicht,weil sich diese sparte dann nicht mehr lohnt? Ich denke aber,die Mehrbelastung durch die Gebührenkacke wird dem Fahrzeugmietpreis kräftig draufgehauen,weil irgendwo muß er ja wieder reingeholt werden.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#23: 17. Dezember 2011, 18:42
Wie schon erwähnt, die müssen bis 2013 warten um klagen zu können.


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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#24: 18. Dezember 2011, 02:02
Woraus zu schließen wäre, dass nicht alles wortwörtlich in Gesetzen stehen muss, was rechtlich von Bedeutung ist.
Das Grungesetz für die BRD hat 149 Artikel. Und ein angeblich wesentlicher Punkt steht da nicht explizit drin? Für wie blöd halten die dich und mich?
Das ist kein Zufall. Mit dem GG können Juristen alles und sein Gegenteil begründen. Heute interpretieren die Juristen Verhältnismäßigkeit aus der Gesamtschau (klingt nach Auguren) und morgen irgend etwas völlig anderes.
Juristerei ist reine Willkür. Und um zu verschleiern, dass die ganze Bande von Juristen, die den Werte Schaffenden, auf deren Kosten sie lebt, nur das Leben schwer macht, gibt es diese unglaubliche Ansammlung von widersprüchlichem Blödsinn.


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#25: 18. Dezember 2011, 11:09
...Und um zu verschleiern, dass die ganze Bande von Juristen, die den Werte Schaffenden, auf deren Kosten sie lebt, nur das Leben schwer macht, gibt es diese unglaubliche Ansammlung von widersprüchlichem Blödsinn.

Hallo Lohengrin,

bitte finden Sie zu einer sachlichen Diskussion zurück und sehen Sie in Zukunft von derartigen herabwürdigenden Behauptungen und deren Verbreitung ab.

Dies ist eine Gelbe Karte.

Grüße
Viktor


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#26: 18. Dezember 2011, 12:00
Zu jedem Gesetz gibt es einen Kommentar.

In den Gesetzestexten sind nicht alle möglichen Konstellationen explizit geregelt. So auch nicht im Grundgesetz.

Hier empfehle ich z.B. den Kommentar von P. Schade: http://www.amazon.de/Grundgesetz-mit-Kommentierung-Peter-Schade/dp/3802971760/ref=sr_1_5?ie=UTF8&qid=1324205476&sr=8-5

Zum Verhältnismäßigkeitsprinzip (zum Teil aus Wikipedia entliehen):

Art1
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Im Gegensatz zum Beispiel der Weimarer Verfassung, welche lediglich Programmsätze enthielt, binden die im Grundgesetz verankerten Grundrechte die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Dies bedeutet, dass die Grundrechte Rechtsansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat begründen. Eingriffe in die Grundrechte, die Grundrechte nicht selbst vorsehen und die sich nicht aus anderen Verfassungswerten ergeben, sind daher unzulässig. Der Bürger kann unter Berufung auf die Grundrechte klagen. Sollte der Bürger nach Erschöpfung des Rechtswegs der Meinung sein, dass immer noch eine Grundrechtsverletzung besteht, kann er das Bundesverfassungsgericht im Wege einer Verfassungsbeschwerde anrufen

Art 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Dieser Absatz enthält – neben einer Bekräftigung des Gewaltenteilungsprinzips durch die gesonderte Nennung der drei Teilgewalten – die Grundsätze des Vorrangs der Verfassung und des Vorrangs des Gesetzes: Der Gesetzgeber muss sich an die Verfassung, Verwaltung und Gerichte müssen sich außerdem an Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen und Gewohnheitsrecht halten. Vielfach wird auch der Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes hier verortet, dies ist jedoch umstritten.

Art. 20 Abs. 3 GG bildet somit die wichtigste normative Grundlage für das Rechtsstaatsprinzip, auch wenn es hier nicht ausdrücklich erwähnt wird.




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Lohengrin

Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#27: 18. Dezember 2011, 12:12
...Und um zu verschleiern, dass die ganze Bande von Juristen, die den Werte Schaffenden, auf deren Kosten sie lebt, nur das Leben schwer macht, gibt es diese unglaubliche Ansammlung von widersprüchlichem Blödsinn.
bitte finden Sie zu einer sachlichen Diskussion zurück und sehen Sie in Zukunft von derartigen herabwürdigenden Behauptungen und deren Verbreitung ab.

Dies ist eine Gelbe Karte.
Ich habe keinen einzelnen Juristen gemeint, sondern die Gesamtheit aller Juristen. Selbst wenn jeder einzelne Jurist versuchen würde, die Welt ein Stück weit besser zu machen, würde die Gesamtheit der Juristen das Gegenteil tun.
Das ist ja gerade das fiese an der Sache. Die meisten versuchen etwas zu erreichen, aber jeder muss sich Sachzwängen beugen. Und am Ende ist es keiner gewesen.


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#28: 18. Dezember 2011, 20:05
Eigentlich sind es die juristen die bei staatlichen dingen, wie z.b. gesetzen, mitwirken können meistens diejenigen die das gesetz biegen wenn am ende mehr geld für den staat rauskommt oder eine institution die der staat braucht. Die rundfunkanstalten sind das beste beispiel.
Ein gesetz wird gemacht damit alle (wohnungen) eine steuer zahlen die dem staat nichts bringt, nur den rundfunkräten und deren sendeanstalten.
Schonmal gemerkt dass unsere ach so tolle kanzlerin sich noch nicht zu der sache gemeldet hat? Sie is ja SPD und die meisten politiker in den rundfunkräten sind CDU.


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Re: Es lebe die Gerechtigkeit!
#29: 18. Dezember 2011, 23:06
Das Problem ist aber dass der Staat für die Finanzierung der medialen Grundversorgung verantwortlich bleibt.

Da er auf das Instrument der Steuern bislang verzichtet hatte gab es noch die Wahlmöglichkeit des Bürgers (kompletter Verzicht oder Gebühren); inzwischen wurde diese Wahlmöglichkeit genommen (wohl weil es ein zu großer Aufwand war die schwarzen Schafe zu lokalisieren und 40% der Nachgebühren im Säckel der Gebührenbeauftragten "Häscher" landete was ja auch nicht Sinn der Gebühren ist.

Wikipedia schreibt sehr schön:

Zitat
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf zwei Pfeiler: Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen („duale Finanzierung“). Die Grundsätze der staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rundfunkrechtsprechung entwickelt, insbesondere in seinem Urteil vom 22. Februar 1994: Aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG hat das BVerfG den Auftrag des Staates abgeleitet, seinen Bürgern eine mediale „Grundversorgung“ zu gewährleisten. Aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das BVerfG eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie entwickelt. Es besteht die Pflicht des Staates zur funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG) und das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit geprägt, d. h. die Rundfunkfinanzierung muss in einer Form erfolgen, die Einflussmöglichkeiten des Staates, vor allem auf die Programmgestaltung, ausschließt.

Über die Rundfunkgebühren, welche die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im Auftrage der Landesrundfunkanstalten einzieht, werden nicht nur die Sendeanstalten, sondern auch die Verwaltungsorgane finanziert. Hierzu gehören die Landesmedienanstalten sowie die Verwaltungen der einzelnen Sender (mit der GEZ als deren gemeinsamer Gebührenverwaltung).

Das Gesamtbudget der öffentlich-rechtlichen Anstalten beträgt etwa 9,1 Milliarden Euro, davon 6,3 Milliarden Euro für die ARD-Anstalten.[9][10] Gemessen am Budget ist die ARD damit der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter weltweit.[11]



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