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Autor Thema: Wurde der RBStV bereits auf Verfassungswidrigkeit untersucht?  (Gelesen 13770 mal)

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@pinguin: Ich brauche da gar nicht reinzuschauen: Die Aufteilungsmöglichkeit einer Gesamtschuld muss gegeben sein, wenn das Gesetz sie aus "Gründen" einer Personenmehrheit auferlegt, ohne deren Willensbekundung dazu abzuwarten. > Vertrags- bzw. Vereinigungsfreiheit! (Grundrecht) §44 verweist auf §268 Aufteilungsmöglichkeit. Die Verlinkung ist jedoch gut, da man so nicht mit Grundrechten argumentieren muss, was Gerichten oft schwerfällt, zu akzeptieren.

@hankhug: Die Verwaltungsvereinfachung ist für mich ganz klar nur ein vorgeschobener Grund, damit die Vollstreckungsstellen ja nicht mit komplizierten Sachverhalten wie Schuldnermehrheiten konfrontiert werden. Die Vollstreckungsstellen sollen - genauso wie die Bürger - denken, es sei alles "fast" dasselbe wie vor 2013.

Ich hatte schon bei der Kasse.Hamburg nachgefragt, ob sich dort keiner wundere, warum nur Alleinwohnende (Einzelschuldner) vollstreckt werden. Immerhin besteht Hamburg statistisch aus mehr Mehrpersonenwohnungen als Singlewohnungen. Die Antwort: Wir werten keine Statistiken aus, wir vollstrecken nur in Amtshilfe. Alles davor ist Sache der zuständigen Verwaltungsstelle.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Offtopic:

Immerhin besteht Hamburg statistisch aus mehr Mehrpersonenwohnungen als Singlewohnungen.

Das ist wohl nicht mehr richtig. Laut Statistikportal gibt es in Hamburg mehr Einpersonenhaushalte als solche mit mehreren Personen (501 Tsd. zu 491 Tsd.). Siehe https://www.statistikportal.de/de/bevoelkerung/haushalte

Haushalte und Wohnungen sind allerdings nicht notwendiger Weise identisch. Die Zahlen deuten aber an, dass auch Wohnungen tendenziell nicht länger mehrheitlich von mehreren Personen bewohnt werden.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@drboe: Ich weise mal auf die bundesweite Statistik zu Wohnungen nach Zimmeranzahl hin:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

Hier könnte man draus schliessen, dass wegen Singlewohnungsmangel wohl "einige" Singlehaushalte sich aus finanziellen Gründen zusammengetan haben müssen. Da der Rundfunkbeitrag nun aber per Wohnung berechnet wird, ist die Orientierung an Haushalten somit eher fehlerhaft. Statistisch gesehen ist die Orientierung besser an der Raumanzahl gegeben. Und da spricht - zumindest die gesamtdeutsche Statistik - eine sehr deutliche Sprache. Für Hamburg habe ich auf die Schnelle keine Auswertung gefunden. Aber Singlewohnungsmangel besteht in vielen Großstädten.

Aber selbst bei 50/50 dürfte es die eine oder andere Vollstreckung bei Gesamtschuldnern geben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2019, 15:03 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Die Antwort: Wir werten keine Statistiken aus, wir vollstrecken nur in Amtshilfe. Alles davor ist Sache der zuständigen Verwaltungsstelle.
Amtshilfe für ein Unternehmen?! Siehe BGH KZR 31/14, Rn. 2 & 29; das wurde von User Markus KA auch schon einmal aufgenommen.

Es wäre hier interessant, ob es im Recht des Landes Hamburg eine Bestimmung hat, die besagt, daß öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen keine Behördeneigenschaft haben.

Braucht hier aber nicht vertiefend diskutiert werden.


Edit "Markus KA":
Im erwähnten Fall ging es um die automatische Datenübermittlung des Einwohnermeldeamtes an die LRA bei Neuanmeldung nach Umzung/Einzug.
Die automatische Datenübermittlung könnte in einigen Bundesländern z.B. in Baden-Württemberg, gegen das Bundesmeldegesetz verstoßen, weil die LRA als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnimmt. Betroffene sollten den Sachverhalt verwaltungsgerichtlich und verfassungsrechtlich prüfen lassen. Weitere Informationen hierzu:
Re: Öffentlich-rechtliches Wettbewerbsunternehmen -> keine Behördeneigenschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30023.msg189371.html#msg189371
Für die gerichtliche Klärung desThemas sollte ein eigenständiger Thread gestartet werden

Entsprechend Anlaß für einen neuen detaillierten Thread und klärungswürdig für eine Betroffene oder einen Betroffenen, z.B. im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage, könnte der interessante Hinweis zum Thema Amts- oder Vollstreckungshilfe für ein öffentlich-rechtliches Unternehmen sein, das am Wettbewerb teilnimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2019, 20:46 von Markus KA«
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