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Autor Thema: Rundschau Frage d. Tages: Soll d. Rundfunkbeitrag steigen? Schreiben Sie uns  (Gelesen 3667 mal)

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Kölnische Rundschau, 31.12.2018

Rundschau Frage des Tages:
Soll der Rundfunkbeitrag steigen?

Von Gregor Mayntz 

Zitat
[…] Doch die neuerlichen Forderungen der Intendanten nach mehr Geld hat die Frage wiederbelebt, ob das von Kritikern mit dem Begriff „Zwangsgebühren“ bezeichnete System noch zeitgemäß ist und die Dinosaurier der Fernsehzunft in einer Welt von Privat-TV, Internetsendungen und Streamingdiensten noch auf ihre Gebührenprivilegien pochen dürfen.

Was sagen die Verfassungsrichter zur Beitragspflicht?
[…]
Wie hat sich das Fernsehen verändert?
[…]
Was passiert bei Forderungen nach mehr Geld?
[…]
Was meinen Sie?
Ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags angemessen? Bitte schreiben Sie uns:
Dialog@kr-redaktion.de,
Kölnische Rundschau, Leserbriefe, Postfach 102145, 50667 Köln

Weiterlesen auf:
https://www.rundschau-online.de/politik/rundschau-frage-des-tages-soll-der-rundfunkbeitrag-steigen--31809170


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Zitat
Was meinen Sie?
Ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags angemessen? Bitte schreiben Sie uns:
Dialog@kr-redaktion.de,
Kölnische Rundschau, Leserbriefe, Postfach 102145, 50667 Köln

Da die Redaktion direkt dazu auffordert:
Bitte nutzt die Gelegenheit, statt eines weiteren Beitrags hier im Forum, der Redaktion eine sachliche freundliche Mail (Brief) zu senden, in der auf die Schieflagen beim sogenannten Rundfunk"beitrag" und auch den Widersprüchen im Bruder-Urteil (BverfG 18.07.18) deutlich hingewiesen wird.

Im Zusammenhang mit der im Raum stehen Erhöhung, könnte auch hinterfragt werden, weshalb der Rundfunk"beitrag" und insbesondere die Gesamteinnahmen, in den letzten Jahren deutlich über der Inflationsrate gelegen haben! Oder weshalb die (ungerechtfertigten) Milliarden Mehreinnahmen welche durch die Umstellung auf den "Beitrag" erzielt wurden nicht an die Beitragszahler zurückgezahlt werden. Siehe dazu das "Märchen von den "Rücklagen" im Thread Defizit ZDF: 163 Mio.€ - Bellut hofft auf höheren Rundfunkbeitrag (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29483.msg185047.html#msg185047). Oder weshalb...

Zitat
[..] Der Index decke allerdings nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen ab, sondern wäre für ARD und ZDF „eine stetige Schrumpfung“. Denn: „Die rundfunkspezifische Teuerung, die beispielsweise die Entwicklung der Kosten für Musik-, Film- oder Sportrechte berücksichtigt, lag zwischen 2009 und 2017 bei rund 17 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegen sind.“ [..]
Quelle: Länder-Widerstand gegen Erhöhung des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29659.msg185965.html#msg185965

Also, ran an die Tastatur...


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Falls einem die Ideen für das Anschreiben ausgehen sollten, so finden sich gedankliche Anregungen u.a. auch unter

Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html

MUSTER-Brief > Landtage/Parteien/Abgeordnete >Sozialen Frieden wieder herstellen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18194.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18194.msg145332.html#msg145332

Arbeitspapier "Aspekte einer gerechteren Finanzierung des ÖR"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22740.0.html

Vollstreckungsstop – Brief an Intendanten d. Rundfunkanstalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22789.0.html

Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.0.html

Und nicht zuletzt auch die nach wie vor geltenden Forderungen u.a. aus
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html


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Sehe da jetzt keinen sinnvollen Grund hinzuschreiben, denn die Beitragshöhe ist aus meiner Sicht kein entscheidendes Kriterium. Ob 10 oder 20 Euro, der Beitrag bleibt in seiner jetzigen Form asozial, da er weder die Anzahl der Mitbewohner, noch die Einkommensverhältnisse, noch die Willensbekundung berücksichtigt.


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@Nevrion + @all

Dann schreibe doch genau das was Du gerade im Beitrag mitgeteilt hast. Auch diese Aussage ist eine Antwort auf die von der Redaktion gestellte Frage!

Die (Redaktion, Politiker, Verantwortliche, ...) müssen bei jeder passenden Gelegenheit, in sachlich freundlicher Art, mitgeteilt bekommen wie die Mehrheit über den Rundfunk"beitrag" denkt. Und das in rauhen Mengen. Nur so merken Sie die Unzufriedenheit mit dieser ungerechten Zwangsabgabe.

Nur Schweigen ist hier kein Gold! Schweigen hinterlässt nur den Eindruck, als stört sich Niemand daran.

Also los..


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Ich denke auch, genau dieser Aufforderung sollte nachgekommen werden und dementsprechend habe ich gestern folgende Mail an die Redaktion gesendet:

Zitat
Guten Tag,

bezugnehmend auf Ihren Artikel vom 31.12.2018 Rundschau Frage des Tages Soll der Rundfunkbeitrag steigen?
möchte ich auf einige sehr essentielle Punkte zu diesem Thema eingehen.
Vorab – grundsätzlich befürworte ich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, doch in seiner derzeitigen Ausgestaltung ist dieser nicht mehr zeitgemäß, wird seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht und bedarf so einer dringenden Anpassung an das digitale Zeitalter.
Sie schreiben, die Kritiker würden hier von Zwangsgebühren sprechen und setzen dies wohl bewusst in Anführungszeichen. Viele dieser Kritiker haben sich umfassend mit diesem System der Finanzierung auseinander gesetzt – so wie ich auch – und in seiner bestehenden Form und Praxis der Rundfunkanstalten ist diese Bezeichnung genauso wie der Begriff Staatsfunk mehr als gerechtfertigt.
Es ist eine pauschale Zwangsabgabe auf das Grundbedürfnis eines jeden Menschen - das Wohnen. Möglichkeiten der Befreiung bei Nichtnutzung werden nicht gewährt/sind nicht gewollt.
Nun ist es aber so, dass unsere Grundrechte den einzelnen Bürger vor übermäßigen Eingriffen des Staates in seine persönlichen Belange schützen soll, welches eben auch die Ablehnung gewisser Angebote beinhaltet – hier der Empfang von öffentlich-rechtlichem Angeboten.
Eine KFZ-Steuer an den Staat habe ich nur zu entrichten, wenn ich Auto fahren möchte, das ist auch vollkommen in Ordnung so.

Somit geht es zunächst einmal um etwas für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung sehr wesentliches – die Meinungs- und Informationsfreiheit und die Selbstbestimmung eines jeden Menschen in unserem Staat.
Sowohl Bundes- als auch Europarecht gewährleisten jedem Menschen, dass niemand eine Einmischung des Staates in sein Medienverhalten dulden muss – ‚without interference by public authority‘ heißt es in Artikel 10 EMRK.
Auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2018 weist darauf hin, dass hier das Recht der negativen Informationsfreiheit in Verbindung mit der Selbstbestimmung eines jeden Menschen berührt ist. Bedauerlicher Weise hat es sich dazu noch nicht geäußert, da die 4 ausgewählten Verfahren zunächst nur die Einordnung des Rundfunkbeitrages ins Abgabenrecht zum Gegenstand hatten.
Wenn die Sache – die Ungereimtheiten und Widersprüche der derzeitigen Ausgestaltung zur Erhebung des Rundfunkbeitrages und die damit einher gehenden Grundrechtsverletzungen - keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen würde und der Sachverhalt geklärt wäre, stellt sich die Frage, warum es noch so viele offene Verfahren gibt, vorerst sind nur die 4 o.g. Verfahren von insgesamt ca. 160 anhängigen Verfassungsbeschwerden behandelt worden.

In einem Gastbeitrag auf Telemedicus - Zurück ins Funkhaus - fasst Dr. Kay E. Winkler die Widersprüchlichkeiten in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag (BVerfG v. 18.7.2018, 1 BvR 1675/16 u.a.) sehr gut zusammen. Die Lektüre sei dringendst empfohlen . Vorab ein paar Zitate aus o.g. Beitrag:

...Der staatlich organisierte Rundfunk erfährt durch dieses Urteil eine weitgehende Bestätigung, allerdings auf Kosten des bislang geltenden finanzverfassungsrechtlichen Abgabensystems …

Das Märchen des Vorteils der Fernsehberieselung
...
Der konkret-allgemeine individuell-abstrakte Nutzen-Vorteil
...
Die Wohnung als Personenersatz
Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit, einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Abgabengrund und dem Anknüpfungsgrund für den Beitrag zu verlangen. Das Gericht gewährt dem Gesetzgeber vielmehr einen weiten Spielraum (Rn. 87), der sich nicht einmal an der Wirklichkeit, sondern nur an Wahrscheinlichkeiten orientieren muss (Rn. 88). Dieser weite Spielraum höhlt die Abgrenzung zwischen Steuer und Vorzugslast weiter aus. Im Ergebnis werden der Fantasie des Gesetzgebers für weitere Abgaben außerhalb der Steuergerechtigkeit keine Grenzen mehr gesetzt.
...
Die neue Freiheit der Zwangsunterstützung
Die Prüfung der Medienfreiheitsrechte nach Art. 5 GG fällt ebenfalls verkürzt aus. Das Bundesverfassungsgericht begutachtet lediglich, ob die Freiheit der Medienwahl nachhaltig beeinträchtigt ist (Rn. 135). Dabei verkennt es bereits, dass einer Vielzahl von Bürgern, für die 210 Euro im Jahr eine Entscheidungsgröße sind, nach Abzug der Zwangsabgabe die Auswahl anderer zahlpflichtiger Medien nicht mehr offensteht.
...
https://www.telemedicus.info/article/3311-Zurueck-ins-Funkhaus.html

Der Zwangsrundfunkbeitrag – ich schreibe dies hier ganz bewusst und werde auch solange dabei bleiben, bis eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die diese Missstände beseitigt.

Wenn der Staat/die Politik wirklich daran interessiert ist , Beitragsgerechtigkeit‘ herzustellen, die angeblichen ‚Schwarzseher‘ zur Zahlung zu bewegen und das Finanzierungs- und Verwaltungssystem der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu vereinfachen, wäre dies im digitalen Zeitalter problemlos über Pay-per-View oder ähnliche Angebote möglich, die mit weitaus weniger schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen einher gehen würden.
Auch eine Steuerfinanzierung wäre denkbar. Oder eine Mischform.
An dieser Stelle möchte ich auf ein Gutachten aus dem Jahre 2014 verweisen - Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung, Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, 03/2014, aus dem Fazit:
‚Subskriptionsmodelle geben den Konsumenten eine Exit-Option und übermitteln so wichtige Signale über Konsumentenpräferenzen an die Sender.‘

Wie sie selbst schon in ihrem Artikel darauf hingewiesen haben, ist es derzeit so, dass viele Menschen, die vom Existenzminimum leben, nicht nur Millionengehälter finanzieren sondern auch deren mehr als üppigen Zusatzrenten. Mir geht es dabei nicht um die viel zitierte Neid - Debatte, sondern einfach um ein wenig mehr Gerechtigkeit im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.
So verweise ich hier auf die Statistiken zu Mahn- und Vollstreckungsverfahren in den Jahresberichten des Beitragsservices aus den Jahren 2013 bis 2015, aus denen eindeutig hervorgeht, dass sich die Vollstreckungsmaßnahmen seit der Einführung des Rundfunkbeitrages verdoppelt haben, wie den Daten im Jahresbericht 2015 des Beitragsservices zu entnehmen ist (vgl. ebda, S. 25). Demnach hat sich die Anzahl der Vollstreckungsverfahren von 697.703 im Jahre 2012 auf 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren im Jahre 2015 erhöht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Verfahren sich vor der Einführung des Rundfunkbeitrages bereits gegen Menschen gerichtet haben, die in einer finanziell prekären Situation lebten, wie z. B. Rentner oder alleinerziehende Mütter.
Eine Vielzahl dieser Verfahren wird damals schon zu übertriebenen Härten geführt haben.
Dieses Vorgehen macht mir deutlich, wie realitätsfern die Politik und auch die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mittlerweile geworden sind, da ihnen eigentlich bekannt sein sollte, dass es viele Menschen in Deutschland mit geringen Einkommen gibt, welches in vielen Fällen sogar unter dem Satz der Sozialleistungen liegt. Diese Menschen leben wie sie leben – so wie ich, weil sie eben nicht irgendwelche Sozialbehörden aufsuchen wollen und gehen deshalb lieber einer geringfügigen Beschäftigung nach, obwohl sie sich mit einer Flucht in das Sozialsystem häufig sogar besser stellen würden. Ein Antrag auf Sozialleistungen sollte zudem auch nur eine Ausnahme und nicht die Lösung für irgendwelche Probleme sein, die irgendwelche überfinanzierten Rundfunkanstalten haben. Solche Menschen in die Sozialhilfe zu treiben, halte ich für unverantwortlich.

Generell möchte ich hierzu weiter zu bedenken geben, dass die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen durch die zweifelsfrei unternehmerisch tätigen Rundfunkanstalten gegen Personen mit geringen Einkommen oder mit anderen - vielleicht nur zeitweiligen - ökonomischen Problemen jegliche Grundsätze der Angemessenheit vermissen lässt und auch gegen die guten Sitten verstößt. Einmal ganz abgesehen davon, dass dadurch unnötig weitere Kosten produziert werden, die letztendlich bei erfolgloser Vollstreckung mangels Masse - ja von wem eigentlich bezahlt werden?

Wenn Mensch dabei noch berücksichtigt, dass es hier lediglich um die Finanzierung von nicht lebensnotwendigen Dingen wie Rundfunk und Fernsehen geht, ist diese Angelegenheit als moralisch verwerflich einzuordnen.
Auch ein Verweis auf die angebliche Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Stütze der Demokratie mag ein derartiges Vorgehen nicht rechtfertigen, denn bei einem allgemeinen Interesse wäre hier die Steuerfinanzierung das Mittel der Wahl.
Mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist es jedenfalls nicht vereinbar, dass der Staat ganz offensichtlich bei solchen Vollstreckungsmaßnahmen im Dienste des Beitragsservices und damit im Dienst der Landesrundfunkanstalten steht.

Nach bisheriger Rechtsprechung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwingend staatsfern zu organisieren, es sollte also eine klare Trennung zwischen Staat und Medien geben, die es derzeit in Deutschland aber aus mehreren Gründen nicht gibt.
Der Gipfel dieser fehlenden Trennung ist jedoch, dass diese Vollstreckungsmaßnahmen dazu führen, dass in diesem Lande wieder Minderheiten - Nichtnutzer von Rundfunk und Fernsehen - und Opposition - Gegner eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks - verfolgt werden.

Auch denke ich dabei an das Märchen von den ‚Rücklagen‘. Durch die Umstellung von der Rundfunkgebühr zum Zwangsrundfunkbeitrag wurden Gelder vereinnahmt, die über den eigentlichen Finanzbedarf hinausgingen. Diese wurden als Rücklagen deklariert und wurden nicht wie es eigentlich hätte sein sollen, den Zahlern zurück erstattet.
Hierzu möchte ich Prof. Gerstorf zitieren:
(...) Dem Gesetzgeber ist es verwehrt, Gebührenzahler/-innen über das zur Funktionserfüllung erforderliche Maß hinaus heranzuziehen und aus den Mehreinnahmen Rücklagen zu bilden, um „finanzielle Spielräume“ (LT-Drs. 16/7091, S.8 bei einer künftigen Ausgestaltung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder des Beitragsfinanzierungsmodells zu erhalten. [...]
Der Rundfunkbeitrag ist kein Instrument zur Schaffung und Erhaltung politischer Optionsspielräume bei der künftigen Ausgestaltung der Rundfunkordnung. (…)
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2391.pdf

Es liegt derzeit also eine Überfinanzierung der Rundfunkanstalten vor, die ggfs. sogar verfassungswidrig ist, auf jeden Fall sollte die damalige Umstellung aufkommensneutral sein. Im Saarländischen Amtsblatt vom 30. November 2011 heißt es dazu:
‚Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.‘
Diese Mehreinnahmen ermöglichen nun andererseits eine langjährige ‚Beitragsstabilität‘, die allerdings von den Verantwortlichen massiv genutzt wird, eine zügige und kräftige Erhöhung der Rundfunkfinanzierung zu fordern, ‚weil der Beitrag seit Jahren nicht erhöht wurde‘. Dass die Einnahmen dennoch massiv gesteigert wurden, verschweigt man geflissentlich.

Die Digitalisierung ermöglicht in vielen anderen Bereichen enorme Einsparpotentiale, nur bei den öffentlich-rechtlichen ist dies nicht möglich?!
Um es einmal vorsichtig zu formulieren, es ist doch irgendwie der Widerspruch in sich.
So wird es den Verantwortlichen schwer fallen, normal vernünftig denkenden Menschen – so wie mir – eine Beitragserhöhung zu vermitteln.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was in diesem Bereich so alles schief liegt und der Zwangsrundfunkbeitrag könnte bei wirtschaftlichem Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und im Bereich des Programmauftrages durch die Reduktion auf das Wesentliche sicher um einiges gesenkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Nur so als Anregung vielleicht, denn Lamentieren bringt uns nicht weiter....

Gruß Petra


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Die Frage war:
Zitat
Ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags angemessen?
Dein Text in allen Ehren, aber das interessiert doch keinen, erst recht nicht wenn du von Staatsfunk redest. Mit solchen Formulierungen stellt man sich von vornherein in ein schlechtes Licht. Wenn man was da hin schreibt, beantwortet bitte die Frage, haltet keinen seitenlangen Monolog, sondern beschränkt euch aufs Wesentliche.

Und ich selbst habe mit meinem vorherigen Post keine Antwort geliefert, denn die müsste immer beinhalten, warum der Rundfunkbeitrag dann zu hoch ist oder die Erhöhung angemessen ist. Meine Antwort zeigt lediglich auf, wer am Ende zu zahlen hat und dass das so nicht in Ordnung ist. Eine gute Antwort, jedoch nicht auf die Frage.


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Und ich selbst habe mit meinem vorherigen Post keine Antwort geliefert, denn die müsste immer beinhalten, warum der Rundfunkbeitrag dann zu hoch ist oder die Erhöhung angemessen ist. Meine Antwort zeigt lediglich auf, wer am Ende zu zahlen hat und dass das so nicht in Ordnung ist. Eine gute Antwort, jedoch nicht auf die Frage.
@Nevrion: Wenn jeder nur auf die "perfekte Frage" zur Antwort warten würde, was würde dann passieren? Nichts.
Das Sprichtwort "Keine Antwort ist auch eine Antwort" würde dann voll zum tragen kommen - und zu fehlerhaften Schlüssen führen.
Anstatt Deine Antworten/ Meinungen hier im Forum zu posten, gehören diese genau an die Stelle gerichtet, die die Frage gestellt hat.
Man kann auch schreiben, dass die Frage am eigentlichen Thema vorbeigeht ;)
Auch muss man nicht eine "Antwort" auf eine gestellte "Frage" haben, um eine Meinung zu äußern.
Aber genau darum geht es letztlich.
Also - bitte keine Ausflüchte, sondern aktiv werden.
Keiner sonst wird es für Dich und jeden einzelnen tun.
Dass - soweit richtig - mit zunehmener Länge der Antwort das Interesse, diese zu lesen, sehr wahrscheinlich abnehmen dürfte, sollte dabei durchaus berücksichtigt werden.


Insofern noch mal zur Erinnerung für alle ;)
Zitat
[...]
Ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags angemessen?
Bitte schreiben Sie uns:
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Werdet bitte eigenständig aktiv.
Das Moderatoren-Team kann dies nicht bewerkstelligen.
Hier ist jeder einzelne selbst gefragt.
Berichte bitte gern hier.
Danke für die Mitwirkung! ;)


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