In dubio pro reo.Ist es nicht eines
der Grundsätze im juristischen Bereich?
Wer hat Schuld, wenn der Gesetzgeber, sollte es so sein, nicht präzise formuliert?
Wer hat Schuld, wenn lokale Behörden nur einen Teil des gesetzten Rechts anwenden und sich, u. U. rechtswidrig, ihren eigenen Teil dazu erfinden?
Warum sollte, wenn Teilzahlung aktuell vereinbart ist, etwas anderes gültig sein?
Noch dazu, wieso sollte der "Angeklagte" auf das Konto des GV einzahlen?
sofern nicht vorher eine Überweisung auf das Konto des GV stattgefunden hat!
Wäre doch die Frage, ob nicht der GV das erfunden hat? Immerhin ist er ja (noch) an jedem von ihm eingetriebenen Betrag beteiligt?
***@FritzP
Erkundige Dich bitte, ob es in Deinem Bundesland eine Bestimmung hat, nach der ein GV für Vollstreckungsangelegenheiten wie auch Abnahme von Vermögensauskünften eines gerichtlichen Auftrages bedarf.
*** Künftig, (mit Rückwirkung ab 01. Januar 2019), hat ein GV jenen Betrag an den "Schuldner" wieder rauszurücken, wenn ihm ein Mißbrauch der Rechte, (siehe Art. 17 EMRK), nachgewiesen wird, denn auch ein GV hat die EMRK bei seinem beruflichen Tun als Amtsperson Punkt für Punkt einzuhalten! Sorry, die EMRK ist nun einmal europäisches Basisgrundrecht für alle natürlichen Personen und nichtstaatlichen Organisationen, (siehe Art. 34 EMRK), und absolut bindend für alle staatlichen Stellen, bzw. Amtsträger im Geltungsbereich der EMRK; also in allen Nationalstaaten, die die EMRK ratifiziert haben.
@DumbTV
Will nicht vom Thema abweichen, doch kann nicht genug auf die Konvention, (EMRK), hingewiesen werden, denn diese ist
das Instrument, mit der alles kippt, was ihr nicht entspricht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;