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Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft

Begonnen von corina, 13. August 2017, 14:04

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corina

Hallo Zusammen,

zum Sachverhalt in Kurzform:

Am 22.09.16 – Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse
Am 29.09.16 - Zurückweisung aufgrund fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen
Am 04.10.17 – Abweisung von der Stadtkasse
Am 26.04.17 - Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Stadtkasse. Bankguthaben wurde gesperrt
Am 12.05.17 Widerspruch gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wurde eingelegt
Widerspruch seitens der Stadtkasse wurde abgelehnt.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht wurde gestellt.
Am 17.05.17 - folgte Aufforderung vom Verwaltungsgericht zur Stellungnahme der Stadtkasse (siehe Anhang)
Am 01.07.17 - Stellungnahme der Stadtkasse bzw. Beantragung den Antrag abzulehnen (siehe Anhang)
Am 08.08.17 – Zahlungsaufforderung oder Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher (siehe Anhang).

Bis heute liegt noch kein Ergebnis des Eilverfahrens des Verwaltungsgerichtes vor. Hat jemand Tipps wie weiter vorzugehen?

Vielen Dank schon mal.
LG

corina

und hier ist noch die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft...

Markus KA

Möglicherweise kann dieser Beitrag und ein Besuch eines Runden Tisches in deiner Nähe weiterhelfen:

Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24019.msg152609.html#msg152609
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.