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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: FritzP am 23. Dezember 2018, 17:36

Titel: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: FritzP am 23. Dezember 2018, 17:36
Hallo,

Person A hat nun wieder Post bekommen. Da der Gläubiger auch einer Teil/Ratenzahlung zugestimmt hat, und ich einen Teilbetrag bezahlt habe, wundert sich Person A über die im Schreiben stehende Aussage:
Zitat
Es wird Haftbefehl beantragt, wenn der Betrag nicht komplett bezahlt wird.
Was läuft da schief, und was kann Person A machen, dass die Ratenzahlung akzeptiert wird?

Danke


Vorgeschichte siehe:
Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11719.0


Edit DumbTV:
Betreff präzisiert und Beitrag hierher ausgelagert, da eigenständiges Thema.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Markus KA am 25. Dezember 2018, 05:52
...wundert sich Person A über die im Schreiben stehende Aussage:
Zitat
Es wird Haftbefehl beantragt, wenn der Betrag nicht komplett bezahlt wird.

In dem vorliegenden fiktiven Schreiben könnte geschrieben worden sein:
Zitat
"Für den Fall es Nichterscheinens hat der Gläubiger bereits einen Antrag auf Erlass  eines Haftbefehls gestellt (§ 802g ZPO)"

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass der Gläubiger (Intendant), sowie seiner Rechtsaufsicht der LRA, über dieses Schreiben mit dem angeblichen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls informiert und um Stellungnahme gebeten wurde. Gleichzeitig könnte ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Schreiben enthalten.

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass man beim Termin erschienen ist und Akteneinsicht gefordert hat, um das Vorhandensein des Antrag auf Erlass eines Haftbefehls prüfen zu können.

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass die bereits mehrfach diskutierten rechtlichen Mittel bei einer Zwangsvollstreckung oder Vollstreckung eingesetzt wurden (z.B. Erinnerung etc.).
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: pinguin am 25. Dezember 2018, 11:04
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass der Gläubiger (Intendant), sowie seiner Rechtsaufsicht der LRA, über dieses Schreiben mit dem angeblichen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls informiert und um Stellungnahme gebeten wurde.
Es könnte dann auch der Fall sein, daß ein großer Teil des Unrechts durch das Tun der lokalen Ebene hervorgerufen wurde, bzw. wird, die auf Grund von Fachkräftemangel nicht befähigt ist, sich selbst einzulesen wie schlau zu machen, bzw. die Fülle der gleichzeitig einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen überhaupt zu verstehen. Da würde sich dann die Frage stellen, warum ein Fachkräftemangel zu Lasten der Bürger/Kunden gehen muß?
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Lev am 25. Dezember 2018, 14:37
Versuchen wir mal Licht ins Dunkel zu bringen.

In dem oben aufgeführten Schreiben geht es darum, einen Ladungs-Termin zu folgen oder schlussendlich zu zahlen.
Die angedrohte Erzwingungshaft kann jedem drohen, der meint einer Ladung nicht folgen zu müssen.
(Zeugen ebenso wie Beschuldigtem)
D. h. die Haftanordnung steht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Termins.

Der Gerichtsvollzieher orientiert sich allgemein dabei an den §284 der AO Abs. 8
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__284.html
Zitat
(8 ) Ist der Vollstreckungsschuldner ohne ausreichende Entschuldigung in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumten Termin vor der in Absatz 5 Satz 1 bezeichneten Vollstreckungsbehörde nicht erschienen oder verweigert er ohne Grund die Abgabe der Vermögensauskunft, so kann die Vollstreckungsbehörde, die die Vollstreckung betreibt, die Anordnung der Haft zur Erzwingung der Abgabe beantragen. [...]

Lev
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Kurt am 25. Dezember 2018, 14:58
Hallo Lev,

es stellt sich nach meinem Dafürhalten zunächst die Frage WER (angeblich) bereits einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt hat?

Der BR oder eine "nachgelagerte" Vollstreckungsstelle?

Gruß
Kurt

edit: gefunden! Es hat tatsächlich der BR Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt! 2014!
Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11719.msg79263.html#msg79263
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: seppl am 25. Dezember 2018, 15:48
@Lev: Strafrecht und Vollstreckungsrecht durcheinandergebracht?

Ich nehme an, im Strafrecht wird der Haftbefehl staatsanwaltlich ausgesprochen. Im Vollstreckungsrecht hingegen muss der Gläubiger die Haftkosten im Falle der Erzwingungshaft vorstrecken. Im schlimmsten Fall, wenn überhaupt keine Vollstreckung möglich ist, bleibt er nämlich auf den Kosten sitzen. Daher gibt es im Vollstreckungsrecht eine Haftanordnung nur mit Einwilligung des Gläubigers. Die Haft im Vollstreckungsrecht  hat zwar was mit dem Termin zur Vermögensauskunft zu tun, muss aber vom Gläubiger gewollt sein. Ohne grünes Licht des Gläubigers hier keine Erzwingungshaft!

Ohne Gewähr! So habe ich es aber verstanden.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Lev am 25. Dezember 2018, 17:39
Mein lieber Seppl, das ist leider eine falsche Annahme!
Aus diesem Grund wollte ich auch mal Licht ins Dunkle bringen und habe mich in diesen Faden eingebracht.

Allgemein wird in diesem Forum, deiner oder einer ähnlichen Annahme gefolgt. Tatsächlich wird hier die Haft aber aus anderen Beweggründen angedroht.
 (Wie so häufig!)

Zunächst mal, das Strafrecht bzw. die Staatsanwaltschaft steht hier außen vor und spielt auch keine Rolle. Es handelt sich ja auch nicht um eine Straftat.
Es sei denn, Person A hätte im Vorfeld den Vollstreckungsbehörden gedroht oder sie beleidigt. Dies kann man hier aber ausschließen, denn sonst hätte man Person A was anderes mitgeteilt.

Natürlich handelt es sich hierbei, um die Durchsetzung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens¹. D.h. mit dem o. g. Schreiben, wurde dem sogenannten Schuldner verdeutlicht entweder zu zahlen oder den Termin wahrzunehmen. Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ladung und wer dieser nicht folgt, kann damit rechnen, dass er gezwungen wird den Termin wahrzunehmen.
Wie dieser Zwang rechtlich durchgesetzt wird, darf sich jetzt jeder mal selbst vor Augen führen.

Der Termin dient dazu, eine eidesstattliche Aussage zu erzwingen. Dies gilt für Zeugen genauso wie für den beschuldigten einer Sache.
(Nur zu Erinnerung, auch ein Zeuge hat Pflichten. Ergo, selbst wenn man nichts getan hat, kann man dafür in Haft kommen.)

Die Frage ist also: "Wofür erfolgt die Haft?"

- Für die Schulden von 181.- Euro.
- Oder für das nicht wahrnehmen einer Ladung.

Genau das wird in diesem Forum häufig missverstanden.

¹ Durchsetzung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__284.html


Lev

P.S. Die bessere Frage wäre nun, welche Aussagen wären sinnvoll?
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: ope23 am 25. Dezember 2018, 17:55
Nachdem Lev etwas Weihnachtslicht in das Dunkel des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebracht hat, nun aber zu
die Frage WER (angeblich) bereits einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt hat?

Der BR oder eine "nachgelagerte" Vollstreckungsstelle?

(...)

edit: gefunden! Es hat tatsächlich der BR Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt! 2014!
Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11719.msg79263.html#msg79263

Der Link ist von 2014 und dürfte mutmaßlich mit dem Fall von FritzP nicht viel zu tun haben und zeigt auch nicht auf, wie der seinerzeitig Betroffene an diese Information gelangt war. Wie nämlich kann der politische Gefangene des örR erfahren, wer den Haftbefehl gewollt hat?

Seit Jahren wird die Frage, wer eigentlich diese Haftbefehle sich "wünscht" (ob LRA oder BS oder ein GV in Eigenregie), äußerst vereinzelt beantwortet. Es ist z.B. offenbar fast unmöglich, als Delinquent das entscheidende Schriftstück zu sehen zu bekommen!?
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: DumbTV am 25. Dezember 2018, 19:22
... Der Termin dient dazu, eine eidesstattliche Aussage zu erzwingen. ...

Aus dem Schreiben des GV ist nicht zu entnehmen das es in dem Fall um eine Vermögensauskunft geht. Hier geht es um Zahlung eines Betrages (in bar) zum angesetzen Termin, sofern nicht vorher eine Überweisung auf das Konto des GV stattgefunden hat!

Schreiben die eine Vermögensauskunft ankündigen, sehen überlicherweise anders aus und erwähnen eine ggf. anstehende Vermögensauskunft ausdrücklich. Siehe z.B.:

Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24024.msg152638.html#msg152638

(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=24024.0;attach=16755;image)
(Original: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=24024.0;attach=12822;image)

Bei Terminen zur Vermögensauskunft sollen auch immer entsprechende Dokumente mitgebracht werden.

Das stellt sich hier anders dar.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Lev am 25. Dezember 2018, 19:43
@ DumbTV
... Der Termin dient dazu, eine eidesstattliche Aussage zu erzwingen. ...

Aus dem Schreiben des GV ist nicht zu entnehmen das es in dem Fall um eine Vermögensauskunft geht.

Faktisch hast du u. U. recht!   

___________________________Gegenfrage:____________________________________________________________

Wie viele andere Termine kennst du denn, die 802g androhen und einen Schuldner zwingen den Termin wahrzunehmen, in einer Zwangsvollstreckungssache?   

Lev    8)


Edit "DumbTV":
Bitte hier, wie überall im Forum, nicht in allgemeine Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: FritzP am 25. Dezember 2018, 21:16
In dem vorigen Schreiben, das Person A bekommen hat, ging es tatsächlich um eine EV. Nachdem aber ein Teilbetrag bezahlt wurde, kam das Schreiben, was oben zu lesen ist.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: pinguin am 25. Dezember 2018, 22:04
In dubio pro reo.

Ist es nicht eines der Grundsätze im juristischen Bereich?

Wer hat Schuld, wenn der Gesetzgeber, sollte es so sein, nicht präzise formuliert?
Wer hat Schuld, wenn lokale Behörden nur einen Teil des gesetzten Rechts anwenden und sich, u. U. rechtswidrig, ihren eigenen Teil dazu erfinden?

Warum sollte, wenn Teilzahlung aktuell vereinbart ist, etwas anderes gültig sein?

Noch dazu, wieso sollte der "Angeklagte" auf das Konto des GV einzahlen?

Zitat
sofern nicht vorher eine Überweisung auf das Konto des GV stattgefunden hat!

Wäre doch die Frage, ob nicht der GV das erfunden hat? Immerhin ist er ja (noch) an jedem von ihm eingetriebenen Betrag beteiligt? ***

@FritzP
Erkundige Dich bitte, ob es in Deinem Bundesland eine Bestimmung hat, nach der ein GV für Vollstreckungsangelegenheiten wie auch Abnahme von Vermögensauskünften eines gerichtlichen Auftrages bedarf.

*** Künftig, (mit Rückwirkung ab 01. Januar 2019), hat ein GV jenen Betrag an den "Schuldner" wieder rauszurücken, wenn ihm ein Mißbrauch der Rechte, (siehe Art. 17 EMRK), nachgewiesen wird, denn auch ein GV hat die EMRK bei seinem beruflichen Tun als Amtsperson Punkt für Punkt einzuhalten!

Sorry, die EMRK ist nun einmal europäisches Basisgrundrecht für alle natürlichen Personen und nichtstaatlichen Organisationen, (siehe Art. 34 EMRK), und absolut bindend für alle staatlichen Stellen, bzw. Amtsträger im Geltungsbereich der EMRK; also in allen Nationalstaaten, die die EMRK ratifiziert haben.

@DumbTV
Will nicht vom Thema abweichen, doch kann nicht genug auf die Konvention, (EMRK), hingewiesen werden, denn diese ist das Instrument, mit der alles kippt, was ihr nicht entspricht.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Lev am 25. Dezember 2018, 22:36
@ P.

Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

Lev
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Markus KA am 25. Dezember 2018, 22:40
Wäre doch die Frage, ob nicht der GV das erfunden hat?

Wie kann in dem fiktiven Fall reagiert werden, wenn es sich herausstellen sollte, dass kein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vorliegt? Möglicherweise könnte dies eine gute Begründung für eine Erinnerung sein.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Lev am 26. Dezember 2018, 02:50
Mal ohne Latein.

______________________Kurzform_________________________________________

- Wer die Haft bevorzugt, der nimmt den Termin nicht wahr!
- Wer die Haft vermeiden will, der nimmt den Termin wahr!


_____________________Die o.g. Haftandrohung__________________________________
@ Kurt und MarkusKA

Zunächst mal, es gibt weder einen Haftbefehl, noch einen Haftantrag in der o.g. Angelegenheit.
Der o.g. Erlass ist eine Rechtsfolge und hat mit einem Haftantrag nur wegen Nichterscheinens zu tun.
D.h. im Fall des Nichterscheinens folgt der Rechtsakt.

Lev
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: GesamtSchuldner am 26. Dezember 2018, 03:27
Da der Gläubiger auch einer Teil/Ratenzahlung zugestimmt hat,
Wie sieht denn diese Zustimmung genau aus?
Hat der Gläubiger einem konkreten Teilzahlungsplan zugestimmt und wurde dieser Plan durch die Zahlung der Rate eingehalten?
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: DumbTV am 26. Dezember 2018, 12:16
In Ergänzung zu obigen Beitrag:
... Schreiben die eine Vermögensauskunft ankündigen, sehen überlicherweise anders aus und erwähnen eine ggf. anstehende Vermögensauskunft ausdrücklich. Siehe z.B.: ...

hier ein Schreiben vom GV aus dem Fall, indem eine Vermögensauskunft angekündigt wird:

(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11719.0;attach=22489;image)
(https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=11719.0;attach=22491;image)
Thread: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11719.msg79256.html#msg79256


Abgesehen davon stellt sich die Frage, ob in diesem Fall tatsächlich ein Haftbefehl beantragt werden würde oder lediglich eine Drohkulisse aufgebaut wird? Zum einen aufgrund der relativ "geringen" noch offenen Summe sowie der bereits getätigten (Teil-) Zahlungen. Sollte tatsächlich ein Haftbefehl ausgestellt werden, könnte sich dieser wohl durch Zahlung des angeforderten Betrages erledigen.

Bei der Wahrnehmung des Termins könnte ein vertrauensvoller Zeuge sinnvoll sein. Auch um ggf. auf Unerwartetes reagieren zu können und ggf. öffentlich zu machen.

Im Vorfeld könnte, beim GV, auch in Erfahrung gebracht werde, was trotzt wohl geleisteter Ratenzahlungen der Grund für das Schreiben ist. Siehe auch vorherigen Beitrag von "GesamtSchuldner"

... Hat der Gläubiger einem konkreten Teilzahlungsplan zugestimmt und wurde dieser Plan durch die Zahlung der Rate eingehalten?
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: pinguin am 26. Dezember 2018, 15:11
Würde hier aber nicht Schritt 2 vor Schritt 1 gemacht?

Die ersuchte Stelle hat von Amts wegen zu ermitteln, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen; darüber hat es doch eine auch im Forum schon bekannte Entscheidung des Bundesfinanzhofes? BFH VII B 151/85; Jau, siehe hier:

Re: Urteil gesucht- Vollstreckbarkeit gegenüber dem Vollstreckungsorgan
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28772.msg184382.html#msg184382 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28772.msg184382.html#msg184382)

Wieso sollte es also bei einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen, (siehe BGH KZR 31/14, Rn. 2 + Rn. 29), nicht eines gerichtlichen Titels bedürfen, den alle Unternehmen erwirken müssen, die finanzielle Forderungen gegenüber "zahlungsunwilligen" "Schuldnern" haben?

Zumal neben dem BGH alleine die Landgerichte befugt sind, gerichtlich Streitereien zu klären: siehe §87ff GWB.
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: art18GG am 27. Dezember 2018, 14:53
Generell sollte man bei solchen Androhungen auch auf den Artikel 1 des Protokolls Nr. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verweisen, der da lautet:
Zitat

Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
https://www.menschenrechtskonvention.eu/verbot-der-schuldhaft-9396/

Solche Schreiben bitte auch im Rahmen der Beschwerdeaktion bei Amnesty International nach London senden:
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Lev am 27. Dezember 2018, 17:17
@ art18GG

Zitat
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

Zitat
...
Andererseits ist die in Artikel 1 des Protokolls Nr. 4 gewählte Formulierung “allein deshalb, weil er nicht in der Lage ist” für die Auslegung des Artikels von besonderer Bedeutung. Aus ihnen ergibt sich, dass das Verbot der Freiheitsentziehung eben gerade nicht für alle Fälle gilt, in denen der Schuldner die Unmöglichkeit der Erfüllung schuldhaft herbeigeführt hat oder herbeizuführen beabsichtigt. Insbesondere wird hierdurch die Zulässigkeit von Freiheitsstrafen für Betrug, Untreue, Unterschlagung u. ä. sowie des persönlichen Sicherheitsarrestes (§§ 918, 933 ZPO) nicht beeinträchtigt. Die Haft zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung (§ 888 ZPO) sowie zur Erzwingung einer Vermögensauskunft (§ 802g ZPO) wird durch Artikel 1 des Protokolls Nr. 4 zur Menschenrechtskonvention nicht betroffen, weil der Schuldner in diesen Fällen in der Lage ist, durch sein Verhalten die Freiheitsentziehung abzuwenden.

https://www.menschenrechtskonvention.eu/verbot-der-schuldhaft-9396/

Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Cali am 27. Dezember 2018, 17:36
Ich weiß nicht ob es stimmt, aber ich hatte mal gelesen, das eine Vermögensauskunft, eine Anerkennung der Schuld beinhaltet, d.h. wenn man die Vermögensauskunft abgibt, erkennt man die Schuld an.

Es wäre also theoretisch nicht möglich, nur durch sein verhalten den Freiheitsentzug abzuwenden, oder irre ich mich dort jetzt total?

Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: Lev am 27. Dezember 2018, 19:32
@ Cali
Zitat
Ich weiß nicht ob es stimmt, aber ich hatte mal gelesen, das eine Vermögensauskunft, eine Anerkennung der Schuld beinhaltet, d.h. wenn man die Vermögensauskunft abgibt, erkennt man die Schuld an.

Mein guter Cali das ist völlig richtig! 
Die Vermögensauskunft (und das Vermögensverzeichnis) ist i.d.R. zu beurkunden mit einer Unterschrift. Wer diese leistet, räumt die Schuld ein.
Das Verfahren wäre dann zu ungunsten des Schuldners beendet.


                                                 Was ist, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe
____________________________der Vermögensauskunft nicht nach kommt?__________________________________

Also was ist, wenn der sogenannte Schuldner die Unterschrift über sein Vermögen verweigert und keine Auskunft gibt?

                                                     Dann ist Zwang das erste Mittel der Wahl.
I.d.R. verfährt der GV dann nach 802l*. Insofern die Ladung wahrgenommen wurde, besteht zumindest die Möglichkeit 802g zu umlaufen.
802g ist dann normalerweise das letzte Mittel und nicht mehr das erste.

* https://dejure.org/gesetze/ZPO/802l.html 
§ 802l ZPO

https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html
§ 802g ZPO



Lev
Titel: Re: Teilzahlung vereinbart, nun Gesamtzahlung gefordert, Drohung mit Haftbefehl
Beitrag von: pinguin am 28. Dezember 2018, 09:29
Die Vermögensauskunft (und das Vermögensverzeichnis) ist i.d.R. zu beurkunden mit einer Unterschrift. Wer diese leistet, räumt die Schuld ein.
Nehmen wir mal den Fall; es hätte keinen gerichtlichen Titel und der Unterzeichner dieser Zwangsunterschrift würde mit dieser Unterschrift schriftlich auf diesem Dokument festhalten, daß mit der Leistung dieser Unterschrift kein Schuldanerkenntnis erfolgt?

Und, übrigens, zu Deinem § 802g heißt es:

Zitat
Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht
Der GV darf  von sich aus hier nichts festlegen.