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  • VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr. 30.11.2018, 12 Uhr, "seppl": 30. November 2018

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr. 30.11.2018, 12 Uhr, "seppl"  (Gelesen 25575 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Bravo @seppl, das durchgestanden zu haben - auch & gerade, wenn "man" Dich hat 5 Jahre schmoren lassen. Vmtl. haben die ehrenwerten Herrschaften schon längst damit gerechnet, dass Du das Handtuch werfen würdest. Das hast Du nicht getan.

Sich über das Gericht selber aufzuregen, ist es nicht wert. Nicht darüber, wie der nette Herr Vorsitzende (wo ein fiktiver Besucher - entgegen dem, wie andere sagen - absolut davon überzeugt ist, dass im Rundfunkbeitragsverfahren exakt der Richter und niemand anderes Dein Gegner ist) Dich jedenfalls dem Wortlaut nach auch noch verarschen zu dürfen oder zu sollen meinte (vgl. die Frage wegen Streitwertminderung um 3,40), auch nicht oder sogar noch weniger darüber, wie der Vorsitzende - wie Du schreibst - sich über den Klageaspekt der Gesamtschuldnerschaft freundlich gesagt hinweggemogelt hat. Das hat Methode, nichts anderes und hat mit juristischem Können nicht für 2 Pfennige was zu tun. Die Verwaltungsgerichte dieses Landes spielen unter Ausnutzung ihrer Position und ihrer Unangreifbarkeit nicht zuletzt Dank § 839 BGB mit dem berühmten Richterspruchprivileg schlicht so etwas wie "Hase-und-Igel" mit dem Bürger, nichts anderes. Da gereicht es einem schon zur größten Ehre, wenn man denen einfach die Stirn bietet - ungeachtet aller in 98% der Fälle nicht bestehenden Erfolgsaussichten zumal auf subalterner Ebene.

Sowohl zur zweifelhaften Rolle der Gerichtsbarkeit dieses Landes im Rahmen der i. S. "Rundfunkbeitrag" politisch motivierten "Aburteilung" aufmüpfiger Bürger aller Art, wie auch zum Thema der für den sogenannten "Rundfunkbeitrag" erfundenen "Gesamtschuldnerschaft" hatte auch Herr Dr. Hennecke in seiner bekannten Schrift (im Rahmen seiner Erörterung der Rechtswidrigkeit der Festsetzungsbescheide der "Anstalten") einiges zu sagen gewusst.

Dranbleiben, dann gibt es vor dem Weg zum EGMr eben noch eine Verfassungsbeschwerde mehr :)

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 22:16 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

v
  • Beiträge: 1.194
Ich möchte mich bei den vielen Unterstützern, die den Weg ins VG Hamburg gefunden hatten, von Herzen bedanken. ...

Seppl, WIR haben zu danken, für die grandiose Vorstellung / Vorführung! Hut ab! Du hast Dich wirklich wacker geschlagen. Die Erschöpfung zum Ende der Verhandlung ist nur zu verständlich und jeder, der mal "da vorne" gesessen hat, kann das sehr gut nachvollziehen.
Einige immer wieder in Verhandlungen auftauchende Fallstricke hast Du zuverlässig umschifft. So wird z.B. immer wieder gerne versucht, den Fokus auf den Art. 3 GG zu lenken und darüber unendlich zu diskutieren, obwohl das BVerfG dazu bereits entschieden hat. Das macht es für das Gericht dann einfach, eine Klageabweisung zu begründen. Dagegen hast Du Dich sehr gut gewehrt!

Die Freundlichkeit der Richter hat Methode und währt nur solange die Verhandlung dauert. Im darauf folgenden Beschluß kommt dann der Tritt in die Eier.

So gesehen hast DU den Richter ziemlich vorgeführt, indem Du konsequent Dein Hauptanliegen der "Gewissensprüfung" in den Vordergrund gerückt hast. Ich hatte den Eindruck, dass die Gesprächsführung bei Dir lag und dem "Einzelrichter" dieses Thema sichtlich nachdenklich stimmte. (vielleicht hat er aber auch nur einen Ausweg aus dem sichtlich unangenehmen Thema gesucht)

Sehr bezeichnend fand ich die Entscheidung (und Begründung) des Richters, auf die Vorladung der anderen "Gesamtschuldner" zu verzichten, da die Verhandlung dafür ja vertagt werden müsste... Das dürfte ein Angriffspunkt in der Berufung sein.
Auch die Beitragsnummern der anderen Gesamtschuldner nicht zu nennen war konsequent und richtig. Es kann nicht Aufgabe des Klägers sein, die Daten des Beitragsservice zu ordnen. DIE haben die Daten und DIE kassieren unrechtmäßig doppelt und mehrfach! Wenn die aufgrund von Vermutungen Festsetzungsbescheide erlassen, dann sind DIE in der Beweispflicht, dass diese Bescheide rechtmäßig erlassen wurden und der Empfänger TATSÄCHLICH beitragspflichtig ist!
Dass das Gericht auf die Aufklärung dieser Frage (Mehrfachbebeitragung der WG) verzichtet hat, weil der Kläger Datenschutzvorschriften ernst nimmt und die Beitragsnummer nicht mitteilt, ist ein Skandal! Gibts da nicht eine Ermittlungspflicht von Amts wegen auf Seiten des Gerichts?

Ich bin schon sehr gespannt auf die Entscheidung des VG (auch wenn ich ahne, wie diese wohl ausfällt).

Vielen Dank für Dein Engagement, Deine Ausdauer und Beharrlichkeit!

...der Weg hat sich auf jeden Fall gelohnt! ;D




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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Was diese Frage angeht...

...
Gibts da nicht eine Ermittlungspflicht von Amts wegen auf Seiten des Gerichts?
...

...könnte man die ohne jeden Zweifel beinahe mit einem entschiedenen "Ja" beantworten. Aber nur beinahe - denn Du hättest präziser fragen müssen. Nämlich so, ob darüber hinaus, dass auf dem Papier für die örtlichen GEZ-Geschäftsstellen bzw. GEZ-Bezirksleitungen (Verwaltungsgerichte / Oberverwaltungsgerichte) eine Amtsermittlungspflicht steht, diese Pflicht auch praktische Relevanz im Hinblick auf die letzendliche Entscheidung hat.

Aus eigenem Erleben weiß ein fiktiver Besucher, dass sich Verwaltungsgerichte / Oberverwaltungsgerichte - um bspw. Klagen von Geringverdienern z. B. mit Wohngeld auf Befreiung vom "Rundfunkbeitrag" entgegen 1 BvR665/10 abweisen zu können - selbst so hanebüchene Behauptungen wie die sich zu eigen machen, im Antragsverfahren für Wohngeld finde überhaupt keine Bedürftigkeits- bzw. ergänzende Vermögensprüfung statt, weswegen eine analoge Anwendung von § 4,6,1 RBStV nicht in Frage komme.

Würde ein so daherredendes bzw. besser: die Ausführungen einer "Anstalt" derart stumpf wiederkäuendes Verwaltungsgericht anstelle dessen seiner Amtsermittlungspflicht Folge leisten, wüsste es bspw. dass wie jede andere Sozialbehörde auch die Ämter für Wohnungswesen die Befugnis zur Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern innehaben, ganz abgesehen davon, dass ein Antragsteller dort sämtliche Unterlagen beibringen muss inkl. Steuerbescheid/en, Fragebogen zu Einkommen und Vermögen, wie das entsprechend auch beim HartzIV-Antrag bei der Arge zu geschehen hat.

Die angesprochene Amtsermittlungspflicht hat also keinerlei praktische Relevanz, insbesondere natürlich wenn diese Erkenntnisse zutage zu fördern imstande sein sollte, die einem Urteil der politisch gewünschten Art im Wege stehen würden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 22:18 von Besucher«
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  • Beiträge: 173
@ seppl

Danke, dass du dein Gewissen nicht aus Bequemlichkeit verleugnest! Danke für deinen beherzten Auftritt, deinen beherzten Einsatz für die Freiheit des menschlichen Gewissens.

Paul Kirchhof schreibt in seinem Buch „Beherzte Freiheit“:

„Wir fühlen uns frei, sind stolz auf unsere Freiheit und wehren uns sensibel gegen jede Bedrohung der freien Gesellschaft. Doch wenn wir müde, enttäuscht oder krank sind, wenn sich eine Stimmung von Angst, Unsicherheit und Bedrohung verbreitet, gelingt es uns nicht immer, entschlossen und tatendurstig dieser Entwicklung entgegen zu treten. Beherzte Freiheit will errungen sein. Sie ist nicht jedermanns Sache...“

Danke @seppl, dass es dir gelingt, trotz der Verbreitung einer Stimmung von Angst dieser Entwicklung entgegenzutreten

Im weiteren Text im Zusammenhang mit Sokrates:
„Wir werden und sollen solche sokratische Gelöstheit nicht erreichen, weil wir am Leben hängen, ein Unrechtsurteil nicht klaglos hinnehmen, die Selbst- und Weltabgewandtheit nicht zum Prinzip einer freiheitlichen Gesellschaft machen wollen. Wir setzen auf die beherzt gegen Obrigkeit und Umfeld wirkende Freiheit....“

Danke @seppl, das tust du.


Und weiter:
„Diese Bedrängnisse....kommen näher und belasten auch den Menschen, der in öffentlicher Sicherheit und individueller Freiheit lebt. Er braucht einen wachen Geist, um diese Gefahren und Bedrohungen zu erkennen und an der Gegenwehr mit seinen Kräften mitzuwirken. Er versteht sich nicht als ohnmächtiges Mitglied einer Schicksalsgemeinschaft, sondern als verantwortlicher Mitgestalter einer freiheitsmutigen Gesellschaft....“
(Hervorhebungen nicht im Original)

@ seppl
Du hast den wachen Geist. Du verstehst dich nicht als ohnmächtiges Glied einer Schicksalsgemeinschaft, sondern als verantwortlicher Mitgestalter einer freiheitsmutigen Gesellschaft. Danke dir!

@ seppl
 Danke. Du hast die Verhandlung auch für mich geführt. Mir wurde die mündliche Verhandlung verwehrt. Ich habe gleich ein Urteil zugesandt bekommen „Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der Klägerin, vornehmlich die Gewissensfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, eingreifen könnte.“ Weil ich in der Bundesrepublik Deutschland lebe, weil ich existiere und für meine Existenz eine Wohnung und nicht die Straße gewählt habe, habe ich, solange ich lebe, einen „Rundfunkbeitrag“ zu zahlen. Daraus ist kein unverhältnismäßiger Eingriff in meine Grundrechte erkennbar? Von wessen Verhältnissen ausgehend? Von meinen nicht.

Ich frage mich: Welchen Wert haben die in der Verfassung garantierten Menschenrechte in unserem Land? Welchen Wert haben die Würde eines Menschen und das Gewissen des Menschen?
Menschen, die offensichtlich selbst die Liebe zum Leben, die eigene Geschichte und das Gewissen verleugnen, wollen über das Leben ihrer Mitmenschen verfügen.
Menschen, deren Entscheidungen im Leben weder Würde noch Gewissen erkennen lassen, die ihre eigene Würde, das eigene Gewissen zubetoniert oder mit Geld zugepflastert haben, urteilen über die Würde und das Gewissen ihrer Mitmenschen und wollen darüber verfügen!

Die Sonne (hier der „RBStV“) bringt es an den Tag.

Paul Kirchhof hatte zum Juristischen Mittagstisch nach Oldenburg eingeladen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29015.msg184540.html#msg184540

„Haben wir heute noch die Ursprungsidee von Freiheit wie das Grundgesetz?“
Leider hat er seine Einladung wieder zurückgezogen. Es hätte ein Forum werden können für gemeinsame Überlegungen zu Wegen aus dieser Krise.

@ seppl
Wir werden unseren wachen Geist bewahren und an der Gegenwehr mit unseren Kräften mitwirken. Wenn auch Torschützen der Eigentore mit aufwachen, werden wir es leichter haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2018, 07:54 von Adeline«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin,

auch ich habe an der mündlichen Verhandlung von Seppl teil genommen. Wer selbst in der Situation einer absurden Verhandlung war, kann durchaus nachvollziehen, wie es dir, Seppl, ergangen sein muss. Es war für mich auch die erste mündliche Verhandlung, wo der Richter Zurufe und Spickzettel zugelassen und nicht energisch unterbunden hat. Die Lockerheit und Freundlichkeit des Richters sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das, was in der Verhandlung vorgebracht wurde, wieder keine Berücksichtigung findet. Das ergibt sich aus den Erfahrungen der anderen Verhandlungen. Aber auch ich hatte das Gefühl, dass der Richter bei den Argumenten der Gesamtschuldnerschaft und der Frage der Stelle, wer für eine Gewissensprüfung (wenn es eine solche überhaupt geben kann) zuständig ist.

Seppl, meine Hochachtung für dein entschlossenes Auftreten, trotz deiner sichtlichen Betroffenheit! Ich war nach 30 Minuten der mündliche Verhandlung vor der Kammer Bremen schon sowas von fertig, dass ich kaum noch ein Wort rausbrachte.
Es macht wirklich Sinn, einigen mündlichen Verhandlungen beizuwohnen, dann verliert man (Frau) die Ehrfurcht und den Respekt vor der Gerichtsbarkeit und handelt vielleicht etwas entspannter (kein Vorwurf, sondern eigene Erfahrung).

Aber!

Ein Mann, zur linken Seite von Seppl, hat in der 2. Pause etwas für mich sehr wichtiges in Richtung NDR Vertreter und Richter gesagt (und danach ist der Mann gegangen), wo ich noch mal das Nachdenken beider (NDR und Richter) beobachten konnte.

Ich versuche das mal sinngemäß wiederzugeben:

“Es ist unglaublich, dass wir Bürger in Deutschland gezwungen werden, für eine Meinungsbildung zahlen zu müssen. Das ist das Ende der Demokratie!“

Ich danke dir, du hast dich auch für mich eingesetzt!

In dem Sinne
Ohmanoman!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2018, 01:29 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

w
  • Beiträge: 39
Wie gesagt. In diesem Verfahren musste ich mit jeder von mir gegebenen Antwort damit rechnen, in eine "Verwaltungsfalle" zu tappen, die "natürlich" dann völlig neutral zuschnappen würde.

@seppl:
Kannst du beschreiben, was das ist, diese "Verwaltungsfalle"?
Das wäre nützlich zu wissen für meine eigene Verhandlung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2018, 01:22 von Bürger«

  • Moderator
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@weba: Ich schicke Dir eine PM!
seppl


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 984
Ich möchte gerne ein Beispiel nennen, damit niemand in eine solche Falle tappt:

Der Kläger erkennt die Beitragsbescheide nicht an. Zum Abschluss der Verhandlung kommt es zum Stellen von Anträgen. Der Kläger möchte keinen Antrag auf Aufhebung der Bescheide stellen, weil er befürchtet, dadurch die Bescheide implizit anzuerkennen.

Der Richter wertet die Aussage des Klägers auf Nichtstellung von Anträgen als Klagerücknahme.
Damit wäre das Verfahren endgültig beendet !


Im vorliegenden Fall gab es aber viele Zeugen im Gerichtssaal, die mitbekommen haben, was da gerade abläuft. Und der Richter gestattete dem Kläger, dann noch einen Antrag auf Aufhebung der Bescheide zu stellen. Sobald die Verhandlung aber geschlossen ist, geht das nicht mehr.

Daran kann man erkennen, dass Publikum im Gerichtssaal durchaus wichtig sein kann ...
Bitte geht zu den Verhandlungen in Eurem Umfeld und unterstützt die Mitstreiter durch Eure Anwesenheit !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2018, 20:14 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Der Kläger möchte keinen Antrag auf Aufhebung der Bescheide stellen, weil er befürchtet, dadurch die Bescheide implizit anzuerkennen.
...
Daran kann man erkennen, dass Publikum im Gerichtssaal durchaus wichtig sein kann ...
Bitte geht zu den Verhandlungen in Eurem Umfeld und unterstützt die Mitstreiter durch Eure Anwesenheit !
Dem kann ich nur zustimmen!
Als ich mich nicht entscheiden konnte, hatte ich jedoch aufgrund der ungenügenden Angaben zu den  Inhaltsadressaten in den Bescheiden mit mir gehadert, ob ich den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Bescheide stellen sollte, anstelle der Aufhebung. Nichtige Bescheide sind nämlich nicht aufhebbar, weil rechtlich unwirksam. Und aufgehobene Bescheide können vorher nicht nichtig gewesen sein. Das ist die Verwaltungsfalle.
Ich war aber so fertig, dass ich dann den "Publikumsjoker" genommen habe. Ob das richtig war, ist mir noch nicht klar.


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w
  • Beiträge: 39
Der Richter wertet die Aussage des Klägers auf Nichtstellung von Anträgen als Klagerücknahme.
Damit wäre das Verfahren endgültig beendet !

Danke, das ist nützlich zu wissen. Es ist echt interessant, wie je nach Kontext in der Verhandlung implizite Fakten geschaffen werden oder Annahmen getroffen werden.

Daran kann man erkennen, dass Publikum im Gerichtssaal durchaus wichtig sein kann ...

Dann mache ich hier nochmal Werbung für meine Verhandlung:
VERHANDLUNG VG Gelsenkirchen, Di. 11.12.18, 9:45 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29424.0.html

Danke für die Infos!


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Die Kernfrage meiner Klage, ob der NDR meinen Härtefallantrag aus Gewissensgründen bearbeiten darf und soll, wurde vom Gericht nicht beantwortet!

Gericht und Vertreter der Gegenpartei haben mich zwar wiederholt darauf gedrängt, einen Härtefallantrag zu stellen. Es wurde aber stets vermieden zu sagen, ich solle einen Härtefallantrag aus Gewissensgründen an den NDR stellen!

Der Richter hat mir zum Schluss sinngemäß folgenden Antrag "in den Mund gelegt":

Ich beantrage, dass der NDR mir über das Gericht mitteilen soll, wer über meinen Antrag aus Gewissensgründen entscheiden darf.
(Anm: hat jemand aus dem Publikum noch den genauen Wortlaut der Formulierung des Richters im Kopf oder notiert? Ich nehme stark an, dass das so im Beschluss nicht stehen wird)

Wozu braucht man da noch ein Gericht?  ???

Versucht mal ein Gericht in irgendeiner Instanz dazu zu bringen, den Satz

"Die Landesrundfunkanstalt ist berechtigt, über den Härtefallantrag aus Gewissensgründen des Klägers zu entscheiden"

in einen Beschluss oder ein Urteil zu bringen. Das geht nicht.



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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Zur Gesamtschuldnerfrage:

Die Gesamtschuldnerfrage wird mit brachialer Gewalt aus dem Rechtsgeschehen der Rundfunkbeitragsabwicklung von Landesrundfunkanstalt und Gerichten herausgehalten, obwohl sie klar im RBStV § 2 festgelegt ist.

Zuletzt festgestellt zum Verhandlungstermin am 04.12.2018 VG Hamburg, an dem nicht nur die Öffentlichkeit, sondern sogar die Ehefrau ausgeschlossen wurde.
Die Ehefrau musste, wie das anwesende Publikum "draußen bleiben". Siehe

VERHANDLUNG VG Hamburg, Di. 04.12.2018, 16 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29407.msg184909.html#msg184909

Ich selber hatte zu meiner Klage den Antrag gestellt, dass die ehemaligen gesamtschuldnerischen Mitschuldner der den Beitragszeitraum umfassenden Bescheide als notwendig Beizuladende anzusehen sind. Zum Nachweis legte ich einen Melderegisterauszug von 2013 bis aktuell vor. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben.

Der Richter begründete sinngemäß dies ziemlich hilflos mit den "vielen ausländischen Namen, die im Melderegisterauszug aufgeführt waren". Das würde seiner Auffassung nach eine Nachforschung zu aufwändig machen. Er nannte dabei beispielhaft eine Person spanisch klingenden Namens, die allerdings im Melderegisterauszug  gar nicht erwähnt war. Es stellte sich heraus, dass sich dieser Name in der beim Beitragsservice über mich gespeicherten Akte befand und von 2003 stammte. Also nach den Datenschutzbestimmungen schon lange nicht mehr vorhanden sein sollte. Der Meldregisterauszug beinhaltet einen iranischen Namen, einen Namen, der sich nach einer deutschen Person mit englischem Nachnamen anhört und drei Personen mit demselben deutschsprachigen Nachnamen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2018, 11:56 von seppl«
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S
  • Beiträge: 1.120
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hier einmal ein Beispiel, wie ein VG auf den Antrag einer Gewissensprüfung durch eine neutrale Stelle reagiert:
Zitat
Eine Gewissensprüfung findet im Rundfunkbeitragsrecht nicht statt.
Ein VG bestimmt mittlerweile schon, welche Grundgesetzartikel noch Gültigkeit besitzen und welche nicht. :(

Anm.Mod.seppl: Was steht da wirklich: Nicht dass das Gewissen keine Rolle spielt, sondern nur, dass keine Gewissensprüfung stattfindet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2018, 16:25 von seppl«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

S
  • Beiträge: 1.120
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Dieser Satz eines fiktiven Verwaltungsgerichtes steht so wortwörtlich in einem fiktiven Schreiben, welches einer fiktiven Person heute ins Haus geflattert ist.
Es ist der Versuch, sämtliche Gewissensargumente einer fiktiven Person mit einem Schlag vom Tisch zu fegen.
Wenn das keine Missachtung des Artikel 4 GG ist, was ist es dann?


Edit "Bürger":
Bitte der Übersicht und Thementreue hier keine Vermischung oder Vertiefung von Einzelfällen/ Einzelaspekten. Falls nicht bereits existierend, dann ggf. gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Hier bitte ausschließlich zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr. 30.11.2018, 12 Uhr, "seppl"
und die besagte Verhandlung zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 13:42 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

w
  • Beiträge: 39
Die Kernfrage meiner Klage, ob der NDR meinen Härtefallantrag aus Gewissensgründen bearbeiten darf und soll, wurde vom Gericht nicht beantwortet!

Wurde denn überhaupt schon mal gerichtlich festgehalten, dass Verweigerung aus Gewissensgründen ein Härtefall ist? In der Verhandlung schien das ja auch von Richter und Rundfunkseite so angenommen. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 00:22 von DumbTV«

 
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