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  • VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr. 30.11.2018, 12 Uhr, "seppl": 30. November 2018

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr. 30.11.2018, 12 Uhr, "seppl"  (Gelesen 25634 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Verhandlungstermin VG Hamburg am Fr. 30.11.2018 um 12.00 Uhr im Saal 4.01
Kläger ist user "seppl".

Ich würde mich freuen über Rückmeldungen hier oder per PM, wer und wieviele Personen Interesse haben, die Öffentlichkeit bei der Verhandlung zu vertreten. Dem Beschluss des Gerichts nach zu urteilen, kann es eine sehr kurze Verhandlung werden.

Die Klage beruht darauf, dass ich anfechte, der Beitragsservice als öffentlich rechtliches Inkasso oder die Landesrundfunkanstalt als parteiisches Unternehmen dürfen Härtefallanträge aus Gewissensgründen bearbeiten, bzw. Entscheidungen über mein Gewissen fällen.

U1 Hauptbahnhof-Süd  / eine Station bis Lohmühlenstrasse
Fussweg:
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Weitere Beiträge zum Thema siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 16:58 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

g
  • Beiträge: 368
@seppl,

Wer, bitte, ist die 'Beklagte Partei', wie sie konkret in der Klage von dir benannt ist?

Anm.Mod.seppl: Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg. Ich hatte noch Antrag auf Abänderung des Passivrubrums auf "vertreten durch den Intendanten" gestellt, der blieb aber unbearbeitet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2018, 14:15 von seppl«

g
  • Beiträge: 368
@seppl,

Bitte bedenken, es sind mehr oder weniger Vermutungen bzw. Anfragen zu deiner Angelegenheit und keine Behauptungen.
Im thread von pinguin:
'BS -> Einhaltepflicht von Landesrecht und Grundrecht, weil Teil -> A. d. ö. R. '
geht es teilweise um den RBB.
Mir sind da einige Zusammenhänge nicht klar, sobald sich mehrere Länder zusammentun.
Vllt. kann sich pinguin dazu noch äußern?

Rundfunk soll Landesrecht sein. Es fällt der Begriff: LRA.
Du wohnst m.E. in Hamburg?

Für meine Begriffe zählt in HH in Sachen Rundfunk das Landesrecht von HH.

Die 'Beklagte Partei' soll der NDR sein. Am NDR sind 4 Länder beteiligt. D.h. für mich, dass du gegen eine Anstalt, an der 4 Länder beteiligt sind, klagen würdest?

Das eigentliche Rechtsverhältnis in Sachen Landesrecht würde für mich aber zwischen dem Rundfunk von HH und dir bestehen, weil du mit den anderen Ländern rechtlich in keinerlei Beziehung stehst.

Deine LRA wäre die von HH, da HH dein Bundesland ist. Wenn du gegen den NDR klagst, dann kann das nicht mehr mit Landesrecht von HH geschehen, sondern nach Bundesrecht. Bundesrecht ist für meine Begriffe jedoch kein Rundfunkrecht.
Lt. Pinguin kann wohl Werbung lt. Bundesrecht durchgeführt werden?

Alles in allem ist mir nicht klar, wie man rundfunkrechtlich, also landesrechtlich gegen den NDR vorgehen will?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2018, 21:07 von Bürger«

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  • Beiträge: 3.247
Alles in allem ist mir nicht klar, wie man rundfunkrechtlich, also landesrechtlich gegen den NDR vorgehen will?
Ich will ja gar nicht gegen den NDR vorgehen. Die Rechtsbehelfsbelehrungen in den Widerspruchsbescheiden verlangen das. Ich lehne die Zwangsabgabe als Abgabe auf ein Grundbedürfnis ab und gehe in erster Linie dagegen vor.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

g
  • Beiträge: 368
Wenn du die Zwangsabgabe ablehnst, dann muss es ja Jemanden geben, der von dir diese haben will.

Bei mir will ein sog. Beitragsservice aus Köln Geld haben. Ich kenn die gar nicht.

Daher habe ich eine mail an den rechtlichen Vertreter des MDR geschickt, um zu erfahren, um wen es sich landesrechtlich beim BS handelt, da der nicht in Sachsen ansässig ist. Antwort bekommt man keine.


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H
  • Beiträge: 583
Wenn du die Zwangsabgabe ablehnst, dann muss es ja Jemanden geben, der von dir diese haben will.

Das sind die Rundfunkanstalten, aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages. Der BS macht als Lakeie nur die Drecksarbeit, damit das Ansehen der ÖRs unbeschadet bleibt, bzw. nicht noch negativer in der Bevölkerung wahrgenommen wird, als es scheinbar aktuell ohnehin der Fall ist.

Wenn jemand also Gegen die Zwangsabgabe als solches ist, müsste m.M.n der Rundfunksaatsvertrag als solches angegriffen werden.

Vielleicht sollte man sich wirklich einmal überlegen, sich in Bremen zusammen zu finden (kleinstes Bundesland) und dort versuchen, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen (zu beenden, whatever) um diesen dann auch für die anderen Bundesländer ungültig zu bekommen.

Viel Erfolg seppl am Freitag !!!

Liebe Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2018, 11:09 von DumbTV«

  • Beiträge: 37
Hallo, @Housebrot,

Dieser sogenannte "Beitragsservice" ist Teil der administrierten Staatspropaganda, und weite Bevölkerungsteile wissen das auch nur zu genau. Die Leute dort in Köln machen sich die Finger nicht mehr schmutzig als die Profiteure in den einzelnen Rundfunkanstalten selbst.
Die wirkliche Drecksarbeit machen die Zwangsvollstreckungsbehörden. Vor ganz kurzer Zeit hatte ich die Gelegenheit, einen Vollstreckungsbeamten in einer Finanzbehörde ganz kurz zu sprechen. Er sagte - fast wortwörtlich - "Wir sind dann die Bösen", was auch von einem fatalistischen Mienenspiel begleitet wurde, und er machte auch nicht wirklich den Eindruck, daß das Eintreiben der "öffentlich-rechtlichen" Forderungen der Staatssender eine sonderlich erquicklichliche Tätigkeit ist.

Sich ausgerechnet vom Stadtstaat Bremen einen grundsätzlichen Umschwung bezüglich einer möglichen Kündigung dieses "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu erhoffen, erscheint mir angesichts des Milieus, daß dort herrscht, reine Traumtänzerei.
Das wirkliche Potential liegt im Osten, im sogenannten "Beitrittsgebiet". Da gibt's noch 'ne ganze Menge Leute, die sich noch genau daran erinnern, wie es war, als schon einmal ein Staatssender am Bedarf vorbei funkte. Die haben ganz heftige Déjà-vu-Erlebnisse! Ich auch! Und ich versichere hiermit hoch und heilig: Ich kenne die Stimmung in "Dunkeldeutschland" wirklich gut!

Gruß
Oregano


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2018, 23:50 von seppl«
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

  • Beiträge: 984
Ich werde zur Verhandlung kommen.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin Leute,

ich bräuchte eine Wegbeschreibung, wie wir vom Hauptbahnhof zum VG Hamburg am Freitag kommen.

Gruß
Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2018, 13:31 von DumbTV«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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U1 Hauptbahnhof-Süd  / eine Station bis Lohmühlenstrasse
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1000 Dank für die Unterstützung!


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  • Beiträge: 79
Verhandlungstermin VG Hamburg am Fr. 30.11.2018 um 12.00 Uhr im Saal 4.01
Ich versuche das zeitlich einzurichten.
Brauchst Du ggf. noch Material, um die Klage zu erweitern?


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@ ohmanoman

Ihr könnt auch beim Hauptbahnhof in den Steindamm einbiegen und dann immer geradeaus bis zum VG Hamburg gehen (siehe Karte von seppl).

Ich würde max. 10 Minuten Gehzeit schätzen.


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L
  • Beiträge: 352
... eine Wegbeschreibung, wie wir vom Hauptbahnhof zum VG Hamburg am Freitag kommen.

Übersichtlich dargestellt ist der Fußweg bei OSM:
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Distanz: 1.2 km. Zeit: 0:14.


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Brauchst Du ggf. noch Material, um die Klage zu erweitern?

Ja zusätzliche Anregungen kann ich immer gebrauchen. Kommst Du Donnerstag zum Runden Tisch? Oder kannst Du mir was online zuschicken?
LG seppl


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  • Beiträge: 984
Ich würde bei Deiner Kernargumentation bleiben und keine neuen Nebenkriegsschauplätze eröffnen. Dadurch würdest Du Dein Hauptthema eher schwächen.


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