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Autor Thema: 2. Meldedatenabgleich, 3. Brief Rückwirkende Zwangsanmeldung,was tun?  (Gelesen 17374 mal)

Z
  • Beiträge: 1.525
Und keine Panik ob der horrenden Beträge! Erstmal muß der Festsetzungsbescheid kommen. Bis dahin dürfte die eine oder andere Forderung verjährt sein. Beim Widerspruch und erst recht bei einer Klage ist die Einrede der Verjährung das Mittel der Wahl, eventuell macht die Festsetzung einer verjährten Forderung den gesamten Bescheid damit ungültig.

Der Beitragsservice versucht halt, ob er einen Dummen findet, der auch verjährte Forderungen bezahlt...


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k
  • Beiträge: 6
Wenn das also zutreffen sollte, sollte man vor diesem Kreuz nicht zurückschrecken. Wenn das Auszugsdatum des bisherigen Mitbewohners vor dem Stichtag im Mai 2018 lag, wird sich der Beitragsservice auch nicht wundern können, dass er dessen Daten beim Meldedatenabgleich nicht unter derselben Anschrift erhalten hat.

Also könnte Person X den Antwortbogen vom 10/2018 zurückschicken (ohne Namen und Beitragsnr. vom "damaligen Mitbewohner") - keine Rückverfolgung möglich/ Nachfragen? Person X gibt folglich den 4/2018 als Datum ein und bekommt entsprechend ab da an eine erneute Post mit der Nachzahlung ab 4/2018? Funktioniert das obwohl Sie Person X am 1/2019 Zwangsangemeldet haben und bereits eine Nachzahlung fordern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 14:33 von Markus KA«

M
  • Beiträge: 44
  • befreit seit 02/2019, rückwirkend bis 2016
Wenn im Januar 2019 Person X zwangsangemeldet wurde, kann der Beitragsservice bis Januar 2016 Nachforderungen stellen.


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g
  • Beiträge: 1
Bis dahin dürfte die eine oder andere Forderung verjährt sein. Beim Widerspruch und erst recht bei einer Klage ist die Einrede der Verjährung das Mittel der Wahl, eventuell macht die Festsetzung einer verjährten Forderung den gesamten Bescheid damit ungültig.

Nach wie viel Jahren verjährt denn so eine Forderung ?

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Verjährung“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„ 2. Meldedatenabgleich, 3. Brief Rückwirkende Zwangsanmeldung,was tun?“.
Das Thema „Verjährung“wird bereits im Forum mehrfach diskutiert.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2019, 08:39 von Markus KA«

k
  • Beiträge: 6
Also würdet ihr es zahlen oder weiter warten? Würde es für Person X ggf. Mahnungen geben mit zusatzkosten oder ähnlichem?


Edit "Markus KA":
Thread musste bis auf weiteres geschlossen werden.
Leider werden Themen angesprochen, die bereits vielfach im Forum diskutiert wurden.
Wir bitten um Verständnis, dass Mehrfachposting im Forum vermieden werden soll und gerade Neumitglieder sich mit den Grundlagen im Schnelleinstieg vertraut machen oder die Suchfunktion verwenden sollten.

Siehe zudem die bereits bestehenden Diskussionen zum Thema u.a. unter
Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html
Darauf etwaig mögliche fiktive Reaktion/en siehe u.a. unter
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 00:52 von Bürger«

 
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