Puh...
Ich träumte letzte Nacht, das ein fiktiver Galaxyreisender in einer fiktiven Situation folgendes überlegen würde:
Beim VwG Fr. liegt noch eine offene Anfechtungsklage vor. Wurde damals auch ein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt, welcher abgelehnt wurde? Kann es sein, dass dort drin steht, dass der Antrag abgelehnt, die Säumniszuschläge jedoch
nicht vollstreckbar seien? Bei meinem Galaxywanderer könnte es so gewesen sein. Darauf wurde bei einer fiktiven Erinnerung hingewiesen und das AG wollte auch dieses Urteil im Nachgang haben. Seit dem hat der Galaxyreiser Ruhe
Ferner würde er definitiv Beschwerde einlegen. Im Urteil des AG heißt es, die Mahngebühren, welche gerügt werden, sind nicht ersichtlich. Diese können nicht ersichtlich sein, da dem Schuldner keinerlei Kostenaufschlüsselung vorliegt, obwohl eben
genau diese auch beantragt wurde! Dies würde der Galaxyreiser dem Gericht defintiv vortragen.
PS.: Mal wieder eine Schande für die gesamte Rechtsprechung. Wie manche, fiktive, (Unter)Menschen bei sowas noch ruhig schlafen können...