Eine theoretische Person könnte in einer fiktiven
Stadt in NRW folgende abstrakte Erfahrung mit einer angedrohten Vollstreckung und "dem Amt für Finanzsteuerung" bzw. der Sachbearbeiter gemacht haben:
- Beitragsservice und WDR sind voneinander nicht zu unterscheiden was Rechte angeht (voller Ernst!).
- Zugangsfiktion bei Bescheiden -> es gilt die 3-Tage-Regel, egal ob der Betroffene den Zugang / die Existenz bestreitet.
- Vollstreckungsersuchen werden digital übermittelt, es ist nicht vorgesehen, dass der Betroffene Einblick erhält bzw. erhalten kann.
- es wird nicht geprüft, ob die Erfordernisse für eine "rechtmäßige" Vollstreckung vorliegen. Auf Belege des Betroffenen wird nicht eingegangen.
- widersprochene Bescheide mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung werden ignoriert.
- die Rechtmäßigkeit wird angenommen, der WDR/Beitragsservice prüft ja im Vorfeld -> Sprachlosigkeit
- es ist egal, ob von mehren Personen im Haushalt die Gebühren (!) verlangt werden, einer muss ja zahlen.
- wenn man nicht einverstanden ist, sollte man sich einen Anwalt nehmen.
- im "Notfall" könne man auch mit dem Vorgesetzen sprechen, der habe in diesen Sachen mehr Erfahrung.
Solange es so in den Amtsstuben zugeht, ist nur schwerlich auf eine geistige Evolution der Städte / Kommunen zu hoffen...