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Autor Thema: Stadt Bremerhaven muss den Rundfunkbeitrag eintreiben  (Gelesen 15996 mal)

C
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Nordsee-Zeitung / Nord24.de, 26.10.2018

Stadt Bremerhaven muss den Rundfunkbeitrag eintreiben

Von Maike Wessolowski

Zitat
3126 Haushalte in Bremerhaven haben 2017 einfach keinen Rundfunkbeitrag gezahlt. Diese Fälle landen auf dem Tisch der Bremerhavener Stadtkasse. Die Mitarbeiter der Stadt müssen für die Landesrundfunkanstalten wie Radio Bremen versuchen, das Geld von den Schuldnern zu bekommen. […]

Immer mehr „Nichtzahler“
Seit der Umstellung hat sich die Zahl der Haushalte, die nicht zahlen mehr als verdoppelt. Waren es 2013 noch 1512 Fälle im Jahr, sind es 2017 schon 3126 – ein Plus von 107 Prozent. […]

Zitat
Warum die Beitragspreller der Stadt schaden und wie groß der Aufwand in der Verwaltung ist, lest ihr am Samstag in der NORDSEE-ZEITUNG.

Weiterlesen auf:
https://nord24.de/bremerhaven/stadt-bremerhaven-muss-den-rundfunkbeitrag-eintreiben


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Zitat
Warum die Beitragspreller der Stadt schaden und wie groß der Aufwand in der Verwaltung ist, lest ihr am Samstag in der NORDSEE-ZEITUNG.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

So so, sind also die Nichtzahler = alle "Beitragspreller" vulgo "Zechpreller"?
Mit "Zechpreller" wiederum verbindet man "Schnorrer", "Nassauer" usw. - also jemanden, der eine Leistung zwar entgegennimmt, jedoch keine Gegenleistung dafür gibt.

Könnte es nicht im Bereich des Möglichen liegen, dass das einzige, was der "Stadt schadet", vielmehr das krude ö.r.-Lobby-"Gesetzeswerk" namens "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist - mit all seinen asozialen Folgen? ???


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Es wird Zeit, daß sich die Gemeinden gegen diesen Rundfunkwahnsinn wehren und die Zwangsvollstreckungsersuchen direkt wieder zurück an den Beitragsservice schicken. Kostet noch nicht mal Geld, wenn man die Briefe ungeöffnet zurückgehen läßt.
Wovor haben sie denn Angst? Daß man dann gegen sie vorgeht? Und wie soll das gehen, wenn sich endlich alle Gemeinden solidarisch mit ihren Bürgern erklären und sich gemeinsam weigern, die Büttel für die örR zu spielen? Der Bürger hat ein Recht darauf, daß die städtischen Verwaltungen sich nicht für Unternehmensinteressen mißbrauchen lassen. Wäre der örR wirklich akzeptiert, wie uns der örR so gerne weismachen möchte, dann gäbe es die Zwangsvollstreckungen gar nicht.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

g
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Wovor haben sie denn Angst? Daß man dann gegen sie vorgeht? Und wie soll das gehen, wenn sich endlich alle Gemeinden solidarisch mit ihren Bürgern erklären und sich gemeinsam weigern, die Büttel für die örR zu spielen?

Der Bürger hat ein Recht darauf, ...
Es ist die pure Existenzangst, die mir auch verständlich erscheint. Wer nicht mitspielt - fliegt, wird rausgemobbt.
Das ist bei den Meldeämtern so und auch bei den Verwaltungsgerichten.

Solidarisch? Das ist ein Fremdwort!

Es ist wirklich nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Ich glaube nicht, dass du an deren Stelle anders handeln würdest. Würdest du deinen Job riskieren wollen wegen ein paar Nichtnutzer des staatlichen Rundfunks?

Dein Recht ist das wie in den amerikanischen Filmen: Sie haben das Recht zu schweigen ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2018, 20:25 von Bürger«

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Dass es auch anders geht, zeigt doch das hier
Hier mal noch "Einblicke" zur
VOLLSTRECKUNG VON FORDERUNGEN DES BEITRAGSSERVICE
- Probleme und Lösungsansätze -
Andrea Hollstein, Kämmerin Stadt Zossen
Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e. V.
Frühjahrstagung 18.04.2018 in Doberlug-Kirchhain
http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/vollstreckung_forderungen_beitragsservice.pdf

Quelle:
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg180864.html#msg180864

Gruß Petra


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2018, 21:42 von Bürger«

S
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[...]
Könnte es nicht im Bereich des Möglichen liegen, dass das einzige, was der "Stadt schadet", vielmehr das krude ö.r.-Lobby-"Gesetzeswerk" namens "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist - mit all seinen asozialen Folgen? ???

Könnte es sein, dass die jammernde Kommune dank ihrer Einwohnerangelegenheiten in Bezug auf einen fragwürdigen Datenabgleich, sich das selbst eingebrockt hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2018, 03:53 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 7.410
Könnte es sein, dass die jammernde Kommune dank ihrer Einwohnerangelegenheiten in Bezug auf einen fragwürdigen Datenabgleich, sich das selbst eingebrockt hat?
Ja.

In Bezugnahme auf Rn. 29 der Entscheidung BGH KZR 31/14 sind die dt. ÖRR als Unternehmen anzusehen, die gemäß Rn. 47 derselben Entscheidung mit dem ZDF und den privaten Rundfunkunternehmen in Wettbewerb stehen und insofern über keine Behördeneigenschaft verfügen, (BFH V R 32/97), denen folglich auch keine Amtshilfe zu leisten ist.

Wenn ich meine bisherigen "Ankündigungen der Zwangsvollstreckung" ansehe, allesamt in Sachen Rundfunkbeitrag, ist jedesmal seitens des Ortes, in dem ich wohne, davon die Rede, daß der Rundfunk Berlin-Brandenburg eine Behörde sei und folglich Amtshilfeersuchen stellt.

Bereits das Bundesverfassungsgericht sagt in seiner im Forum schon erwähnten Sparkassen-Entscheidung, (1 BvL 8/11 & 1 BvL 22/11), allerdings, daß ein öffentlich-rechtliches Wettbewerbsunternehmen aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Wettbewerbern auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen ist, ergo nicht auf das Recht der Selbsttitulierung zurückgreifen darf und somit auch nicht befugt sein kann, um Amtshilfe zu ersuchen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wessen Existenzangst denn?

...
Es ist die pure Existenzangst, die mir auch verständlich erscheint. Wer nicht mitspielt - fliegt, wird rausgemobbt.
Das ist bei den Meldeämtern so und auch bei den Verwaltungsgerichten.

Solidarisch? Das ist ein Fremdwort!

Es ist wirklich nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Ich glaube nicht, dass du an deren Stelle anders handeln würdest. Würdest du deinen Job riskieren wollen wegen ein paar Nichtnutzer des staatlichen Rundfunks?
...

Dass ein einzelner Mitarbeiter sich  i. d. R. nicht ohne Konsequenzen für ihn gegen die von oben ausgegebene Linie stellen kann, dürfte klar sein. Obwohl es auch da Ausnahmen geben kann, wenn es sozusagen (zivil-)couragierte Mitarbeiter hat. Es dürfte insofern auch bei den genannten Institutionen sein wie sonst im richtigen Leben, was die Geschichte vom Fisch & dem Kopf angeht.

Wenn genügend jeweilige Amtsleiter - wer bitte soll die in ihrem Haus denn rausmobben? - nicht als erstes z. B. nur auf die nächste Beförderung schielen würden bzw. dass ihre i. w. S. politischen Freunde sie "liebhaben", wäre schon viel gewonnen. Wenn sich unter der Riege ein paar mehr auf ihre tatsächlichen (Rechts-)Pflichten  besännen, gäbe es diese seltsamen Vollstreckungsorgien gegen den Bürger nicht.

Vielleicht macht ja aber Zossen Schule. Dann könnten irgendwann diverse Damen und Herren Bürgermeister dahinterkommen, dass es auf Dauer ihrer politischen Karriere schadet, sich weiter dem sogenannten "Beitragssservice" etc. pp. ggü. allzu willfährig zu zeigen & sich weiter für die Abzocker öffentlich zum Idioten zu machen, und von daher sich der gewünschte Effekt einstellen.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.410
Wenn genügend jeweilige Amtsleiter - wer bitte soll die in ihrem Haus denn rausmobben?
1.) Die Bürgerschaft bspw. durch Abwahl, ist hier im Bundesland nicht so unüblich;
2.) die Kommunalaufsicht im Auftrag von Landlreis oder Land, nachdem der jeweilige Amtsträger mehrfach gezeigt hat, daß er sich weder der Landesverfassung noch dem Recht beugen möchte und auch nicht zum Wohle seiner Einwohner tätig ist, also seine eigentlichen Amtspflichten nicht erfüllt und somit auch der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung nicht entspricht.

Und, mal ehrlich, die Mißachtung der Verfassung des Landes, dem seine Gebietskörperschaft angehört, ist ja wohl grundsätzlich weder zum Wohle seiner Einwohner, noch zum Wohle von Landkreis oder Land? Immerhin durften die Einwohner des Landes, also auch die Einwohner aller Gebietskörperschaften des Landes, über ihre Landesverfassung abstimmen?

Art. 3
Zitat
1. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet das Recht und die tatsächliche Fähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften, im Rahmen des Gesetzes einen bedeutenden Teil der öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zum Wohl ihrer Einwohner zu regeln und zu gestalten.

Art. 4
Zitat
1. Die grundlegenden Kompetenzen der kommunalen Gebietskörperschaften werden durch die Verfassung oder durch Gesetz festgelegt.

Art. 8
Zitat
[...]
2. Jede Verwaltungsaufsicht über die Tätigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften [...] die Einhaltung der Gesetze und der Verfassungsgrundsätze sicherzustellen.

Von Deutschland 1988 ratifiziert; Link führt zur Fassung der Schweiz

Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20032500/index.html

bzw. hier die amtliche Übersetzung für Deutschland als PDF

Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Europa%20und%20Internationales/Europ%C3%A4ische%20Charta%20der%20kommunalen%20Selbstverwaltung.pdf

Peinlich:
Zitat
"Dreißig Jahre nach dem Inkrafttreten der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung müssen wir mehr denn je über die Einhaltung ihrer Grundsätze wachen", erklärt die Präsidentin des Kongresses

Dreißig Jahre Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
 https://www.coe.int/de/web/portal/-/-thirty-years-after-the-entry-into-force-of-the-european-charter-of-local-self-government-we-must-more-than-ever-ensure-respect-for-its-principles-say


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Waren es 2013 noch 1512 Fälle im Jahr, sind es 2017 schon 3126 – ein Plus von 107 Prozent. Auch 2018, so schätzt die Stadtkasse Bremerhaven, wird sich der Trend fortsetzen.

Auch in anderen Städte und Gemeinden könnte sich der Trend fortgesetzt haben.

Existenzängste scheinen mehr und mehr von der Wirklichkeit eingeholt worden zu sein und immer mehr Bürgerinnen und Bürger stellen fest, dass ihre Existenzangst wegen eines belanglosen Radiosenders unbegründet ist und die Einstellung der Zahlung Ausdruck ihrer Auffassung von Freiheit und Demokratie sein muss, um dem Zwangsbeitrag ein Ende zu setzen.

Auch am Infostand kann man sogar junge Familien treffen, die ihre Zahlungen seit einigen Jahren eingestellt haben und gelassen mit einer Zwangsvollstreckung zum Thema Rundfunkbeitrag umgehen bzw. dagegen rechtliche Mittel einsetzten.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

A
  • Beiträge: 20
Eine theoretische Person könnte in einer fiktiven Stadt in NRW folgende abstrakte Erfahrung mit einer angedrohten Vollstreckung und "dem Amt für Finanzsteuerung" bzw. der Sachbearbeiter gemacht haben:

- Beitragsservice und WDR sind voneinander nicht zu unterscheiden was Rechte angeht (voller Ernst!).
- Zugangsfiktion bei Bescheiden -> es gilt die 3-Tage-Regel, egal ob der Betroffene den Zugang / die Existenz bestreitet.
- Vollstreckungsersuchen werden digital übermittelt, es ist nicht vorgesehen, dass der Betroffene Einblick erhält bzw. erhalten kann.
- es wird nicht geprüft, ob die Erfordernisse für eine "rechtmäßige" Vollstreckung vorliegen. Auf Belege des Betroffenen wird nicht eingegangen.
- widersprochene Bescheide mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung  werden ignoriert.
- die Rechtmäßigkeit wird angenommen, der WDR/Beitragsservice prüft ja im Vorfeld -> Sprachlosigkeit  :police:
- es ist egal, ob von mehren Personen im Haushalt die Gebühren (!) verlangt werden, einer muss ja zahlen.
- wenn man nicht einverstanden ist, sollte man sich einen Anwalt nehmen.
- im "Notfall" könne man auch mit dem Vorgesetzen sprechen, der habe in diesen Sachen mehr Erfahrung.

Solange es so in den Amtsstuben zugeht, ist nur schwerlich auf eine geistige Evolution der Städte / Kommunen zu hoffen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2018, 19:45 von DumbTV«

m
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@ Abgelehnt,
dein Beitrag der gefällt mir. Fehlen nur noch die schriftlichen Belege.
Und wann kommt das SEK und rammt die Wohnungstür ein?
Graf Staufenberg und Rosa Luxemburg waren so mir bekannt ist Freiheitskämpfer.
Deshalb nicht aufgeben @ Abgelehnt.


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Z
  • Beiträge: 1.568
Was ich an der ganzen Sache nie verstanden habe: Wenn die Rundfunkanstalt eine Behörde wäre, dann braucht sie doch gar kein Amtshilfeersuchen, sondern kann selbst vollstrecken, da soll doch der Intendant mal vorbeikommen...


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  • Beiträge: 102
Habe mir mal erlaubt, die Verfasserin o.g. Artikels anzuschreiben und habe auch Antwort bekommen:

Zitat
Guten Tag,
mit Erschrecken habe ich ihren Artikel/Ankündigung zu einem folgenden Artikel in der Nordseezeitung  auf nord24 gelesen:
Warum die Beitragspreller der Stadt schaden und wie groß der Aufwand in der Verwaltung ist, lest ihr am Samstag in der NORDSEE-ZEITUNG.
Das Wort 'Beitragspreller' ist m.E. schon mal gänzlich fehl am Platze, denn es impliziert so etwas wie Zechpreller
Mit 'Zechpreller' wiederum verbindet man 'Schnorrer', 'Nassauer' usw. - also jemanden, der eine Leistung zwar entgegen nimmt, jedoch keine Gegenleistung dafür gibt.
Für Sie sind alle Nichtzahler also Beitragspreller.
Bezahlen Sie anstandslos jede ungerechtfertigte Forderung eines Gläubigers?
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum diese Menschen nicht zahlen oder ganz einfach auch nicht zahlen können?
Könnte es nicht im Bereich des Möglichen liegen, dass das einzige, was der Stadt Bremerhaven schadet, vielmehr das Gesetzeswerk namens "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist - mit all seinen asozialen Folgen?
Könnte es sein, dass die jammernde Kommune  dank ihrer Einwohnerangelegenheiten in Bezug auf einen fragwürdigen Datenabgleich, sich das selbst eingebrockt hat?
Das es auch andere Lösungswege  aufgrund der unklaren rechtlichen Lage gibt , zeigt anliegendes PDF von Andrea Hollstein, Kämmerin der Stadt Zossen auf.
Wäre schön, wenn Sie ihre Voreingenommenheit zu diesem Thema noch einmal überdenken.
Auch eine genauere, gezieltere Recherche würde sicher so einiges an Licht ins Dunkel bringen.
Einen schönen Tag noch

Am 29.10.18 um 08:40 schrieb ***
Zitat
Liebe Frau ...,
unser Reichweitenportal nord24 kündigt aktuelle  Nachrichten an. Differenzierung, Hintergründe, Einordnung, Lösungswege und Kommentierung bietet die NORDSEE-ZEITUNG, von deren Verkauf wir leben.
Da Sie in …. wohnen, ist es Ihnen vermutlich nicht möglich, die NZ gedruckt zu kaufen? Wenn Sie Interesse an Bremerhaven haben, wäre vielleicht das E-Paper eine richtige Lösung. Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung (www.nordsee-zeitung.de)
Dort dürften die meisten Ihrer Fragen und Anmerkungen beantwortet werden.

Zitat
Guten Tag Frau ....,
mein  eigentliches Anliegen haben sie leider nicht beantwortet, denn wenn sie schreiben, dass ich Differenzierung, etc. in der Nordseezeitung nachlesen könnte, ist das ja alles gut und schön, aber warum wird das dann mit einer derart verleumderischen Ankündigung, hier die Bezeichnung von Nichtzahlern als Beitragspreller - getan?
Das ist der Widerspruch in sich, sie werben für einen angeblich aufklärerischen Artikel mit Voreingenommenheit, ja populistischen Mitteln.

Da habe ich schon kein Interesse mehr, diesen Artikel zu lesen.

Dennoch vielen Dank für ihre Antwort

Zitat
Hallo Frau ...,
wer einfach den Beitrag nicht zahlt, ist m.E.N nicht im Recht. Im Artikel/Kommentar steht, dass man über Sinn und Unsinn des Beitrags politisch diskutieren kann, aber nicht mit den Mitarbeitern der Stadtkasse.
Es steht auch drin, dass man sich aus sozialen und gesundheitlichen Gründen befreien lassen kann - aber auch da muss eine Befreiung beantragt werden. Einfaches Nichtzahlen, verweigern verursacht Schaden, so ist es genau erklärt, der Verwaltung und somit der Stadt.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, bitte ich um telefonischen Kontakt. Mails hin und her zu schicken bringt m E. n. nicht so viel.

Mit herzlichem Gruß

Da ein telefonischer Kontakt meinen Geldbeutel leider zu sehr strapazieren würde, habe ich die Diskussion zunächst wie folgt beendet:
eine weitere Diskussion erübrigt sich , weil sie einfach behaupten, Mensch würde den Beitrag nicht zahlen.
Wie so oft einfach nur Behauptung ohne Beweis.

Gruß Petra


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S
  • Beiträge: 403
Zitat
Einfaches Nichtzahlen, verweigern verursacht Schaden, so ist es genau erklärt, der Verwaltung und somit der Stadt.

Frau ... scheint eine sehr fragwürdige Einstellung zum Zwangsbeitrag zu haben. Welchen Schaden die Kommunalverwaltung durch die Übermittlung von Meldedaten und anschließender Amtshilfe bei Vollstreckungsersuchen bei ihren Bürgern verursacht, interessiert die Autorin offenbar nicht. Da ist wohl der Tellerrand etwas zu hoch geraten.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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