Danke für diesen "hübschen" Fund...

[...] erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anonymer-Wohnen-mit-DSGVO-Wiener-Mieter-kriegen-Klingelschilder-ohne-Namen-4190060.html
Denn mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolge eine Datenschutzverletzung.
https://wien.orf.at/news/stories/2941086/
Also, wenn
- die
"Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO" verstößtdann stellt sich die Frage, wie das bzgl.
"Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer" beim Wohnungsabgleich der "Rundfunkbeitragskonten" einzuordnen ist

Laut RBStV sei die Angabe zur Lage der Wohnung verpflichtend - und wäre auch das einzige (z.B. per Mietvertrag) nachprüfbare Kriterium über das Zusammenwohnen mehrerer Personen.
Die regelmäßige Frage/ Bitte von ARD-ZDF-GEZ
"Bitte teilen Sie uns Name und Beitragskonto desjenigen mit, welcher für die Wohnung [Anm.: die i.d.R. nie näher spezifiziert ist] bereits bezahlt." ist ja per RBStV so nicht vorgesehen und aufgrund des Datenschutzes ohne Zustimmung des Dritten auch nicht erfüllbar.
Erfüllbar wäre allenfalls eine Angabe zur
Wohnung - womit wir wieder beim Thema wären

Und selbst wenn die Datenschutzverletzung nur für eine Verknüpfung im "
öffentlichen Bereich" gelten sollte, so dürfte doch die
Datenschutzverletzung durch
"Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung" nicht nur für
-
Klingelschilder im
öffentlichen Bereichsondern auch für
- sämtliche
Briefkästen im
öffentlichen Bereichübertragbar sein...?
Immerhin:
Je weniger Wohnungen in einem Haus, umso klarer ist die Zuordungsmöglichkeit auch zu Wohnungen.
Und warum sollte die
Datenschutzproblematik nur für eine öffentliche Verknüpfung von
Namen mit
Wohnungen gelten?
Warum nicht auch schon für
Häuser und also
Straßen- bzw. Meldeadressen...?
Uiuiuiuiui, das kann ja noch "heiter" werden...

...auch für ARD-ZDF-GEZ
