Jetzt stellt sich die Frage warum die Rückzahlung über 1000€ beträgt. Sollte man nicht nur bis zum. 01.01.2016 zurückzahlen müssen?
PersonX sieht keine Rückzahlung, sondern eine "Forderung", also an sich nur die Information über eine Forderung. Naja, warum die so hoch ist? Weil hier bereits im Jahr 2013 oder 2014 eine Art Anmeldung ausgeführt wurde. Diese stand sehr wahrscheinlich in so einem Brief, welchen eine Person A zur Post brachte. -> Da sich die Adresse von B nun gar nicht geändert hat, wurde das alte Beitragskonto reaktiviert, so man das glauben will. Dort befindet sich nun eine Belastung X und darüber informiert das aktuelle Schreiben, welches jedoch keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung enthält. -> Auf gut Deutsch das aktuelle Schreiben ist wertlos, zeigt aber, dass es hier zu keiner Neuanmeldung mehr kommen wird, da Person B bereits angemeldet wurde.
Das Problem hier ist, nach welchem Kriterium Person B und nicht Person A ausgewählt wurde. Dazu wird der Hinweis gegeben, die im Forum bekannte Streitschrift zu lesen...
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbarhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html...sowie die aktuelle Entwicklung unter dem Gesichtspunkt "Gesamtschuldner" zu studieren.
Wie geht man am besten vor um das ganze weiter herauszuziehen? Person A und B hoffen darauf, dass irgendwann die Gerichte gegen den Beitragsservice vorgehen?
Warten auf etwas, wo tatsächlich eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist und entsprechend Widerspruch einlegen.
Später Klage eröffnen und z.B. das Auswahlverfahren angreifen.
Kein Gericht der Welt wird gegen einen Beitragsservice vorgehen. Warum das so ist, liegt in der Natur des Beitragsservice, welcher ein rechtliches Nullum ist.
Wenn eine Person A+B, etwas wollen, dann ist das nicht-rechtliche Nullum erst die LRA. Aber diese hat jetzt nur das Recht der Selbstverwaltung. Es gibt keine Unterordnungspflicht in Deutschland unter eine solche Anstalt. Es gibt maximal freiwillige Unterwerfung. Das bedeutet, dass eine Person A+B aus freien Stücken sich an eine LRA anmelden müssten, damit diese etwas könnte. -> Jedoch sieht das eine beliebige LRA beständig anders. Aber es wird helfen, immer nein zu sagen und jede Forderung zurückzuweisen.
Vollstreckbar sind diese Forderungen ja eher nicht. Siehe dazu Streitschrift oder Suchfunktion im Forum zu "Mangel an Vollzugskompetenz" u.a. unter
Stadt Köln weist Einwendung gegen Vollstreckungsankündigung zurück! Was nun?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17780.msg144723.html#msg144723Jedoch erfordert es ein gewisses Maß, diese Forderungen auch zurückzuweisen, damit die Gerichte aufhören, die Vollstreckungen voranzutreiben.