Den Vorschlag von seppl kann ich grundsätzlich nachvollziehen, sehe aber auch Probleme:
Der Erstwohnsitz ist - wenn ich es nach dem Melderecht richtig beurteile - immer dort, wo sich der Lebensmittelpunkt einer Person befindet. Das dürfte bei einem Studenten der Ort sein, wo er studiert.
Es muss auch bedacht werden, dass jedes Konstrukt Auswirkungen auf viele Lebensbereiche hat:
- Zum Beispiel gibt es einen Ausweis für Anwohnerparken nur für Personen, die auch in dem Gebiet gemeldet sind.
- Wird die Wohnung am Studienort günstig an den Studenten vermietet, können so Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei den Eltern in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Fazit: Man sollt keine Vermeidungsstrategie gegen den Rundfunkbeitrag verfolgen, sondern so handeln, wie es insgesamt am Sinnvollsten ist. Der Zwangsbeitrag kann politisch bekämpft werden.