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Autor Thema: Rundfunkgebühr: (Zweitwohnungs-)Befreiung kostet andere Gebühren  (Gelesen 2837 mal)

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heise.de      18.08.2018
von Peter Mühlbauer

Rundfunkgebühr:
Befreiung kostet andere Gebühren

Der Beitragsservice bezieht seine Informationen nicht aus dem Abgleich mit Meldedaten, sondern verlangt Bescheinigungen, für die Antragsteller zahlen müssen.
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Unmittelbar darauf gab Heike Raab, die Medienstaatssekretärin der bei der Umstellung der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf eine geräte- und nutzungsunabhängige Haushaltspauschale federführenden Rheinland-Pfalz zu erkennen, dass man nicht vorhabe, das Urteil unbürokratisch umzusetzen. Es werde, so die SPD-Politikerin, "eine Einzelfallprüfung erfolgen", bei der man sich ansehen "müsse", "was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten".
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Solche Meldebescheinigungen stellen die Kommunen aus - und sie verlangen Geld dafür. Die Beträge, die dabei fällig werden, können sehr unterschiedlich hoch sein. In München etwa stehen die dort verlangten fünf Euro noch halbwegs in einem Rahmen dessen, was man sich für einen eingetüteten Ausdruck als Bearbeitungsaufwand vorstellen kann. In Berlin, wo die Stadt mit zehn Euro das Doppelte verlangt, wird das schon schwieriger. Die Süddeutsche Zeitung berichtet sogar von Kommunen, die dafür mehr als zwanzig Euro verlangen.
Zitat
Der GEZ-Nachfolger-Sprecher Christian Greuel sagte der Zeitung dazu auf Anfrage, "mit der Einforderung eines melderechtlichen Nachweises setz[e] der Beitragsservice die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um" und "es sei "nicht die Aufgabe des Beitragsservice, die Höhe etwaiger Kosten für eine Meldebescheinigung zu kommentieren". Die Frage, warum man die mit der Meldebestätigung geforderten Daten nicht einfach bei den so genannten "Meldeabgleichen" ermittelt, die der Beitragsservice durchführt, um an Adressaten für seine Forderungen zu kommen, erklärt der Inkassodienst mit dem Datenschutz, der dazu geführt habe, dass diese Information nicht gespeichert worden seien.
Zitat
Ist ein Antrag erfolgreich, soll die verfassungswidrige Gebühr für Zweitwohnungen nicht komplett zurückerstattet werden, sondern höchstens ab dem 18. Juli 2018. Da die aktuell 17,50 Euro im Monat betragende Haushaltspauschale seit dem 1. Januar 2013 erhoben wird, müssen Zweitwohnungsbesitzer, die nicht geklagt haben, also über 1.100 Euro pro Zweitwohnung in den Wind schreiben. Außer, ihre Anwälte sind anderer Meinung als die Verwaltungsgemeinschaft von ARD und ZDF.
Weiterlesen auf :
https://www.heise.de/tp/features/Rundfunkgebuehr-Befreiung-kostet-andere-Gebuehren-4141179.html



Siehe auch :
Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28162.0

Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden - Formular liegt nun vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28464.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28464.msg179315.html#msg179315


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2018, 14:49 von Bürger«

 
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