Zum einen versucht das BVerfG die Bebeitragung der Allgemeinheit durch die Anknüpfung der Abgabe an die Wohnung damit zu rechtfertigen, dass die Beschaffung eines Empfangsgerätes jederzeit möglich ist. Andererseits konstatiert das BVerfG, das kein Zwang zur Konfrontation mit den über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreiteten Informationen besteht, um vermutlich somit nicht mit Art. 5 GG in Konflikt zu geraten.
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Doch, das Bundesverfassungsgericht »gerät damit mit Art. 5 GG in Konflikt« (bzw. §10 EMRK). Man könnte es aber auch deutlicher sagen: Es scheisst (im bewussten Kontrast zur ansonsten üblichen, gekünstelten, verlogenen pseudo-höfischen Sprachattitüde so formuliert) gleich in mehrfacher Hinsicht darauf.
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Wäre es aufgrund dieser Gesichtspunkte nicht angeraten gewesen, zumindest auch mal die Verschlüsselung der Inhalte des ÖrR in Erwägung zu ziehen? Schließlich muss man ja auch kein Sky-Abo abschließen, da die Möglichkeit der Empfangsgerätebeschaffung besteht. Das hätte aus meiner Sicht noch die gerechteste Lösung sein können.
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Auch hier zeigt sich wieder ein klares Indiz für eine politische Entscheidung des BVerfG zugunsten des ÖrR und gegen den Willen bzw. die Rechte vieler Bürger.
Nein, es geht nämlich den zuständigen Herrschaften in Karlsruhe mit dem Urteil nicht um Gerechtigkeit, sondern die Zementierung von nichts anderem als einem als "öffentlich-rechtlich" getarnten Staatsrundfunk mit dem Ziel der Formierung der öffentlichen Meinung im Sinne der politischen Ziele der "Eliten" und Sicherung dessen Status als unhinterfragter »Erziehungsanstalt« der Nation.
Man vergegenwärtige sich dazu - der kleine scheinbare Schlenker möge erlaubt sein - auf einem anscheindend ganz anderen Gleis doch bitte das Wunderwerk dieses - vom »Atlantic Council« höchstgelobten - *** Maas mit seinem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" oder auf dem nicht mehr ganz so anderen Gleis die im neuen "Mediendienste-Staatsvertrag" geplante RUNDFUNKLIZENZPFLICHT für Bürger/Kollektive/Organisationen, die im Internet letztlich ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nachgehen. Wie lange wird es bei diesem nur mittelmäßig getarnten Versuch der Zensureinführung wohl noch solche Plattformen wie die Nachdenkseiten, den Blauen Boten oder ähnliche geben, die wenigstens noch ein bisschen Gegenöffentlichkeit (zumal angesichts des Versuchs der Dominanzerlangung des ÖRR auch im Internet) sicherzustellen in der Lage sind. Bzw., wann werden diese zu blossen Transmissionsriemen bzw. zum Echo des deutschen"öffentlich-rechtlichen" Rundfunks »umfunktioniert« sein? Dann auf ausländische Server umzuziehen, dürfte höchstens einstweilen helfen......
Auch hier zeigt sich wieder ein klares Indiz für eine politische Entscheidung des BVerfG zugunsten des ÖrR und gegen den Willen bzw. die Rechte vieler Bürger.
Dem ist nichts hinzuzufügen - oder doch: Die zuständigen Herren beiderlei Geschlechts des Bundesverfassungsgerichts mussten zusammenfassend - angesichts der auch schon von Herrn Dr. Winkler festgestellten schreienden Unlogiken und Inkonsistenzen - wohl mit diesem »Husarenstück« unbedingt demonstrieren, dass sie das juristische Instrumentarium aus Rechtsverdrehung, Rabulistik, dazu ganz nach Bedarf Rauchvorhänge aufzuziehen und Nebelkerzen zu zünden - kurz & gut: das inzwischen sozusagen ad nauseam bekannte und durchexerzierte gerichtliche »Hase-und-Igel«-Spielchen mit dem Bürger - am besten von allen beherrschen.
Erst zu behaupten, der Bürger könne sich ja Geräte beschaffen, also den Gerätebezug wieder einzuführen - Wozu denn denn dann bitte? Um damit dem Wunsch der politischen Elite gemäß sich die »journalistischen« Meisterstücke des ÖRR eintrichtern zu lassen! Anders als so ergeben die ganzen Aussagen wie eben bzgl. der Möglichkeit der Gerätebeschaffung als individueller Konkretisierung des abstrakten angeblichen Vorteils der Empfangsmöglichkeit keinen Sinn, ebensowenig aber in diversen Randnummern die Lobpreissungen auf die angeblichen »Qualitäten« des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks im angeblichen Unterschied zu anderen Akteuren, ebensowenig die Aussagen, der Bürger habe die spezifischen journalistischen Ergebnisse, die sinngemäß als das Ergebnis der »professionellen Arbeit und Organisation« der Anstalten vorlägen, eben so »zu schlucken« (vgl. dazu den durchgängig lesenswerten Artikel Herrn Winklers an entsprechender Stelle: » Freiheitlich-demokratisch denkende Menschen würden einen Gesinnungsrundfunk, wie er vom Bundesverfassungsgericht mit den Stichworten „Filter“ und „Orientierungshilfe“ postuliert wird (Rn. 80), eher als Nachteil bewerten.«
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.htmlErgänzend hatte auch Koll. Markus KA gestern noch dazu passend festgestellt:
Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.msg180066.html#msg180066...
»Widersprüchlich dazu aber auch, wenn es keine Pflicht oder Zwang zur Konfrontation gibt, woher kommt dann die hochgepriesene Begründung der Förderung der Demokratie etc.? Wenn niemand das öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramm nutzen muss, kann es auch zu keinem "Vorteil" oder "positive Auswirkungen" für die Gesellschaft führen, weil sie es nicht nutzt.«
Nun angesichts der eindeutig herauslesbaren Informationen und offenkundigen Bestrebungen der Gängelung des Bürgers i. R. der Indoktrination durch den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks als Bundesverfassungsgericht am Ende dieser ganzen Sentenzen abschliessend zu behaupten, der Bürger müsse sich ja nicht mit dem konfrontieren, was der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk ihm zu verabreichen trachte (sondern nur zahlen :->>>), er habe ja die Freiheit der Wahl - das stellt nichts anderes dar denn eine unsägliche, an Zynismus nicht zu überbietende Verhöhnung des Bürgers, die dem Ganzen abschliessend die Krone aufsetzt.
So etwas läßt an totalitäre Systeme (nein, im konkreten Zusammenhang ist nicht die DDR gemeint:->>>) und allgemein totalitäre Charakterzüge und Haltungen denken.
Allein schon dafür - oder gerade deswegen gehört dieses hanebüchene Urteil vor den EGMR. Der wird sich hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht nicht in der Form auf die Schippe nehmen lassen, wie es zumindest gegenwärtig noch mit dem dummen Bürger gemacht wird. & was der solchermassen schlicht vom Bundesverfassungsgericht verscheisserte Bürger selbst sonst noch tun kann, ist ja zum Glück Gegenstand der Diskussion, und mögliche Schritte in großem Massstab sind im ständigen Gespräch.