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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132386 mal)

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Zitat
Die Gesetzgeber dürfen die Erhebung des Beitrags auch unabhängig von dem Besitz eines Empfangsgeräts vorsehen. Maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht. Sie ist stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten ein Empfang im gesamten Bundesgebiet möglich ist. Wo es Beitragsschuldnern objektiv unmöglich ist, zumindest über irgendeinen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen, soll auf Antrag eine Befreiung nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) erfolgen.
Personen, die in nicht verkabelten Funklöchern wohnen, werden also wohl eine Befreiung erhalten können.

NEIN, das steht da nicht....

Nur weil jemand nicht verkabrlt ist, heißt das ja nicht gleichzeitig, dass er das Programm nicht empfangen könnte:
Er könnte ja über seinen Handyvertrag Datem empfangen....
Ich sprach ja von nicht verkabelten Funklöchern. Das schließt Mobilfunk mit ein.

Bleibt allerdings in der Regel noch die Satellitentechnik. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, geht das Bundesverfassungsgericht bei grundsätzlich möglichem Satellitenempfang davon aus, dass man auch diesbezüglich nicht darauf verweisen kann, man habe keine Satellitenanlage nebst entsprechendem Receiver und wolle sich diese Geräte nicht kaufen. Eine realistische Nutzungsmöglichkeit ist nach Ansicht des BVerfG stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern ein Empfang durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten möglich ist. Wie teuer diese Geräte im Einzelfall sind, scheint unerheblich zu sein. Nur wenn trotz Empfangsgeräten auf keinem Übertragungsweg ein Empfang möglich ist soll es eine Befreiung geben. (Rn.90)


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zum Gedankengut der Verfassungsrichter, die mit ihrem Urteil vom 18. Juli 2018 nunmehr die massive Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opponenten (Gegner jeglicher Form von Staatsfernsehen) erlauben, möchte ich folgenden Abschnitt aus dem Urteil zitieren (Rn 149, Seite 50-51):
Zitat
Dass nun auch weitere Personen abgabepflichtig sind, obwohl sie kein Empfangsgerät besitzen, hat das Bundesverwaltungsgericht wegen ihres geringen Anteils am Gesamtaufkommen als nicht wesentlich eingestuft. Auch dies leuchtet ohne weiteres ein.

Richter, die die Verfolgung von Minderheiten und Opponenten legitimieren, gehören für mich nicht auf den Richterstuhl, sondern ins Zuchthaus.

Im Übrigen kann man das Urteil als politisches Urteil bezeichnen, da es sich ganz gezielt und ohne jegliche Hemmungen gegen die Protestbewegung gegen den Rundfunkbeitrag richtet.
Die Entlastung für den Inhaber der Zweitwohnung ist letztendlich nur zustande gekommen, weil sich hierüber auch der Bund der Steuerzahler beklagt (Rn 43) und hat nichts mit der eigentlichen Verfassungsbeschwerde zu tun. Das Urteil ist damit ein gezielter Angriff auf jegliches politisches Engagement der Bürger außerhalb der staatlich akzeptierten (und damit parteipolitisch kontrollierten) Organisationen. Ein berechtigter Bürgerprotest wird wiedereinmal auf die Schüppe genommen. Die Art und Weise wie die vier Kläger aus den Verfahren abgehandelt wurden, ist zudem sehr respektlos und kann durchaus als boshaft bezeichnet werden.

Weshalb hat das Gericht diese vier Verfahren ausgewählt, wenn es gar nicht beabsichtigt hat, diese Klagen ernst zu nehmen?   

Nachruf auf das Grundgesetz

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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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G
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1. Die Abschaffung der Beiträge für Zweitwohnungen war längst überfällig, positiv auch, dass dies rückwirkend gilt für alle die sich bislang gewehrt haben...

Nein, das stimmt nicht. Bei bestandskräftig gewordenen Festsetzungsbescheiden ist es vorbei, da gibt es kein Geld zurück.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Der Schaden ist immens

Ich wohnte der Verhandlung in Karlsruhe bei. Nun die "Entscheidung" unseres obersten Gerichts. Mir kommt es vor, als hätte eine andere Verhandlung parallel stattgefunden, von der ich keine Ahnung hatte.

Ich bin enttäuscht und reibe mir immer noch die Augen – was ist passiert? Die Argumentation hat mit der Verhandlung nichts im Entfernsten zu tun und sie ist zudem an den Haaren herbeigezogen. Sie ist eine Beleidigung für jeden ehrlichen Demokraten. Sie beleidigt auch meinen Intellekt.

Zum ersten Mal im meinem Leben beginne ich, an unseren staatlichen Strukturen zu zweifeln. Ich beginne zu verstehen, warum extreme politische Ansichten im Aufwind sind.

Der Schaden, der dieses Urteil anrichtet, ist enorm.


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Meines Wissens nach müssen die Staatsanwaltschaften ab 50000 Anzeigen in einer Sache Bundesweit, eine Vorlage an den Bundestag machen, dieses Thema zu behandeln. Dann wäre die Angelegenheit dort , wo sie hingehört. in der Politik. Gesetze zu ignorieren fällt dort leichter als potenzielle Wähler zu vergrätzen.
Du bringst da zwei Dinge durcheinander. Staatsanwälte müssen jeder Strafanzeige nachgehen. Unabhängig davon, wie viele Menschen Anzeige erstattet haben.

Bezüglich des Bundestages gibt es die Möglichkeit, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an diesen zu wenden. Dieses Recht findet sich in Art. 17 GG und wird Petitionsrecht genannt. Zu diesen an den Bundetag herangetragenen Petitionen hat der Petitionsauschuss des Bundestages Verfahrensgrundsätze aufgestellt (Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden).

Nach Punkt 8.2.1 dieser Verfahrensgrundsätze werden Petitionen in der Ausschusssitzung unter anderem dann einzeln aufgerufen und einzeln über diese abgestimmt, wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens vier Wochen nach Einreichung erreicht wird. Bei veröffentlichten Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet.

Über Petitionen, die nicht einzeln aufgerufen werden, wird im Petitionsauschuss gesammelt abgestimmt.

Daher hast du also die Zahl 50000.

Der Bundestag ist allerdings nicht dafür zuständig, Gerichtsentscheidungen des BVerfG aufzuheben. Allerdings kann z.B. eine Änderung des Grundgesetzes angeregt werden, die das GG in einer Weise modifiziert, die dazu führt, den Rundfunkwahnsinn in seiner jetzigen Form zu beenden. Natürlich sind die Erfolgsaussichten, dass es zu einer solchen Grundgesetzänderung kommt, gering.


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h
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Nun muss die Wende auf politischer Ebene errungen werden !

Der Meinung bin ich prinzipiell auch, allerdings gibt es da nicht so viel Auswahl... jetzt im Herbst sind bei uns in Bayern Landtagswahlen hoffentlich kacken die "Schwarzen" richtig ab.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Allerdings kann z.B. eine Änderung des Grundgesetzes angeregt werden, die das GG in einer Weise modifiziert, die dazu führt, den Rundfunkwahnsinn in seiner jetzigen Form zu beenden.
Also hör mal, das Grundgesetz muss nicht geändert werde, vielmehr sollte es beachtet werden. Das Bundesverfassungsgericht beruft sich bei seinem Irrsinn, die öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalt mit allen Mitteln unterstützen zu wollen, auf die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), was in einem demokratischen Staat natürlich eine wichtige Sache ist.
Es ist vielmehr die Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes zum Art. 5 GG falsch, wenn es die Pressefreiheit so auslegt, dass diese nur möglich sei, wenn es eine Finanzierungsgarantie für die öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten gibt. Dies kann man deutlich an vielen Stellen im Urteil herauslesen.
Dies ist für mich eben das, was ich als Doktrin der staatlichen Pressefreiheit bezeichne, da diese „Pressefreiheit“ eben nicht frei von der Einflussnahme des Staates ist, sondern auf der Annahme beruht, dass nur die staatlichen Rundfunksender „richtig“ berichten würden. Diese Auffassung ist eigentlich sehr typisch für Unrechtsstaaten und findet sich so in Europa nur in Deutschland.   
Nachruf auf das Grundgesetz
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B
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Sehe ich auch so. Die weisen Väter des Grundgesetzes haben keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeschrieben.
Erst die möglicherweise nicht so weisen Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben ihn mit ihrer Rechtsprechung nahezu in Stein gemeißelt ("Bestands- und Entwicklungsgarantie") und zu einem Krebsgeschwür entwickeln lassen.


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Der Schaden ist immens
[...]
Der Schaden, der dieses Urteil anrichtet, ist enorm.
Dem kann nichts beigefügt werden; ein Problem ist, daß sich das BVerfG nicht zu schade ist, sich über das Grundgesetz, das es zu verteidigen hat, selbst hinwegzusetzen.

Art. 23 GG verpflichtet auch Deutschland zur Realisierung eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes, bzw. eines vereinten Europas.

Indem das BVerfG die Ausführungen des EuGH mißachtet, (C-337/06 zur dt. Rundfunkgebühr und zur Gegenleistungslosigkeit bei fehlendem Vereinbarungsverhältnis zwischen Zahlungsleistendem und Zahlungsempfänger), ... (Rest bitte selbst erdenken).


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

W
  • Beiträge: 139
Der Schaden ist immens

Da ist noch mehr. Am 11. hatten wir das Beate Urteil, der Prozess mit den Verteidigern Sturm, Heer und Stahl.
Nun an 666 das Rundfunkurteil.
Ansonsten wäre da noch die irre Migrationspolitik, und der Wahnsinn in Sachen Geldsystem.

Wer jetzt noch über "Empfangsmöglichkeit", Zweitwohnungen, Beeinflussung durch Wahlen nachdenkt, der hat noch immer nicht genug gesehen.

Sollen sie doch in ihrem Rundfunkirrenhaus leben, die eigenen Illusionen glauben.
Wenn es so weitergeht, findet die Party bald ohne Publikum statt. Ich jedenfalls  kann dieses Programm, diese ekelhaften doppelmoralischen Belehrungen und Überheblichkeiten nicht mehr anschauen.

Der Rundfunk ist nur ein Symptom von vielen, Veränderungen kommen. Mit dem Urteil hat man diese vielleicht sogar beschleunigt.
Also nicht aufregen.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Also ich möchte jetzt auch mal etwas Positives über das Urteil sagen:
1. Die Abschaffung der Beiträge für Zweitwohnungen war längst überfällig,

Man darf auch nicht vergessen, dass sich damit nun die Zahl der Befreiten und Nichtzahler möglicherweise deutlich erhöht.
Man kann sich nicht vorstellen, dass dieser Verlust so einfach durch den aktuellen Zwangsbeitrag kompensieren lässt.
Die "freiwilligen" Zwangsbeitragszahler könnte sich möglicherweise bald fragen, warum sie plötzlich mehr bezahlen müssen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

v
  • Beiträge: 1.202
...
Sollen sie doch in ihrem Rundfunkirrenhaus leben, die eigenen Illusionen glauben.
...

Im Prinzip könnte ich dem zustimmen, wenn ich dieses Furunkel am Ar... der Gesellschaft nicht zwangsfinanzieren müsste.

Wenn es so weitergeht, findet die Party bald ohne Publikum statt.
...

Solange die Geldströme weiter üppig fließen, dürfte denen die Anzahl der Zuschauer am Allerwertesten vorbei gehen. Es kommt ja bekanntlich nicht auf die Nutzung an, sondern es reicht die Möglichkeit, dass eine Wohnung vielleicht ja doch Rundfunk empfangen könnte. Seit dem 18.07.2018 haben sie Narrenfreiheit mit Finanzierungsgarantie.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

g
  • Beiträge: 43
Guten Abend.

Bezugnehmend auf den Beitrag von "Kümmelkäse"
"Meiner juristisch unfundierten Meinung nach kann man das Urteil:
1. Strafrechtlich in Frage stellen (Rechtsbeugung §339 STGB, Amtsmissbrauch, evtl. Korruption, etc.)
2. Das Urteil wegen schwerer Inhaltlicher und rechtlicher Fehler auf Nichtigkeit prüfen lassen.
Auf beiden Wegen würde ein bisher nicht damit befasster Teil der Staatsgewalt sich damit auseinandersetzen müssen.
Beide Wege hätten ab bundesweit mehr als 50000 Anzeigen, Prüfungsanträgen oder ähnlichem eventuell Aussicht auf Erfolg."
Möchte ich Folgendes entwerfen:
Vorhin habe ich gehört, daß es neulich ein Urteil  (wo?) gegeben haben soll,
wonach „Stellvertreter-Klagen“ bzw. „Sammelklagen“ mittlerweile zugelassen sein sollen.

Wie also könnte ein Weg zum Europäischen Gerichtshof aussehen?
Müßte sich eine Privatperson dort vertreten lassen, oder ist ein Prozeßbevollmächtigter nötig?
Könnte hier der Weg einer Sammelklage beschritten werden mit Inhalten, wie sie oben beschrieben werden?

LG. Gerhard.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 19:17 von DumbTV«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Die "freiwilligen" Zwangsbeitragszahler könnte sich möglicherweise bald fragen, warum sie plötzlich mehr bezahlen müssen.

Nö, so doof sind die beim örR nun auch wieder nicht, auch wenn Gier bekanntlich Hirn frisst. Die gießen sicher kein neues Öl ins knisternde Feuer und provozieren neuen Widerstand aus bisher noch zahmen Ecken. Vielmehr ziehen die sich wohl nun verstärkt ihre eh schon registierten Pappenheimer verstärkt zu Gemüte mit welchen sie eh schon Ärger hatten und ruhend ruhig gestellt haben. Andererseits liegt der Verlust eh nur im Promillebereich, bei 8 Milliarden verbuchen die dass locker und milde lächelnd in der Portokasse. Andere Zugeständnisse wären gestern für die armen Kerle fiinanziell nicht so glimpflich zu "verkraften" gewesen. Eines muss man denen lassen, rechnen können sie, am besten zum eigenen Vorteil...na klar. Die blümschen Renten sind sicher :-X, am sichersten die zusätzlichen vom örR >:(.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2018, 23:42 von DumbTV«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
In einem Punkt, lieber @P, hast Du leider nicht recht, dem hier:

Zitat
...
Staatsanwälte müssen jeder Strafanzeige nachgehen.
...

Staatsanwälte unterliegen in diesem Land politischer Weisungsgewalt. Wenn denen "von oben" gesagt wird, dem haben Sie nicht nachzugehen, dann haben die das bleiben zu lassen.

Das ist ja auch der Grund, weshalb der Europarat bereits seit dreißig Jahren darauf drängt bzw, kritisiert, dass in diesem Land keine vollständige Gewaltenteilung herrscht, wie es sich für einen wirklichen Rechtsstaat gehören würde. Aber die Kaste der politisch Mächtigen möchte natürlich ggf. sich selbst oder ihre Günstlinge vor Strafverfolgung geschützt wissen. Und das hatte ja etwa bzgl. der Strafanzeigen gegen die seinerzeite Bundesregierung wg. § 80 StGB (Angriffskrieg gg. das heute nicht mehr existierende Jugoslawien) hervorragend funktioniert, wo es dann seinerzeit allen Ernstes geheissen hatte, eine Strafverfolgung habe nicht zu erfolgen, da lediglich die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbewehrt sei, nicht aber dessen Führung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 19:57 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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