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Autor Thema: Pfändung Privat-PKW  (Gelesen 21221 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Pfändung Privat-PKW
#15: 15. Juli 2018, 23:41
[...] Aufgrund der Tatsache, dass Person A Erinnerung nach ZPO eingelegt hat, sollten die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung bekannt gegeben worden sein. Oder?[...]
Es könnte sein, dass solange Stadt oder Stadtkasse vollstrecken, eine Erinnerung beim Amtsgericht im fiktiven Fall nicht unbedingt greift, da im fiktiven Fall ausschließlich Verwaltungsbehörden agieren, somit wäre es möglicherweise sinnvoller, die vorliegende Vollstreckung durch das Verwaltungsgericht in Form eines Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO prüfen zu lassen und gleichzeitig eine Feststellungsklage einzureichen. In beiden Fällen ist der/die Beklagte die Stadt.

Hierzu auch:
Rechtschutz § 123 VwGO gegen Zwangsvollstreckung Stadtkasse - WDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28311.msg178216.html#msg178216


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Lev

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Re: Pfändung Privat-PKW
#16: 16. Juli 2018, 03:08
@ Markus KA #15

Mein guter M.,
in einer Vollstreckung bzw. Zwangsvollstreckung, wird der Rechtsweg am Amtsgericht (genauer am Vollstreckungsgericht) eröffnet.
D.h. das die fiktive Person A., mit der "Erinnerung bzw. der Beschwerde über die Art und Weise der Vollstreckung" schon den richtigen Rechtsbehelf gewählt hatte.   https://www.lecturio.de/magazin/rechtsbehelfe-zwangsvollstreckung/

______________________Warum?_____________________________________

Da die fiktive Person A nicht auf einen Bescheid reagiert hat (Passivität bzw. fehlende Kenntnis), lief das Vorverfahren an Ihm vorbei. Aufgrund dessen wurde das Vorverfahren beendet und folge dessen vorläufig unanfechtbar (drboe #10). D.h. der Verwaltungsverfahrensweg ist hier geschlossen und im Fall Rot, eben nicht mehr zuständig.

Hier das gegenteilige Zitat von Markus KA:
Zitat
...da im fiktiven Fall ausschließlich Verwaltungsbehörden agieren, somit wäre es möglicherweise sinnvoller, die vorliegende Vollstreckung durch das Verwaltungsgericht in Form eines Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO prüfen zu lassen und gleichzeitig eine Feststellungsklage einzureichen.

Nach geschlossenen Vorverfahren beginnt die Vollstreckung (bzw. Zwangsvollstreckung um die Behörden beim Wort zu nehmen). Für die Vollstreckung bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist das Vollstreckungsgericht zuständig. Schon aus dem Grund, weil das Urteilen bzw. übertragen von Eigentum nicht zum Aufgabengebiet eines Richters am Verwaltungsgericht gehört. Es ist Aufgabe des Amtsrichters zu entscheiden, ob der Gerichtsvollzieher sich nun am Eigentum anderer vergreifen darf oder nicht.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/vorverfahren_07/index.php

____________________Kurzum:________________________________

Wenn die Person A meint, dass irgendwas nicht stimmt mit der Art und Weise, wie diese Vollstreckung abläuft (Z.B. ein fehlender Bescheid, der die Wirksamkeit des Bescheides hemmen könnte und dadurch den Schuldner eben nicht ordentlich in Kenntnis setzte...), dann ist das Vollstreckungsgericht am Amtsgericht die richtige Anlaufstelle.  ;)

Mein guter M., wenn du etwas empfänglicher wärst, hätte ich mir die Schreiberei hier sparen können.  8) 
(Eine kleine PDF als Hilfe)

Lev

P.S. Ich würde weder den § 123 VwGO noch eine Feststellungsklage einleiten, da es in diesem Fall außer Kosten und Arbeit nichts bewirkt.


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Re: Pfändung Privat-PKW
#17: 16. Juli 2018, 08:10
P.S. Ich würde weder den § 123 VwGO noch eine Feststellungsklage einleiten, da es in diesem Fall außer Kosten und Arbeit nichts bewirkt.

Jedem steht es frei, etwas einzuleiten oder nicht. Oft erkennt man erst "am Ende des Tages", ob es etwas gebracht hat oder nicht. Wie sagt man so schön: Von nichts kommt nichts!

Zu erwähnen wäre, die Vollstreckungsstelle in diesem fiktiven Fall ist nicht der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Amtsgerichtes, sondern die Stadt (soweit ich das richtig verstanden habe). Zwischen Vollstreckungen, die durch die Stadt/Stadtkasse oder durch den Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht vollzogen werden, könnte es Unterschiede in der Anwendung rechtlicher Mittel geben.

Natürlich ist es interessant zu erfahren, was aus dem rechtlichen Mittel der Erinnerung im vorliegenden fiktiven Fall entschieden worden sein könnte.

Ebenso zu erwähnen wäre, dass es von Vorteil sein könnte den Behördenleiter der Stadt, hier wohl den Bürgermeister über vorliegen Fall, die rechtswidrige Pfändung und möglichen Schaden zu informieren.

Und natürlich sollte nicht vergessen werden: Akteneinsicht, Akteneinsicht und nochmals Akteneinsicht!...man kann es nicht oft genug schreiben.  ;)

Von nichts kommt nichts! 8)


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Re: Pfändung Privat-PKW
#18: 16. Juli 2018, 18:17
Ohne die genauen Schreiben von Person A zu kennen:
Ich würde beim VG einen Antrag auf Eilrechtschutz stellen und dort feststellen lassen, ob die Beiträge überhaupt korrekt festgesetzt wurden (Bescheid, Rechtshilfebelehrung, gab es einen Widerspruch, sind die Pfändungspapiere korrekt, etc.)

Das VG prüft den Eilrechtschutz i.d.R. binnen weniger Tage.

Person A hat jetzt so lange durchgehalten; sie möge sich davon nicht unterkriegen lassen!

Siehe auch:
WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27230.msg171206.html#msg171206


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Re: Pfändung Privat-PKW
#19: 16. Juli 2018, 21:45
Guten Abend!

Der Wahnsinn geht für Person A weiter. Heute kam ein weiterer Brief von der Stadt bzw. dem Vollziehungsbeamten. Der Titel des Briefes, welcher zum ersten Mal förmlich (Gelber Brief) zugestellt wurde, hat den Titel "Widerspruchsbescheid". Der Widerspruch von Person A ist zulässig, wurde aber abgelehnt! Das Fahrzeug wird noch diese Woche zwangsversteigert (also genau 7 Tage nach der Fahrzeugpfändung!). Der aktuelle Brief der Stadt hat wieder einen Rechtsbehelf angegeben. Zu den bereits ausufernden Kosten in Höhe von ca. 750 € (bei einer vermeintlichen Schuld in Höhe von ca. 530 €) kommen nun weitere 200 € für das Inserat.

Erinnerung wurde Samstag von Person A am AMTSGERICHT per Einschreiben mit Rückschein eingereicht.

Was kann Person A jetzt noch tuen?

Person A wiederholt sich gerne: der Wahnsinn muss ein Ende haben!


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Re: Pfändung Privat-PKW
#20: 16. Juli 2018, 22:05
Ich würde rein theoretisch Person A raten von Ihrem Recht in dem neusten Widerspruchsbescheid Gebrauch machen und Klage samt Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen. Dabei ausdrücklich erwähnen, dass der Widerspruchsbescheid erst NACH der Pfändung zugestellt wurde.

Nachtrag: Handelt es sich um den Widerspruchsbescheid auf deinen Widerspruch zur Pfändung - oder zu einem GEZ Festsetzungbescheid?


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Re: Pfändung Privat-PKW
#21: 16. Juli 2018, 22:10
Es handelt sich um ein Widerspruchsbescheid auf mein Widerspruch gegenüber der Stadt wegen der Pfändung!

Entstehen für Person A Kosten, wenn Eilrechtsschutz am Verwaltungsgericht beantragt wird?

Für Person A ergibt sich folgende bedrohliche Problematik: Ist das Auto im Laufe der Woche weg oder nicht? Kommt es jemals wieder? Hat Person A am Ende noch mehr Kosten an der Backe? Das Fahrzeug von Person A ist je nach Marktlage zwischen 15 und 20 mal mehr Wert als die eigentliche vermeintliche Schuld!


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Re: Pfändung Privat-PKW
#22: 16. Juli 2018, 22:17
Markus hat hier in seinem letzten Beitrag die notwendigen Schritte auch noch einmal gut zusammengefasst:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27230.msg171206.html#msg171206

Zu den Gebühren beim Eilrechtschutz am Verwaltungsgericht:
1,5 fache Gerichtsgebühr, welche bis 500 € Streitwert 35 € und bis 1000 € Streitwert bei 53 € für die 1 fache Gebühr liegt (Stand NRW)
In der Regel wird hier der halbe Streitwert als Grundlage genommen (= geringere Kosten für Person A)
Ob der Kläger oder Beklagte diese Gebühr zahlen muss wird nach Eilverfahrensende festgelegt.

Siehe auch:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=153177315226703282&sessionID=115886891327405884&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=316250,199

Person X aus NRW befindet sich gerade in so einem Verfahren und streitet mit dem Gericht theoretisch darüber welche Partei die Kosten tragen wird.



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Re: Pfändung Privat-PKW
#23: 16. Juli 2018, 22:59
Der beste Freund von Person A hat Person B erzählt, dass Person A eine Nacht darüber schlafen wird.
Person A wird wohl weiter kämpfen und das Verwaltungsgericht einschalten! Person A wird nicht aufgeben, auch dann nicht, wenn von den Behörden massiver Druck ausgeübt wird! Und das passiert hier gerade! Person A ist sich sicher, dass diese Unverhältnismäßigkeit ein Ende haben muss!


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faust

Re: Pfändung Privat-PKW
#24: 16. Juli 2018, 23:18
... ich häng mich noch mal rein - mir ist bewusst, dass das Extra - Arbeit ist:

Ich finde, das, was hier abgeht, ist so  SPEKTAKULÄR  - das muss in die Öffentlichkeit/in eine Zeitung !!!


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Re: Pfändung Privat-PKW
#25: 16. Juli 2018, 23:43
Die Chance sollte man eigentlich noch nutzen .. jetzt so kurz vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Bereitet jemand einen Text vor? .. dann kann man doch nochmal schön durch die Presse gehen.

"Beitragsservice lässt XYZ Tausend Euro Auto wegen XYZ Euro Forderung pfänden & zwangsversteigern."

Personal A wurde die Grundlage entzogen den Arbeitsplatz zu erreichen und droht die der existenzielle Absturz.

Bisschen reißerisch aufmachen, damit die Zeitungen Klicks haben.
Schon landet so nen Artikel überall - passend zum baldigen Urteil.


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Re: Pfändung Privat-PKW
#26: 17. Juli 2018, 00:32
Zitat
Zahlen oder laufen. Wie Rundfunkbeitragsgegner vom Beitragsservice Mürbe gemacht werden.

Es ist fast nicht zu glauben: Person X droht das KFZ versteigert zu werden, nur weil sich Person X weigert, fällige Rundfunkbeiträge zu zahlen.
Einen Tag vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und ca. 2 Monate vor Verkündung der Entscheidung beim EuGH, wurde das KFZ von Person X vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt und soll innerhalb 7 Tagen versteigert werden, wie aus einem Schreiben des zuständigen Vollstreckungsgerichts in X-Stadt hervorgeht.
Anscheinend wird die Gangart der Behörden zunehmend ruppiger und der Beitragsservie, der für ARD, ZDF Deutschlandradio ausstehende Gebühren einfordern soll, wird zunehmend gnadenloser gegenüber notorischen Zahlungsverweigerern.
Während bei nicht-behördlichen Vollstreckungen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, zwischen ausstehenden Zahlungen einerseits und gepfändeten Gütern anderseits, scheint es beim Einfordern von Rundfunkgebühren keinerlei Verhältnismäßigkeit zu geben, auch wenn durch die Beschlagnahme des KFZ, der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
Was sind das für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die von Kleinstrentern, BaföG-Stundenten und Niedrigverdienern, monatliche Abgaben fordern, nur damit die Rundfunkanstalten ihrer maßlosen Gier weiter fröhnen können? Was ist das für ein Staat in dem wir leben, der immer mehr Abgaben erfindet, um die Leute doppelt- und dreifach abzukassieren ?  Die Ironie dabei: Der Solidaritätszuschlag, mit dem die Lasten der Deutschen Einheit finanziert wurde, steht aufgrund seiner Steuerähnlichkeit seit kurzem auch in der Kritik und wird wahrscheinlich verfassungswidrig sein.

Copyright ist bei mir  8)


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Re: Pfändung Privat-PKW
#27: 17. Juli 2018, 12:54
Ansonsten wird der Bescheid rechtswirksam und damit auch vollziehbar, und zwar auch dann, wenn die festgesetzte Abgabe eigentlich rechtswidrig ist.

Und nicht vergessen!!!
... und, wenn nächste Woche das Urteil verkündet wird, darf nicht vergessen werden, die Aufhebung der rechtswidrigen Bescheide zu beantragen!

Zitat
Die Richter erklärten zwar, dass das Heranziehen des Klägers zur Zahlung eines Beitrags für seinen alten Kanalanschluss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig war. Doch der Kläger sei gegen den Bescheid nicht vorgegangen, so dass dieser bestandskräftig wurde.
Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1093793.kein-anspruch-auf-aufhebung-rechtswidriger-bescheide.html
... Das Urteil wird ja Morgen! verkündet... ;)
Zitat
BVerfG - Urteil Rundfunkbeitrag
Quelle: https://www.phoenix.de/sendungen/ereignisse/phoenix-vor-ort/bverfg---urteil-rundfunkbeitrag-a-313227.html


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Re: Pfändung Privat-PKW
#28: 30. Juli 2018, 13:48
Aus aktuellem Anlass zur Ergänzung zu dem entsprechenden Thema, und möglicherweise hilfreiches Vorgehen wie bereits oben beschrieben:

Es könnte sein, dass solange Stadt oder Stadtkasse vollstrecken, eine Erinnerung beim Amtsgericht im fiktiven Fall nicht unbedingt greift, da im fiktiven Fall ausschließlich Verwaltungsbehörden agieren, [...]

Hierzu:
Rechtschutz § 123 VwGO gegen Zwangsvollstreckung Stadtkasse - WDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28311.msg178216.html#msg178216


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  • 1 BvR 2099/17
Re: Pfändung Privat-PKW
#29: 02. Januar 2019, 17:06
Wie ist dieser Fall denn nun fiktiv ausgegangen? Ein Verstoß gegen das Übermaßverbot wurde hier durch die vollstreckende Behörde begangen, vielleicht ist das Opfer sogar arbeitslos geworden, und das bei der rechtswidrigen Zwangsvollstreckung einer nicht titulierten Forderung.


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Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

 
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