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Autor Thema: Direktorenwahl Bremische Landesmedienanstalt:Verzicht auf öffentl. Ausschreibung  (Gelesen 1965 mal)

C
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Medienkorrespondenz, 28.06.2018

Wiederwahl von Direktorin Cornelia Holsten angesetzt


Zitat
Bei der Bremischen Landesmedienanstalt (Brema) soll die amtierende Direktorin Cornelia Holsten wiedergewählt werden. Der Brema-Medienrat habe in seiner Sitzung am 23. Mai „beschlossen, auf eine öffentliche Ausschreibung zu verzichten und einen Termin für die Wiederwahl von Frau Holsten in einer Sondersitzung im September anzusetzen“, so der Brema-Medienratsvorsitzende Robert Hodonyi (Bündnis 90/Die Grünen) auf MK-Nachfrage in einer schriftlichen Äußerung. […]

Sondersitzung des Medienrats
[…]
Wenig transparentes Wahlverfahren
[…] Das aktuelle Verfahren zur Direktorenwahl bei der Brema ist bisher wenig transparent abgelaufen. Und das, obwohl die Medienanstalt gesetzlich auch dazu verpflichtet ist, „für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen“. Die Brema hat sich übrigens für ihre Arbeit einen Slogan gegeben, er lautet: „mehr medien transparenz“.
[…]
Bremische Merkwürdigkeiten
[…] Nicht zuletzt aufgrund des Transparenzgebots muss laut dem Landesmediengesetz die Brema auf ihrer Internet-Seite sämtliche Beschlüsse und Ergebnisse der Beratungen des Medienrats bekannt machen. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist dabei zu berücksichtigen. Dass darunter auch entscheidende Verfahrensschritte zur Direktorenwahl fallen, darf jedoch bezweifelt werden. Offenbar gehört es bei der Brema dazu, dass Direktorenwahlverfahren mit Merkwürdigkeiten behaftet sind.

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bremische-landesmedienanstalt-wiederwahl-von-direktorin-cornelia-holsten-angesetzt.html


Zum Thema "Merkwürdigkeiten bei Wahlverfahren der Landesmedienanstalten" siehe auch:
Bewerbung als Entfilzung vom 28.11.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25398.msg160470.html#msg160470

Ein „fadenscheiniges“ Findungsverfahren + Bewerbung Markus Kompa für LMK vom 03.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25483.msg160923.html#msg160923

Eumann wird neuer Direktor der Landesmedienanstalt vom 04.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25493.msg160994.html#msg160994

Gratulationswelle für Marc Jan Eumann vom 06.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25509.msg161110.html#msg161110

Die Landesmedienanstalten sind ein großes Ärgernis vom 08.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25547.msg161254.html#msg161254

Bund der Steuerzahler hält Wahl von Marc Jan Eumann zum Medienaufseher für nicht rechtmäßig vom 11.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25585.msg161540.html#msg161540

Wahl Eumanns (SPD) zum Direktor der Medienanstalt RLP landet vor Gericht vom 13.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25604.msg161616.html#msg161616

Causa Jan Eumann - Ganz schön retro vom 17.01.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25972.msg163826.html#msg163826

Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen vom 01.03.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26579.msg167105.html#msg167105


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2018, 07:29 von ChrisLPZ«
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Eine Verständnisfrage zu diesem Thema:

Wenn die Landesrundfunkanstalten Behörden sind bzw. sein wollen, wieso werden dann die Stellen des Behördenleiters, also des Intendanten der jeweiligen Rundfunkanstalt, nicht öffentlich ausgeschrieben?

Beispielsweise heißt es in § 16 Absatz 1 des HR-Gesetzes
https://www.hr.de/unternehmen/rechtliche-grundlagen/das-hr-gesetz,hr-gesetz-100.html
Zitat
Der Intendant wird vom Rundfunkrat auf fünf bis neun Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt.
Wiederwahl ist zulässig.

Widerspricht dies nicht einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2018, 14:16 von Bürger«

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Guten TagX,

Entscheidung des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen, vom 22.12.1992 St 5/91; Öffentliche Ausschreibung;

Zur Frage, ob Art. 128 BremLV es fordert, dass
Eingangsstellen im bremischen öffentlichen Dienst grundsätzlich erst nach öffentlicher Ausschreibung besetzt werden dürfen.
https://www.staatsgerichtshof.bremen.de/entscheidungen-1469

Zitat
g) Die verfassungsrechtlich gebotene Ausschreibungspflicht gilt mit den genannten Maßgaben
für alle öffentlichen Ämter, also auch für die Ämter der Hochschullehrer und der Fachhochschullehrer. Art. 128 BremLV läßt demgemäß eine Ausnahmeregelung für die Hochschule für Verwaltung nicht zu. Im Zusammenhang mit der Besetzung von Hochschullehrer- und Fachhochschullehrerstellen ist zu beachten, daß § 45 des Hochschulrahmengesetzes des Bundes vom 26.1.1976 (BGBl. 1976 I, S. 185 ff.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.4.1987 (BGBl. 1987 I, S. 1170), dessen Anwendungsbe-reich sich nach § 1 u. a. auf Universitäten und Fachhochschulen erstreckt, die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung der Hochschullehrer geregelt hat. Gemäß § 45 Abs. 1 HRG sind die Stellen für Professoren „öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung muß Art und Umfang der zu erfüllenden Aufgaben beschreiben“. Diese bundesrechtlich vorgeschriebene Ausschreibungspflicht entspricht der in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 11 BremLV gewährleisteten Freiheit der Wissenschaft, die schon von ihrem Wesen her auf Offenheit angelegt ist. Der enge Zusammenhang von Wissenschaftsfreiheit und Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 35, 79 (114)) steht heute außer Zweifel.
Die Vorschrift des § 45 Abs. 1 HRG schreibt also bundesrechtlich das vor, was sich bei Fehlen dieser Vorschrift schon aus Art. 128 BremLV für alle öffentlichen Ämter und aus Art. 11 BremLV speziell für die Ämter von Hochschul- und Fachhochschullehrern ergibt.

Rein fiktiv.
RBS / RS TV-Rundfunkrecht (TV Staatsverträge)? LRA / Medienanstalt "Behörden"?
Alles verfassungswidrig! Vollkommener UnfuX! Total abwegig! Bananenrepublikmäßig! 
Völlig diktatorisch!

Was für Hochschulen gilt (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG), gilt erst Recht für die Bremische Landesmedienanstalt.
Diese "diktatorische Wahl" durch ein "geheimes Staatskommitee" ist unvereinbar mit Art. 128 BremLV!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2018, 14:17 von Bürger«

 
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