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Autor Thema: mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"  (Gelesen 52489 mal)

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
[...] Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln [...]

weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html

Wer fragt Fr. Heike Raab (SPD) - wie sie dazu kommt, den Sprecher des unabhängigen BVerfG zu spielen und deren mögliche Termine bekannt zu geben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 16:00 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Weiß Frau Raab schon mehr über die Entscheidung, und hat in Folge der für sie positiven Konsequenzen und daraus resultierender Emotionen voll Freude geplappert. ::)


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  • Beiträge: 890
Herrn Stadler wurde über den Besucherdienst die Raabsche Aussage mitgeteilt.

Es kam gerade folgende Antwort:

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für den Hinweis!

Dennoch  hat der zuständige Erste Senat  noch keinen Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren zum Rundfunkbeitrag anberaumt, weshalb derzeit auch noch keine Zuhöreranmeldungen entgegen genommen werden können.

Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Stadtler
Oberamtsrat

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
Telefax 0721 9101-461
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de

Also, abwarten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 16:22 von Bürger«

D
  • Beiträge: 244
Es wäre nicht ausgeschlossen, dass die Verfahrensbeteiligten einschl. Raab & Co. eine Vorabinformation/ Absichtserklärung des BVerfG erhalten haben [...]
nope

BverfG
Zitat
Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten.
;)

Das konkrete Datum muss sie woanders her haben. Die Begründung ist "charmant" :D


Edit "Bürger":
Bitte beachten - eine "Vorabinformation/ Absichtserklärung" ist auch keine "Ladung" ;)
Wie "konkret" das Datum von Frau Raab benannt oder durch "medienkorrespondenz" als "konkret" formuliert wurde, ist ebenfalls nicht bekannt.
Letzmaliger Hinweis, hier nicht weiter zu spekulieren, sondern bitte konkrete Erkenntnisse abwarten.
Danke für die nunmehrige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 18:33 von Bürger«

b
  • Beiträge: 776
Originalquelle:

4. Kölner Forum für Journalismuskritik
Über Gebühr gut?
Diskussion über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien
22. Juni 2018

http://www.deutschlandfunk.de/4-koelner-forum-fuer-journalismuskritik-ueber-gebuehr-gut.2852.de.html?dram:article_id=421022
mp3 (ab Minute 10) https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3
Zitat
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]

Urteil steht also jetzt schon fest: Argumente für Beitrag wurden gefunden.


Edit "Bürger":
Danke für den Fund. Es bleibt dennoch weiterhin fraglich, ob die (vermeintlich) "guten Argumente" das BVerfG auch überzeugen konnten... ;)
Darüber braucht und soll hier jedoch weiterhin nicht spekuliert werden, da dies müßig ist und sich spätestens am (tatsächlichen) Verkündungstag klärt.
Danke für die weitere konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 22:25 von Bürger«

f

faust

... erstens: Seit wann hat denn die SPD wieder Bezug zur Wirklichkeit  (#) ?

Zweitens: Logisch, dass man das Urteil in der Staatskanzlei RLP kennt - irgendwo muss es ja Korrektur  :police: gelesen werden ...


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D
  • Beiträge: 244
so langsam bekommt das ein "Geschmäckle"

erst wird vom BverfG die Urteilsverkündung auf Ende des Jahres fixiert und 2 Verhandlungstage terminiert
aus dem Gutachten von @koblenzer wird fast nichts verlesen(und das war DYNAMIT).
Nach 1 Verhandlungstag wird die mündliche Verhandlung überraschend beendet
Der EuGH hatte inzwischen nicht nur die Richtervorlage des LG Tübingen angenommen, sondern auch eine Terminierung für den 4. Juli festgelegt, mit Urteilsverkündung Ende des Jahres

In der mündlichen Verhandlung wurde nicht EINMAL über das Zustandekommen des 15. RäStV diskutiert, sondern nur über andere Möglichkeiten der Erhebung fabuliert.

Und jetzt soll PLÖTZLICH das Alter von Kirchhof der Grund sein für die Eile....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 22:57 von Bürger«

w
  • Beiträge: 29
Von meiner Seite dazu eine strategische Überlegung:

Ich würde das Thema hier dicht machen und auf nicht sichtbar setzen, damit die Geschichte nicht in der größeren Öffentlichkeit bekannt wird. Wenn dann urplötzlich und zufällig das Urteil am 18.07. kommt, würde ich den Thread wieder auspacken. Dann wäre klar wie der Hase läuft. Anderfalls verlegen die wegen uns noch das Datum, um den Schein zu wahren ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 22:59 von Bürger«

m
  • Beiträge: 436
Wenn in einer Podiumsdiskussion sowas veröffentlicht wird, dann darf das jetzt nicht unter dem Tisch versteckt werden.
Auch jetzt nicht, es muss an die Öffentlichkeit die Medien. Es ist doch ganz klar, dass hier eine politische Abstimmung über die Gerichte stattgefunden haben muss.

Ich empfehle jedem mal dieses Urteil des VG Freiburg vom 24.05.2018 zu lesen. Das hat doch nichts mehr mit Klagebegründung zu tun.
Der Rundfunkbeitrag erfüllte immer - gleichgültig welcher Grund alle Rechtsansprüche.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&sid=04eaea8e122135dd254196cb000e5ff9&nr=24322&pos=0&anz=138

Ich sage ganz klar, ob Merkel beim Kirchentag oder Kirchhof bei der Anhörung am 16.05.2018 die führen uns hinters Licht und Lügen uns alle an. Es ist alles ein absprochenes Spiel, abgesprochene Lügen. Deshalb muss der Druck weiter aufgebaut werden auf allen Ebenen.


Edit "DumbTV": @alle
Das Urteil vom VG Freiburg hier nicht weiter vertiefen, sondern ggf. einen neuen Thread dafür eröffnen.
Bitte hier eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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B
  • Beiträge: 422
Wäre es jetzt nicht angebracht, die noch erreichbaren Medien zu informieren? Evtl. ausländische Redaktionen, die sich noch kritisch mit dem RB auseinandersetzen?


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

D
  • Beiträge: 244
Ich empfehle jedem mal dieses Urteil des VG Freiburg vom 24.05.2018 zu lesen. Das hat doch nichts mehr mit Klagebegründung zu tun.
Das zieht mir doch echt die Socken aus  :o
Das ist dreist gelogen:

Zitat
49

Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich auch nicht aus der Möglichkeit des Empfangs von Rundfunkangeboten des Beklagten im Ausland, denn für den hierin liegenden Vorteil könnten im Ausland lebende Personen naturgemäß schon gar nicht herangezogen werden, weil sie nicht im räumlichen Geltungsbereich der deutschen landesgesetzlichen Beitragsgesetzgebung leben. Die Finanzierung auch des im Ausland (über Funkwellen bzw. Internet) zu empfangenden Programmangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag ist durch die verfassungsrechtliche Bestands- und Entwicklungsgarantie der Rundfunkanstalten gerechtfertigt, die auch bezüglich dieses Angebote eine die Programmfreiheit wahrende Finanzierung über einen als Vorzugslast ausgestalteten Beitrag erfordert (vgl. insb. BVerwG, U. v. 18.3.2016, a.a.O., juris, Rn. 22 und U. v. 15.6.2016, a.a.O., juris, Rn. 23). Die beitragspflichtigen Inhaber einer Wohnung im Inland werden gegenüber den Inhabern von Wohnungen im angrenzenden Ausland, die dort ebenfalls das Rundfunk empfangen können, aber keinen Rundfunkbeitrag leisten müssen, nicht ungleich behandelt (Art. 3 Abs. 1 GG) bzw. diskriminiert (vgl. Art. 18 AEUV), da diese vom Landesgesetzgeber schon gar nicht „behandelt“, nämlich zum Beitrag herangezogen und damit auch nicht „ungleich behandelt“ werden können und – selbst wenn darin eine Ungleichbehandlung läge – diese nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft, sondern an das Innehaben der Wohnung im Bundesgebiet, so dass auch keine Inländerdiskriminierung vorliegt, wofür im Übrigen schon der grenzüberschreitende Bezug fehlen würde (vgl. Streinz, Europarecht, 10. Aufl. 2016, Rn. 847).

1.) Lüge

Deutsche Sender werden im Ausland oft eingespeist (in den Niederlanden: ARD, ZDF, SAT1, RTL, WDR, SWR
-> war bei meiner Anmeldung im Jahr 2000 so !

2.) Lüge

Dafür wird auch anteilsmäßig bezahlt (die Summe kennen die Sender genau!)

3.) Lüge

und natürlich ist es eine Diskriminierung, nicht wegen der Nationalität, sondern dem gewählten Wohnsitz !

Das waren Teile aus @koblenzers Gutachten, die NATÜRLICH keine Rolle spielten, in der mündlichen Verhandlung !
 >:(



Edit "DumbTV": @alle
Das Urteil vom VG Freiburg hier nicht weiter vertiefen, sondern ggf. einen neuen Thread dafür eröffnen.
Bitte hier eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018
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  • Beiträge: 890
Ich würde das Thema hier dicht machen und auf nicht sichtbar setzen, damit die Geschichte nicht in der größeren Öffentlichkeit bekannt wird.

@wolfsrex, bitte was für eine größere Öffentlichkeit ?
Hier liest eine verschwindend kleine Öffentlichkeit mit. Wenn hier eine größere Öffentlichkeit wirklich Interesse hätte, und auch mitlesen würde, und entsprechend den Rundfunkbeitrag boykottiert hätte, wäre das ganze Thema schon erledigt. Das ist doch genau das Problem. Bei der großen Masse wird kassiert, und sie lässt es sich gefallen. Deswegen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum mit dem Terminthema eine Geheimniskrämerei gemacht werden soll. Ganz im Gegenteil, die Leute müssen es sofort erfahren, und motiviert werden, jetzt die RF-Zahlungen einzustellen. Infostände in 50 Städten und tausende von Menschen darauf ansprechen, nur so wird es in der größeren Öffentlichkeit bekannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:02 von Bürger«

w
  • Beiträge: 29
@Frühlingserwachen: Du hast natürlich Recht, dass die Debatte generell noch stärker in die Öffentlichkeit getragen werden muss - gar keine Frage.

Mir ging es eher darum, dass die hier (wahrscheinlich) mitlesenden Rundfunkanstalten, Staatskanzleien, Gerichte usw. diesen Fauxpas der SPD-Dame ganz leicht korrigieren können, indem sie einen anderen Termin ansetzen, nur weil sie von unserer Diskussion erfahren haben. Dann wäre unsere Aufregung hier völlg umsonst und der "Skandal" nicht nachweisbar.

VG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 23:03 von Bürger«

f

faust

... der Skandal, Wölfchen, ist ein ganz anderer:

Die Wortwahl der Dame mag einfach nur unglücklich (#) gewesen sein - aber sie impliziert eben leider auch, dass es Absprachen bzw. Einflussnahmen hinsichtlich des Resultats gegeben haben könnte (... das Wissen um das Datum ist verglichen damit pillepalle. ).

DAS kann so nicht stehenbleiben - DAS ist ein klarer Fall für unabhängigen  >:D Journalismus  (#) - da wird wohl der kampferprobte Markus Kompa nochmal den Gaul satteln müssen ...


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Damit wird das Urteil umso interessanter, denn es wird von einer Marionette verkündet. Nicht mal den Termin der Verkündung darf es selbst bestimmen. Ich ahne daher inhaltlich Schlimmes voraus.. :'(


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Schrei nach Gerechtigkeit

 
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