Diese "Tricks" kommen bei einigen Stellen vor. Verwaltungsvereinfachung.
Ich habe von der Hamburger Stadtreinigung gehört, dass auch dort , bevor der aufwändigere Widerspruchsvorgang anläuft, noch einmal "nachgefragt" wird.
Dort kommt es ab und zu mal vor, dass neue Bestimmungen beim Bürger nicht angekommen sind und dieser dann unnötig Widerspruch einlegt.
Das will der Beitragsservice/ die LRA auch so machen... nur dass jeder, der hier widerspricht, i.d.R. genau weiß, warum er widerspricht. Beim Beitragsservice wirkt es wie ein Blockadeversuch. Bei dem Verein traut man sich ja gar nicht, ohne teures Einschreiben anzuklopfen.
Ich empfehle den fiktiven Personen, die klagen wollen, beim Widerspruch sicherheitshalber nochmal einen Widerspruchsbescheid explizit mit anzufordern. Am besten mit der Mitteilung, man möchte klagen. Wer nicht unbedingt klagen will, sollte einfach - auch nach diesem Schreiben, das kein gesetzlich vorgeschriebener Verwaltungsakt ist - auf den Widerspruchsbescheid warten.
Vielleicht kommt er ja erstmal gar nicht.
Untätigkeitsklage kann Person F natürlich auch ohne solch eine Aufforderung nach 3 Monaten erheben.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)