Sicherlich werden die GEZ-Betriebe das ggf. als Sand im Getriebe auffassen, wenn der Zahler nicht einfach brav zahlt, zahlen kann oder zahlen will, aber ebenso sicherlich wird es für den einen oder anderen quasi eine Notwendigkeit darstellen und der eine oder andere wirds wahrscheinlich auch schon so oder ähnlich gemacht haben:
- bei Nachforderungen Teilzahlungen beantragen
- man kann seine Situation ja nicht immer vorhersehen, daher: ggf. bei geänderter Situation Anpassung Teilzahlung erfragen/ fordern
- Wenn unsaubere oder nicht nachvollziehbare Abrechnungen kommen, ist das für einen ja (Mehr)Aufwand den man schlussendlich nicht zu verantworten hat, es würde einem also dann ja wohl ein Schaden verursacht. Diesen Schaden könnte man dann ggf. einfordern? ggf. gerichtlich, und evtl. auch eine Bearbeitungspauschale verlagen? Kann ja wohl nicht sein dass die GEZ-Betriebe einen derart und unnötig und unaufgefordert beschäftigen, die meisten hätten sicherlich spassigeres zu tun.
- Bzgl. Datenschutz weiss man i.A. sicherlich nicht sicher inwieweit Daten bei anderen Rundfunkanstalten vorliegen, da man ebenso nicht weiss wie DAten getauscht werden und ob Irrtümer passieren.
Ich würde also meinen, um hier etwas mehr Sicherheit zu bekommen, dass man streng genommen also bei allen 16 Rundfunkanstalten seine vorliegenden Daten nach DSGVO anfordern müßte, um seine Datensituation abschätzen zu können. GGF dann natürlich in gewisser Regelmäßigkeit.
- Inkassoforderungen der Stadt sind natürlich immer lustig aber nicht für jeden immer direkt bedienbar, daher wäre es ja evtl. sinnvoll mit der Inkassoabteilung passende Teilzahlungen zu diskutieren, vielleicht ähnlich wie oben aufgeführt, an die Situation angepasst?
- so wie ich das einschätze, werden ja sowohl von den Einwohnermeldeämtern zur GEZ alsauch ggf andersherum Daten ausgetauscht?
Dann wäre vielleicht ja sinnvoll, entsprechende Schreiben jeweils an die Stellen zu verfassen, dass eine Datenweitergabe nicht gewünscht ist, wobei man evtl. nicht ein Vordruckformular verwendet weil man ja nicht weiss inwiefern das fehlerfrei ist. Garantien stehen ja da nicht drauf, soviel ich weiss und einschätze?!?
Solche Erklärungen könnte man evtl. auch imLaufe der Zeit anpassen müssen, wenn einem das sinnvoll erscheint, wobei man sich dann vermutlich sinnvollerweise auf ein schon dieses Thema betreffendes vorherigen Schreiben bezieht, damit da nichts durcheinanderkommt?
Wie sieht es eigentlich generell mit Gebührengegenforderungen aus für die Arbeit, die die einem verursachen können, um vielleicht einfach nur etwas Ausgleich und Schadensersatz zu haben?