Vielleicht sollte man noch in Ergänzung des SWR-Berichtes in swr.de/aktuell darauf hinweisen, dass die eine Richterin (die französisch sprach, Name habe ich mir nicht gemerkt) die Vertreterin der EU-Kommission fragte ob sie wirklich meine, dass, wenn Beitragspflichten von Geräteinhabern auf Wohnungsinhaber geändert werden, nicht der Kernbereich einer Beihilfe betroffen wäre.
Der Vertreter der BRD und des Südwestfunks waren der Meinung, die Vorlage des LG Tübingen wäre schon deshalb unzulässig, weil der Richter gar nicht die Befugnis habe, den Vollstreckungstitel zu prüfen und an ihn gebunden wäre und erörterten nur hilfsweise, aber auf jeden Fall seien die Vorlagen 5-7 unzulässig, da sie rein hypothetisch wären und mit den vorliegenden Fällen nichts zu tun hätten.
Die Vertreterin war anderer Meinung, die Vorlagen wären zumindest zulässig.
Die Gerichtsreporterin des SWR habe ich auch nicht erkannt bzw. hat sich auch nicht zu erkennen gegeben, es waren aber auch nur ca. 15 Personen da. Markus KA hat ausführlich mitgeschrieben. Ich hoffe, es kommt bald noch ein Bericht von ihm