Naja, RLP, das Bundesland in dem 2 Landesdatenschutzgesetze "gelten"!
Hatt du 2 Landesdatenschutzgesetze mutt du nicht machen DSGVO!!!
Prof.EU@pinguin welche Unternehmen? Das ist das Imperium! Die ARD-Allianz und ZDF-Technologie-Union! Das datenschutzrechtliche "scheinheilige", abgrundtief BÖSE!
Baden-Württemberg:Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, (Landesdatenschutzgesetz - LDSG), Link:http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-DSGBW2000V9P38VIERTER ABSCHNITT
Landesbeauftragter für den Datenschutz
§ 26 Bestellung und Rechtsstellung(1)* Auf Vorschlag der Landesregierung wählt der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dieser muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben oder für eine andere Laufbahn des höheren Dienstes befähigt sein. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.
(2) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in Ausübung seines Amtes völlig unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er unterliegt keiner Rechts- und Fachaufsicht.
(3) Die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird beim Landtag eingerichtet. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz trifft die Entscheidungen nach § 37 des Beamtenstatusgesetzes für sich und seine Mitarbeiter in eigener Verantwortung. Er untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landtags nur insoweit, als seine völlige Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die für Richter auf Lebenszeit geltenden Vorschriften über die Dienstaufsicht, die Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge, die Altersteilzeit, die Altersgrenze, die Abordnung, die Versetzung in ein anderes Amt, die Versetzung in den Ruhestand, die eingeschränkte Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit, die Entlassung, die Amtsenthebung, die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte und über Disziplinarmaßnahmen sind auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz sinngemäß anzuwenden. Im Falle des Satzes 4 sind die Vorschriften des Landesrichtergesetzes und des Deutschen Richtergesetzes über Disziplinarverfahren, Versetzungs- und Prüfungsverfahren und Richterdienstgerichte sinngemäß und mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei den Dienstgerichten nur Richter aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit mitwirken. Das Dienstgericht entscheidet in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, der Dienstgerichtshof in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und vier Beisitzern. Für das Dienstgericht bestimmt das Präsidium des Landgerichts Karlsruhe und für den Dienstgerichtshof das Präsidium des Oberlandesgerichts Stuttgart die Vorsitzenden, die Beisitzer und deren Vertreter aus den Vorschlagslisten der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Antragsrecht zur Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens und für ein Vorermittlungsverfahren übt hinsichtlich des Landesbeauftragten für den Datenschutz der Präsident des Landtags aus.
Meine Fresse! 2 Jahre hatten die Zeit! Was für ... ... piep ... piep ... piep ... zensiert ... piep ...
Was allerdings sehr hilfreich für die EU-Beschwerde ist, ist der Absatz 3!
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Beamtenstatusgesetz; Link:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ouc/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR101000008&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspointDie Unabhängigkeit der Mitarbeiter_innen bei den Aufsichtbehörden Art. 51 DSGVO (die es in Baden-Württemberg, vorbehaltlich einer vielleicht "kürzlich" [siehe Art. 99 DSGVO Übergangsfrist 2 Jahre] vorgenommenen Änderung des LDSG, noch nicht gibt!!!!!), ist nur dann gesichert wenn es sich um Landesbeamte_innen handelt.
Hierzu:Siehe aktuelle Rechtsprechung des BVerfG:
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018, - 2 BvR 1738/12 -; Link:
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäßhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.htmlBVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. April 2018, - 2 BvL 10/16 -; Link:
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
Achtung! Achtung! Genickbruch für die imperiale Verwaltung der ARD-Allianz und ZDF-Technologie-Union!http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180424_2bvl001016.html§ 37 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Südwestrundfunk
(1) Soweit der Südwestrundfunk personenbezogene Daten ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet, gelten von den Vorschriften dieses Gesetzes neben den Absätzen 2 und 3 und § 38 nur die §§ 6 und 9 sowie § 25 mit der Maßgabe, dass nur für Schäden gehaftet wird, die durch eine Verletzung von § 6 oder § 9 eintreten, entsprechend. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken gelten neben § 38 die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend mit Ausnahme des Vierten Abschnitts. Für Hilfsunternehmen des Südwestrundfunks, die öffentliche Stellen im Sinne des § 2 sind, gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu ausschließlich eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecken Satz 1 sowie zu anderen Zwecken die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
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Dddddddddddddddditt jejejejejejeht ja allet jar nich!
Herzlichen Gückwunsch ARD ZDF und Deutschlandradio und willkommen zu:
GEZ-Wars
Episode II
§ 14 Abs. 9 a RBS TV
Rasterfahndung 2018
Das Erwachen der Datenschutz-Macht
Das Imperium, die ARD-Allianz sowie die ZDF-Technologie Union ist in heller Aufregung!
Bereits vor geraumer Zeit wechselte Lord Vader die Seite.
Damit kam den GEZ-Rebellen die dunkle Seite der Macht zu Hilfe! ...
Singsang: dark side ... dark side ... dark side
Ey DU! Ja genau DU!
Come to the dark side of life!
Join the GEZ-Boykott-Forum!
Mach mit bei GEZ-Wars und dem Erwachen der Datenschutz-Macht!
Folge dem Aufruf Lord Vaders:
I support the GEZ-Boykott-Forum!
Ey yoo Lupus, sag mal bist du als "scheinheiliger-staatsferner-BeitraXservus-Rasterfahndnngs-Kanzler" der "wir die imperialen, datenschutzrechtlich Scheinheiligkeiten der ARD Allianz und ZDF Technologieunion" eigentlich Beamter auf Lebenszeit?
Yoo Klausi! "ZDF-Inquisitor"! Wenn du nächstes mal den Bundesinnenminister von deiner Heute-Journal-Kanzel "vernimmst", dann frag ihn doch mal warum er in der "bundesweiten BeitraXverwaltung" dem Berufsbeamtentum nicht Geltung verschafft hat, als er in Bayern Ministerpräsident war und den ARD-ZDF-RBS TV-Gilde-Vertrag unterschrieb.
... dark side ... dark side ... dark side ... dark side ...
Ick muss noch Hausarbeiten machen ...