Zitat: "Ein öffentlich-rechtlicher Sender würde vollkommen reichen "
Das könnte man gelten lassen. Oder ein wenig präzisieren: Ein öffentlich-rechtlicher Sender würde vollkommen reichen - pro Bundesland.
Wo bitte steht geschrieben, dass jedes Land genau einen eigenen Rundfunksender aufstellen darf?
Anm.: Ich frage in Anlehnung an die Unbestimmtheit des RBStV hinsichtlich der (nicht möglichen) Ermittlung der sog. "zuständigen Landesrundfunkanstalt"; siehe auch Thema
Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html
Hierzu meine Meinung.
Jedes Bundesland hat das Recht, Rundfunk zu veranstalten. Das lässt sich nachlesen.
Jetzt die Frage an Dich: Was bedeutet das?
Ganz einfach. Die Länderregierung bzw. das Parlament, der Gesetzgeber richten eine Anstalt ein.
Wie könnte man diese Anstalt nennen? In welchem Gebiet arbeitet die Anstalt.
Die Länderregierung bzw. das Parlament haben die Aufsicht über diese Anstalt.
Jetzt zu Deiner Frage. Genau für diese
EINE Anstalt hat der Nutzer zu zahlen.
Denn es steht sogar geschrieben:
Schickschuld ist an die LRA. Auch das ist belegbar.
Die LRA ist das, was den Nutzer zu interessieren hat.
Wenn die Nimmersatten aber dutzende Sender betreiben, dann ist das nicht mehr die Sache des Nutzers, diese zu finanzieren.
So, wie es René geschrieben hat: Ein Sender reicht allemal. (Was die Finanzierung betrifft, für die der Bewohner, Nutzer aufzukommen hat.)